Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S. Auswirkungen des Mindestlohns auf das Taxi- und Mietwagengewerbe
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S. Mindestlohn führt in der Taxibranche zu massiven Veränderungen !!
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.4 Mindestlohn ist Zangenangriff ENTLOHNUNGS -SYTEMATIK
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.5 Betroffenheit I E N T L O H N U N G S F O R M Betroffenheit II E N T L O H N U NG S H Ö H E
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.6 Mindestlohn = Stundenlohn Stundenlohn passt nicht im städtischen Taxenverkehr angestellter Taxifahrer wie Selbstständiger – agiert direktionsfrei Bei Beachtung der gesetzlichen Vorgaben quasi nicht weiter beschäftig-, weil nicht überwach- und damit bezahlbar Selbstfahrender Taxiunternehmer
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.7 Fakt jetzt und heute: 1.gesetzliche Mindestlohn wird kommen 2.auch das „Wie“ ist sicher
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.8 Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt.
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.9 Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich: Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene Voraussetzung Allgemeinverbindlichkeit (AVE) Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.10 Szenario absoluter Mindestlohn 8,50 €/Std. Schätzung: derzeitiger Stundenlohn höchstens 6,50 Kann man sich dort hinrobben? Theoretisch ja: Taxi-Tarifsteigerung um rund 25 % Problem: anfangs gravierende Auswirkungen auf Nachfrage zu befürchten, dann letztendlich doch keine Umsatz-, bei andererseits erheblicher Lohnkostensteigerung
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.11 Aber einzigartig: im Taxiverkehr gibt es keine Entgelthoheit für die Unternehmen 802 Tarifgenehmigungsbezirke Dauer der Tarifgenehmigungsverfahren Min. 3 Monate Max. 2 Jahre
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.12 Krisen szenarien
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.13 Ausblick: Selbstfahrender Unternehmer und vielleicht noch kleinere Betriebe mit ausgewählt guten Fahrern Sonderproblem: Reduzierung der Konzessionen/Betriebe und § 2 Abs. 3 PBefG
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.14 Systemwechsel zu eigentümergeführtem bzw. viel stärker eigentümerüberwachtem Fahrzeugeinsatz
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S Es wird viele herkömmliche Betriebe zerreißen 2. Bisherige Fahrer werden in den Städten zu Unternehmern, damit wird die Zahl der Taxen beibehalten bleiben, aber - in den Städten: Bedienprobleme zu gewissen Zeiten - auf dem Lande: in nachfrageschwachen Zeiten Angebotsausfall (auch denkbar: Ausflaggen vom Taxen- zum Mietwagenverkehr) Folgendes Szenario bei gesetzlichen Mindestlohn am : Angebot und womöglich auch Qualität wird schlechter!
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.16 BZP-Aktivitäten Nicht zu schaffen: Branchenausnahme Verlängerung der Einführung bis 2017 für die Taxibranche
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.17 Stufenweise Einführung hätte Vorteil, den Übergang abzufedern: a: im Verhältnis zum Fahrgast b: im Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.18 BZP-Aktivitäten Kommunale Spitzenverbände BMAS Ver.di
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.19 Fahrplan – schlecht - 1.Arbeitgeberverband 2.Tarifverhandlungen 3.Abstimmung der tariffähigen Mitglieder über das Ergebnis und keine Zustimmung : 8,50 €/h 5.Zum selben Zeitpunkt erhebliche Taxitarifanhebungen
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S Es wird viele herkömmliche Betriebe zerreißen 2. Bisherige Fahrer werden in den Städten zu Unternehmern, damit wird die Zahl der Taxen beibehalten bleiben, aber - in den Städten: Bedienprobleme zu gewissen Zeiten - auf dem Lande: in nachfrageschwachen Zeiten Angebotsausfall (auch denkbar: Ausflaggen vom Taxen- zum Mietwagenverkehr) Angebot und womöglich auch Qualität wird schlechter!
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.21 Fahrplan - gut - 1.Arbeitgeberverband 2.Tarifverhandlungen 3.Abstimmung der tariffähigen Mitglieder über das Ergebnis und Zustimmung zu Ergebnis 4.Tarifvertrag 5.AVE durch BMAS 6.Umsetzung möglichst zeitgleicher Taxitarifanhebungen bundesweit mit Wirkung spätestens zum Weitere Tarifanhebung Weitere Tarifanhebung
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.22 Stufenweise Einführung hätte Vorteil, den Übergang abzufedern: a: im Verhältnis zum Fahrgast b: im Verhältnis Arbeitgeber - Arbeitnehmer
Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz S.23 Hilfsmittel für Taxitarifanhebungen TAXITARIFANHEBUNGSRECHNER
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Gemeinschaftsveranstaltung VDV Rheinland/IHK Koblenz/Trier Thomas Grätz IHK Koblenz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ☺ 25