Umsetzung Pflegeheimplanung 2020 Richtlinien für die Bettenvergabe Pflegeheimplanung 2020111.01.2015.

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 Präsentation transkript:

Umsetzung Pflegeheimplanung 2020 Richtlinien für die Bettenvergabe Pflegeheimplanung

Planungsvorgabe bis 2012 Mit KRB Nr. SGB 069/2006 wurde beschlossen: Als Richtzahl für den Bettenbedarf werden 21 % der 80- und über 80-jährigen Bevölkerung Kt. SO festgelegt. Das ergibt ein Bettenkontingent von 2’750 Betten Pflegeheimplanung 20202

Planungsvorgabe bis 2020 Mit KRB Nr. SGB 125/2013 wurde beschlossen: Als Richtzahl für den Bettenbedarf werden 18,5 % der 80- und über 80-jährigen Bevölkerung Kt. SO festgelegt; Das ergibt ein Bettenkontingent von 3’050 Betten Realisierung: Ein-Kreis-Modell Pflegeheimplanung 20203

Inhaltliche Vorgaben Bereits bestehende Heime sollen ausbauen dürfen Es werden Projekte mit einer Spezialisierung favorisiert (Demenz, Gerontopsychiatrie, Kurz- u. Ferienaufenthalte, etc.) Bereichsnetze und Betreuungsketten sollen gefördert werden Bei Neubauten flexibles Bauen Pflegeheimplanung 20204

Legislatur 2013 – 2017 Mit dem Legislaturplan 2013 – 2017 hat der Regierungsrat eine Etappierung der Bettenvergabe beschlossen. Demzufolge sollen bis Ende 2016 insgesamt 2’900 Betten zur Verfügung stehen. Die restlichen 150 Betten sind für die Legislatur 2017 – 2020 reserviert Pflegeheimplanung 20205

Bettenberechnung Bettenvergabe Legislaturplan bis Ende '900 Betten SozialregionenAnzahlvorherigeBerechnungBetten- > 80BerechnungStand heutebestand jährige21.00%18,5 % BBL Dorneck Mittlerer u. Unt. Leberberg Oberer Leberberg Oberes Niederamt Olten/Trimbach Solothurn Thal-Gäu Thierstein Unteres Niederamt Untergäu Wasseramt Ost Wasseramt Süd Zuchwil/Luterbach Total Spitäler 56 Total inkl. Spitäler einwzahlen_2013_bestand_2014.xls Thema der Präsentation6

Richtlinien Bettenvergabe Da die Nachfrage der gemäss Heimplanung 2020 zur Verfügung stehenden Betten höher ist, ist die effektive Vergabe nach einem System zu bewältigen, das für alle Beteiligten verständlich, transparent und willkürfrei ist Pflegeheimplanung 20207

Zuständigkeit für den Vollzug Gemäss § 21 des Sozialgesetzes vom 31. Januar 2007 (SG; BGS 831.1) bewilligt und beaufsichtigt das Departement des Innern das Erbringen von sozialen Aufgaben und den Betrieb sozialer Einrichtungen. In diesem Rahmen ist es auch für die Vergabe der Betten zuständig Pflegeheimplanung 20208

Bettenpool Gemäss Ein-Kreis-Modell wird das Bettenkontingent von 3’050 in einem einzigen Pool zusammengefasst und gesamthaft durch das ASO verwaltet. Zugesicherte Betten, die nicht innert nützlicher Frist realisiert werden, oder aufgehobene Betten, fallen in den kantonalen Pool zurück Pflegeheimplanung 20209

Mitsprache Die Standortgemeinde, die Gemeinden der betroffenen Sozialregion sowie die Fachkommission Alter werden zu Projektgesuchen konsultiert Pflegeheimplanung

Phasen der Bettenvergabe 1. Aufnahme in die Vorprojektliste 2. Aufnahme in die Reservationsliste 3. provisorische Zusicherung (Verfügung) 4. Definitive Zusicherung (Verfügung) Pflegeheimplanung

Vorprojektliste Trägerschaften und Investoren melden einen Bettenbedarf an, haben aber noch kein konkretes, genügend ausgereiftes Projekt Das Projekt wird in die Vorprojektliste aufgenommen Das ASO erkundigt sich zweimal jährlich nach dem Stand der Dinge Pflegeheimplanung

Reservationsliste Aufnahme eines Bauprojektes in die Reservationsliste, wenn es soweit fortgeschritten ist, dass es mit dem Beurteilungsraster (Punktesystem) beurteilt werden kann. Aufnahme in die Reservationsliste bedeutet keine Zusicherung Pflegeheimplanung

Punktesystem Checkliste Bettenvergabe Anzahl Punkte Bemerkungen erzielbarminimal Soll möglicheerreichte minimal Soll Öffentlichkeit 42 Positive Haltung StaO-Gemeinde2 Positive Haltung Sozialregion1 Positive Haltung Fachkommission Alter1 42 Bedarf 31 Regionaler Bedarf nach soz. Regionen - fehlende Betten bis fehlende Betten Nach Sozialregion - fehlende Betten % der Bevölkerung fehlende Betten 61 und mehr3 31 abzüglich Bettenbestand Betrieb 125 Betriebswirtschaftliche Grösse der Einrichtung - 20 bis 40 Betten bis 60 Betten und mehr Betten2 31 Spezialisierung - Wohngruppe Demenz2 - Wohngruppe Sucht2 - Wohngruppe Behinderung2 40 im Alter (65+) Betriebskonzept - Betreutes Wohnen (AWG), Ferien- und Entlastungsbetten1 - Netzwerk1 - öffentlicher Nutzen wie z.B. Mittagstisch, Kinder-Tagesstätte, öff. Restaurant)1 - Aktivierungsangebot für Externe1 42 Bauliche Eignung + Umgebung für Zielgruppe1 11 Standort 85 Anbindung an Dorf - Standort1 - Nachbarschaft1 - Einkaufsgelegenheit1 - Lärm- und Geruchemission1 - Arzt, Apotheke, Drogerie, Physio1 53 Erreichbarkeit - öffentlicher Verkehr1 - privater Verkehr1 - Parkplätze1 32 Stand Thema der Präsentation14

Provisorische Zusicherung Quartalsweise und soweit das Kontingent den nötigen Spielraum bietet, beurteilt das ASO die Projekte auf der Reservationsliste und prüft, ob die Betten provisorisch zugesichert werden können. Die eingegebenen Projekte müssen eine gewissen Reifegrad erreicht habe Pflegeheimplanung

Voraussetzungen Für eine provisorische Zusicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein Baurechtliche Beurteilung des Grundstücks Auf- und Grundrisse der Gebäulichkeiten, Pläne der Innenräume (Raumkonzept) Pflegeheimplanung

Voraussetzungen Dokumentation über die Trägerschaft Finanzierungsplan Kurzdokumentation hinsichtlich Betriebskonzept, allfällige Angebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Demenz, Sucht, Behinderung 65+) Haltung Standortgemeinde Pflegeheimplanung

Vorbehalt Vor jeder Beurteilung wird geprüft, ob ein Bedarf besteht (Berechnung der notwendigen Bettenzahl anhand der Einwohnerzahlen; 18,5 % aller 80- über 80-jährigen) und es wird geprüft, ob noch Betten im Kontingent vorhanden sind Pflegeheimplanung

Weiteres Vorgehen bei Provisorischer Zusicherung Ist die provisorische Zusicherung erfolgt, muss der Bau innerhalb der nächsten drei darauf folgenden Jahre beginnen, ansonsten fällt die provisorische Zusicherung automatisch dahin. Trägerschaften haben das ASO jährlich schriftlich über den Stand der Dinge zu informieren Pflegeheimplanung

Widerruf Bestehen Anzeichen, dass das Projekt nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung realisiert wird, prüft das ASO einen Widerruf der provisorischen Zusicherung Pflegeheimplanung

Definitive Zusicherung Das Projekt ist soweit gediehen, dass es umgesetzt werden kann (Spatenstich) Die definitive Zusicherung vonseiten ASO bedeutet die Aufnahme in die Heimliste Langzeitpflege Kanton Solothurn, kurz vor, während oder kurz nach der Realisierung des Bauvorhabens Pflegeheimplanung