Aerosol Gefahr aus dem Kanal? Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Biologische Arbeitsstoffe: Ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetzt – ASchG § 40 Abs. 4 und in der Verordnung biologische Arbeitsstoffe – VbA im §1 Abs. 1 und 2 definiert. Es handelt sich um Mikroorganismen, die beim Menschen auf Grund ihrer infektiösen (z.B. Bakterien, Viren und Pilze) parasitären (z.B. Eingeweidewürmer) toxischen oder (z.B. Schleimhautreizung) sensibilisierenden Eigenschaften (z.B. Allergieauslöser) zu Erkrankungen führen können. Abwasser Münch Philipp © Juni 2014 Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe: Abwassertechnische Anlagen Tätigkeiten bei denen Beschäftigte Kontakt mit Abwasser, Klärschlamm oder Materialien und Gegenständen die biologische Arbeitsstoffe enthalten oder freisetzen (Aerosole) bzw. denen diese Stoffe anhaften Aufnahme und Übertragung: über Mund über Atemwege über Haut oder Schleimhäute Eindringen in tiefes Gewebe Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Aerosol: ist ein Gemisch aus fein verteilten, festen oder flüssigen Schwebeteilchen und einem Gas (üblicherweise Luft) Schwebestaub Fein verteilte, in der Luft schwebende FESTE Teilchen Nebel Fein verteilte Flüssigkeitstropfen in der Luft Mit bloßen Auge nicht sichtbar Erst in sehr großer Konzentration sichtbar ab etwa 1.000.000 Partikel pro Kubikzentimeter Durchmesser der Partikel zwischen 0,5 nm und mehreren 10 μm 1 nm….Nanometer 0,00001 mm 1 μm….Mikrometer 0,001 mm = 1000 Nanometer Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen: Unterweisungspflicht Vorsorge- und Schutzmaßnahmen: Unterweisungspflicht - mögliche Gefahren für die Gesundheit - Verhütung einer Exposition - Einhaltung der Hygienevorschriften - Tragen der persönlichen Schutzausrüstung Technische und bauliche Maßnahmen Organisatorische Maßnahmen Hygienische Maßnahmen Personenbezogene Maßnahmen Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Technische und bauliche Maßnahmen: Vermeidung von Turbulenzen beim Abwassertransport Verringerung der Fallhöhen bei stürzenden Wassermassen Absaugung/Belüftung von geschlossenen Räumen mit erhöhter atmosphärischer Belastung Abdeckung des Rechengerinnes Steuerung der Hochdruckkanalspülung mit Fernbedienung Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Technische und bauliche Maßnahmen: Reduzierung der Aerosolfreisetzung bei Kanalreinigungsarbeiten durch Luftschleierabsperrung Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Organisatorische Maßnahmen: Reinigungsarbeiten dürfen nur auf gesicherten Standplätzen bzw. möglichst windabgewandten Seiten ausgeführt werden Steuerung des Kanalspülvorganges soll nicht unmittelbar am Schacht erfolgen. Abstand von 4 m einhalten! Desinfektionsmittel sind bereitzustellen und anzuwenden Fahrzeugkabinen müssen arbeitstauglich gereinigt werden Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung ist regelmäßig zu reinigen Straßenkleidung ist getrennt von Arbeitskleidung und persönlichen Schutzausrüstungen aufzubewahren Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Hygienische Maßnahmen: Räumliche Trennung von Pausen-, Umkleide- und Waschbereiche Einrichtungen zum Trocknen durchnässter Schutz- und Arbeitskleidung bis zur Wiederbenutzung Nach Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen müssen Hände gewaschen werden Einmalhandtücher, Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemittel sowie Desinfektionsmittel Zur Körperreinigung zum Arbeitsende sollen Duschen benützt werden Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Personenbezogene Maßnahmen: Schutzkleidung (z. B Personenbezogene Maßnahmen: Schutzkleidung (z.B. Einwegoveralls) Handschutz (z.B. verschiedenartige Handschuhe) Fußschutz (z.B. Fischerstiefel) Augenschutz (z.B. geschlossene Schutzbrillen) Atemschutz (z.B. partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Arbeitsmedizinische Prävention: Arbeitsmedizinische Untersuchung Arbeitsmedizinische Prävention: Arbeitsmedizinische Untersuchung - Erstuntersuchung - Folgeuntersuchung - Kosten der Untersuchungen sind vom Arbeitgeber zu tragen Impfungen - Hepatitis A+B - Tetanus - Polio - Diphterie - FSME - Kosten der Impfungen sind vom Arbeitgeber zu tragen - Vor Auffrischungsimpfungen Titerbestimmungen durchführen lassen, um eventuelle Überimpfungen zu vermeiden Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Quellen: ArbeitnehmerInnenschutzgesetzt – ASchG Verordnung biologischer Arbeitsstoffe – VbA ÖWAV-Regelblatt 405 „Arbeitshygienische und arbeitsmedizinische Richtlinien für Abwasseranlagen“ (derzeit zurückgezogen) Technische Regeln für biologische Arbeitsstoffe – TRBA 220 „Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen“ Abwasser Münch Philipp © Juni 2014
Danke für die Aufmerksamkeit! Abwasser Münch Philipp © Juni 2014