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 Präsentation transkript:

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Opfer(ent)schädigung PatientIn und TherapeutIn im Spannungsfeld von OEG und Therapie 2

ICD 10 und DSM-IV ICD: International Classification of Diseases and Related Health Problems; seit 1986 (ICD 9) zur Diagnoseverschlüsselung in Krankenhäusern in Deutschland verpflichtend DSM: Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disdorders, erste dt. Publikation 1984 (DSM-III) Kritik: Paradigmenwechsel, weitgehende Loslösung von ätiologie- und theoriebezogener Terminologie 3

Definition eines Traumas nach ICD 10 I Ein Trauma ist ein „belastendes Ereignis oder eine Situation außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigen Ausmaßes (kurz- oder lang anhaltend), die bei fast jedem eine tiefe Verstörung hervorrufen würde.“

Definition eines Traumas nach ICD10 II Ein Trauma wird verursacht durch: Naturereignisse Kampfhandlungen Schwere Unfälle Von Menschen herbeigeführte Katastrophen Miterleben des gewaltsamen Todes anderer Erleben oder Miterleben von Folter, Geiselnahme oder Vergewaltigung

Trauma-Definition nach DSM-IV Subjektive Merkmale eines Traumas: Das Erleben intensiver Hilflosigkeit Erleben intensiver Furcht Erleben intensiven Entsetzens

Trauma-Definition nach DSM-IV Objektive Merkmale eines Traumas: Bedrohung des eigenen Lebens Gefährdung der eigenen körperlichen Unversehrtheit Schädigung oder tödliche Bedrohung anderer Personen

Traumafolgestörung I 1.Akute Belastungsstörung (F43.0) Beginn - sofort- innerhalb von Minuten Dauer- Stunden bis( 2-3) Tage Symptomatik “Betäubung“, Bewußtseinseinengung Desorientierheit Unruhe, Überaktivität, Fluchtreaktionen (panische) Angst, vegetative Zeichen 8

Traumafolgestörungen II 2.Anpassungsstörung (F43.2) Beginn – innerhalb eines Monats Dauer – meist nicht länger als 6 Monate Ursache – belastendes Ereignis, entscheidende Lebensverän- derung, körperliche Erkrankung, (z.B. Todesfall, Emigration, Flucht) Symptomatik – Depression, Angst, Unfähigkeit zurechtzukommen 9

Traumafolgestörungen III 3. Andauernde Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung (F62.0) Beginn – schleichend; evtl. ist eine PTSD vorausgegangen Dauer – jahre- oder lebenslang (Beispiel Hr. F- poln. Gefängnis) Symptomatik sozialer Rückzug feindliche mißtrauische Haltung der Welt gegenüber Gefühl der Leere und Hoffnungslosigkeit Chronisches Bedrohungsgefühl Entfremdung 10

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Typische Symptomatik nach Traumatisierung I 1. Wiedererleben Intrusionen: sich aufdrängende Erinnerungen in Form von Gedanken und Bildern Geräuschen Gerüchen Haptischem Erleben Flashback: Wiedererleben; sich fühlen „wie im falschen Film“ Albträume

Typische Symptomatik nach Traumatisierung II 2. Vermeiden und emotionales Abstumpfen Vermeidungsverhalten in Bezug auf Orte Situationen Gedanken, die an das traumatische Ereignis erinnern Gedächtnisschwierigkeiten Entfremdungsgefühl Interessensverlust

Typische Symptomatik nach Traumatisierung III 3. Erhöhte Anspannung Hypervigilanz (= Zustand einer überhöhten Wachsamkeit und dauernder Anspannung)‏ Schlafstörungen Reizbarkeit und Wutausbrüche Konzentrationsschwierigkeiten

Traumaassoziierte Störungsbilder neben der PTSD 15

Trauma-Begleiterkrankungen Akute Belastungsstörung PTSD Dissoziative Störungen Somatsierungsstörungen/somatoforme Schmerzstörung Zwangserkrankungen Angsterkrankung Affektive Störungen/Posttraumatische Depression Substanzmittelabusus Ess-Störung Borderline Persönlichkeitsstörung Andauernde Persönlichkeitsveränderung nach Extrembelastung 16

Kölner Opferhilfemodel – Trauma-Ambulanzen 1998 wurde das Kölner Opferhilfemodell etabliert (KOM) Ca 100 Beratungen nach PTSD-Screening (2011) 75 Personen waren innerhalb von 5h geheilt Nur 25% der Betroffenen benötigte bis zu 20 oder mehr Stunden 17

Finanzierung des KOM Zusammenarbeit mit den Versorgungsämtern 5h zur „Sachverhaltsklärung“ danach Befundbericht und gegebenenfalls 10h Therapie als „Akutmaßnahme“ Falls weitere Behandlung darüber hinaus nötig- besonderer Antrag oder Therapie als GKV- Leistung 18

Anerkennung von Traumafolgstörungen (PTSD) Die BG ist Herrin des Verfahrens – Und niemand kann zwei Herr(Inn)en dienen 19

Rechte und Pflichten der BG Die BG ist Herrin des Verfahrens Eine Therapie wird vom Sachbearbeiter genehmigt Schweigepflichtsentbindung (Psycholog. PT) Regelmäßige Berichtserstattung Regelmäßige Überprüfung des therapeutischen Fortschrittes Regelmäßige Überprüfung des Gesundheitszustandes auch nach Feststellung der Dauerschädigung (Begutachtung) 20

Rechte und Pflichten von TherapeutInnen Ziel der Therapie ist die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ggf. auch in einem veränderten beruflichen Umfeld (Unterschied Arbeitsfähigkeit und Berufsfähigkeit) Größere Freiheiten hinsichtlich der Methodenwahl Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung 21

Rechte und Pflichten der PatientInnen bei Arbeitsunfällen 22

Rechte und Pflichten der PatientInnen bei Arbeitsunfällen Mitwirkungspflicht Therapie, inklusive Therapieformen, die außerhalb der Richtlinien der GKV liegen Verletztengeld (mehr als Krankengeld) bis zu 78 Wochen Wiedereingliederungshilfe z.B. Fahrstunden, Arbeitshilfsmittel o.ä. BG-Rente nach Feststellung des Dauerschadens 23

Aufgabe der GutachterInnen Wird von der BG beauftragt zur Beantwortung einer spezifischen Fragestellung Darf keine eigenen PatientInnen begutachten Muss Verlaufsbeobachtungen mitberücksichtigen Heilverfahrenskontrolle 24

Aufgabe der GutachterInnen Der (subjektive) Befundbericht von TherapeutInnen ist kein Gutachten und darf als solches auch nicht gewertet werden GutachterInnen müssen Stellung nehmen zu Kausalität, Wahrscheinlichkeit und Glaubhaftigkeit gemäß den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Entstehung und Verlauf der Störung GutachterInnen müssen den GdB nach Tabellen und Prozenten einordnen und zeitlich zuordnen 25

Fall I – Alles geht gut (Busfahrer) Patient kommt rasch Guter und direkter Draht zu der BG Gute Unterstützung durch den Arbeitgeber Hohe Motivation Kein eigener Anspruch auf Schadensausgleich Keine nennenswerte Vorschädigung Braucht keinen Gutachter 26

Lessons Learned Gutes geht gut Kommunikation hilft 27

Fall II – Patient will, BG will nicht (Gleisbauer) Patient kommt schnell BG zahlt nicht Streit um PTSD-Anerkennung vorrangig vor der Traumatherapie Gutachter ist parteiisch gegen den Patienten Worauf müssen TherapeutInnen beim Verfassen von Berichten achten Diagnostik von TherapeutInnen ist nicht identisch mit Diagnostik von GutachterInnen Simulation und Agravation als Problem der Begutachtung 28

Lessons Learned Es gibt GutachterInnen, vor denen man PatientInnen schützen muss Simulation und Agravation sind keine speziellen Merkmale einer PTSD PTSD ist eine Erkrankung, die in 80% der Fälle folgenlos ausheilt; „Rentenbefürchtungen“ der BGs sind oft übertrieben 29

Fall III – Patient will nicht gesund werden, sondern Rente (Laden-Besitzer) Patienten, die Rente wollen, können nicht gesund werden wollen Eine rasche Zusammenhangsbegutachtung ist sinnvoll, wenn an der Therapiemotivation des Patienten Zweifel bestehen Das heißt nicht, dass der Patient simuliert 30

Lessons Learned 31

Lessons Learned Den möglichen Widerspruch zwischen dem Wunsch nach Heilung und dem Wunsch nach einer Rentenleistung können TherapeutInnen nicht immer aufheben 32

Fall IV – Patient hat Angst aber keine Traumafolgestörung (Auto fahren) Lessons Learned Manchmal brauchen PatientInnen Hilfe aber kein EMDR 33

Fall V – Man kann Läuse und Flöhe haben (Fraternitas Saturni) Autounfall zur Arbeit und desolates Elternhaus Trennung von Vorschädigung und Akuttrauma Trennung von Traumatherapie und Psychotherapie 34

Lessons Learned Es gibt einen Unterschied zwischen Traumatherapie und Psychotherapie 35

Fazit: Was bekommt man anerkannt, wenn man es anerkannt bekommt? Verletztengeld während der Arbeitsunfähigkeit Übergangsgeld bis zum Abschluß der Reha Therapie wird bezahlt Wiedereingliederungshilfe ggf. Umschulung Ggf. Rente bei Anerkennung von PTSD als Traumafolge (i.R. 20%-30% GdB) 36