Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Datenschutz im IT-Grundschutz
Advertisements

Datenschutz am Mittag Videoüberwachung
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Benachrichtigung Auskunft Berichtigung Sperrung Löschung
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Rechtsstaatsprinzip Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Datenschutz-Unterweisung
Stand Copyright: H.-J. Weniger StB vBP Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts n Datenzugriff der Finanzverwaltung.
WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER Autor: Michael Peters Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Aktuelles Steuerrecht.
6. Umsatzsteuer Grundlagen
40. DFN Betriebstagung Forum Recht
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Das Rechtsdienstleistungsgesetz
Datenschutz? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Steuerberatungsgesellschaft Freund & Partner Bad Freienwalde
Versand der Arzneimittel
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Anja Meyer Sächsisches Landesjugendamt
Die neue europäische Datenschutzverordnung
Buchführungspflicht nach Steuerrecht nach Handelsrecht § 238 HGB
Rechtsschutz und Verbandsklage
Interkommunale Zusammenarbeit —
Urheberrecht im Internet
Vorlesung Steuerverwaltungsrecht Dienstag, den 28. Mai 2013 I.Steuergeheimnis II.Besteuerung und Datenverarbeitung.
POCKET TEACHER Politik Sozialkunde
Zweck des Datenschutzgesetzes
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Datenschutz?!?!.
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Bonitäts- und Forderungs- management
Datenschutz als Grundrecht
Bekanntgabe.
Betriebsvereinbarungen
Wer rechnen will muss zählen Beziehungen zu Mitgliedern (Vergleiche mit anderen Bereichen) Informationswege bei der Begründung der Mitgliedschaft in einer.
BEM aus Datenschutzsicht
法學德文名著選讀(一) Lektion 2 Text 2
Mercuria Steuerberatungsgesellschaft Fürstenwalde mbH Stand Verschärfung des Steuerverfahrensrechts und des Steuerstrafrechts.
Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
Datenschutz und Datensicherheit
2. FALL Mag. Marie-Therese Richter. 2 Sachverhalt EU 200 Mio Euro.
Datenschutz und Datensicherheit
Dr. Reimann GmbH Datenschutzschulung Dr. Grit Reimann Martin Assiner
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Steuerlehre Wintersemester 2013/ 2014 Hergen Kuck
Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken
Vorratsdatenspeicherung Dennis Schmidt Inhalt Allgemeine Definition Erforderlichkeitsgrundsatz Politische Hintergründe Was ist mit der VDS möglich?
Datenschutz und Datensicherheit
Grobschema zur Rechtmäßigkeit des VA
Übung zur Vorlesung „Grundrechte“
Datenschutz X 1. Was ist Datenschutz? 2. Datenschutzgesetze?
Vorüberlegung zum Prüfungsaufbau: Zulässigkeit Begründetheit Ergebnis
Pflichtübung aus Europarecht 3. Einheit Dienstleistungsfreiheit
Umsatzsteuer Vorlesungsbegleitende Literatur Tipke/Lang, § 14 B
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Dr. Thomas Höhne. Geheim oder nicht geheim? Urheberprobleme in Vergabeverfahren.
Rechte der Bürger bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten
Englisch als Gerichtssprache Oder: Kammern für internationale Handelssachen Kurt Gawlitta, Verein Deutsche Sprache (Stand: 17. August 2015)
Ρ. ri x ecker.recht Die Exzellenzinitiative Vorüberlegung: Was ist die Fragestellung? Landesregierung beantragt beim BVerfG „festzustellen“, das das „Gesetz.
Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!
Warum Schulung jetzt? - Neuer DSB
Was sagt das Grundgesetz über unsere Verwaltungsordnung aus? (Teil 1)‏
Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf die Kirchgemeinden und Pfarreien Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Synodenstamm.
Datenschutz u. -sicherheit. Datenschutz Die Datenschutzrichtlinien der Europäi- schen Gesellschaft beschäftigt sich mit personenbezogenen Daten. Mit diesen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
Beispiel 1: Buch Verfasser (Familienname, Vorname); 2. Verfasser (Familienname, Vorname); 3. Verfasser (Familienname, Vorname): Titel: Untertitel. Auflage.
Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien
 Präsentation transkript:

Steuer-ID und Grundrechte Diplom-Kaufmann Jan-Christopher Kling Wirtschaftsprüfer & Steuerberater Steuer-ID und Grundrechte - 1 -

Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens Agenda Einleitung Gesetzliche Regelung Klagebegründung Erwiderung Bundeszentralamt Stand des Verfahrens - 1 -

A. Einleitung Ca. 82 Mio. Bundesbürger wurde ein Steuer-ID zugeteilt Rechtsbehelfsbelehrung mit Klagemöglichkeit innert 1 Monat nach Bekanntgabe Ca. 170 Klagen vor FG Köln (Sitz des Beklagten, Bundeszentralamt der Finanzen in Bonn) 5 Musterklagen, ersten 3 davon von uns betreut - 1 - - 2 -

Mängel auf 3 Ebenen Verfassung Steuergesetz Verwaltungsverfahren Problemkreise Mängel auf 3 Ebenen Verfassung Steuergesetz Verwaltungsverfahren

B. Gesetzliche Regelung § 139 a AO (1) Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das gegenüber Finanzbehörden anzugeben ist…. (2) Steuerpflichtiger im Sinne dieses Unterabschnitts ist jeder, der nach einem Steuergesetz steuerpflichtig ist. - 1 - - 3 -

B. Gesetzliche Regelung § 139b Identifikationsnummer Die Finanzbehörden dürfen die Identifikationsnummer nur erheben und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist…. Andere öffentliche oder nicht öffentliche Stellen dürfen 1. die Identifikationsnummer nur erheben oder verwenden, soweit dies für Datenübermittlungen zwischen ihnen und den Finanzbehörden erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift die Verwendung der Identifikationsnummer ausdrücklich erlaubt -5-

B. Gesetzliche Regelung (3) Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu natürlichen Personen folgende Daten: … Familienname, frühere Namen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Übermittlungssperren nach dem Melderechtsrahmengesetz und den Meldegesetzen der Länder, Sterbetag. - 1 - - 6 -

B. Gesetzliche Regelung Was wird tatsächlich gespeichert: Familienname Ehename Lebenspartnerschaft Geburtsname Vorname Geschlecht Vollständige Adresse Geburtstag und –ort Geburtsstaat (gefüllt bei Geburt im Ausland) - 7 -

B. Gesetzliche Regelung Wer erhält Steuer-ID? Gesetz: Steuerpflichtige Finanzverwaltung: Alle Bundesbürger -8-

C. Klagebegründung 1. Verstoß gegen informelle Selbstbestimmung (Art 2 u. 1 GG) Recht des Einzelnen selbst über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen (BVerfGE) Personenkennzeichen (Bundesdatenschutzbeauftragter) vorbeugender Generalverdacht gegen alle Bürger vgl. Rasterfahndung Vorratsdatenspeicherung - 1 - - 9 -

C. Klagebegründung Nutzung durch andere Einrichtungen: Hier mangelt es an der hinreichenden Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage Der Anlass und der Zweck und die Grenze des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (BVerfG).

C. Klagebegründung 2. Verstoß gegen Steuergesetz (AO) § 33 Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat. -10-

3. Einfachgesetzliche Mängel bei Vollzug Zustellung an Kinder C. Klagebegründung 3. Einfachgesetzliche Mängel bei Vollzug Zustellung an Kinder Fehlende Rechtsbehelfsbelehrung Datensicherheit ist vollkommen unsicher Nur Ordnungswidrigkeit

D. Erwiderung Bundeszentralamt § 139 b AO greift in den Schutzbereich auf informationelle Selbstbestimmung ein, aber der Einzelnen muss zum Gemeinwohl Einschränkungen hinnehmen Voraussetzung: Normenklarheit und verhältnismäßig - 1 - - 11 -

Mündliche Verhandlung am 7. Juli beim FG Köln E. Stand des Verfahrens Mündliche Verhandlung am 7. Juli beim FG Köln Urteilsverkündung: Plan Ende August Vorlage beim BVerfG Klageabweisung mit Revisonzulassung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - 12 -