Industriemeister- Fortbildung Fach: Recht Vorstellung Worum geht´s eigentlich? Wer? Was? Warum?
Wie lernen? LEKF Nach jedem Kurstag online: Benutzte Unterlagen Lernerfolgskontrollfragen zu den Themen Zu Beginn eines jeden Kurstages: „Haben Sie Fragen, Anregungen, Kritik?“ Lernerfolgskontrollfragen vom Dozenten
Was mitbringen? Gesetzestexte (unkommentiert für Prüfung): BGB ArbG UmwG Zwei verschieden farbige Textmarker Was zum Mitschreiben
Warum eigentlich? Prüfungsrelevant Führungskraft ohne (Arbeits-)Rechtskenntnisse? Verwendbarkeit als Arbeitnehmer Private Verwendbarkeit (Rechtsanwendung) Rationales Denken und Argumentieren
Öffentliches Recht Privatrecht 2 Rechtsgebiete Mindestens ein Träger staatlicher Gewalt ist als solcher beteiligt Verhältnis der Über- / Unterordnung „Jedermannsrecht“ Staat kann, muss aber nicht beteiligt sein Verhältnis der Gleichordnung
Bildungsinstitut, private Schule übungsBeispiel IHK (Prüfung) Öffentliches Recht Lernender Bildungsinstitut, private Schule Privatrecht
2 Rechtsgebiete: Folgen Öffentliches Recht Privatrecht Gesetze: Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gerichte: Verwaltungsgericht (Finanzgerichte, Sozialgerichte) Gesetze: Bürgerliches Gesetzbuch (ArbG) Gerichte: Ordentliche Gerichte = Amts- u. Landgericht, OLG, BGH (Arbeitsgerichte)
Grundrechte (GG): Gewaltenteilung Exekutive (Exekution) Legislative (Lex / Law) Judikative (Gerichte) Art 1, I GG: Menschenwürde Art 1, II GG: Menschenrechte Art 1, III GG: Gewaltenteilung und Bindung aller staatlicher Gewalt (3) Was soll das sein? Welche gibt es? Nachfolgende Grundrechte?
Grundrechte (GG) Art. 2, I GG: Freie Entfaltung der Persönlichkeit solange Rechte anderer, Gesetze oder „Sittengesetz“ nicht verletzt wird Freie Entfaltung der Persönlichkeit = = „Jeder kann tun uns lassen, was er will!“
Art. 2, I GG: Vertragsfreiheit Grundrechte (GG): Art. 2, I GG: Vertragsfreiheit Ob Mit wem Inhalt Form Wenn schon einer alleine tun und lassen kann, was er will, dann können auch zwei oder mehr zusammen tun und lassen, was sie wollen, solange sie sich einig sind!
Grundrechte (GG): Ausnahmen! Art. 2, I GG: Vertragsfreiheit Ob Monopolist Mit wem Inhalt Gesetze: BGB, BurlG... Form Gesetze: Immobilienkauf Notar Ausnahmen!