Förderinfos für GründerInnen

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 Präsentation transkript:

Förderinfos für GründerInnen Michaela Güttler Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol Freitag,16. Mai 2014

Wichtige Fördertipps Was Sie beachten sollten: rechtzeitig informieren - alles beginnt mit guter Planung! Fristenwahrung - Förderansuchen früh genug einbringen! Anträge eingeschrieben schicken! Kein Rechtsanspruch auf Förderung!

Förderinstrumente Zuschüsse günstiges Fremdkapital Haftungsübernahmen Bei Unternehmensübernahmen unterschiedliche Behandlung von Übernahmekosten (bereits gebrauchte Investitionen) und Neuinvestitionen

Bin ich Jungunternehmer?

Bin ich JungunternehmerIn? Land Tirol: In den letzten 5 Jahren davor keine gewerbliche Tätigkeit  3 Jahre lang JungunternehmerIn Bundesförderung Austria Wirtschaftsservice (aws): In den letzten 5 Jahren keine selbständige Tätigkeit; keine unselbständige Nebenbeschäftigung

Bin ich JungunternehmerIn? Bundesförderung für Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) letzte 5 Jahre nicht selbständig erwerbstätig 25 % Eigenmittel unternehmens- und gewerberechtlicher GF => eine Person Keine unselbständige Nebenbeschäftigung! Vorsicht bei Gesellschaften: Genaue Prüfung des Jungunternehmerstatus!

Wie gehe ich am besten vor?

Checkliste für mein neues Vorhaben Schritt 1: Was ist mein Projekt? Gründung (z.B. Investitionen, …) Neues Produkt – neues Geschäftsfeld Vergrößerung / Standortwechsel / Neue Märkte Neue Technologie / Energie / Umwelt Anstellung (1.) Mitarbeiter Weiterbildung Lehrlingsausbildung Patent / Erfindung ………………………………  

Checkliste für mein neues Vorhaben Schritt 2: Zusammenstellung der Kosten Kostenvoranschläge einholen und vergleichen Planungskosten berücksichtigen Beratungskosten (Notar/Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Genehmigungen)

Checkliste für mein neues Vorhaben Schritt 3: Betriebswirtschaftliche Prognoserechnung Gründungsberatung Businessplan Konzept  Hier bereits Möglichkeit der Beratungsförderung!

Checkliste für mein neues Vorhaben Schritt 4: Finanzierungsfrage: Brauche ich eine Bank? Finanzierungsbedarf => OHNE Finanzierung, KEINE Förderung ! Vorbereitung auf das Bankgespräch Kostenaufstellung / Konzept / Beratungsbericht Sicherheiten

Checkliste für mein neues Vorhaben Schritt 5: Förderung Information und Beratung bei WK-Tirol Fristenwahrung beachten => rechtzeitig planen !! Ansuchen stellen - über die Bank oder - direkt bei der Förderstelle bei Eigenmittelfinanzierung Unterlagen möglichst vollständig => schnellere Bearbeitung => Kostenvoranschläge beilegen !!

Bei welchen Projekten sollte man an Förderungen denken? Quelle: Ivan Steiger, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.10.1993

Welche Förderungen gibt es? aws/ÖHT: Jungunternehmerförderung Bund (aws und ÖHT): erp-Kleinkredit Land Tirol: TWFF Gebührenbefreiung – Neugründerförderungsgesetz (NeuFÖG) Jungunternehmer- und Betriebsnachfolgeberatung durch die WKT Land Tirol: „mein update“ AMS: Fachkräftestipendium Förderung des AMS f. EPU Unternehmensgründungsprogramm des AMS Zuschüsse & Haftungen Kredite Abgaben & Gebühren Beratung Weiterbildung 1. Mitarbeiter Arbeitslosigkeit

Einige Förderprodukte im Detail

Landesförderung

Landesförderung Tiroler Beratungsförderung Gegenstand: Förderung von Beratungsleistungen Beratungsthemen Jungunternehmer-Konzept bzw. Übernahmekonzept Jungunternehmer-Coaching (=> über 3 Jahre) Unternehmensberatung (z.B. strategische Neuausrichtung, strategisches Marketing ……) Umweltberatung Betriebsanlagenberatung Technologieberatung Gleichstellung von Männern und Frauen …

Landesförderung Tiroler Beratungsförderung Art und Ausmaß der Förderung Förderungsaktion des Landes und Wirtschaftskammer Tirol bis zu 80% Förderung bei Jungunternehmerberatung max. 24 Stunden zum Wirtschaftskammer-Beratersatz max. Förderungsbetrag pro Jahr + Unternehmen: € 3.000,- Einreichung vor Beratungsbeginn in der Wirtschaftskammer

Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds Förderungsnehmer Kleinstunternehmen lt. EU-Definition Gegenstand Kosten für Gründung, Übernahme, Erweiterung, Verlegung und/oder Entwicklung von Kleinstunternehmen Maßnahmen der Energieeinsparung / des Umweltschutzes, Sicherung der Nahversorgung

Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds Art und Ausmaß der Förderung für Jungunternehmer zinsgünstiges Darlehen für bis zu max. € 100.000,- Darlehensuntergrenze € 5.000,- zusätzlich Darlehen für Jungunternehmer für Betriebsmittel und Gründungskosten: max. € 20.000,- max. ½ Jahr nach Gründung  kein laufender Betriebsaufwand (Strom etc.)

Landesförderung TWFF – Tiroler Wirtschaftsförderungsfonds Zinssatz in Nordtirol für Jungunternehmer in den ersten beiden Jahren der Darlehenslaufzeit zinsfrei   für den Rest der Darlehenslaufzeit 1,5 % FIXZINS! Darlehenslaufzeit bauliche Investitionen (Anteil an der Gesamtinvestition liegt über 50 %): Laufzeit 10 Jahre alle übrigen Investitionen: Laufzeit 5 Jahre

Landesförderung EPU-Kooperationsförderung Kooperation von min. 2 EPU Kooperationsprojekte, die im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung und der Vermarktung von neuen Produkten, Verfahren und/oder Dienstleistungen stehen.

Landesförderung EPU-Kooperationsförderung Förderbare Kosten Unternehmerlohn Kosten f. externe Expertisen (zB Konzept-/Entwicklungskosten) Materialkosten Marketingkosten (Druckkosten, Homepage, etc.) Sonstige Sachanlagenkosten Bemessungsgrundlagen: min. EUR 1.000,00 - max. EUR 10.000,00 Förderhöhe: max. 30 % der förderbaren Kosten

Bundesförderung

Bundesförderung aws Jungunternehmer-Scheck Förderungsart und -höhe: Zuschuss von € 1.000,-- Investitionshöhe mind. € 5.000,-- bis max. 20.000,-- (neu) Förderkriterien: Keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren Keine unselbständige Tätigkeit Bei Gesellschaften: Jungunternehmer muss mind. 25% Beteiligung und unternehmensrechtliche GF ausüben Investitionen in aktivierbares Anlagevermögen oder GwG Beitragsobergrenzen: Es können max. 3 Anträge innerhalb von 36 Monaten beantragt werden.

Bundesförderung aws JU-Prämie zum erp-Kleinkredit oder TWFF Förderungsart und -höhe: Zuschuss von 5% NUR in Verbindung mit dem erp-Kleinkredit oder TWFF Investitionshöhe mind. € 20.000,-- bis max. 100.000,-- Förderkriterien: Keine selbständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren Keine unselbständige Tätigkeit Bei Gesellschaften: Jungunternehmer muss mind. 25% Beteiligung und handelsrechtliche Geschäftsführung ausüben Investitionen in aktivierbares Anlagevermögen oder GwG auch gebrauchte Investitionen möglich

Bundesförderung erp-Kleinkredit Zielgruppe: Klein- und Kleinstunternehmen aller Sparten Projektziel: Betriebserweiterung oder Modernisierung Aufbau neuer oder substanzielle Erweiterung bestehender Dienstleistungen/Geschäftsfelder keine Sanierungen, kein Überbrückungskredit

Bundesförderung erp-Kleinkredit Kreditbetrag: EUR 10.000,- bis EUR 100.000,- Zinsen: 0,5 % p.a. in tilgungsfreier Zeit (1 Jahr) 1,0 % p.a. fix Laufzeit: 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei

Bundesförderung erp-Kleinkredit Einmaliges Zahlungsentgelt: 0,9 % vom Finanzierungsbetrag Besicherung: Bankhaftung oder Haftung der aws Haftungsentgelt berücksichtigen Antragstellung: Treuhandbank des erp-Fonds

Bundesförderung aws Jungunternehmer- Topprämie Förderungsart und -höhe: Zuschuss von bis zu 10 % (max. € 30.000,--) Investitionshöhe mind. € 100.000,-- bis max. 750.000,-- Beitragsobergrenzen: € 30.000 kann innerhalb von 36 Monaten einmalig oder in Teilbeträgen beantragt werden. gleiche Förderkriterien wie JU-Scheck

Bundesförderung Jungunternehmerförderung für Tirol Haftungen bis max. 80 % des Kreditbetrages für Investitionskredite: max. € 600.000,- Haftungsentgelt: mind. 0,6 % p.a. für Betriebsmittel: max. € 600.000,- Haftungsentgelt: mind. 2 % p.a. Höchstzinssatz für Kredite auf Basis des KMU-Fördergesetzes: www.awsg.at aktuell abrufbar Bearbeitungsentgelt: 0,5 % vom Finanzierungsbetrag

Bundesförderung

Bundesförderung TOP B - Jungunternehmerförderung ÖHT Voraussetzung: 25 % Eigenkapital Förderung für materielle Kosten: 5 % Zuschuss Investitionen Untergrenze: € 20.000,00 netto Nicht förderbar: Ankauf innerhalb der Familie

Bundesförderung TOP B - Jungunternehmerförderung ÖHT Förderung für immaterielle Kosten: max. 25 % Zuschuss Untergrenze: € 5.000,00 netto für Konzepterstellung, Gründungsberatung, Notariatskosten, Kosten der Ingangsetzung des Betriebes (Pre-Opening-Kosten, Erstellung eines Firmenlogos, Erstprospekt, etc.), sofern diese Kosten einmalig und erstmalig anfallen Haftung für Tourismusbetriebe

Bundesförderung Übernehmer-Initiative des ERP-Fonds Förderungsnehmer: Übernehmer eines Betriebes der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft zB von Familienangehörigen oder über die Nachfolgebörsen binnen drei Jahre ab Übergabe Investitionen in qualitätsverbessernde Maßnahmen Art und Umfang der Förderung erp-Kredit mit variabler LZ (10, 12 oder 14 Jahre)/max. 70 % d. Inv.Kosten Kreditvolumen zwischen EUR 350 Tsd. und max. EUR 1 Mio. Bundeshaftung 80 % d. Kreditsumme / Bankhaftung 20 % d. Kreditsumme Zinsförderung: Übernahme Zinsendienst während der ersten 10 Jahre durch die Bundesländer

Beispiele aus der Praxis Handelsbetrieb erweitert seinen bestehenden Standort um ein zweites Geschäft - Unternehmen besteht seit 2 Jahren => JU-Status - Mitarbeiter: bisher 7 Vollzeit, 1 Teilzeit, Unternehmer + 1 Lehrling Investitionskosten: Geschäftseinrichtung: € 60.000,-- netto => Erweiterung/Betriebsentwicklung => Jungunternehmerinvestition => Betriebsentwicklung

Beispiele aus der Praxis Tischlerei oder Schlossereibetrieb kauft neue Maschinen (Investitionskosten: € 225.000,-- netto) - Unternehmen besteht seit 1 Jahr - Mitarbeiter: bisher 8 + mitarbeitender Unternehmer => Erweiterung der Produktpalette => durch die neue Technologie wird weiterer Arbeitsplatz geschaffen => JU-Investition

Beispiele aus der Praxis Übernahme und Modernisierung eines Friseurbetriebes durch kleinen Anbau (JU-Status des UN gegeben) Projektkosten: Ablöse u. Umbau (netto): € 45.000,00 Betriebsmittel neu: € 3.000,00 € 48.000,00 => Finanzierungsengpass

Holen Sie sich kompetente Beratung in Förderfragen! Unser Tipp… Holen Sie sich kompetente Beratung in Förderfragen!

Förderberatung der Wirtschaftskammer Tirol Was brauche ich für eine konkrete Beratung im Förderservice der Wirtschaftskammer Tirol: Investitionsart (AV / GWG / BM; neu/gebraucht ) Investitionskosten netto Gesellschaftsform/Gründungsdatum Unternehmensgröße (MA, evtl. Umsatz und Bilanzsumme) Finanzierung (EK / FK)

Förderberatung der Wirtschaftskammer Tirol Förderservice Meinhardstraße 14, 6020 Innsbruck T 05 90 90 5-1383 F 05 90 90 5-51383 foerderservice@wktirol.at WKO.at/tirol/foerderungen Förderdatenbank der Wirtschaftskammern Österreichs: WKO.at/foerderungen