BANKEN-KOLLEG Grundlehrgang Bankkaufmann

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BANKEN-KOLLEG Grundlehrgang Bankkaufmann Kreditgeschäft und Sicherheiten Johannes Frei

FINISHED FILES ARE THE RE- SULT OF YEARS OF SCIENTIF- IC STUDY COMBINED WITH THE EXPERIENCE OF YEARS

Einleitung- Inhalte des Vortrages Begrüßung und Vorstellung Inhalte des Vortrages Organisationsinstrumente in der Kreditpraxis Wichtige Rechtsquellen Grundzusammenhänge des Kreditgeschäfts Engagementbearbeitung (Risikosteuerung) Erstbearbeitung (Entscheidung) Folgebearbeitung (Überwachung) Zusatzbearbeitung (Beendigung) Praxisbeispiel und Diskussion

Einleitung- Inhalte des Vortrages Kreditprodukte Einteilung Arten Bearbeitung Kreditsicherheiten Systematik Beurteilung Gestion Verwertung

Einleitung- Bilanzstruktur einer Geschäftsbank Aktiva Prozent Passiva Prozent 1. Barreserve (Forderungen an Nationalbank) ca. 6 2. Forderungen an Kreditinstitute ca. 25 3. Forderungen an Nichtbanken ca. 65 4. Beteiligungen (Forderungen an Wirtschaftsunternehmen) ca. 1 5. Sonstige Aktiva (z.B. Ralvermögen) ca. 3 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ca. 24 2. Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken ca. 50 3. Inhaberschuldverschreiben im Umlauf ca. 15 4. Eigenkapital ca. 4 5. Sonstige Passiva ca. 7

Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall 1. Beratungsphase Ermittlung des Kapitalbedarfes (wie viel Geld wird benötigt?) Auswahl der Finanzierungsformen (welche Finanzierungsquellen) Entwicklung eines optimalen Finanzierungspaketes (Finanzierungs-Mix) Beratungsgespräch (Kreditgespräch) 2. Antragsphase - Einholung der Unterlagen (Bilanzen, Kostenvoranschläge, KSV- Auskünfte, usw.) Erstellung des Kreditantrages 3. Aufbereitungsphase Auswertung der Bilanzen Einholung von Bank- und Handelsauskünften Kontenanalyse und Darstellung des Gesamtobligos

Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall 4. Beurteilungsphase Beurteilung der persönlichen Kreditwürdigkeit Beurteilung der wirtschaftlichen Kreditfähigkeit Beurteilung der Sicherheiten (Wert, rechtliche Haltbarkeit) Berechnung des Blankoanteiles Erarbeitung der kreditwirtschaftlichen Stellungnahme 5. Entscheidungsphase Kreditreferat Beratung (ev. in einem Gremium) Kreditentscheidung durch den zuständigen Pouvoirträger

Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall 6. Gestionierungsphase Erstellung der Kreditverträge Erstellung der Sicherheitenverträge Formale Kontrolle der Kreditkorrespondenz Einholung der Kundenunterschriften Hereinnahme der bedungenen Kreditsicherheiten Aktenanlage und Kontoeröffnung 7. Kontrollphase Formalkontrolle des Kreditaktes Kontrolle der bedungenen Sicherheiten Bei Mängeln – Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle 8. Auszahlungsphase Krediteröffnung in der EDV (Aktivierung) Mitteilung an den Kunden über die Verfügungsmöglichkeiten

Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall 9. Abwicklungsphase Kontoführung Kontomäßige Durchführung der Kundendispositionen Erstellung von Kontoabschlüssen Sicherheitenverwaltung Erstellung von Mahnungen 10. Überwachungsphase Überwachung der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse Überwachung der Kreditbedingungen Überwachung der Sicherheiten Überwachung des Verwendungszweckes Laufende Kontobeobachtung (Überziehungen, Mahnungen, usw.)

Phasen- und Aktivitätenfolge bei einem Kreditfall 11. Beendigungsphase Saldoprüfung Berechnung der Abschlussposten Aktenschließung (Kontolöschung) Rückgabe der Sicherheiten Kundenverständigung

Einleitung- Wichtige Rechtsquellen Zivilrechtliche Quellen kein einheitliches Kreditgeschäft ABGB Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 983 Darlehen § 1063 Kauf auf Borg § 151ff , 865 f Geschäftsfähigkeit UGB Unternehmergesetzbuch KSchG Konsumentenschutzgesetz § 1 Verbraucher § 6 unzulässige Vertragsbestandteile § 13 Terminsverlust AGB-Bankgeschäfte Öffentlichrechtliche Quellen BWG Bankwesengesetz GebG Gebührengesetz

Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Kreditgeschäftes Engagementbearbeitung (kundenbezogene Tätigkeiten) Engagementerstbearbeitung Kundengespräch Kreditfähigkeit Kreditwürdigkeit Kreditantrag Kreditentscheidung EDV - Eingaben Engagementfolgeberatung laufende Überwachung (Überziehungen, Bonität) Prolongation der Linien Änderung von Kunden- stammdaten Engagementzusatzbearbeitung Sondergestion Fälligstellung Klagen Betreibungen EWB Produktgestion (produktbezogene Tätigkeiten) Vertragsausfertigung Kreditauszahlung 3 Grundformen: Kontokorrentkredit Einmalkredit Avalkredit Sicherheitengestion (sicherheitenbezogene Tätigkeiten) Sicherheitenprüfung Sicherheitenbestellung Sicherheitenüberwachung Sicherheitenverwertung Einteilung der Sicherheiten Personalsicherheiten: Haftungen (Bürgschaft, Garan- tie, Patronatserklärung) Sicherungszession Realsicherheiten: Pfandrecht (bewegliche und unbewegliche Sachen, Rechte) Sicherungsübereignung Einlösung des vorbehaltenen Eigentums

Grundsätze des Kreditgeschäftes

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Kreditgespräch Gesprächsvorbereitung Die 5 „W“ des Kreditgespräches Wer Stammdaten (Name, Adresse,..... bereits Kunde?) Informationen zur Kreditfähigkeit Informationen zur Kreditwürdigkeit Abhängigkeit zu anderen Kreditnehmern, Bürgen Wofür Verwendungszweck Wie viel Kredithöhe Wie lange Laufzeit Wogegen Kreditsicherheiten

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Kreditgespräch Nachweise verlangen amtlicher Lichtbildausweis Meldezettel Ausländer: Aufenthalterlaubnis, Arbeitsbewilligung, Staatsbürgerschaftsnachweis Firmenbuchauszug, Gesellschaftsvertrag Einkommen, Vermögen, etc. Beratung Kundenbedürfnisse Kundennutzen Produktauswahl Konditionen Einwandbehandlung Konkurrenzangebote Abschluss Folgegespräche

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Kreditfähigkeit bei natürlichen Personen Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können Rechtsfähigkeit:Träger von Rechten und Pflichten Beginn: vollendete Geburt (bedingte R.: vorher) Ende: Tod Handlungsfähigkeit: Geschäftsfähigkeit: Berechtigung oder Verpflichtung durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln Alter unter 7: vollkommen geschäftunfähig 7 - 14: beschränkt (schwebend unwirksam) 14 - 18: Lebensbedürfnisse nicht gefährdet 18. Lebensjahr: voll geschäftsfähig Geisteszutand Geisteskrank, -schwach:bis zu wie unter 7 auch vorübergehende Trunkenheit, Medikamente

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Sachwalter: Gerichtsbeschluss, flexibel, rechtliches Interesse wg. Auskunft Rechtsfolgen: im Zweifel: Teilungültigkeit Rückabwicklung: Rückzahlung des übersteigenden Betrages Herabsetzung der Raten (Laufzeitverlängerung) Bank erhält für den übersteigenden Betrag keine Zinsen Deliktsfähigkeit: Schadenersatzpflicht aus eigenem rechtwidrigem Verhalten Alter: 14. Lebensjahr Geisteszustand: nicht für die Dauer des Zustandes (außer: eigenes Verschulden) Hinweis: §36 BWG Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen Bankomat- und Scheckkartenausgabe Strafe: EUR 2000,--

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung § 36. Kreditinstitute haben in ihren Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben) folgende Sorgfaltspflichten zu beachten: Liegt bei Jugendlichen eine ausdrückliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht vor, ist die Ausgabe von Karten für den Bargeldbezug sowie die Ausgabe von Scheckkarten nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres, bei Vorliegen von regelmäßigen Einkünften nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres des Jugendlichen zulässig; der Geldbezug von Jugendlichen durch Geldausgabeautomaten ist auf wöchentlich 400 Euro zu begrenzen; Z 1 und 2 gelten nicht für Karten, die lediglich zur Abhebung beim ausgebenden Kreditinstitut dienen, sofern dieses die Möglichkeit hat, im Einzelfall über die Berechtigung zur Abhebung zu entscheiden, wenn dadurch eine Kontoüberziehung erfolgen würde; vor der Ausgabe von Scheckformularen an Jugendliche hat das Kreditinstitut die Ordnungsgemäßheit der bisherigen Kontogestion, insbesondere den gegenwärtigen Kontostand, zu prüfen.

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Kreditfähigkeit bei juristischen Personen Fähigkeit, rechtswirksam Kreditverträge abschließen zu können Geschäftsfähigkeit wird durch Organe hergestellt Beginn: Eintragung im Firmenbuch AG: Vorstand, Prokuristen GmbH: Geschäftsführer, Prokuristen genaue Regelung ist dem Firmenbuch zu entnehmen Ende: häufig durch Konkurseröffnung

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Definition der Kreditwürdigkeit: Wahrscheinlichkeit mit welcher der oder die Kreditnehmer willens und in der Lage sein wird/werden den eingegangenen Kreditverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachzukommen persönliche Kreditwürdigkeit (qualitativ) subjektive Einschätzung durch den Betreuer Charakter, Fähigkeiten, Verhalten, Arbeitsbereitschaft, Familienverhältnisse Unternehmenssituation: kaufmännische, fachliche Qualifikation, Offenheit, Privatentnahmen vs. Gewinn , Einschätzung der Unternehmens-bereiche und der Branchenentwicklung Quellen: persönlicher Eindruck, Auskünfte

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung wirtschaftliche Kreditwürdigkeit (Bonität, quantitativ) Einnahmen (Ertrag) Ausgaben (Aufwand) Vermögen (Aktiva) Verbindlichkeiten (Passiva) Quellen: mehrere Gehaltsabrechnungen -/bestätigung Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Miet- /Pachtverträge Steuererklärungen- /bescheide mehrere Bilanzen Selbstauskunft Grundbuchs- /Depot- /Kontoauszüge Bankauskunft Handelsauskunft (KSV, Kreditreform, D&B) KSV(KKK), UKV (Warnliste) Exekutionsdatei

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Kreditantrag Definition: schriftliche Zusammenfassung des Kreditwunsches und aller entscheidungsrelevanten Faktoren Inhalte: persönliche Verhältnisse wirtschaftliche Verhältnisse Einkommens- und Vermögensverhältnisse Konzern Branche Konjunktur Kreditwunsch Kreditart, Kredithöhe, Laufzeit, Konditionen, Rückführung, Verwendungszweck Sicherheiten Art Bewertung Stellungnahme und Votum

Folgen der Kreditentscheidung Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Folgen der Kreditentscheidung Verlust (real) Der Ausfall der offenen Kreditpo- sition sowie alle weiteren für die- ses Engagement aufgewendeten Kosten sind reale Verluste. Gewinn (real) Die Zinserträge aus diesen Ge- schäften überwiegen alle dafür aufgewendeten Beträge und pro- duzieren einen realen Gewinn. Verlust (real und rechnerisch) Die für die Bonitätsprüfung aufge- wendeten Kosten sind reale, die entgangenen Zinserträge rechne- rische Verluste für die Bank. Gewinn (rechnerisch) Die realen Kosten der Bonitäts- prüfung sind zwar verloren, die rechnerischen Opportunitätsge- winne überwiegen jedoch. NEIN JA JA NEIN RÜCKZAHLUNG KRED I TVERGABE 4 3 2 1

Engagementbearbeitung- Folgebearbeitung Kreditüberwachung laufend (EDV- Frühwarnsystem, Kontogestion) anlassbezogen (Prolongation, Rückstände, Überziehungen, Zinsenzahlungen, Mahnungen, Wertveränderungen von Sicherheiten) Änderungen während der Laufzeit Kreditnehmer (Kundenstammdaten, Schuldnerwechsel, Schuldbeitritt, Entlassung eines Mitkreditnehmers, Rechtsformwechsel, Tod eines Kreditnehmers oder Bürgen) Kredit (Aufstockung, Stundung, vorzeitige Rückführung) Sicherheiten (Sicherheitenfreigabe, Sicherheitentausch, Nachbesicherung)

Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung ordnungsgemäße Beendigung Abrechnung des Kreditkontos Schlusszahlung des Kreditnehmers Herausgabe der Sicherheiten ev. Verständigung des Bürgen Rückgabe der Originalgarantie oder Haftungsentlassungsschreiben einverleibungsfähige Löschungsquittung Rückgabe von Faustpfändern; Freigabe von Guthaben, Wertpapieren und Versicherungen Rückübereignung (bei Sicherungsübereignung) Rückzession und Drittschuldnerbenachrichtigung (bei offener Zession) Rückgabe der entwerteten Blankowechsel ev. Meldung der Rückzahlung an den KSV Kreditkontolöschung und Aktarchivierung

Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung Bearbeitung ausfallgefährdeter Engagements Überprüfung des Engagements (Verträge, Sicherheiten) Einholung weiterer Informationen (intern, extern, Kundengespräch) kurzfristige Maßnahmen (Nachbesicherung) Übergabe an Sondergestionsabteilung ? Ausfallsrisikokalkulation Entscheidung sanierbar (Überwachung der Maßnahmen, Schwachstellenbeseitigung) nicht sanierbar Kündigung des Kreditvertrages Fälligstellung des offenen Obligos Sicherheitenverwertung EWB

Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung Exekution Einzelexekution Exekutionstitel staatliche Zwangsgewalt einzelne Vermögensgegenstände beschlagnahmt, versilbert und der betreibende Gläubiger befriedigt Ausgleich Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubigern, die teils Schuldenerlass und teils Stundung gewährt; Konkursgründe (kein Nachweis); Antrag des Schuldners Mindestquote im Ausgleichsvorschlag (40 % in 2 Jahren) ev. Anschlusskonkurs: Eröffnung von Amts wegen; nach Einstellung des Ausgleichs oder Ausgleich nicht bestätigt

Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung Zwangsausgleich nach Konkurseröffnung Antrag des Schuldners Konkurs als Ausgleich zu beenden Mindestquote: 20 % in 2 Jahren Annahme durch die Konkursgläubiger Unternehmensreorganisation Antrag des Unternehmers Vermutung des Reorganisationsbedarfs (EK-Quote < 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre) Insolvenz darf nicht eingetreten sein Vorlage eines Reorganisationsplanes Eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen Kreditunfähigkeit zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung (Drittvergleich; Notwendigkeit der Liquidation) wird im Konkurs wie Eigenkapital behandelt (kein Anspruch auf Rückgewähr; kein Verzinsungsanspruch)

Engagementbearbeitung- Zusatzbearbeitung Konkurs Verfahren, bei dem das gesamte pfändbare Vermögen auf einmal verwertet wird (Gesamtexekution); gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (Quote) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (negative Fortbestehensprognose, Kapitalgesellschaften); Antrag durch Schuldner oder Gläubiger (Mehrheit); kostendeckendes Vermögen Privatkonkurs: Zahlungsplan (Ausgleichsvorschlag ohne Mindestquote); Abschöpfungsverfahren (Ausgleichsmittel gescheitert, Gericht setzt auch ohne Zustimmung der Gläubiger auf Antrag des Schuldners fest, sieben Jahre den pfändbaren Teil der Einkünfte zur Gläubigerbefriedigung heranzuziehen, dann Schuldbefreiung) Anfechtung: Benachteiligungsabsicht (§28 Z 1- 3 KO): 10 Jahre Vermögensverschleuderung (§ 28 Z 4 KO): 1 Jahr Begünstigung; inkongruente Deckung (§ 30 KO): 1 Jahr; Sicherstellung oder Befriedigung; nicht, nicht in der Art oder Zeit; Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 31 KO) : 6 Monate; Sicherstellung oder Befriedigung; kannte oder kennen musste

Engagementbearbeitung- Erstbearbeitung Kunde bekannter Rechtsanwalt, Kanzlei im ersten Bezirk Kunde der Bank seit 1968 Alter: 66 Jahre sehr schwierige Kommunikationsbasis Kreditwunsch Kontokorrentkredit über EUR 100.000,-- wirtschaftliche Verhältnisse Steuerbescheid (2 Jahre alt) Einkünfte aus selbständiger Arbeit: EUR 80.000,-- stark schrumpfender Kundenstock Sicherheiten Hinterlegung einer einverleibungsfähigen Pfandurkunde bei der kreditgebenden Bank über 6 unbelastete Liegenschaften Gesamtfläche: 59.200 m² Preis/m²: ca. EUR 1,--

Kreditprodukte- Einteilung Kreditnehmer Kreditgeber Verwendungszweck Besicherung Laufzeit Bereitstellung Währungen Konditionengestaltung

Kreditprodukte- Einteilung

Kreditprodukte- Einteilung Kreditnehmer Private Konsum- oder Immobilienfinanzierung niedrige Einzelvolumina Massengeschäft Unternehmer • erheblich höhere Summen • Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung öffentliche Hand • sehr hohe Beträge • öffentliche Investitionen • geringes Risiko • geringere Unterlegungskosten • geringere Margen

Kreditprodukte- Einteilung Kreditgeber Banken Förderstellen Lieferanten (Zahlungsziele) Kunden (Anzahlungen) Private (z.B.: Gesellschafterdarlehen) mehrere Kreditgeber ( Konsortialkredit)

Kreditprodukte- Einteilung Verwendungszweck - Verbraucherkredit • Wohnbaukredit • Einrichtungskredit • Autokredit - Unternehmerkredit • Betriebsmittelkredit • Investitionskredit

Kreditprodukte- Einteilung

Besicherung Kreditprodukte- Einteilung Blankokredite Kollektive Personalkredite Realkredite

Kreditprodukte- Einteilung

Laufzeit Kreditprodukte- Einteilung - Kurzfristig – bis zu einem Jahr - Mittelfristig – ein bis fünf Jahre - Langfristig – über 5 Jahre

Kreditprodukte- Einteilung

Bereitstellung Kreditprodukte- Einteilung - in einer Summe - Autokauf - in Teilbeträgen – Fertigteilhaus - variable Bereitstellung – „Baukonto“

Kreditprodukte- Einteilung Währung EUR andere Währungen CHF JPY USD

Konditionengestaltung - fix Kreditprodukte- Einteilung Konditionengestaltung - fix - variabel - indikatorgebunden

Kreditprodukte- Gebührenrechtliche Bestimmungen Rechtsquelle: § 33 GebG Bürgschaftserklärungen und Schuldbeitritt (TP 7) vom Wert der vergebührten Verbindlichkeit 1 % Darlehensverträge (TP 8) vom Wert der dargeliehenen Sache 0,8 % Hypothekarverschreibungen (TP 18) 1 % vom Wert der Verbindlichkeit Kreditverträge (TP 19) Kredtnehmer kann über die Kreditsumme nur einmal verfügen oder innerhalb von 5 Jahren mehrmals verfügen: 0,8 % alle anderen Kreditverträge 1,5 % gebührenfreie Sicherungsgeschäfte (§ 20/ Z. 5)

Kreditprodukte- Arten Geldleihgeschäfte Bank stellt dem Kreditnehmer einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung Kreditleihgeschäfte Bank stellt dem Kreditnehmer ihre Kreditwürdigkeit zur Verfügung Übernahme von Zahlungsverpflichtungen im Auftrag des Kunden (Kreditnehmers) gegen Provisionszahlung gegenüber Dritten; wenn der Kunde seinen Verpflichtungen diesen gegenüber nicht nachkommt Innenverhältnis: Pflicht zum Leistungsersatz bei Inanspruchnahme wird aus der Kreditleihe eine Geldleihe (wenn keine ausreichende Deckung)

GELDLEIHGESCHÄFTE KONTOKORRENTKREDIT LOMBARDKREDIT WECHSELDISKONTKREDIT EINMALKREDIT DARLEHEN PAUSCHALRATE ENDFÄLLIG KAPITALRATE

Kreditprodukte- Arten Geldleihgeschäfte Kontokorrentkredit Definition Varianten: korrespondiert nicht korrespondiert (ÜZ-Rahmen, Disporahmen) Rechtsquellen Abwicklung Kundennutzen Banknutzen (Konditionen)

Kreditprodukte- Arten Geldleihgeschäfte Einmalkredit Varianten: Tilgungsformen Zinssatzfixierung Verbraucher - Nichtverbraucher Ankaufsfinanzierung mit EV-Abtretung

Kreditprodukte- Arten Geldleihgeschäfte Darlehen Effektenlombarddarlehen

Kreditprodukte- Arten Darlehen. § 983 ABGB. Wenn jemanden verbrauchbare Sachen unter der Bedingung übergeben werden, dass er zwar willkürlich darüber verfügen könne, aber nach einer gewissen Zeit eben so viel von derselben Gattung und Güte zurück geben soll; so entsteht ein Darlehensvertrag. Er ist mit dem, obgleich ebenfalls verbindlichen Vertrage (§ 936), ein Darlehen künftig zu geben, nicht zu verwechseln.

Kreditprodukte- Arten

Kreditprodukte- Arten Bausparfinanzierung: Kreditinstitute mit einer Konzession nach dem BWG Entgegennahme von Einlagen 4 Bausparkassen in Österreich Gewährung von Gelddarlehen für wohnwirtschaftliche Zwecke, bzw. Aus- und Weiterbildung sowie Pflege Belehnung bis höchstens 80 % des Verkehrswertes Grundbücherliche Besicherung Bestimmte Ersatzsicherheiten erlaubt Ohne Besicherung für Darlehen bis EUR 22.000,-- Zuteilung = Bereitstellung der Vertragssumme (Ansparguthaben inklusive staatlicher Prämie + Bauspardarlehen)

Zuteilung

= Bereitstellung der Vertragssumme Zuteilung = Bereitstellung der Vertragssumme das Recht auf Behebung der Eigenmittel den prinzipiellen Anspruch auf ein Darlehen Damit erwirbt der Bausparer:

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Zuteilungskriterien Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Ablauf der Mindestwartezeit seit 1. Einzahlung Erreichung der Mindestansparung Erreichung der Leistungszahl unabhängig von der steuerlichen Bindungsfrist

Zuteilungsverständigung 5 Wochen vor Zuteilungstermin ca. 5 Wochen Zuteilungsverständigung 5 Wochen vor Zuteilungstermin 3 Monate 1. Zuteilungsanwartschaft 3 Monate vor Zuteilungstermin Juni März April Mai Juli 3 . Antrag auf Zuteilung bis 25. des Zuteilungs- monats von Bausparer !

Darlehen

§ 1 ABfB widmungswidrig widmungsgemäß bauliche Maßnahmen zur Verwendungszwecke widmungsgemäß bauliche Maßnahmen zur Schaffung und Verbesserung von Wohnraum, Aus- bzw. Weiterbildung sowie Plege Ankauf von Wohnraum § 1 ABfB z.B. Elektrogeräte widmungswidrig Autokauf Urlaub

Tilgungsraten monatlich sowohl Kapital- als auch Zinsentilgung Höhe abhängig von - Darlehenslaufzeit - Darlehenshöhe und - Art der Finanzierung Darlehenslaufzeit: mind. 10 Jahre – max. 30 Jahre

Tilgungsrate: Ab nächstem Werktag nach Eingang des Betrages Verzinsung Tilgungsrate: Ab nächstem Werktag nach Eingang des Betrages Zinsanlastung mit nächstem Quartalsende (365/360) 7.Jän., Einzahlung 8.Jän., Valutierung Dezember März Jänner 31. März., Zinsanlastung

Anzahl und Höhe der Tilgungsraten Darlehenslaufzeit und Tilgungsplan beinhaltet: Effektivzinssatz Anzahl und Höhe der Tilgungsraten Darlehenslaufzeit und Gesamtrückzahlungsbetrag

SPAR DARLEHEN VERTRAGSSUMME Zwischendarlehen SPAR Sparverzinsung 0 % DARLEHEN Darlehensverzinsung zwischen 3 – max. 6 % (je nach Euribor jährl. Anpassung) VERTRAGSSUMME Verzinsung 3.0 % p.a. (+ 0.25 % KBK/Quartal) €

Bauspardarlehenskonto Zwischendarlehenskonto Zuteilung Zwischendarlehen Gegenverrechnung Differenz Bauspardarlehenskonto Bauspardarlehen Zwischendarlehenskonto Zwischendarlehen inkl. aufgelaufener Zinsen abzüglich geleisteter Zahlungen Zuzügl. Bereitstellungsgebühr € Bausparkonto Eigenmittel

Verw.zweck: Ankauf von Miet- + Gen.wohnung Bauspardarlehen ohne Grundbuch Rahmenbedingungen: bis max. EUR 22.000,- pro Person Laufzeit max. 15 Jahre nur für Kunden bester Bonität Verw.zweck: Ankauf von Miet- + Gen.wohnung Sicherstellung: offene Bezugsverpfändung Vinkulierung Ablebensrisikoversicherung Abtretung des Miet- + Genossenschaftsanteiles

Löschungsquittung = Urkunde für Löschung des Pfandrechtes im Grundbuch Ausstellung nach gänzlicher Rückzahlung Beglaubigungskosten sind abhängig vom Pfandrechtsbetrag

Kreditprodukte- Arten Geldleihgeschäfte Wechseldiskontkredit • Ankauf von Wechseln vor Fälligkeit • Sowohl Aussteller als auch Bezogener haften der Bank • bis 1999 günstige Refinanzierungsmöglichkeit für die Bank • heute daher geringere Bedeutung

Kreditprodukte- Arten KREDITLEIHGESCHÄFTE AVALKREDIT AKZEPTKREDIT AKKREDITIV BÜRGSCHAFT GARANTIE

Kreditprodukte- Arten Kreditleihgeschäfte Avalkredit Übernahme von Haftungen (Bürgschaft, Garantie) durch die Bank (Garant) gegen Provisionszahlung (Avalprovision, Ausfertigungs-, Änderungsgebühren) im Auftrag und für Verpflichtungen des Kunden (Kreditnehmer) gegenüber Dritten (Begünstigter) im In- oder Ausland ( nur Geldleistungen) Zweck: weitreichender Sicherungsvertrag; Haftungen gelten unabhängig vom Deckungs- verhältnis zwischen Bank und Kunde Avalkreditvertrag Einzelaval- oder Rahmenavalkreditvertrag Vertragspartner; Kredithöhe; Laufzeit; Konditionen; Ausnützung; Sicherheiten gebührenfrei

Kreditprodukte- Arten Haftungen Bürgschaften Rechtsquelle: § 1346 -1367 ABGB Akzessorietät (Einwendungen - Grundgeschäft) gebührenpflichtig Schriftform (Gläubiger muss schriftlich annehmen; außer: Vollkaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbe; § 350 f UGB) Garantien Rechtsquelle: § 880 a ABGB Abstraktheit Präambel; Bedingungen (eher selten); Garantieleistung; Einwendungsverzicht; Dauer; Inanspruchnahme; Abtretungsverbot direkte und indirekte (ausl. Bank übernimmt Garantie, österr. Bank übernimmt Rückgarantie) gebührenfrei Schriftform (wie Bürgschaft; aber: in Praxis häufig stillschweigende Annahme)

Kreditprodukte- Arten Inanspruchnahme von Garantien Form: meist Schriftlichkeit vereinbart; ist exakt einzuhalten (z.B.: eingeschr. Brief - kein Fax); Behauptung, daß der Garantiefall eingetreten ist Zeitpunkt: 0.00 h des Ablauftages (ggf. sind Dokumente vorzulegen) extend or pay: Verlängerung oder Zahlung Einwendungen des Garanten grundsätzlich gilt Einredeausschluß aus Auftragsverhältnis (Kunde - Bank): niemals aus Grundverhältnis (Kunde - Begünstigter): offensichtlicher Rechtsmißbrauch (garantierter Sachverhalt ist nachweislich - liquide und eindeutige Beweismittel - nicht eingetreten; Beweislast beim Garanten) aus Garantieverhältnis (Bank - Begünstigter): nicht frist- oder formgerechte Inanspruchnahme; ungültige Garantie; Fälschung; Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen; Inhalt der Garantie

Kreditprodukte- Arten Kreditleihgeschäfte Akzeptkredit • Bank akzeptiert einen auf sie gezogenen Wechsel • kurzfristig

Kreditprodukte- Arten Kreditleihgeschäfte Dokumentenakkreditiv vertragliche Zusicherung einer Bank für Rechnung ihres Auftraggebers innerhalb eines festgelegten Zeitraumes an einen bestimmten Empfänger unter der Voraussetzung der Einreichung vorgeschriebener Dokumente einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen vom zugrunde liegenden Warengeschäft vollständig losgelöst Bank muss bei Einreichung ordnungsgemäßer Dokumente zahlen, unabhängig von der Deckung durch den Auftraggeber

Beispiel Ein Kunde erscheint in der Bank und teilt Ihnen mit, dass er den Ankauf eines Fertigteilhauses zum Preis von EUR 200.000,-- beabsichtigt. Hiefür benötigt er zum Teil langfristige Fremdmittel. Ein Baugrund wurde vor Jahren aus Eigenmitteln angeschafft. Der Kunde bewohnt derzeit eine Eigentumswohnung, die er binnen eines Jahres nach Fertigstellung des Hauses veräußern möchte. Er erwartet einen Verkaufserlös von EUR 100.000,--. Die Fertigteilhausfirma möchte vom Kunden zur Absicherung des Kaufpreises eine Bankgarantie haben. Der Kunde hat bereits einen örtlichen Baumeister mit der Errichtung des Kellers (Fixpreis EUR 40.000,--) beauftragt. Der Kunde verfügt über Eigenmittel von EUR 50.000,--.

Aufgabe Welche Kreditprodukte bieten Sie dem Kunden an? Wie könnte der mögliche Finanzierungsmix aussehen?

Kreditsicherheiten- Systematik Sicherungsmittel Personalsicherheiten Definition: weitere Person haftet unmittelbar oder mittelbar für die ordnungsgemäße Rückzahlung des Kredites Arten: Bürgschaft Garantie Patronatserklärung Sicherungszession Realsicherheiten Definition: bestimmte Sachwerte haften für die ordnungsgemäße Rückführung des Kredites Pfandrecht (beweglich, unbeweglich, Rechte) Sicherungseigentum Einlösung des vorbehaltenen Eigentums

Kreditsicherheiten- Systematik Sicherungsmaßnahmen Blankowechsel Kreditrestschuldversicherung Vereinbarungen mit dem Kreditnehmer Konzentrationsklausel (nur eine Bank) Negativerklärung (Grundstücke nicht belasten oder veräußern; keine weiteren besicherten Kredite aufzunehmen) Gleichstellungserklärung (Pari Passu) (Bilanz) - Covenants (bei Eintreten bestimmter Bilanzverhältnisse ==> Nachbesicherung)

Kreditsicherheiten- Beurteilung bankmäßige Sicherheiten nachhaltiger Verkehrswert (während der gesamten Laufzeit) jederzeitige rasche Verwertbarkeit möglichst geringe Kosten (Bestellung, Verwaltung und Verwertung) rechtlich einwandfreie Bestellung (Titel, Modus) muss zumindest teilweise zur Abdeckung des offenen Kredites führen

Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten Bürgschaft Definition: einseitig verpflichtender Vertrag, durch den sich ein Dritter verpflichtet, den Gläubiger zu befriedigen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt Rechtsquelle: §§ 1346 - 1367 ABGB Prinzipien, Besonderheiten: Akzessorietät (Höhe der Verpflichtung, Einwendungen) Subsidiarität (nicht bei Bürge- und Zahlerhaftung) Solidarhaftung bei mehreren Bürgen Sittenwidrigkeit (grobes Missverhältnis, Verharmlosung, seelische Zwangslage, geschäftl. Unerfahrenheit, kein Eigeninteresse, sinnlos für die Bank; mehrere Merkmale) Wechselbürgschaft: wie Bürge- und Zahlerhaftung Rückgriffsanspruch des zahlenden Bürgen (gegen den Hauptschuldner; bei mehreren Bürgen und Mehrzahlung als im Innenverhältnis verpflichtet ==> Rückgriff auf Mitbürgen) Beurteilung: Bonitätsprüfung wie beim Hauptschuldner Bestellung: schriftl. Bürgschaftsvertrag (außer: § 350 UGB) Verwertung: schriftliche Inanspruchnahme; Exekutionsführung in das Vermögen des Bürgen

Arten der Bürgschaft Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten Bürge- und Zahlerhaftung gewöhnliche Bürgschaft Ausfallbürgschaft Ehegattenbürgschaft

Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten § 1356 ABGB Der Bürge kann aber, selbst wenn er sich ausdrücklich nur für den Fall verbürget hat, dass der Hauptschuldner zu zahlen unvermögend sei, zuerst belanget werden, wenn der Hauptschuldner in Konkurs verfallen, oder wenn er zur Zeit, als die Zahlung geleistet werden sollte, unbekannten Aufenthaltes, und der Gläubiger keiner Nachlässigkeit zu beschuldigen ist.

Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten § 1357 ABGB Wer sich als Bürge und Zahler verpflichtet hat, haftet als ungeteilter Mitschuldner für die ganze Schuld; es hängt von der Willkür des Gläubigers ab, ob er zuerst den Hauptschuldner, oder den Bürgen oder beide zugleich belangen wolle (§. 891).

GLÄUBIGER KREDITGEBER Personalsicherheiten GLÄUBIGER KREDITGEBER HAUPTSCHULDNER KREDITNEHMER BÜRGE SICHERUNGSGEBER LEGALZESSION (CESSIO LEGIS) GRUNDSATZ DER AKZESSORIETÄT HAUPTFORDERUNG AUS DEM KREDITVERTRAG BÜRGSCHAFTS- FORDERUNG AUS DEM BÜRGSCHAFTSVERTRAG Graphische Darstellung der Bürgschaft

Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten Garantie Definition: einseitig verbindliche, abstrakte Verpflichtung, für den Erfolg einer Unternehmung oder die Erfüllung eines Vertrages (hier: Kreditvertrag) einzustehen Rechtsquellen: § 880 a ABGB Prinzipien, Besonderheiten selbständiges Rechtsgeschäft (unabh. vom Grundgeschäft) Einwendungen (Garantieerklärung, Rechtmissbrauch) es kann nur Geldzahlung verlangt werden vergl. Kreditbesicherungsgarantie beim Avalkredit Rückgriffsanspruch des zahlenden Garanten (cessio legis) Beurteilung: Bonitätsprüfung wie beim Hauptschuldner Bestellung: schriftlicher Garantievertrag oder Empfang eines Haftbriefes (Formvorschriften analog Bürgschaft) Verwertung: schriftliche Inanspruchnahme unter Behauptung des Eintrittes des Garantiefalles.

Kreditsicherheiten- Personalsicherheiten Graphische Darstellung der Sicherungszession KREDITVERTRAG ZESSIONSVERTRAG ZESSIONAR ZEDENT ABTRETUNG DRITT- SCHULDNER- VERSTÄNDIGUNG ZAHLUNG DEBITOR ZESSUS FORDERUNG AUS LIEFERUNG

Kreditsicherheiten- Zession Formen der Forderungszession: Offene Zession (Modus ist die Drittschuldnerverständigung) Stille Zession (Modus ist der Buchvermerk)

Kreditsicherheiten- Zessionsverträge 1) Mantelabtretungsvertrag - Rahmenvertrag - sinnvoll bei regelmäßig wiederkehrenden Zessionen - laufend offene Buchforderungen abgetreten - Anbot und Annahme 2) Einzelabtretungsvertrag - Abtretung einer einzelnen Forderung - Abtretung nach Drittschuldnerverständigung oder Buchvermerk 3) Globalzessionsvertrag - sämtliche bestehenden und zukünftigen Forderungen

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Übersicht Realsicherheiten REALSICHERHEITEN PFANDRECHT SICHERUNGSEIGENTUM EIGENTUMSVORBEHALT an beweglichen an unbeweglichen an Forderungen od. Sachen (Faustpfand) Sachen (Hypothek) Rechten wenn möglich: Festbetrags- Einlagen körperl. Übergabe hypothek wenn unmöglich: Höchstbetrags- Spar- Übergabe durch hypothek bücher Zeichen Lebens. versicherungen oder: Simultan- Übergabe durch hypothek Erklärung Gehälter

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Pfandrecht Definition: dingliches (gegen jedermann wirkendes) Recht , welches dem Gläubiger eingeräumt wird, aus einer Sache Befriedigung zu erlangen, wenn die Verbindlichkeit zu einer bestimmten Zeit nicht erfüllt wird Rechtsquellen: §§ 447 - 471 ABGB Prinzipien, Besonderheiten Akzessorietät (Ausnahme: forderungsentkleidete Eigentümerhyp.) Spezialitätsgrundsatz (nur individuell bestimmte Sachen) ungeteilte Pfandhaftung (gesamte Sache haftet für gesamte Forderung; teilweise Tilgung-keine Verpflichtung zur Teilfreigabe, Ausnahme: Geldpfand) Faustpfand-, Intabulationsprinzip Umfang: Schuldsumme, Nebengebühren, Zinsen, Prozeß- Exekutionskosten, Schadenersatz (Nichterfüllung, Vertragsstrafen) Gesetzl. Pfandrecht zu Gunsten öffentlicher Lasten (Grundsteuer) geht allen anderen vor Pfandgläubiger darf Sache nicht gebrauchen; keine Einräumung der Fruchtnießung (z.B.:Zinsen gehören Bank) Rangordnungsprinzip (Einlangen des Gesuches, Drittschuldnerverständigung; Übergabsakte)

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Gegenstand des Pfandrechtes: alle in Verkehr stehenden, verwertbaren Sachen incl. selbständige Bestandteile, Früchte und Zubehör bis zur Absonderung (Achtung: Verpfändungsverbote) bewegliche Sachen, Faustpfand (Geld, Wertpapiere, Sparbücher, Schmuck, Auto, Kunstgegenstände, Gold) unbewegliche Sachen, Grundpfand (bebaute und unbebaute Grundstücke, Superädifikate, Baurechte) Rechte (Forderungen: Einlagen, Gehaltsforderungen, Buchforderungen, Lebensversicherungen; Gesellschafts-Anteile;Fruchtgenuß; Patente) Beurteilung: nachhaltig erzielbarer Verkehrswert (Belehnungswert je nach Sache und Kreditlaufzeit) Bestellung: Titel (Pfandvertrag) u. Modus (Erwerbungsart) Modus bei beweglichen Sachen: tatsächliche Übergabe (für jedermann ersichtlich, nicht: Typenschein); wenn nicht tunlich: Zeichen (Pfandtafeln; Erklärung,wenn schon im Besitz des Gläubigers; Besitzanweisung, wenn im Besitz eines Dritten, Mehrfachverpfändung) Modus bei unbeweglichen Sachen: Eintragung im Lastenblatt der Grundbuchseinlage; Superädifikate: durch Hinterlegung der Pfandurkunde Modus bei Rechten: Drittschuldnerverständigung; Buchvermerk

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Verwertung: nach Fälligkeit der Schuld Schuldklage (wenn Pfandsache vom Schuldner), Pfandrechtsklage (wenn Pfandsache von Drittem); Exekutionstitel; Zwangsvollstreckung (auch in das eigene Pfand); Verwertung; Schuld getilgt, Hyperocha herausgeben, Teilforderung noch offen außergerichtliche Verwertung teilweise zulässig (berechtigter Sensal, Markt- oder Börsenpreis, Sparbuchrealisat)

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Gehaltsverpfändung: Wie kommt die Gehaltsverpfändung zustande? Titel Pfandvertrag Modus Verständigung des Arbeitgebers

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Berechnung des pfändbaren Betrages: Als Basis wird das Nettogehalt herangezogen. Dem Arbeitnehmer steht ein unpfändbarer Freibetrag (=Existenzminimum) zu: EUR 747,-- pro Monat Gewährt der Verpflichtete der Ehefrau und seinen Kindern gesetzlichen Unterhalt, so erhöht sich der unpfändbare Betrag für jede unterhaltspflichtige Person um EUR 149,-- pro Monat. Höchstens jedoch das fünffache dieser Beträge

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Obergrenze des Nettoeinkommens: - EUR 2.980,-- pro Monat Beträge, die diese Grenze übersteigen sind voll pfändbar.

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Allgemeiner Steigerungsbetrag: Verbleibt nach Abzug der erwähnten Freibeträge noch eine Differenz zum Nettobezug, so verbleiben - dem Verpflichteten von dieser Differenz 30% (allg. Steigerungsbetrag) für jede unterhaltsberechtigte Person 10 % (Unterhaltssteigerungsbetrag) des Mehrbetrages, maximal aber 50 % Das bedeutet, dass 20 % des Mehrbetrages auf jeden Fall der Exekution unterliegen.

Kreditsicherheiten- Realsicherheiten Beispiel: Ein allein verdienender verheirateter Mann mit zwei Kindern verdient monatlich netto EUR 2.500,--. Wieviel ist von diesem Betrag pfändbar?

Grundbuch Einteilung - die Liegenschaft = EZ Was versteht man unter einem Grundbuchskörper? - die Liegenschaft = EZ - kann aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen - Umfang kann durch Zu- oder Abschreibungen verändert werden - jeder Grundbuchskörper ist als Ganzes zu betrachten - wird mit einer fortlaufenden Zahl (=EZ) versehen

Grundbuch Einteilung - aus dem Hauptbuch (A-, B- und C-Blatt) Woraus besteht das Grundbuch? - aus dem Hauptbuch (A-, B- und C-Blatt) - aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen - aus der Urkundensammlung - aus den Hilfsverzeichnissen (Tagebuch, Grundbuchsmappe, Grundstücksverzeichnis, Straßenverzeichnis, Personenverzeichnis)

Grundbuch Einteilung Welche Grundsätze kennt das Grundbuch? 1) Grundsatz der Öffentlichkeit Jedermann kann in das Grundbuch Einsicht nehmen. 2) Eintragungsgrundsatz grundbücherliche Rechte können grundsätzlich nur durch Einverleibung erworben, beschränkt, übertragen oder aufgehoben werden 3) Ranggrundsatz grundsätzlich richtet sich der Rang grundbücherlicher Eintragungen nach dem Einlangen des Gesuches bei Gericht entsprechend der Tagebuchzahl (TZ) (Achtung Vorzugspfandrechte: Betriebskosten)

Grundbuch Einteilung 4) Antragsgrundsatz Eintragungen im Grundbuch bedürfen grundsätzlich eines Antrages 5) Vertrauensgrundsatz Was im Grundbuch steht darf man für wahr halten und sich darauf verlassen 6) Grundsatz der Bestimmtheit (Spezialitätsprinzip) jeder Grundbuchskörper ist als Ganzes zu betrachten Eintragungen über Rechte und Lasten müssen genau bestimmt sein

Grundbuch Einteilung Gutsbestandsblatt (A-Blatt) Das Gutsbestandsblatt besteht aus zwei Abteilungen (A1 und A2) - Die erste Abteilung enthält die Aufschrift und die Bestandteile des Grundbuchskörpers. - In die zweite Abteilung ist zunächst als erste Eintragung jene aufzunehmen, aus der entnommen werden kann, auf welche Weise der Grundbuchskörper entstanden ist (Zu- und Abschreibungen) Sonstige Eintragungen: Ersichtlichmachung eines Superädifikates, Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, Anmerkung des Maschineneigentums

Grundbuch Einteilung Eigentümer Blatt (B-Blatt) Sowohl natürliche als auch juristische Personen, prot. Einzelkaufleute und Personenhandels- bzw. Erwerbsgesellschaften können im Grundbuch eingetragen werden. Prot. Einzelkaufleute können nur ihrem bürgerlichen Namen (nicht Firma) eingetragen werden. Alleineigentum Miteigentum zu ideellen Anteilen Wohnungseigentum Anmerkung Konkurs

Grundbuch Einteilung Lastenblatt (C-Blatt) Pfandrechte (Darlehens-, Höchstbetrags- und Rentenpfandrechte) Gesetzliche Pfandrechte (öffentliche Abgaben) Exekutive Pfandrechte (FA, GKK) Baurechte Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung (gilt 1 Jahr) Dienstbarkeiten (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Grunddienstbarkeiten) Reallasten (Ausgedinge) Bestandsrechte (Mietvertrag) Belastungs- und Veräußerungsverbot

Grundbuch Sicherstellung Welche Pfandrechte (Hypotheken) unterscheidet man? Vertragliches Pfandrecht: Titel ist Pfandurkunde, Modus ist die Einverleibung Gesetzliches Pfandrecht: Pfandrecht für öffentliche Abgaben (Grundsteuer), vorrangig befriedigt, haften ohne Einverleibung auf der Liegenschaft Exekutives Pfandrecht: Titel ist ein rechtskräftiges Urteil, bedarf zur Rechtswirksamkeit der Einverleibung im Grundbuch

Grundbuch Sicherstellung Was ist eine Singularhypothek? Ein Pfandrecht auf einer Einlage (EZ) Was ist eine Simultanhypothek? Ein Pfandrecht für ein- und dieselbe Forderung ist auf zwei oder mehreren Liegenschaften (EZZ) einverleibt. Eine Einlage dient als Haupteinlage (HE), die übrigen als Nebeneinlagen (NE) Ungeteilte Haftung: Befriedigung der Forderung aus einer EZ oder mehreren oder aus allen zusammen. In der Haupteinlage sind sämtliche Nebeneinlagen angemerkt In den Nebeneinlagen aber nur die Haupteinlage

Grundbuch Sicherstellung Was ist eine Darlehens- (Festbetrags-)hypothek? Pfandrecht bezieht sich auf eine bestimmte Forderung Nur einmal ausnützbar Zinsen (Z), Verzugs- und Zinseszinsen (VuZZ) und die Nebengebührensicherstellung (NGS) werden gesondert ausgewiesen

Grundbuch Sicherstellung Was ist eine Höchstbetragshypothek? Pfandrecht, das bis zu einem ziffernmäßigen angeführten Höchstbetrag eingetragen ist. Keine Extra-Ausweisung von Zinsen, etc. Dient zur Besicherung von bestehenden und zukünftig zu gewährenden Krediten Wieder ausnützbar