4. Berufspolitisches Seminar 15.10.2014 Zu Gast: Dipl.-Psych. Ellen Bruckmayer.

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4. Berufspolitisches Seminar Zu Gast: Dipl.-Psych. Ellen Bruckmayer

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)  Sozialpolitische Interessensvertretung der VertragsärztInnen und -psychotherapeutInnen auf Bundesebene  Organisiert die flächendeckende wohnortnahe ambulante Gesundheitsversorgung  Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. 

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)  Gründung: 2004  Juristische Person des öffentlichen Rechts; gebildet von den vier großen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung : der KBV und KZBV, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie dem GKV- Spitzenverband (PatientenvertreterInnen antrags- jedoch nicht stimmberechtigt)  Kernaufgabe: Einheitliche und verbindliche Vorgaben für die konkrete Umsetzung des SGB in der Praxis (u.a. Richtlinien)  Wichtige Unterausschüsse: Methodenbewertung, Psychotherapie, Qualitätssicherung, Bedarfsplanung  Rechtsaufsicht: Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) 

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT)  Fachgesellschaft, Berufsgesellschaft und Spitzenverband der Fachgesellschaften DGAP, DGIP, DPG und DPV  mit Einzelmitgliedern größter Verband ärztlicher und psychologischer PsychoanalytikerInnen (einschl. der sog. LaienanalytikerInnen)  16 Landesverbände - Berufsverband bayerischer PsychoanalytikerInnen (BBP)  Stellvertretende Vorsitzende: Ellen Bruckmayer Vorsitzender: Dr. Bruno Waldvogel 

Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen (VAKJP)  Größter Berufs- und Fachverband der Kinder- und Jugend- lichenpsychotherapeuten in Deutschland (Berlin)  Mitglieder der VAKJP sind Analytische Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutInnen sowie die derzeit 25 staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen- psychotherapie, welche die Grundanforderungen der VAKJP erfüllen und zusammen die Sektion Ausbildung der VAKJP bilden  Landesverband Bayern (1. Vorsitzende: Dr. Silvia Mara Corso) 

Gesprächskreis II (GK II)  Zusammenschluß der Verbände Psychologischer PsychotherapeutInnen, Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, sowie gemischten Verbände (PP, KJP) zusammengeschlossenen; die Verbände der ärztlichen PsychotherapeutInnen sind nicht vertreten  U.a.: Berufsverband der PP in der DGPT (BPP), VAKJP

Landeskonferenz der Richtlinien- Psychotherapieverbände Bayern  RichtlinientherapeutInnen (ÄP, KJP, PP) aller Verbände mit Kontakt zu Krankenkassen und Ministerien  besteht seit 1995, keine verbandsmäßige Struktur  Wahl von VertreterInnen, z. B. für Verhandlungen mit Ministerien

Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)  offizielle Vertretung der Fachärzte Deutschlands in allen Versorgungsbereichen (ambulant, stationär, Rehabilitation) 

Zulassungs- und Berufungsausschüsse in Bayern (1)  Die Zulassungsausschüsse bestehen aus Vertretern der ÄrztInnen und der Krankenkassen in gleicher Zahl und sind - ungeachtet der Tatsache, daß ihre Geschäfte bei den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt werden – nicht an Weisungen der KV gebunden. Sie entscheiden über alle Fragen der Zulassung im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Beschlüsse des Landesausschusses (z. B. Zahl der freien Sitze) sind wiederum bindend für die Zulassungsschüsse  Zulassungsausschuß Mittelfranken, München Stadt und Land, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken. Berufungsausschüsse: nächste Folie

Zulassungs- und Berufungsausschüsse in Bayern (2)  Die Berufungsausschüsse entscheiden über Widersprüche gegen Entscheidungen des jeweiligen Zulassungsausschusses.  3 Berufungsausschüsse im Bereich der KVB  Besetzung: Vorsitzende/r mit Befähigung zum Richteramt und (bei Widersprüche von VertragspsychotherapeutInnen/ausschließlich oder überwiegend psychotherapeutisch tätigen Ärzten): 2 PsychotherapeutInnen (1 KJP), 2 ÄrztInnen, 4 VertreterInnen der Krankenkassen  Die Mitglieder se sind an Weisungen nicht gebunden, gegen Entscheidungen ist Klage vor dem Sozialgericht möglich

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)  Körperschaft des öffentlichen Rechts - Organ der ärztlichen Selbstverwaltung  Gremien: Vertreterversammlung (PP, KJP, ÄrztInnen); Ausschüsse: Fachausschuß Psychotherapie (auch externe Mitglieder möglich); Jour fix; Arbeitsgruppen (nur gewählte Mitglieder der Vertreter) 

Psychotherapeutenkammer Bayern(PTK) Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten (PP) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP)  Gesetzliche Berufsvertretung der PP/KJP auf der Grundlage des Heilberufekammergesetzes im Jahr 2002 gegründet  Körperschaft des öffentlichen Rechts 

Lexikon zur Berufspolitik & Übersicht Organisation der DGPT unter Berufspolitik/Kleines Lexikon