Praxis für Ganzheitliche Therapie

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 Präsentation transkript:

Praxis für Ganzheitliche Therapie Physioline am Pep Charles-de- Gaulle-Str. 6 81737 München www.physioline.de pep@physioline.de Physioline Trudering Truderinger Straße 272 81825 München www.physioline.de info@physioline.de

Neue Vereinbarung in der Heilmittelversorgung Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Neue Vereinbarung in der Heilmittelversorgung Aktuelle Situation: Viele Ärzte haben Angst vor Regressen Zurückhaltende Ausstellung von Heilmittel- verordnungen Geld steht im Vordergrund – nicht der Patient www.physioline.de

Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Neue Vereinbarung in der Heilmittelversorgung Praxisbesonderheiten und Langfristverordnungen www.physioline.de

Gezielte Heilmittel als Schritt in die richtige Richtung Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Gezielte Heilmittel als Schritt in die richtige Richtung Die wirtschaftliche Verordnung von Heilmittel wurde deutlich vereinfacht Ihr Verordnungsvolumen wird nicht belastet Keine Gefahr mehr, für die Verordnungen mit dem eigenen Vermögen zu haften In erster Linie gilt: keine Orientierung an monetären Gesichtspunkten sondern nur am Krankheitsbild Die Chance auf regressbefreite Verordnungsmöglichkeiten Gelegenheit sich Freiräume zu schaffen! www.physioline.de

Grundsätzliche Voraussetzungen Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Grundsätzliche Voraussetzungen Exakter Indikationsschlüssel Heilmittel-Richtlinien beachten Diagnose anhand ICD-10 Code (gelistete Diagnose) Korrekter ICD-10 Code (Codierungspflicht) Korrektes Ausfüllen der Heilmittelverordnung Medizinisches Begründen (Erst-/Folgeverordnung) Die Codierungspflicht gilt nur für Verordnungen, die als Praxisbesonderheit oder Langfristverordnung anerkannt werden! http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Verordnung/VO-aktuell/2013/KVB-130311-HMP-Ausfuellen-einer-Heilmittel- Verordnung-Physikalische-Therapie.pdf www.kvb.de Rubrik Praxis/Verordnungen/Heilmittel www.physioline.de

Exkurs: Heilmittelverordnung Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Exkurs: Heilmittelverordnung www.physioline.de

Allgemeiner begünstigter Personenkreis Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Allgemeiner begünstigter Personenkreis Menschen mit besonders schweren dauerhaften funktionellen/ strukturellen Schädigungen haben die Möglichkeit, eine fortlaufende Heilmittel- therapie zu erhalten. Dieser Heilmittelbedarf besteht in der Regel bei Vorliegen der Diagnose aus der vorgefertigten Liste. www.physioline.de

Praxisbesonderheiten Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Praxisbesonderheiten Die Festlegung von Praxisbesonderheiten auf Bundesebene löst die bisher getroffenen regionalen Vereinbarungen ab Zur Identifizierung dienen die grundsätzlichen Voraussetzungen Somit entfallen Kosten bei Wirtschaftlichkeitsprüfung (nach §106 SGB V) Praxisbesonderheiten sind teilweise budgetneutral www.physioline.de

Praxisbesonderheiten: Voraussetzungen Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Praxisbesonderheiten: Voraussetzungen Therapie für einen meist begrenzten Zeitraum in intensivem Ausmaß Manche Diagnosen sind auf eine bestimmte Zeit nach dem Akutereignis beschränkt Mindestens alle 12 Wochen Vorstellung beim verordnenden Arzt Die einzelnen Diagnosen sind in einem angefertigtem ICD-10- Katalog aufgelistet (in der Tabelle hellblau markiert) Kein Genehmigungsverfahren www.physioline.de

Praxisbesonderheiten: Teilweise Budgetneutral Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Praxisbesonderheiten: Teilweise Budgetneutral „Budgetneutral“: 1. Verordnungsvolumen ist nicht überschritten 2. Verordnungsvolumen ist überschritten Werden Praxisbesonderheiten abgezogen Ist nach Abzug das Volumen dennoch über 15% überschritten, erfolgt ein Prüfungsverfahren Sollte Budget überschritten sein: Beratung vor Regress www.physioline.de

Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Langfristverordnung Ersetzt die bisherigen Regelungen der Krankenkassen zum langfristigen Behandlungsbedarf Kein Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung Zur Identifizierung dienen die grundsätzlichen Voraussetzungen Keine Belastung des Verordnungsvolumens www.physioline.de

Langfristverordnungen Voraussetzungen Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Langfristverordnungen Voraussetzungen Therapie für einen voraussichtlich gleichbleibenden Behandlungsbedarf von mindestens einem Jahr Erst möglich nach fortlaufenden Erst-/Folgeverordnungen oder Verordnungen außerhalb des Regelfalls über circa ein Jahr (diese sind nicht Budgetneutral) Mindestens alle 12 Wochen Vorstellung beim verordnenden Arzt Abweichung der Menge der Heilmittel vom Heilmittelkatalog erlaubt, nicht von der Heilmittelart Ausstellbar für einen maximalen Zeitraum von 12 Wochen www.physioline.de

Langfristverordnungen Budgetneutral Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Langfristverordnungen Budgetneutral Standardisierte Heilmittelkombinationen und Massagen sind von Langfristverordnungen ausgeschlossen Genehmigungsverfahren je nach Krankenkasse Nicht Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsprüfung => BUDGETNEUTRAL www.physioline.de

Genehmigungsverfahren Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Genehmigungsverfahren Grundsätzliche Voraussetzungen Exakter Indikationsschlüssel Heilmittel-Richtlinien beachten Diagnose anhand ICD-10 Code (gelistete Diagnose) Korrekter ICD-10 Code (Codierungspflicht) Korrektes Ausfüllen der Heilmittelverordnung Medizinisch Begründen (ist eine Erst-/Folgeverordnung) Genehmigungsverfahren Bei Praxisbesonderheiten: Kein Genehmigungsverfahren Bei Langfristverordnungen: Größere Kassen führen in Bayern kein individuelles Genehmigungsverfahren durch Für Kassen mit Genehmigungsverfahren existieren Vorlagen zur Einreichung Sollte ihr Patient eine nicht gelistete Diagnose haben, kann trotzdem ein Antrag auf Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs gestellt werden www.physioline.de

Leitfaden Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? ICD-10 Diagnose prüfen Langfrist-verordnung ICD-10 Code ist Bestandteil der Liste Kasse verzichtet auf das Genehmigungs- verfahren Kosten belasten nicht das Verordnungs-volumen Kasse verzichtet NICHT auf das Genehmigungs- verfahren -> Antrag Praxisbesonderheit Keine Genehmigung erforderlich Kosten werden bei Prüfung berücksichtigt Leitfaden www.physioline.de

Krankenkassenliste Ohne Genehmigungsverfahren Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Krankenkassenliste Ohne Genehmigungsverfahren AOK Bayern Ersatzkassen in Bayern IKK classic, IKK-SüdWest Knappschaf uvm. Mit individuellem Genehmigungsverfahren (24) Bahn BKK, BKK Demag Krauss-Maffei, BKK Deutsch Bank, BKK Diakonie, BKK Dürkopp Adler, BKK Ernst&Yung, BKK Groz- Beckert, BKK Heimbach, BKK Herford Minden Ravensberg, BKK IHV, BKK Karl Mayer, BKK Kevag Koblenz, BKK Linde, BKK Phoenix, BKK Scheufelen, BKK Wirtschaft&Finanzen, Continentale BKK, Die Bergische KK, Die Schwenninger BKK, E.ON BKK, ESSO BKK, R+V BKK Shell BKK /Life, Südzucker-BKK

Wo ist der Haken? KEINER VORHANDEN Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Wo ist der Haken? KEINER VORHANDEN www.physioline.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Neue Wege im Verordnungswald – Was dürfen wir überhaupt noch? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.physioline.de