Rücklagen Rücklagen oder Reserven sind Teile des Eigenkapitals, die nicht auf dem Kapitalkonto ausgewiesen sind. Rücklagen Offene Rücklagen Stille Rücklagen gesonderte Rücklagenkonten bei Kapitalgesellschaften nicht auf eigenen Konten Unterbewertung von Aktiven Überbewertung von Passiven übermäßige Abschreibungen Kursveränderungen
Bilanz AMAG 30.06.2012
Stille Rücklagen Überbewertung von Passiva Unterbewertung von Aktiva Beim Anlagevermögen durch: Übermäßige Abschreibung (kürzere Nutzungsdauer) Unterlassung der Aktivierung (GWG) Nicht abgebildete Wertsteigerungen (Grundstücke) Beim Umlaufvermögen durch: Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip bei den Waren, Rohstoffen und Forderungen Überbewertung von Passiva Wertminderung von Verbindlichkeiten (Fremdwährung) Bewusster Ansatz höherer Werte bei Rückstellungen
Vorteile Nachteile Stille Rücklagen Gewinnausgleiche sind möglich Bildung von Kapital durch Selbstfinanzierung Verschleierung der tatsächlichen Werte
Rücklagen Rücklagen nach der Versteuerung Versteuerte Rücklagen Unversteuerte Rücklagen Gesetzliche Rücklage Freie Rücklage Rücklage gem. § 12 EStG gilt für Kapitalgesellschaften gilt nur für Einzelunternehmer und Personengesellschaften
Vorsicht: Verwechslung! legen, stellen, stehen … RückLAGE: Eigenkapital RückSTELLUNG: Fremdkapital (für ungewisse Verbindlichkeiten) z.B. Abfertigungs-, Prozess-, Garantie-Rückstellung Eigener RückSTAND: Rechnungsabgrenzung: Aufwände, die in das Abschlussjahr gehören aber erst im nächsten Jahr bezahlt werden.
Übungen für Rücklagen Ü 1 + Ü 2 Buch S. 5 Wissen Buch S. 6
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Am 10.April 2012 verkaufen wir eine Maschine (AW 80.000,--; ND 8 Jahre; BW 1.1. 10.000,--) um € 15.000,-- + 20 % UST gegen Barzahlung. Am 30. Mai 2012 kaufen wir für den Eingangs-bereich eine neue Empfangslobby bei unserem Tischler Hönig (33844) über € 18.000,-- inkl. 20% USt auf Ziel. Sofortige Inbetriebnahme; Nutzungsdauer 10 Jahre.
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage: Behaltefrist: das verkaufte WG muss mind. 7 Jahre zum Betrieb gehören Ausnahmen: bei höherer Gewalt: keine Frist bei Grundstücken und Gebäuden: 15 Jahre Behaltefrist Verwendung im Inland des neuen WG Übertragung nur möglich von von Grund&Boden auf Grund&Boden auf Gebäude von Gebäude auf Gebäude von sonst. körperlich auf sonst. körperlich von unkörperlich auf unkörperlich Behaltefrist von 15 Jahren bei Grundstücken und Gebäuden jedoch nur dann, wenn auf diese Rücklagen nach § 12 übertragen wurden.
Ist eine Übertragung möglich? VON AUF MÖGLICH? Grundstück Gebäude JA Lizenz Software JA Maschine Lizenz NEIN Gebäude Grundstück NEIN BGA PKW JA Grundstück Grundstück JA Patent BGA NEIN Maschine Gebäude NEIN
Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage: Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage: Übertragung innerhalb von 12 Monaten (höhere Gewalt: 24 Monate) stichtagsbezogen max 12 Monate Ausscheiden altes WG Anschaffung neues WG
Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage: Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Voraussetzungen für eine § 12 Rücklage: Das neue WG ist mit dem AW zu erfassen. Die stille Reserve ist als eine Bewertungsreserve auszuweisen und auf die Nutzungsdauer des WG verteilt aufzulösen! Nutzungsdauer AW § 12
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Übertragung der stillen Rücklage im Jahr der Auflösung: 8800 Zuweisungen an die Bewertungsreserven gem. § 12 EStG an 94.. Bewertungsreserven gem. § 12 EStG zu... Übertragung jedoch im nächsten oder übernächsten Wirtschaftsjahr: Bildung einer offenen Rücklage: 8840 Zuweisungen an die Rücklagen gem. § 12 EStG an 952. Rücklagen gem. § 12 EStG 20.. Umbuchung im Jahre der Übertragung: 952. Rücklagen gem. § 12 EStG 19.. an 94.. Bewertungsreserven gem. § 12 EStG zu...
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG AfA vom vollen Herstellungs- oder Anschaffungswert: 7010 Abschreibungen von Sachanlagen an 0... Anlagenkonto Die Bewertungsreserve ist jährlich mit dem Betrag, der sich durch Anwendung des Abschreibungssatzes errechnet, aufzulösen: 94... Bewertungsreserven gem. § 12 EStG zu... an 8600 Erträge aus der Auflösung v. Bewertungsres. Nichtverwendung der Übertragungsrücklage 952. Rücklagen gem. § 12 EStG 20.. an 8640 Erträge aus der Aufl. v. Rückl. gem. § 12 EStG
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Beurteilung der Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Steuerstundung Im Jahr der Übertragung wird die Gewinn neutralisiert In den Folgejahren wird die Bewertungsreserve aufgelöst und somit einer Versteuerung zugeführt! Investitionsanreiz
Übertragungsrücklage gem. § 12 EStG Beurteilungskriterien Bei der Entstehung Stille Reserve vorhanden? Behaltefrist eingehalten? (Inländische Betriebsstätte?) Bei der Übertragung Übertragung möglich nach dem Wesen? Übertragungsfrist eingehalten?