Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) —

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 Präsentation transkript:

Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) — Die neue PTWI - Wegleitung: Plan der Trinkwasserinfrastrukturen Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden und der Ingenieurbüros, Ich danke Ihnen das sie so zahlreich für diese Präsentation gekommen sind, Präsentation der Wegleitung zur Erstellung der Pläne der Trinkwasserinfrastrukturen. Mein Name ist Nicolas Aebischer. Ich bin beim Kanton Freiburg für die Sektion Trinkwasser, Schwimmbäder und Chemikalien zuständig. Wie sie vielleicht bemerkt haben ist mein deutsch nicht perfekt und darum bitte ich sie um Ihr Verständnis. Das ist zum Scherzen 1

Ziele der Informationsveranstaltung GENERALE INFORMATIONEN Vorstellung des LSVW Gesetzliche Grundlagen Verantwortungen der Gemeinden und Verteiler Prinzipien und Ziele der Planung Gemeindeautonomie und Planung Der positive Kreislauf der Planung Fragen-Antworten VORSTELLUNG DER WEGLEITUNG FRAGEN - ANTWORTEN Deswegen werde ich so kurz wie möglich den Kontext und die Rechtsgrundlage der Wegleitung vorstellen. Dann wird Herr Gil Meienberger, der für die Planung des Trinkwassers im Kanton Freiburg zuständig ist, mehr detaillierte und fachliche Information geben. Herr Meienberger ist zweisprachig, und Sie werden keine Schwierigkeit haben, ihn zu verstehen. Am Ende der zwei Präsentationen, werden wir gerne versuchen ihre Fragen zu beantworten, die Sie zur Wegleitung haben könnten. Wenn Sie schon Fragen nach dem ersten Teil haben, werde Ich auch glücklich sein, sie zu beantworten. Diese Wegleitung war Gegenstand einer breiten Konsultation, zunächst mit den Ämtern des Staates, und dann mit dem Verband der Freiburger Gemeinden, mit den Kommunen selbst, und auch mit den Ingenieurbüros. Nach einer anstrengenden, aber sehr konstruktiven Sitzung mit dem Verband und den Vertretenr der Gemeinden, haben wir eine Verständigungsgrundlage gefunden. Ich bin sehr stolz zu sagen, dass diese Richtlinie das Ergebnis ist eines breiten Konsenses zwischen Staat und Gemeinden. Während den Diskussionen Bei den Diskussionen die wir gehabt haben, wurde oft gefragt, ob das PTWI überhaupt nützlich und notwendig ist. Ich erinnere Sie daran, dass die Pflicht zur Erarbeitung eines PTWI die Entscheidung des Grossen Rates ist, die gesetzlich verankert ist. Dies ist nicht der Gegenstand hier die Zweckmässigkeit des PTWI zu diskutieren, aber das ist für uns die Opportunität ihnen diese Wegleitung zu präsentieren, die wir vorbereitet haben, um dien Gemeinden zu helfen, ihren rechtlichen Verpflichtung zu nachzukommen.

ITSC : Inspektorat für Trinkwasser, Schwimmbäder und Chemikalien ILFD LSVW Direktion Admin Inspektorat IFS ILG ITSC Dr Nicolas Aebischer Gil Meienberger Planung Philippe Rime Kantonsinspektor Rafael Tapia Geomatik-Ingenieur Véronique Detappe ChemG TG / TS Labos IFS: Inspektorat für Fleisch und Schlachthöfe ILG: Lebensmittel und Gebrauchgegenstände LSVW: Amt für Lebensmitttelsicherheit und Veterinärwesen ILFD: Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft Tapia: Verantworlich um das Geographische Information System AQUAFRI zu erstellen

Aufgaben des LSVW (Trinkwasser, TW) Inspektion der Trinkwassernetze Selbstkontrolle, Qualität, Verfahren, Anlagen Analysen des TW Öffentliche Verteiler Private Verteiler Offizielle Kontrollen Gutachten zu Bauprojekten Prüfung der PTWI und der Gemeindereglemente Sachplan Trinkwasserinfrastrukturen (STWI) Planung der Massnahmen in Trinkwassernotlagen Das Musterreglement

Die Trinkwasserverteilung und die Schnittstellen — LSVW System Aktivitäten Ressourcen Verteilung Nutzer Bsp: Landwirt. Fassung Aufbereitung Reserve Verteilung Bund Kanton Gemeinde Gesetz LwG Verfassung LMG LMG, PrHG PSMV Zivilgesetzbuch VTQM / TWG VTQM / TWG ChemRRV GschG, GewG FIV / HyV Gemeindereglement Überwach. Landwirt. Umwelt LM-Sicherheit LM-Sicherheit organe Communes Zielgruppe Landwirte Alle Verteiler Besitzer Ich benutze diese Slide Das ArbeitsGebiet darzustellen Das Umweltsamt Fassung, gefasst Der Schutz, die Verschmutzungen Die Qualität des Wassers su überwachen Le SAAV s’occupe de l’eau captée jusqu’au robinet LE SEn s’occupe des ressources, de leur protection, des pollutions Evidemment il y a une interface, et le SAAV doit veiller à ce que la matière première permette d’obtenir une eau potable

Gesetzliche Grundlagen Die Bundesverfassung (Art. 76): Die Kantone verfügen über die Wasserressourcen Lebensmittelgesetzgebung Definiert die Aufgaben der Verteiler Weist den Kantonen die Kontrolle zu Regelt die Aspekte der «Qualität» der Verteilung Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) Die Kantone sorgen dafür, dass die TW-Versorgung in Notlagen gewährleistet ist Die Verteiler erarbeiten Massnahmenpläne Pour explique les responsabilités des cantons, des communes et des distributeurs je dois commencer par quelques les bases légales fédérales Um die Verantwortung der Kantone, der Gemeinden und der Verteiler zu erklären muss ich mit einigen Extrakten des Bundesrechts beginnen. Au niveau fédérale on ne parle pas des communes mais de distributeurs (qualité) et des cantons (surveillance, disposition de l’eau)

Gesetzliche Grundlagen Gesetz über die öffentlichen Sachen Ressourcen > 200 l/min sind öffentlich Gesteigerter Gemeingebrauch: Bewilligung Ausschliessliche und dauernde Benützung : Konzession Nur für öffentliche Gemeinschaften (TWG, Art.4, Abs.2) Bei fehlender Konzession: Frist 4 Jahre für Antrag Grundwasser: Konzession obligatorisch ab > 25 l/min Trinkwassergesetz (TWG): Art.3 Aufgabenteilung 1 Für die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Trinkwasser sind die Gemeinden zuständig. 2 Der Staat nimmt Aufsichts-, Kontroll-, Koordinations- und Sensibilisierungsaufgaben war. Das Gesetz Produire: erzeugen Die Frist Wer ohne Konzession öffentliche Gewässer nutzt, verfügt über eine Frist von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, um eine Konzession zu beantragen. der Kanton delegiert den Gemeinden seine Zuständigkeit Message: Le canton délègue la compétence de l’eau potable aux communes (situation généralisée en Suisse) Le canton garde la surveillance et le contrôle de cette activité Mais le canton n’endosse pas la responsabilité en cas de problèmes

Verteilung durch die Gemeinde Art. 13 Verteilungspflicht Die Gemeinden sind verpflichtet, den im Zonennutzungsplan festgelegten Bauzonen genügend Trinkwasser zu verteilen. Art. 15 Verwaltung der Trinkwasserverteilung a) Grundsatz Die Gemeinden verteilen das Trinkwasser auf ihrem Gebiet grundsätzlich selbst. (…) La loi cantonale attribue aux communes le rôle de distributeur Das kantonale Gesetz weist den Gemeinden die Verteilerrolle zu C’est une forme de réconciliation des rôles entre les exigences fédérales et cantonales

Gemeinden und Verteiler Unterstehen dem LMG Verantwortlich. Qualität Verteiler Überwachungsrolle Garant der Menge Gemeinden

Verteiler: Verantwortliche Qualität Ressourcenschutz Schutzzonen (S1, S2, S3, Zu) Den anerkannten Regeln der Technik konforme Anlagen (SVGW) Falls nötig, Aufbereitung des Rohwassers Selbstkontrolle System zur Qualitätssicherung Gefahrenanalyse (HACCP) TW-Qualitätskontrolle Verantwortliche Person für die Produktesicherheit bestimmen Mindestens 1 mal pro Jahr ausführlich über die TW-Qualität des Wassers informieren. Garantir: gewährleisten Maîtriser: beherrschen

Aufgaben der Gemeinden: Überwachung TWG Art.16 b) Ausnahmen 1 Die Gemeinden können die Trinkwasserverteilung zu den Bedingungen, die in der Gesetzgebung über die Gemeinden festgelegt werden, an Dritte übertragen. 2 Die Gemeinden legen die Modalitäten für die Verteilung durch Dritte in einem Reglement oder einem verwaltungsrechtlichen Vertrag fest.

Aufgaben der Gemeinden: Überwachung TWG Art.16 b) Ausnahmen 3 Die Gemeinden überwachen sorgfältig, wie der Verteiler den ihm anvertrauten Verpflichtungen nachkommt. Entspricht das verteilte Wasser insbesondere bezüglich Quantität, Qualität oder Preis den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht oder nicht mehr oder entspricht der Unterhaltszustand der Infrastrukturen nicht mehr den Anforderungen der diesbezüglichen beruflichen Normen, so ergreifen sie, von Amtes wegen oder auf Antrag, unverzüglich die nötigen Massnahmen.

Aufgaben der Gemeinden: Überwachung TWG Art.22 Qualität a) Wasseranalysen 1 Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Qualität des auf ihrem Gebiet verteilten Trinkwassers den Anforderungen der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel entspricht.

Gemeinden: Garante der Menge TWG Art.13 Verteilungspflicht Die Gemeinden sind verpflichtet, den im Zonennutzungsplan festgelegten Bauzonen genügend Trinkwasser zu verteilen. Comme pour la qualité: la responsabilité incombe à la commune En cas de délégation: devoir de surveillance

Mittel zur Sicherung der Menge Redundanz der Ressourcen Regionale Zusammenarbeit Vernetzungen Langfristige Finanzierung Überwachung der Ressourcen Antizipation Überwachung der Verteilung durch Dritte Message: la planification est l’outil dont dispose les communes pour prouver que leur devoir de distribuer de l’eau potable en quantité suffisante ou la surveillance diligente est accomplie. Planung

Prinzipien und Objektive der Planung Plan der Trinkwasserinfrastrukturen (PTWI) erstellen PTWI mit Ortsplanung koordinieren TW-Infrastrukturen lokal und regional koordinieren Löschwasserbedarf berücksichtigen Massnahmen für Notlagen erarbeiten Vernünftige, nachhaltige Nutzung der Ressourcen Reglemente harmonisieren Finanzielle Verwaltung harmonisieren

Objektive der finanziellen Verwaltung Nachhaltige Leistungen zu vernünftigen Preisen Wert der Anlagen aufrechterhalten Gebühren stabilisieren und starke Schwankungen vermeiden Über genügend Eigenkapital verfügen Transparenz für Bezüger und Öffentlichkeit gewährleisten Gebühren harmonisieren und vergleichen

Erarbeitung des PTWI: Prinzipien Anwendungsbereich: Öffentliches Netz (Bauzonen + eventuelle Erweiterungen) Drittverteiler in den Bauzonen Ganzes Gebiet für den Löschschutz Erarbeitungsfrist: 4 Jahre nach Inkrafttretten des TWG 01.07.2016 Grundlagen: durch die Gemeinde (als Datenherrin) zusammenzustellen GIS-Daten: werden im GIS « AquaFri » zusammengeführt Der Bereich Das Netz Inclure: einschliessen Propriétaire: Besitzer

Ablaufschema des Genehmigungsprozesses Beratung Art. 11 Ausbildung und Information 1 Das Amt bildet die Personen aus, die von den Gemeinden oder Verteilern für die Probenahmen bezeichnet werden. Es stellt die Information der Personen sicher, die mit der Ausarbeitung des PTWI und des Trinkwasserdossiers sowie mit den regelmässigen Kontrollen und dem Unterhalt der Infrastrukturen beauftragt sind. 2 Für diese Aufgaben kann es Berufsverbände oder andere Fachpersonen beiziehen. Obligatorisch

Anlass für die Überarbeitung des PTWI Ortsplanungsrevision (beide Verfahren bleiben unabhängig) Zwischenfall in der Verteilung: quantitative oder qualitative Probleme Geplante Ausbau- oder Sanierungsvorhaben Veränderte Bedürfnisse (auch der benachbarten Verteiler) Planung eines regionalen Trinkwasserverteilers Finanzielle Fragen, z.B. wachsende Verschuldung

Planung und Gemeindeautonomie Die Verantwortung der Verteilung wurde den Gemeinden übertragen Das Gesetz schränkt die Gemeindeautonomie ein: Kontrolle und Überwachung durch den Kanton Uniformisierung der Tarifgestaltung Pflicht, regionale Aspekte einbeziehen Kostendeckung Unmöglichkeit, Renten einzunehmen

Planung und Gemeindeautonomie Die TW-Verteilung ist ein natürliches Monopol Dieses Modell funktioniert nur, wenn die Gemeinde Unternehmergeist bekundet, was bedeutet: Eigeninitiative beweisen In die Qualitätssicherung investieren Kundenbedürfnisse befriedigen wollen Über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen Minimale kritische Grösse anstreben

Der positive Kreislauf der Planung — Erarbeitung / Änderung des PTWI Sanierungs-programm Anpassung der Gebühren Realisation der Arbeiten Inspektion der Qualität Sanierungs-massnahmen Qualitätsmängel Versorgungssicherheit

Fragen - Antworten —