Zollrecht im Wandel - von der Sicherheits-Initiative zum Modernisierten Zollkodex Artikel 13 Abs. 4 ZK vs. § 30 AO – blockiert sich die deutsche Zollverwaltung?

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Verfasser: IM Ing. Josef Niklas
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Zollrecht im Wandel - von der Sicherheits-Initiative zum Modernisierten Zollkodex Artikel 13 Abs. 4 ZK vs. § 30 AO – blockiert sich die deutsche Zollverwaltung? von Dr. Carsten Weerth

Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V. Datenaustausch I Mit der Sicherheitsinitiative, der VO (EG) Nr. 648/2005 wurde Artikel 13 ZK (Zollkontrollen) geändert / neu gefasst Art. 13 Abs. 4 ZK sieht den Datenaustausch mit anderen Fachbehörden (Veterinärbehörden, Polizeibehörden, etc.) vor; eine Ermessensregel „kann“ Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V.

Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V. Datenaustausch II § 30 AO regelt das Steuergeheimnis und Abs. 4 sieht Weitergabe vor, wenn eine „gesetzliche Regelung“ da ist Die deutsche Zollverwaltung legt das Weitergabeverbot des § 30 Abs. 2 AO weiter sehr streng aus Datenweitergaben werden verhindert Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V.

Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V. Datenaustausch III Datenaustausch mit den Fachbehörden ist für die Risikoanalyse erforderlich Da der Datenaustausch derzeit kaum stattfindet, behindert sich die Zollverwaltung selber Das Single Window wird für DE behindert Bestehende gesetzliche Grundlagen müssen genutzt werden Dr. Carsten Weerth - Außenwirtschaftsrunde e.V.