1 Warum sind wir heute hier? Aussenraumgestaltung Grundeigentümervertrag 1971 (GEV) Überprüfung Rechtsgrundlagen Heutige Präsentation der Ergebnisse.

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 Präsentation transkript:

1 Warum sind wir heute hier? Aussenraumgestaltung Grundeigentümervertrag 1971 (GEV) Überprüfung Rechtsgrundlagen Heutige Präsentation der Ergebnisse

2 Rechtliche Grundlagen Grundeigentümervertrag und Richtplan

3 Überbauung Mittlere Telli

4 Rechtliche Grundlagen Bauordnung und Zonenplan

5 Zonenplanänderung Untere Telli

6 Zonenplan Stadt Aarau, Telli

7 Rechtliche Grundlagen Grundeigentümervertrag und Richtplan Bauordnung und Zonenplan Verzicht auf Gestaltungsplan Personaldienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt Baubewilligungen Behörden und Grundeigentümer

8 Grundeigentümervertrag (GEV) Der Grundeigentümervertrag ist noch gültig. Nicht alle Grundeigentümer sind Parteien des GEV. Der GEV wird durch öffentlichrechtliche Regelungen überlagert. Der GEV ist lückenhaft und auslegungsbedürftig. Die Schiedsklausel des GEV ist nicht mehr praktikabel. Der GEV kennt keine Organe. Dem Stadtrat kommt eine führende Rolle zu.

9 Schlussfolgerungen Der GEV ist nach wie vor gültig – aber nicht alle Eigentümer sind Partei! Der Stadtrat hat einen hoheitlichen Auftrag! Hoheitliche Anordnungen oder kooperatives Vorgehen? Die Zukunftsplanung der Telli muss möglich sein!

10 Der GEV ist nach wie vor gültig – aber es bestehen Unklarheiten! „Nichts tun“ „Alle gegen alle“ „Packen wir‘s an“

11 Die Zukunftsplanung der Telli muss möglich bleiben – Der Stadtrat will dies fördern! kein neuer Vertrag aber ein Gesprächsforum (max. 10 Personen) – Stadtrat – Eigentümer

12 Das Gesprächsforum ermöglicht die Diskussion mit einem für die Telli verantwortlichen Partner  es ersetzt die hoheitsrechtliche Intervention die Qualitätssicherung der gesamten Überbauung „Mittlere Telli“  es ergänzt die Wahrung von Partikularinteressen

13 Wie sieht der nächste Schritt aus? Der Stadtrat nimmt Kontakt mit Eigentümern auf und präsentiert die Idee „Gesprächsforum“.