Befreiung von Leistungspflichten wegen höherer Gewalt RA Alexander Weigelt Kiew, 30.09.2014
Inhalt Gesetzliche Regelung Begriff Rechtsfolgen Beispiele Nachweis Verfahrensregelungen Funktion der IHK der Ukraine und ihrer regionalen Untergliederungen Praxisfragen ATO vs. Krieg
Begriff / Gesetzliche Regelungen Zivilgesetzbuch Wirtschaftsgesetzbuch Art. 617: Keine Haftung für Pflichtverletzungen, wenn durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht. Art. 263: Hemmung der Verjährungsfrist während … höherer Gewalt. Art. 218: Keine Haftung, wenn Pflichterfüllung als Folge höherer Gewalt unmöglich wurde, und zwar außerordentlicher, unüberwindlicher Umstände Keine höhere Gewalt: Pflichtverletzungen von Vertragspartnern des Schuldners Fehlende Marktverfügbarkeit von Waren Fehlendes Geld
Begriff / Rechtsprechung Höhere Gewalt sind unüberwindliche äußere Einflüsse, die bei Vertragsschluss nicht vorlagen, unabhängig vom Willen der Parteien eintreten und auf außergewöhnlichen und unvermeidlichen Ursachen beruhen Rechtsfolge: Befreiung von Pflichterfüllung, wenn bewiesen wird, dass die Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht ist
Vertragspraxis Vertragliche Regelungen zu Höherer Gewalt Zulässig und empfehlenswert Empfehlenswerter Inhalt Beispiele, möglichst detailliert Nachweispflichten / für Feststellung zuständige Stelle Rechtsfolgen, insbesondere Verlängerung von Vertragsfristen (Short Stop Date) und Kündigungsrecht (Long Stop Date)
Begriff / Beispiele Rechtsprechung: höhere Gewalt (+) bei: Unwetter und Naturkatastrophen (Schneeverwehungen, Sturm) Unvorhergesehenen Ereignissen, die von Dritten verursacht wurden (Streik, Aussperrung, erklärter und unerklärter Krieg, Revolution, Terroranschlag, öffentlicher Aufruhr) Gerichtliche Entscheidungen zu ATO seit Juni 2014 keine generelle Befreiung von Leistungspflichten
Nachweis Jede Partei ist für die Umstände beweispflichtig, auf die sie ihre Ansprüche / Verteidigung stützt (Art. 57 Zivilprozessordnung) Grundsätzlich sind alle Beweismittel zulässig Bescheinigungen der IHK der Ukraine (in der Praxis am sichersten) Bescheinigungen meteorologischer Behörden Sachverständigenbeweis Beweispflicht für Vorliegen höherer Gewalt und dafür, dass alle möglichen Anstrengungen unternommen wurden, um die Auswirkungen höherer Gewalt zu beseitigen bzw. zu minimieren
Nachweis / IHK der Ukraine Besondere Funktion der IHK der Ukraine (Art. 14 des Gesetzes über die IHK der Ukraine) (Alleinige) Bescheinigung des Vorliegens von höherer Gewalt gemäß außenwirtschaftlichen Verträgen internationalen Verträgen der Ukraine Verträgen im Bereich des Wohnungsbaus Zuständigkeit für weitere Tätigkeiten, die in der Satzung der IHK der Ukraine festgelegt sind
Nachweis / IHK der Ukraine Reglement der IHK der Ukraine über die Bescheinigung des Vorliegens höherer Gewalt vom 15.07.2014 Zuständigkeit der IHK der Ukraine auch gemäß Verträgen zwischen Residenten, in denen der IHK der Ukraine die Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.1), regionale IHK unterstützen hierbei Zuständigkeit regionaler IHK gemäß Verträgen zwischen Residenten, in denen regionalen IHK die Zuständigkeit zugewiesen wurde (Art. 4.2) Bei zeitweiliger Verhinderung einer regionalen IHK wegen Mangel von Fachpersonal oder Besatzung wird die Funktion von der IHK der Ukraine oder mit deren Vollmacht durch eine andere, fachlich oder örtlich nächstliegende IHK ausgeübt (Art. 4.3)
Praxis IHK Lugansk: Tätig in Severodonezk IHK Donezk: Tätig in Kramatorsk Unterlagen Notariell beglaubigte Vertragskopie Sonstige sachdienliche Unterlagen zum Vertrag Gebühr – 1.980 UAH
Aktuelle Gesetzgebung ATO oder Krieg ?
Aktuelle Gesetzgebung Gesetzentwurf Nr. 4313a vom 21.07.2014 “Über zeitweilige Maßnahmen während der Dauer der Durchführung der ATO”, vom Parlament verabschiedet am 16.09.2014 Für Personen mit Wohnsitz und Unternehmen mit Tätigkeit im Gebiet der ATO (Stand April 2014) Rechtsfolgen Keine Verzugszinsen / Strafzahlungen Keine behördlichen Prüfungen Automatische Verlängerung von Genehmigungen IHK der Ukraine hat Vorliegen von Höherer Gewalt zu bescheinigen (keine Einzelfallprüfung)
Kontakt Alexander Weigelt Rechtsanwalt LLC Nobles Khreschatyk 7/11 01001 Kiew T +380 44 4953080 M +380 50 3861470 a.weigelt@nobles-law.com