Open Space Praxissemester –

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 Präsentation transkript:

Open Space Praxissemester – Praxissemester in Hessen Was gegeben und was zu gestalten ist Dr. Axel Knüppel, Referat SPS der Universität Kassel Open Space Praxissemester – Wie können wir es vernünftig gestalten? Kassel, 21. Juli 2014 SPS realistische Erfahrung der Berufsarbeit – Wissen können und Problembewusstsein nutzen zu Fragen an und kompetenteren Umgang mit Theorie, Empirie und Praxis (Terhart 108) LiV vertraut machen mit Praxis von Erziehung und Unterricht, um zu selbstständiger und verantwortlicher Praxis kommt. Praxiserfahrung im Sinne eines Erwerbs von Berufsfertigkeiten für die zukünftige Hauptaufgabe von Lehrerinnen und Lehrern, nämlich die gezielte Planung, Organisation, Gestaltung und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen, kann nur dort gewonnen werden, wo Unterricht und Erziehung konkret stattfinden: in der Schule, begleitet durch professionelle Betreuung in den Seminaren. die berufsspezifische Transformation des universitären Wissens in professionelles Lehrer-Können schon vom ersten Semester angebahnt werden Berufsfähigkeit entwickeln unter den Bedingungen schulischer Alltagsarbeit …………… Ko: Ziele- Verrauen- Autonomie /Verständnis und Intensität der Aktivitäten gräsel

1. Praxissemester Kritik Beschränkung auf eine Praxisphase: fehlender Prozess-charakter Zu früher Zeitpunkt im Studienverlauf: fehlende Vertiefung Ausweitung der Praxisphase ohne Verlängerung: Gefähr- dung der Studienziele Überfrachtung mit Ansprüchen: fehlende Orientierung / un- realistische Ansprüche

2. Erhaltung des Prozesscharakters Uni Kassel: Studienelement Psychosoziale Basiskompetenz für Erstsemester bleibt erhalten auch wenn es nicht auf das Praxissemester angerechnet wird Ein Teil der schulpraktischen Studien kann aus dem Praxissemester in das 3. Studienjahr zur fachdidaktischen Vertiefung verlagert werden Lehramtsstudium Ref 250 Std Praxis- semester 50 Std Ps. Bk. Vertiefung 1.Sem 2.Sem 3.Sem 4.Sem 5.Sem 6.Sem Ps. BkStudienelement Psychosoziale Basiskompetenz

3. Erprobungszeit Praxissemester § 15 (7) Satz 1 „…die Universität Kassel für das Studium für das Lehramt an Grundschulen sowie für das Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen [trifft] im Einvernehmen mit den für das Schulwesen und das Hochschulwesen zuständigen Ministerien in den Studienordnungen Regelungen zur Erprobung eines Praxissemesters ab dem Wintersemester 2014/2015.“ Erprobung in Schulen 2015/16; politisches Ziel: flächendeckende Umsetzung in Legislaturperiode 1. Durchgang A 1. Durchgang B 2. Durchgang A 2. Durchgang B Fort- Setzung ? 1. Shj 2015/16 2. Shj 2015/16 2. Shj 2016/17 1. Shj 2017/18 WiSe 2014/15 SoSe 2015 WiSe 2015/16 SoSe 2016 WiSe 2016/17 SoSe 2017

4. Praxissemester: Terminierung § 15 (7) Satz 3 „Das Praxissemester beginnt frühestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des zweiten Fachsemesters und endet spätestens am letzten Vorlesungstag des vierten Fachsemesters.“ Umsetzung in zwei Durchgängen wegen Belastung der Schulen PRAXISSEMESTER Lehramtsstudium Ref Praxis- Semester Durchgang A Praxis- Semester Durchgang B 1.Sem 2.Sem 3.Sem 4.Sem 5.Sem 6.Sem

5. Vorschlag zur geteilten Anwesenheit in Schule 250 Zeitstunden mit späterer fachdidaktischer Vertiefung, 300 Zeitstunden ohne Lehramtsstudium 3.Semester veranstaltungsfreie Semesterzeit Semesterzeit Praxisemester Vorbereitung In Kompaktform (Woche/ Wochenenden) Begleitseminare Je Woche: 2 Tage oder über die Woche verteilt, möglichst nachmittags Weih- nachts- ferien Fort- setzung Zeit in der Schule 4 bis 5 Wochen: täglich ca. 4-6 Zeitstunden Sommer- ferien Herbst- ferien 12-14 Wochen: 3/4 Tage Schule oder durchgängig 2/3/4 Fachklassen August Semesterferien Sommerferien September Semesterferien Sept/Okt Oktober Vorlesungszeit November Dezember 4.Sem Januar 4.Sem

6/7. Betreuer/Mentoren: Honorierung/ Aufgaben § 15 (7) Satz 4 „Die Hochschulen werden die Erprobung des Praxissemesters unter Einbeziehung der Lehrkräfte, welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Praxissemesters in der Schule betreuen, fortlaufend wissenschaftlich begleiten und evaluieren.“ HLBGDV §19 (2) „Die Betreuerinnen und Betreuer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Praxissemesters in der Schule leiten die Studierenden bei der Vorbereitung und Durchführung von Unterrichtsversuchen an und beraten die Studierenden systematisch zu ihrem Lernfortschritt. Hierzu erhalten diese Betreuerinnen und Betreuer Fortbildungsangebote durch Hochschulen und kooperierende Studienseminare.“ Qualifizierung für MentorInnen/ Betreuende Aufwandsentschädigung für MentorInnen als Evaluationsbeteiligte: insgesamt ca 460 Euro je Teilnahme Praxissemester (unabhängig von Anzahl)

8. Aufgabe der Studierenden HLBGDV §19 (1) „Im Praxissemester …nehmen die Studierenden am gesamten Schulleben teil…“ Aufgaben „…Die Studierenden erhalten Einblick in die Tätigkeit von Lehrkräften als Führungskräfte. Sie übernehmen daher auch ausbildungsrelevante Aufgaben aus den Bereichen Unterstützung der Schulleitung und der Fachgebiete, individuelle Förderung, Medien und Mitgestaltung der Selbstständigkeit von Schule. Die Studierenden dürfen nicht für Vertretungsunterricht herangezogen werden.“ Mitgestaltung der Selbständigkeit der Schule Ausbildungs-relevante Mitwirkung indi. Förderung Ausbildungs-relevante Unterstützung bei Medien Einblick in Führungs-tätigkeit Außerschulische Veranstaltungen Teilnahme am Schulleben Unterrichtsver-suche unter Anleitung Hospitationen

9. Abschluss des Praxissemesters HlbGDV §19 (6) Schule „Die Praktikumsschule stellt der Praktikumsbetreuerin oder dem Praktikumsbetreuer einen schriftlichen Würdigungsbeitrag über die Leistungen der oder des Studierenden in den Bereichen nach Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung.“ Abschluss Hochschule „Mit jeder und jedem Studierenden wird nach Beendigung des Praxissemesters im Rahmen einer Auswertungsveranstaltung ein Beratungs- und Reflexionsgespräch durch die Praktikumsbetreuerin oder den Praktikumsbetreuer der Hochschule geführt. Hierin ist die Eignung für den Beruf der Lehrerin oder des Lehrers zu thematisieren.“ Anmerkung: Die Bewertung gilt für das Modul Praxissemester mit 900 Std Aufwand, darunter 250 Std in der Schule

Praxissemester im 3. oder im 4. Semester Anwesenheit in Schule, Vor- gabe Ge-staltung Forschung Finanzierung Quali-Maßna. Inhalte und Form der QM MentorInnen: Auf- wandsentschädigung Aufgaben und Praktikumsablauf Selbstwirksamkeit, Studis nach Bodensohn/ LiV, A Selbstwirksamkeitserwartung ist für die Verarbeitung der Berufsanforderungen neben Kohärenzsinn und emotionale Stabilität eine der bedeutenden Persönlichkeitsdispositionen SALUS-Studie Zufriedenheit Referendare mehrheitlich positiv den Schülern und ihrer Ausbildung gegenüber eingestellt, leistungsstark und motiviert sind Die Referendare erleben das Referendariat als „ernste Herausforderung und Bewährungsprobe mit erhöhtem Zeitaufwand für Unterrichtsvorbereitungen“, in dem sie kompetenter werden Fast alle Befragten geben an, mit dem angestrebten Lehrerberuf hoch zufrieden zu sein. Das gilt insbesondere für die Zeit des Referendariats. Wirksamkeit In der gesamten Lehrerbildung einschließlich der ersten Phase kommt es zu Kompetenzgewinnen in für den Lehrerberuf relevanten Bereichen Überzeugungen Es muss vielmehr im Studium auf die Veränderbarkeit der Überzeugungen hingearbeitet werden, so dass auf ihnen aufgebaut werden kann, um sie während der Zweiten Phase und danach weiter zu entwickeln (S.151; Blömeke) Das geringe Belastungsempfinden der Referendare, die Selbstwirksamkeitsüerwartung der Absolventen und der Nachweis, dass die Lehrerausbildung wirksam die Qualität des Unterrichts nachhaltig beeinflusst, sind günstige Bedingungen für die Zusammenarbeit in einer Lernpartnerschaft. Die Probleme beim Übergang von der Ersten zur Zweiten Phase und die einen Lernzuwachs behindernde Selbstüberschätzung der Studierenden zeigen, wie notwendig eine enge Kooperation im Rahmen der schulpraktischen Ausbildung ist. Am ehesten kommt es dazu bei fortgeschrittenen Referendaren wegen der von ihnen anzufertigenden Hausarbeit und ihrem bevorstehenden Examen (Kunter u.a. 2009). Nach der Selbstwirksamkeitsüberzeugung ist es kein Hinderungsgrund für eine Lernpartnerschaft, wenn Referendare das Referendariat als „ernste Herausforderung und Bewährungsprobe mit erhöhtem Zeitaufwand für Unterrichtsvorbereitungen“ erleben (Schubarth 2007, S. 122). Praxissemester im 3. oder im 4. Semester Anwesenheit in Schule, Beteiligte Umsetzung ab 1. Shj 2015/16; WiSe 15/16 Rollenverteilung zwischen DozentInnen untereinander und mit MentorInnen

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