5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz Inhaltsverzeichnis Bezugskosten Rücksendungen Preisnachlässe Außer-Haus-Lieferungen Provisionsaufwendungen Ende 05.02.2006 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz 5.1.1 Bezugskosten Die Bezugskosten wollen wir auf den jeweiligen Kosten-Konten buchen. Bsp.: Wir beziehen Wein im Wert von 2.400 € auf Ziel. Der anliefernde Spediteur berechnet 60,00 € netto und wird bar bezahlt. 1130 2.400,00 1416 384,00 an 3300 2.784,00 1130 60,00 1416 9,60 an 1600 69,60 Liefert der Lieferant nicht selbst, ist für die Fracht immer 16 % USt. zu berechnen. Liefert der Lieferant selbst, gilt für die Fracht immer der USt.-Satz der Hauptleistung, d.h. die Fracht auf Lebensmittel wird mit 7 % USt. besteuert. Menü 05.02.2006 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz 5.1.2 Rücksendungen Betreffen eine komplette oder eine Teil-Lieferung. Dabei müssen die entsprechenden Warenkonten und die Vor- bzw. Umsatzsteuer berichtigt werden. Beleg für diese Buchungen sind Gutschriftsanzeigen. Rücksendungen an Lieferer Rücksendungen von Kunden Menü 05.02.2006 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz 5.1.3 Preisnachlässe Sofortrabatte Preisminderungen aufgrund von Mängelrügen Boni Skonti Menü 05.02.2006 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1.4 Außer-Haus-Lieferungen Besteht bei der Abgabe von Speisen eine räumliche Trennung zwischen dem Ort der Erstellung und dem Ort des Verzehrs (Verkauf über die Straße), gilt der ermäßigte USt.-Satz von 7 %, weil wesentliche Service-Bestandteile fehlen. Ausnahme: Stellt der Gastwirt auch Besteck, Geschirr, Tischdecken, Bestuhlung und Personal, so ist der allgemeine USt.-Satz zugrunde zu legen. Nebenleistungen (Kto. 5060; z.B. Anlieferung oder Geschirrüberlassung) unterliegen demselben Steuersatz wie die Hauptleistung (ggf. splitten). Bedienpersonal unterliegt dem allgemeinen Steuersatz. Menü 05.02.2006 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
5.1.5 Provisionsaufwendungen 6775 Reisebüro- und Kreditkartenprovision Unterliegen dem allgemeinen USt.-Steuersatz. Die Provision wird als Netto-Provision vom jeweiligen Brutto-Umsatz berechnet. Menü 05.02.2006 5.1 Buchungen in der Beschaffung und im Absatz
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