Sind Leiharbeitnehmer bei Bestimmung der Schwellenzahlen §§ 1, 9 und 38 BetrVG zu berücksichtigen?

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Advertisements

Neue Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Befristete Arbeitsverträge
Prof. Dr. Burkhard Boemke
Elternabend Handball-Jugend.
Vertretung der Arbeitnehmer durch
MITDENKEN, MITBESTIMMEN, MITMACHEN
Betriebsrat – mehr Rechte für alle Beschäftigten
Vergleichstests – Kompetenztest Thüringen Ergebnisse 2008/09 Primar – Klasse 6
Schaffung anpassungsfähiger Betriebsratsstrukturen
Betriebliche Weiterbildung – aber wie?
Alternativen sichtbar machen Vertrauensleute der IG Metall
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Workshop Arbeitsrecht Humboldt Universität Berlin
Kanzlei Betz Dombek Rakete RA Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht 1 Workshop Arbeitsrecht Humboldt Universität Berlin RA Nils Kummert.
Kündigung als Disziplinierungs- und Rationalisierungsmittel I. Einleitung 1. (Praktische Relevanz des Themas) Kündigungen und Kündigungsschutzprozesse.
II. Teil: Individualarbeitsrecht
vertragliche/tarifvertragliche Altersgrenzen Altersdiskriminierung?
Rolf Schaefer Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Hannover Arbeitsrechtsforum Hannover Aktuelle Rechtsprechung
Delegiertenver-sammlung 24. September 2010
Auf der Tarifflucht- Gegen staatliche Fluchthilfe durch Leiharbeit Eine Kampagne der IG Metall Jens-Jean Berger IG Metall Vorstand FB Mitglieder und.
Arbeitsschutz in der Leiharbeit Prof. Dr. Wolfhard Kohte
20:00.
Tagung der Deutschen Richterakademie 3. – 9. Juni 2012 Trier
Praktikanten – Volontäre – Auszubildende
Deregulierung des Arbeitsmarktes: das Normalarbeitsverhältnis & andere beschäftigungsformen Merve Burcu Eskioglu.
26. Passauer Arbeitsrechtssymposion „Vielfalt in der Einheit“
Bestand von 2008 Mitgliedsbeiträge vom Land SpendenGesamtvermögen 2.664, , , , , , , ,37 FINANZBERICHT.
BESSER JETZT ALS NIE.
Betriebs- verfassungs gesetz
Leiharbeit in der Diakonie
Aktuelle Brennpunkte der Arbeitnehmerüberlassung
Aktuelle Trends in der Arbeitnehmerüberlassung Potsdam – 4./5. Juni 2012.
Das Betriebsverfassungsgesetz
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Das Motto Gleiche Arbeit Gleiches Geld Leiharbeit fair gestalten.
Typische Wahlfehler – Betriebsratswahlen richtig ausführen Tilman Anuschek, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht, Rostock.
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BetrVG
Förderverein der Aliceschule e.V. Tätigkeitsbericht 2010.
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Arbeit und Leben Weiterbildungskonferenz Landtag NRW M. Mintert Demokratie im Betrieb Politische Bildung für die Beschäftigen.
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Grundsätze der Mitbestimmung Betriebliche Mitbestimmung
AG im Arbeitsrecht (SPB 2)
Klaus Eichhorn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Eine große Herausforderung…
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Überleitung zum TV-H Beispiele.
Überleitung zum TV-H Hochschule
Befristete TV-H Verträge
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
1. Was bedeuten die unterschiedlichen Rechtsfolgen bei Verletzung des Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechts?
Prekäre Arbeit (verdi)
Klausurenkurs zum Schwerpunktbereich Arbeitsrecht WS 2014/15
Arbeits- und Tarifrecht
Welche Bedeutung hat der Konzern im Arbeitsrecht? Stellen Sie Ihre Erwägungen anhand des BetrVG und des KSchG dar.
Normenhierarchie im Arbeitsrecht
Hochbau - BAG AZR 454/06, juris
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
HRM-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz Folie 0 © BayME, Human-Resources-Managemnt-Systeme und Arbeitnehmerdatenschutz: Ein Widerspruch? BUSINESS.
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Vorstand Das neue zentrale Bildungsprogramm 2014.
Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße Wien „Lieber mit als ohne Betriebsrat!“ Ergebnisse einer telefonischen.
1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1 Die IG Metall: Der Gewerkschaftliche Aufbau im Betrieb Vertrauensleute IGM-Mitglieder.
Spaltung Betrieb A (500 AN) Betriebsrat A Betrieb A.1 (400 AN)
BR-A 400 Stimmen, BR-B 300 Stimmen, vgl. § 47 VII BetrVG
 Präsentation transkript:

Sind Leiharbeitnehmer bei Bestimmung der Schwellenzahlen §§ 1, 9 und 38 BetrVG zu berücksichtigen?

A: Einleitung I. Praktische Relevanz Durch die Lockerung der rechtlichen Vorgaben für die Leiharbeit, vor allem durch die Zulassung langfristiger Verleihungen, ist die Zahl der LeihAN und ihre Integration in den Entleiherbetrieb gestiegen. Dabei ist die Quote der LeihAN in manchen Betrieben erheblich angestiegen. Das könnte bisherige Positionen zur Ausgrenzung der LeihAN in der BetrVerf fragwürdig machen. Ferner: in der Krise stellen LeihAN eine bequeme Verfügungsmasse dar.

AÜG und BetrVG (formelle Regelungen, aber auch Mitbestimmung); Art. 3 GG (Diskriminierung von LeihAN?); soziologisch: Schutz prekärer Arbeitsverhältnisse II. Theoretische Relevanz:

1. Verbesserung oder Zementierung der schwachen Rechtsstellung des Prekariats? Auch wenn LeihAN einen festen AG haben (den Verleiher) und dort das BetrVG für sie gilt, rechnen sie zu den geringer geschützten AN. Denn die Spaltung der AG-Funktion und die meist befristeten Verträge verhindern eine nachdrückliche Rechtsverfolgung. = Wenn man diesen Prozess der Spaltung der Arbeitsgesellschaft in gesicherte Stamm-Arbeitsverhältnisse (männlich, Vollzeit, unbefristet, zureichendes Entgelt, qualifiziert) und prekäre Rand-Arbeitsverhältnisse (weiblich, Teilzeit – womöglich auf Abruf bzw. im Minijob, befristet, Leiharbeit) nicht einfach wachsen lassen will, sollte versucht werden, die prekären Beschäftigungen stärker in das Arbeitsrecht einzugliedern. Auf diese Weise könnte Ihnen die Eigenschaft des Prekariats genommen werden. = Umgekehrt ist denkbar, die Spaltung zu vertiefen, weil das Arbeitsecht sowieso als zu stark reglementierend empfunden wird. Irgendwann würde dann das Prekariat die Masse der Arbeitnehmer stellen. III. Problemstellung:

2. Bedeutung der Mitbestimmung für LeihAN Konkret ist zu klären, ob der BR des Entleiherbetriebes überhaupt für LeihAN eine ähnliche Bedeutung hat wie für die dortigen AN. Vielleicht müssten die Zuständigkeiten des BR im Entleiherbetrieb ebenfalls neu durchdacht werden? 3. Welche Probleme würden aus der Doppelzugehörigeit zu beiden BR resultieren? 4. Ist die Lockerung der Arbeitnehmerüberlassung 2001 nicht in der BetrVerf Reflektiert worden?

B. Im Hauptteil könnten Fallgruppen eine Rolle spielen, vor allem bei der Rechtsprechungsanalyse: Aktives Wahlrecht Passives Wahlrecht Schwellenwerte: §§ 1 (Betriebsrat), 9 (Zahl der Mitglieder), 38 (Freistellungen) Zuständigkeit des BR für LeihAN (beachte Schwellenwerte in §§ 99, 111, )? Einstellung, §§ 14 Abs. 3 AÜG, 99 BetrVG Beschwerderecht, §§ 14 Abs. 2 S. 3 AÜG, 81 ff. BetrVG Arbeitsschutz? § 89 BetrVG Berufsbildung? §§ 96 ff. BetrVG Soziale Mitbestimmung? § 87 BetrVG Betriebsänderung? § 111 ff. BetrVG

Sind Leiharbeitnehmer bei Bestimmung der Schwellenzahlen §§ 1, 9 und 38 BetrVG zu berücksichtigen? (1) Verneint: BAG ABR 53/02, juris BAG ABR 49/03, juris LAG Köln TaBV 74/08 juris Hess. LAG TaBV 202/08, juris LAG Hamburg TaBV 12/07, juris (2) Bejaht: Nils Kummert, Birgit Dietze, Sie wählen, aber zählen nicht! AiB 2009, Leiharbeitnehmer und Betriebsratswahl 2010 Vgl. auch: Frank Siebens, Wer darf wählen und wer kann gewählt werden? AiB 2009, Aktives und passives Wahlrecht bei der Betriebsratswahl