Standards in den Arbeitsbeziehungen der Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) zu den für den Jugendvollzug zuständigen Haftanstalten Vorgestellt von Natalie.

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 Präsentation transkript:

Standards in den Arbeitsbeziehungen der Jugendhilfe im Strafverfahren (JGH) zu den für den Jugendvollzug zuständigen Haftanstalten Vorgestellt von Natalie Scheutzow, JGH Spandau und Silke Postler, JSA Berlin

Grundlagen: Rechtliche Grundlage: § 52 SGB VIII i.V.m. § 38 Abs. 2 JGG und Nrn. 3 und 22 der AV-JGH Datenschutzvorschriften

Zielsetzung: Reflektion und Neuorientierung des Inhaftierten Verlässlicher, kompetenter Partner für die JSA Vertrauensvolle Beziehung zwischen allen Beteiligten JGH JSA

Kommunikation und Informationsfluss: Gruppenleiter Mitarbeiter der JGH BWH Regionaler sozialer Dienst ambulante soziale Dienste freie Träger

Die Jugendhilfe im Strafverfahren schickt die Zuständigkeits-erklärung an die JSA zurück Regelmäßige Rücksprache mit den Gruppenleitern/innen

Untersuchungshaft: Unverzüglicher und regelmäßiger Besuch des Inhaftierten für die Beurteilung der: persönlichen, sozialen und gesundheitlichen Situation - Anregung U-Haftvermeidung Anregung Haftverschonung (mit Auflagen) Haftentscheidungshilfe im Haftprüfungstermin gemeinsame Vorbereitung der Hauptverhandlung Unterstützung bei der Erarbeitung einer Perspektive

Strafhaft: Wiedereingliederung vorbereiten Haftbesuche Regelmäßiger Austausch mit den Gruppenleitern/innen Mitwirkung am Vollzugsplan, z.B. wenn vor der Inhaftierung intensiver Kontakt bestand, eine Eignung für den offenen Vollzug besteht, bei kurzen Jugendstrafen eine Anschluss-(Jugendhilfe-)Maßnahme in Betracht kommt

Kooperation / Entlassungsvorbereitung: Mitteilung des geplanten Entlassungstermins „Chance, straffrei zu bleiben“ Unterbreitung von Angeboten über: JSA JGH Startpunkt Familie Jugendhilfe Verschiedene Ambulante Soziale Dienste Berufliche Integration Angebot der Nachbetreuung

Geschafft! Endlich frei und jetzt wird durchgestartet!