„Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und.

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„Jenseits SGB III – Rechtskreisübergreifende Schnittstellen, Probleme und Chancen“ Beitrag von Andreas Pchalek bei der Fachveranstaltung der BAG EJSA und des Diakonischen Werks Württemberg „Schätze heben: Perspektiven und Risiken im Arbeitsfeld Jugendberufshilfe“ am 22.10.2014 in Stuttgart

Jenseits SGB III – unterschiedliche Intentionen SGB III: Es regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht um die Beschäftigungsstruktur zu verbessern, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden und die Dauer von Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Es richtet sich auch sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte junge Menschen. SGB II: Leistungen des SGB II sind geprägt vom Grundsatz des Forderns und Förderns. Kommt der Hilfebedürftige seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, gibt es Sanktionierungsinstrumente. SGB VIII: Junge Menschen sollen in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit erzogen werden. Präventive und niederschwellige Ansätze werden bevorzugt; es gibt die Prinzipien der Partizipation und Freiwilligkeit.

Jenseits SGB III – gleiche und verschiedene Aufgaben SGB VIII Berufsvorbereitung Vermittlung in eine Aus- bildungs- oder Arbeitsstelle Vermittlung in eine Arbeits- gelegenheit Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung Berufsorientierung Aktivierungshilfen Förderung der beruflichen Ausbildung Benachteiligter (abH, BAE) i.V. m. SGB III Förderung der beruflichen Ausbildung Benachteiligter (abH, BAE) Förderung der beruflichen Ausbildung Benachteiligter (§§ 13 Abs. 1 u. Abs. 2 SGB VIII) Förderung der beruflichen Weiterbildung

Jenseits SGB III – gleiche und verschiedene Aufgaben SGB VIII Eingliederungsleistungen Sozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (in B-W: Jugendberufshelfer) Aufsuchende Jugendarbeit (in B-W: Mobile Jugendarbeit)

Jenseits SGB III – Vorrang und Nachrang Nach dem § 10 Abs. 3 SGB VIII gehen Leistungen nach dem SGB VIII Leistungen nach dem SGB II vor. Ausnahme: Jedoch sind Leistungen nach § 3 Abs. 2 und §§ 14 – 16g SGB II (hier auch Verbindung zum SGB III) nachrangig gegenüber Leistungen des SGB VIII. Auch dürfen Leistungen anderer nicht deshalb versagt werden, weil Leistungen des SGB VIII vorgesehen sind (§ 10 Abs. 1 SGB VIII). Nachrangigkeit bedeutet keine Nicht-Zuständigkeit. Konkurrenzen können dort entstehen, wo zweckgleiche Maßnahmen in unterschiedliche Rechtsnormen eingearbeitet und die gleiche Zielgruppe erreichen sollen. Leistungskonkurrenzen sollten im Rahmen der Kooperation geklärt werden. Ko- und Mischfinanzierungen sind nicht „verboten“, sondern werden im SGB III zum Teil gefordert.

Jenseits SGB III – Beteiligung Dritter (Sachstand) Vorgesehene Beteiligung von 50 % bei Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III: verschiedene Beteiligungspartner wie ESF-Land (Ziel C4.1), Kommune, Wirtschaft Vorgesehene Beteiligung bei der Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 SGB III: Beteiligungspartner ESF-Bund

Jenseits SGB III – Beteiligung Dritter (Risiken, Möglichkeiten und Chancen) Risiken: Es finden sich kaum Beteiligungspartner. Die Beteiligung ist häufig befristet; eine Kontinuität (auch der Fachkräfte) wird erschwert. Möglichkeiten und Chancen: Die Beteiligungsform ermöglicht erst die Festschreibung im SGB III. Eine größere Ausweitung kann so ermöglicht werden. Ressourcen verschiedener Partner werden effektiv genutzt.

Jenseits SGB III – Aktivitäten im Rahmen des SGB VIII Stark ausgeprägt: Jugendsozialarbeit an Schulen, Jugendberufshilfe, aufsuchende Sozialarbeit (hier sind auch Beratungsleistungen nach § 13 Abs. 1 SGB VIII einbezogen) Schwach ausgeprägt: sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungs-maßnahmen nach § 13 Abs. 2 SGB VIII

Stichtag 31.12.2011: Schulen Vollzeitstellen Prozent Allgemeinbildende Jenseits SGB III – Exkurs: Personalressourcen im Landesprogramm Schulsozialarbeit Stichtag 31.12.2011: Schulen Vollzeitstellen Prozent Allgemeinbildende 707 88,15 Berufliche 95 11,85 Insgesamt 802 100,00

Stichtag 31.07.2013: Schulen Vollzeitstellen Prozent Allgemeinbildende Jenseits SGB III – Exkurs: Personalressourcen im Landesprogramm Schulsozialarbeit Stichtag 31.07.2013: Schulen Vollzeitstellen Prozent Allgemeinbildende 934,98 90,91 Berufliche 93,50 9,09 Insgesamt 1028,48 100,00

Jenseits SGB III – Exkurs: Personalressourcen Im Projekt Jugendberufshelfer des Kultusministeriums Jahr Stellen 2012 95,20 2013 92,23 2014 90,00

Benennung von Ansprechpartnern Regelmäßige Fallbesprechungen Jenseits SGB III – Möglichkeiten der rechtskreis-übergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen Benennung von Ansprechpartnern Regelmäßige Fallbesprechungen Gegenseitige Hospitationen Gemeinsame Konferenzen Gemeinsame Fortbildungen Angebote „unter einem (virtuellen) Dach“ Abstimmen von Maßnahmen

Hohe Aktivierungsquote bei den jungen Menschen Jenseits SGB III – Vorteile der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen Hohe Aktivierungsquote bei den jungen Menschen Gute Vermittlungsquote in Arbeit und Ausbildung Stetiger Informationsfluss Gegenseitige Abstimmung (bei den Bedarfen) Bedarfsgerechte Zuweisung in Maßnahmen, Hilfen und Angeboten Hohe Flexibilität

Im September 2014 gab es landesweit 10 Kooperationsvereinbarungen. Jenseits SGB III – Stand der Jugendberufsagenturen in Baden-Württemberg Im September 2014 gab es landesweit 10 Kooperationsvereinbarungen.

Umgang mit dem Datenschutz oder die ständige „Einwilligungserklärung“ Jenseits SGB III – Risiken der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen der Jugendberufsagenturen Umgang mit dem Datenschutz oder die ständige „Einwilligungserklärung“ Umgang mit Sanktionen oder „verschiedene Weltbilder“ in einem Raum Die Rolle der freien Träger im Spiel der „Großen“ von Kommune und Arbeitsagentur Miteinander oder nebeneinander?

Hohe Aktivierung junger Menschen (und das sehr früh) Jenseits SGB III – Intentionen der Neugestaltung des Übergangsbereichs in Baden-Württemberg Hohe Aktivierung junger Menschen (und das sehr früh) Hohe Vermittlungsquote in Ausbildung Einbeziehung der Wirtschaft Mit Schulen und Wirtschaft ein enges Netz knüpfen Abbau von „Maßnahmenkarrieren“ Kommunale Federführung im Übergangsbereich

Systematische Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen Jenseits SGB III – Kernpunkte der Neugestaltung des Übergangsbereichs in Baden-Württemberg Systematische Berufsorientierung an allgemein bildenden Schulen Für Jugendliche mit Förderbedarf: Einstiegsqualifizierung oder Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) Betriebspraktika sollen Klebeeffekt erzeugen Für Jugendliche ohne Förderbedarf, die keinen Ausbildungsplatz haben: Berufsqualifikation dual (BQdual): schulische Ausbildung 1. Jahr in ausgewähltem Beruf mit betrieblichen Anteilen Ziel weiterhin Übergang in betriebliche Ausbildung regionales Übergangsmanagement Moderation und Projektsteuerung vor Ort

Jenseits SGB III – Chancen und Risiken der Neugestaltung des Übergangsbereichs in Baden-Württemberg Chancen: Jeder Jugendliche wird beraten und erhält ein Vermittlungsangebot. Schule und Kommune werden langfristig in das Feld des Übergangs einbezogen. Risiken: Was wird aus Ausbildungs-stellenabbrechern? Was wird aus älteren Jugendlichen mit langwierigen Erfahrungen des Scheiterns? Wie gehen verschiedene Kooperationsformen miteinander um?

Ich danke für die Aufmerksamkeit. Jenseits SGB III Ich danke für die Aufmerksamkeit.