Herzlich Willkommen!
Alle BürgerInnen der NEUEN Marktgemeinde „Leutschach an der Weinstraße“ werden gleich behandelt!
sind Gemeinden ermächtigt, für die Benützung ihrer öffentlichen Einrichtungen und Anlagen auf Grund eines Gemeinderatsbeschlusses Gebühren zu erheben, die grundsätzlich kostendeckend festzusetzen sind. Grundlagen Kostendeckung – lt. Gemeindeordnung 1967 i.d.g.F. Familienfreundlichkeit Soziale Ausgewogenheit Verursacherprinzip Gebührenersparnis von rund € ,-- für die BürgerInnen Harmonisierung der Gebühren
Maßnahmenkatalog Neue Mittelschule Leutschach Knielyhaus OG Baukonto Instandsetzung des Wegenetzes Abgleich der Finanzhaushalt Gemeinsames Gemeindeamt
Projekte - Kosten - Förderung
Danke für die Aufmerksamkeit!