Umsetzung der EED – EU Energie Effizienz Directive

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 Präsentation transkript:

Umsetzung der EED – EU Energie Effizienz Directive Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Hintergrundinformationen zur Umsetzung des Artikel 8 EED durch Änderung des Energie-Dienstleistungs-Gesetzes (EDL-G) EED-Umsetzung

Zeitplan Umsetzung EED - Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Termin 04.12.2012 Inkrafttreten EED - Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU 05.06.2014 Ende Umsetzungsfrist Juli 2014 Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch Mahnschreiben der KOM Ende Juli 2014 Einleitung Konsultationsprozess der BReg zu Gesetzentwurf zur Umsetzung von Art. 8 31.7.2014 erster Diskussionsentwurf Gesetzes zur Änderung des EDL-G 05.11.2014 Kabinettbeschluss eines Gesetzentwurfs zur Teilumsetzung der EED 18.12.2014 1. Lesung Bundestag (BT-Drs. 18/3373) 19.12.2014 Bundesrat (BR-Drs. 544/14) 5./6. 02.2015 2./3. Lesung Bundestag 06.03.2015 Bundesrat 2 April/Mai 2015 Inkrafttreten (6 bis 8 Wochen nach Bundesrat 2 5.12.2015 Ende Frist Durchführung eines Energieaudits für Unternehmen gem. EED EED-Umsetzung

KMU-Bestimmung 1. 2. Mitarbeiter < 250 Umsatz < 50 Mio./a Eigenständiges Unternehmen oder ≥ 25 % *) Umsatz < 50 Mio./a Bilanzsumme < 43 Mio./a Addiert über verbundene und Partner-Unternehmen 2. öffentliche Unternehmen unabhängig von ihrer Größe ≥ 25 % öffentlich „kontrolliert“ *) EED-Umsetzung *) mit Ausnahmen Grafik: DEnBAG Quelle : Empfehlung vom 6.5.2003 zu EU L 124/36 vom 20.05.2003

Pressemppe - Umsetzung EED 21.01.2015 Betroffene Branchen: alle ! aber nur produzierendes Gewerbe ist „vorgewarnt“ durch Steuer-Förderung (Spitzenausgleich und EEG) Nicht-produzierendes Gewerbe – bisher nicht betroffen LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI BERGBAU UND GEWINNUNG VON STEINEN UND ERDEN HANDEL INSTANDHALTUNG UND REPARATUR VON KRAFTFAHRZEUGEN VERKEHR UND LAGEREI GASTGEWERBE INFORMATION UND KOMMUNIKATION ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN ERBRINGUNG VON FREIBERUFLICHEN, WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG; SOZIALVERSICHERUNG ERZIEHUNG UND UNTERRICHT GESUNDHEITS- UND SOZIALWESEN KUNST, UNTERHALTUNG UND ERHOLUNG ERBRINGUNG VON SONSTIGEN DIENSTLEISTUNGEN Handel: Lidel, Karstadt, Kaiser Instandhaltung KFZ: Autohäuser mit Fremder Beteiligung oder Weisung durch Dritte Gastgewerbe: Hotelketten, Steakhäuser-Ketten, Coffee-Shop-Ketten Info und Kommunikation: Telekom, Kabelanbieter … Banken, Versicherungen … Wohnungsbaugesellschaften Öffentliche Verwaltungen: sind sowieso in der Vorreiterrolle Verteidigung: sofern es dem Verteidigungsauftrag nicht entgegen steht Erziehung: kommunale Schulen, Universitäten Gesundheit: Kliniken, Altenpflegeeinrichtungen Kunst: Theater mit mehr als 25% Beteiligungen EED-Umsetzung

Herausforderungen aus aktuellem Gesetz-Entwurf Pressemppe - Umsetzung EED 21.01.2015 Herausforderungen aus aktuellem Gesetz-Entwurf Adressaten und Fristen: „Komplexe“ Feststellung bei verbundenen oder Partnerunternehmen; wer ist KMU? Unternehmen des nicht-produzierenden Gewerbes waren bisher nicht betroffen: sie wissen teilweise nicht, was auf sie zukommt. Extrem viele Unternehmen, die noch nicht gestartet sind (ca. 50.000) Zeitraum von 7 Monaten sehr knapp Ordnungswidrigkeit 50.000€ - pro Unternehmen oder Standort? Beratungsprozess: Mindest-Ablauf ist vorgeschrieben Mit Messung und/oder fundierte Schätzung mindestens 90 Prozent des gesamten Energieverbrauchs muss den Energie- verbrauchenden Anlagen und Geräten des Unternehmens zugeordnet werden Mehrere Gewerke (Gebäude, Betriebsabläufe, Anlagen, Transport) müssen fachkundig betrachtet werden für Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind Kenntnisse von aktuell verfügbarer Technik erforderlich Energieauditoren (Berater): Hohe Anforderungen an Kompetenz Unabhängigkeit: hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral beraten; keine Provisionen Gleichzeitig detailliert über Technik am Markt in unterschiedlichen Gewerken informiert Interne Energieauditoren, dürfen nicht unmittelbar an der Tätigkeit beteiligt sein, die einem Energieaudit unterzogen wird Wir können uns darum kümmern, dass es qualifizierte Berater gibt Und das man die findet Das Berater, die bereits unterwegs sind Teams bilden können Dokumentiert nach Außen, dass das jem. Ist der das beherrscht und nicht später eine Strafe zahlen muss, weil‘s falsch war Wir machen da einmal ein kleines Audit : ist es nicht – aber Möglichkeit Es geht nicht nur darum Gesetztesforderung zu erfüllen, der Gesetzgeber hat sich was dabei gedacht, Schwarze Schafe EED-Umsetzung