Inhalt 1. Theorie – kann man nicht genug bekommen

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 Präsentation transkript:

Inhalt 1. Theorie – kann man nicht genug bekommen 2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik - Alles neue macht der Mai! 3. Neuer Plan - Gewohnte Ufer der Kameralistik verlassen? 4. Das Produkt – Na das ist doch spannend! 5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? – Wo Licht ist, ist auch Schatten

1. Theorie Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen der kommunalen Haushaltswirtschaft Verfassung Art. 28 GG, Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern Art. 72 ff. Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums, Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder Abgabenordnung Kommunalabgabengesetz, Kommunalprüfungsgesetz Kommunalverfassung M-V Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse Gemeindehaushaltsverordnung Gemeindekassenverordnung, Eigenbetriebsverordnung Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und Gruppierung der Haushaltspläne mit den jeweils hierzu ergangenen Ausführungsanweisungen durch Runderlasse

1. Theorie Rechtsgrundlagen Die kommunale Haushaltssatzung Grundgesetz bestimmt in Art. 28 Abs. 2, dass den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die finanzielle Eigenverantwortung der kommunalen Ebene in der Kommunalverfassung wird den Gemeinden das Recht zuerkannt, die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen zu regeln (vgl. § 5 KV M-V) verfassungsmäßig gewährleistetes Satzungsrecht findet in der kommunalen Haushaltssatzung (als Teil des Haushaltsplans) seine Entsprechung

1. Theorie Rechtsgrundlagen Allg. Grundsätze kommunaler Haushaltswirtschaft § 43 Kommunalverfassung M-V (1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dass die stetige Aufgabenerfüllung gesichert ist. Die Haushaltswirtschaft erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ist Rechnung zu tragen. (2) Der Haushalt ist in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. (3) Kann der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird…

1. Theorie kameraler HH Die kommunale kamerale Haushaltsplanung besteht aus Haushaltsplan (vgl. § 2 Abs. 2 GemHVO) Haushaltssicherungskonzept (sofern erforderlich) Anlagen Haushaltsplan besteht aus Gesamtplan Einzelplänen Sammelnachweisen Stellenplan Einzelpläne bestehen aus Verwaltungshaushalt (Abschnitte, Unterabschnitte) Vermögenshaushalt (Abschnitte, Unterabschnitte) Verwaltungshaushalt besteht aus Einnahmen Hauptgruppen 0-2 Ausgaben Hauptgruppen 4-8 Vermögenshaushalt besteht aus Einnahmen Hauptgruppe 3 Ausgaben Hauptgruppe 9

1. Theorie kameraler HH Die Einzelpläne Zuordnung gem. § 1 GemHVO Einnahmen und Ausgaben verteilen sich aufgrund sachlicher Gesichtspunkte in Einzelplänen auf den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt § 5 Abs. 1 GemHVO Damit die Vielzahl der Einzelpositionen gefunden werden kann und der Haushaltsplan lesbar ist, sind die Einzelpläne nach Aufgabenbereichen in Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert. § 5 Abs. 2 GemHVO Durch die Gruppierung werden die Einnahmen und Ausgaben innerhalb der Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte nach ihren Arten geordnet

1. Theorie kameraler HH Gliederung der Haushaltspläne Gliederungsplan Wo werden die Aufgaben wahrgenommen? 10 Einzelpläne 0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 2 Schulen 3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 4 Soziale Sicherung 5 Gesundheit, Sport, Erholung 6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtg. Wirtschaftsförderung 8 Wirtsch. Unternehmen, allg. Sonderverm. 9 Allgemeine Finanzwirtschaft Gruppierung der Haushaltspläne Gruppierungsplan Was für Einnahmen und Ausgaben sind das? 10 Hauptgruppen Einnahmen: 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb 2 Sonstige Finanzeinnahmen 3 Einnahmen des Vermögenshaushalts Ausgaben: 4 Personalausgaben 5/6 sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand 7 Zuweisungen und Zuschüsse (nicht Inv.) 8 Sonstige Finanzausgaben 9 Ausgaben des Vermögenshaushalts

1. Theorie kameraler HH Gliederungs- und Gruppierungsplan Gliederungsnummer Einzelplan 3 (Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege) Abschnitt 32 (Museen, Sammlungen, Ausstellungen) Unterabschnitt 320 (Regionalmuseum) In Neubrandenburg 5-stellig 320 00 Gruppierungsnummer: Ausgaben Hauptgruppe 6 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand ) Gruppe 65 (Geschäftsausgaben ) Untergruppe nicht vorgegeben Neubrandenburg 4-stellig 6500 Haushaltsstelle lautet: 32000.6500 Bürobedarf

1. Theorie kameraler HH Gliederungsnummer Gruppierungsnummer

1. Theorie nichtkameraler HH Verwaltungsvorschriften zur GemHVO-Doppik und GemKVO-Doppik Landeseinheitlicher Kontenrahmen und Kontenrahmenplan Der Kontenrahmen ist die Grundlage für eine geordnete Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle. Die Gliederung des Kontenrahmens spiegelt die Gliederung der Bilanz (Kontenklassen 0 bis 3), des Ergebnishaushaltes bzw. der Ergebnisrechnung (Kontenklassen 4 und 5) des Finanzhaushaltes bzw. der Finanzrechnung (Kontenklassen 6 und 7) wider. Der Kontenrahmen ist hinsichtlich der Kontenklassen 0 bis einschließlich 7 sowie die darunter aufgeführten Kontengruppen und Kontenarten für alle Gemeinden verbindlich. Der landeseinheitliche Kontenrahmenplan baut auf dem landeseinheitlichen Kontenrahmen auf und differenziert diesen weiter. Er trägt zur Vereinheitlichung der Kontenpläne der Gemeinden bei. Durch die Erstellung von einheitlichen Kontenplänen wird nicht nur der interkommunale Vergleich, sondern auch die Nachprüfbarkeit der Aufgabenerledigung durch die Gremien, die Bürger sowie die Aufsichtsbehörden erleichtert.

1. Theorie nichtkameraler HH Produkt Grundsätzlich ist ein Produkt eine Leistung oder eine Gruppe von Leistungen, für die von Stellen innerhalb oder außerhalb der Verwaltung eine Nachfrage besteht und für die prinzipiell ein Entgelt entrichtet werden müsste. Leistungen sind die konkreten Arbeitsergebnisse einer Gemeinde. Für gemeindliche Produkte gibt es sowohl externe Abnehmer, wie z.B. Bürger oder Unternehmen, als auch interne Abnehmer, d.h. andere Organisationseinheiten innerhalb der Gemeindeverwaltung. Der Produktrahmen definiert die Inhalte der Hauptproduktbereiche und Produktbereiche sowie die Zuordnung von Produktgruppen. Der Produktrahmen ist für alle Gemeinden verbindlich. Der landeseinheitliche Produktrahmenplan beinhaltet eine tiefere Untergliederung des Produktrahmens, dabei werden den Produktgruppen bestimmte Produkte und Leistungen zugeordnet. Die Untergliederung stellt im Bereich der Produkte und Leistungen eine Empfehlung an die Gemeinden dar. Sie ist beispielhaft zu verstehen, da alle zur Zeit bekannten Produkte und Leistungen der Gemeinden, Städte, Ämter, Landkreise erfasst sind. Dem landeseinheitlichen Produktrahmenplan ist eine sachliche Gliederung der Produkte zugrunde gelegt (funktionale Gliederung)

1. Theorie nichtkameraler HH Gliederung der Haushaltspläne Produktrahmenplan Wo werden die Aufgaben wahrgenommen? 6 Einzelpläne 1 Zentrale Verwaltung 2 Schule und Kultur 3 Soziales und Jugend 4 Gesundheit und Sport 5 Gestaltung Umwelt 6 Zentrale Finanzleistungen Gruppierung der Haushaltspläne Kontenrahmenplan Was für Einnahmen und Ausgaben sind das? 0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung, Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen 1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen, Ausgleichsposten für latente Steuern und aktive Rechnungsabgrenzung 2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen 3 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzung 4 Erträge 5 Aufwendungen 6 Einzahlungen 7 Auszahlungen 8 Erlöse 9 Kosten

1. Theorie nichtkameraler HH Produktplan Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur Produktbereiche 25 Wissenschaft, Museen, u.a. Produktgruppe 2.5.2 Nichtwiss. Museen,u.a. Produkt 2.5.2.01 Städtische Museen Kontenrahmenplan Im Haushalt nicht mehr ersichtlich Bei der Benennung von Buchungsstellen zu sehen: z.B.:2.5.2.01.502200 Personalaufwand Kontenklasse 5 Aufwendungen Kontengruppe 50 Personalausgaben Kontenart 502 Dienstbezüge Konto 5022 Arbeitnehmer Gliederungsplan Einzelplan 3 Kulturpflege Abschnitt 32 Museen Unterabschnitt 320 Regionalmuseum z.B. 3200.6500 Bürobedarf Gruppierungsplan Gruppierungsnummer: Ausgaben Hauptgruppe 6 (Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufw.) Gruppe 65 (Geschäftsausgaben ) Bürobedarf 6500

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Beschluss 2004 der Stadtvertretung Oktober 2004 „Konzept zur Einführung der dezentralen Ressourcenverantwortung in der Stadtverwaltung Neubrandenburg“ Die Einführung der dezentralen Ressourcenverantwortung ab 1. Januar 2005. verbunden mit der Einführung eines budgetierten und produktorientierten Haushaltsplanes. Die Darstellung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten, Gliederungs- und Gruppierungsziffern ist aus haushaltsrechtlichen, buchungstechnischen und finanztechnischen Gründen beibehalten worden. Die Budgetierung bezieht sich nur auf den Verwaltungshaushalt. Gesetzliche Grundlagen Kommunalverfassung Gemeindehaushaltsverordnung M-V Gemeindekassenverordnung M-V

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Genehmigung Das Innenministerium erteilte mit Erlass Dezember 2004 die Genehmigung zur Abweichung von den §§ 15-19 GemHVO im Zusammenhang mit der Einführung einer budgetgebundenen Haushaltsführung für die Zeit vom 01.01.2005 bis längstens zum 31.12.2009 gemäß dem Beschluss der Stadtvertretung vom Oktober 2004

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Der Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg begann mit insgesamt 99 Produkten, nachrichtlich wurden die zugehörigen Leistungen aufgeführt. Von diesen 99 Produkten sollten laut § 4 Abs. 7 Entwurf GemHVO-Doppik M-V die wesentlichen Produkte im künftigen Haushalt beschrieben sowie Ziele und Kennzahlen dazu benannt werden. Anhand dieser Ziele und Kennzahlen erfolgt die Gestaltung, Planung, Steuerung und die Erfolgskontrolle des jährlichen Haushaltes. Bei der Einteilung der Produkte in „Wesentliche“ und „Sonstige“ wurden drei verschiedene Kriterien zugrunde gelegt. Ein Produkt gilt demnach als wesentlich, wenn es einen Schwerpunkt in der kommunalpolitischen Diskussion zur weiteren Entwicklung der Stadt Neubrandenburg bildet, maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung besitzt und/oder die Möglichkeit einer Steuerbarkeit für weitere Optimierungsprozesse in der Verwaltung mit dem Ziel einer effektiveren Leistungserbringung unter Sicherung einer hohen Qualität und Kundenfreundlichkeit eröffnet.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Zu betonen ist, dass die sonstigen Produkte nicht als unwesentlich anzusehen sind, sondern im Haushalt lediglich vereinfacht dargestellt werden. Bei Bedarf können auch für die sonstigen Produkte Ziele und Kennzahlen gebildet werden Die Planung wird in zwei Schritten erfolgen Eckwertebeschluss Eine Lesung des Haushaltes Andere Begriffe Kameral Doppisch Einnahme Einzahlung und Ertrag (Gewinn handelsr.) Ausgabe Auszahlung und Aufwand Einzelplan Hauptproduktgruppe Unterabschnitt Produkt Hauptgruppe Kontenklasse Gruppierungsnummer Konto Rücklagen Rückstellungen

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Haushalt 2005, Haushalt 2006, Haushalt 2007 Gemeindehaushaltsverordnung M-V Gemeindekassenverordnung M-V Verwaltungshaushalt Grundsätzlich steht das Budget, das sich aus Einnahmen und Ausgaben zusammensetzt, dem jeweiligen Fachbereich im Rahmen der gesetzlichen Festlegungen frei zur Verfügung (frei verfügbares Budget) Übersteigen die Mehreinnahmen eines Budgets die Mindereinnahmen, so kann der übersteigende Betrag zu 30% für Mehrausgaben bei den dem Budget zugeordneten Ausgaben verwendet werden. Übersteigen die Mindereinnahmen eines Budgets die Mehreinnahmen, so ist der übersteigende Betrag bei den Ausgaben des Budgets gesperrt. Überschreitungen von Teil- und Unterbudgets sind im Rahmen der Fachbereichbudgets auszugleichen. Managementbedingte Einsparungen bei den Personalausgaben können im jeweiligen Fachbereich zusätzlich für Ausgaben, eingesetzt werden. Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches gilt hierfür eine Beschränkung auf 30% der managementbedingten Einsparungen.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Vermögenshaushalt Die Ansätze des Vermögenshaushaltes sind nicht in die Budgetierung einbezogen. Die Haushalte von 2005 bis 2007 entsprachen in der Struktur dem kameralen HH, jedoch wurde parallel ein Produkthaushalt erstellt. In der Haushaltsplanung 2006, 2007, 2008 wurde ein Eckwertebeschluss erstellt, der Grundlage des Haushaltsplanes war.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Kameraler Haushalt 2006

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik

Kameraler Haushalt 2006

Kameraler Haushalt 2006

Kameraler Haushalt 2006

Kameraler Haushalt 2006

Kameraler Haushalt 2006

Produkt Haushalt 2006

Produkt Haushalt 2006

Produkt Haushalt 2006

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Beschluss 2006 Die Stadtvertretung Neubrandenburg hat am 07.09.06 beschlossen, dass sich die Stadt Neubrandenburg als „Frühstarter“ bei der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR-MV) bekennt und zum 01.01.08 das kamerale auf das doppische Rechnungssystem umstellt. Folgende wesentliche Aufgaben sind zu untersetzen : Erfassung und Bewertung des Vermögens sowie Aufnahme der Daten in die Anlagebuchhaltung; Erstellung der Eröffnungsbilanz; Überarbeitung des Produktplanes; Weiterentwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung; Aufbau der Finanzbuchhaltung; Aufstellung des Ergebnis- und Finanzhaushaltes; Erstellung des doppischen Jahresabschlusses; Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Umstieg liegt seit dem 19.12.07 vor.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Beschluss 2007 Beschluss der Stadtvertretung Nr. 460/32/07 vom 06.09.07 über die „Doppische Haushaltsgliederung und den Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg“ Damit können die Regelungen der GemHVO-Dopik optimal und zielgerichtet für die Budgetierung genutzt werden. Der doppische Haushalt der Stadt Neubrandenburg wird nach der Organisationsstruktur der Verwaltung gegliedert und 2. der beigefügte Produktkatalog wird bestätigt. Die Aktualisierung des Produktkatalogs erfolgt mit den jährlichen Haushaltsplänen.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Beschluss 2008 Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg folgender Beschluss gefasst: Die Haushaltsplanung 2009 wird auf die Herbeiführung eines Eckwertebeschlusses gemäß Beschluss der Stadtvertretung 49/04/07 verzichtet. Die Haushaltssatzung 2009 und ihre Anlagen werden in erster und zweiter Lesung in die Stadtvertretung eingebracht. Beschluss 2010 „Der Oberbürgermeister kann durch Beschluss der Stadtvertretung, der gemeinsam mit der Beschlussfassung über die Haushaltsatzung des Vorjahres zu fassen ist, verpflichtet werden, einen Eckwertebeschluss durch den die Eckdaten und Rahmenbedingungen der Haushaltssatzung als verbindliche Vorgaben für das Aufstellungsverfahren festgelegt werden, herbeizuführen.“

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Haushalt 2008 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V Gemeindekassenverordnung-Doppik M-V Ergebnishaushalt Entsprechend § 14 GemHVO-Doppik sind innerhalb eines Teilhaushaltes die Ansätze für Aufwendungen grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig zweckgebundene Mehrerträge mit den entsprechenden Mehraufwendungen deckungsfähig. Überschreitungen sind im Teilhaushalt auszugleichen. Die Personalaufwendungen (ohne Kostenart 501, 505 ) werden als „Sonderbudgets“ innerhalb der Fachbereichsbudgets behandelt. Die Ressource Personal darf nicht auf Teil- und Unterbudgets aufgeteilt werden. Zwischen dem „Sonderbudget“ und Fachbereichsbudget ist nur die einseitige Deckungsfähigkeit zulässig Finanzhaushalt Die Ansätze des Finanzhaushaltes für Investitionstätigkeit sind nicht in die Budgetierung einbezogen. Entsprechend § 14 (3) werden die Ansätze innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik NKH Haushalt 2008

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Haushalt 2009 und 2010 In Umsetzung des Konzeptes zur Einführung der dezentralen Ressourcenverantwortung wurden mit Beschluss der Stadtvertretung Nr. 460/32/07 vom 06.09.07 über die „Doppische Haushaltsgliederung und den Produktkatalog der Stadt Neubrandenburg“ die Teilhaushalte den Fachbereichsbudgets angepasst. Ergebnishaushalt Die Personalaufwendungen sind innerhalb des Teilhaushaltes nicht in die Gesamtdeckung mit einzubeziehen. Zwischen den Personalaufwendungen und dem übrigen Fachbereichsbudget ist nur die einseitige Deckungsfähigkeit zulässig. Bis zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleiches gilt hierfür eine Beschränkung auf 30 % der managementbedingten Einsparungen.

2. Weg Neubrandenburgs zur Doppik Haushalt 2011 Ergebnishaushalt Ansätze für Aufwendungen im Teilhaushalt „Kreisaufgaben“ sind aufgrund ihrer differenzierten fachlichen Ausgestaltung nicht gegenseitig deckungsfähig. Aufwendungen innerhalb der Fachabteilungen in diesem Teilhaushalt werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Aufwendungen für Ausgleichsleistungen an den künftigen Landkreis auf Grundlage des § 42 Abs. 2 Landkreisneuordnungsgesetz werden gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO-Doppik durch Minderaufwendungen auf den durch die Einkreisung betroffenen Produkten gedeckt.

3. Neuer Plan Der Haushaltsplan - als Bestandteil der Haushaltssatzung - besteht aus: dem Ergebnishaushalt (§ 2 GemHVO, Muster 5) 2. dem Finanzhaushalt (§ 3 GemHVO) Muster 6 3. den Teilhaushalten (§ 4 GemHVO, Muster 7 - 10) 4. dem Stellenplan (§ GemHVO)

3. Neuer Plan als Anlage 1. der Vorbericht (§ 5 GemHVO) 2. die Bilanz des letzten Haushaltsjahres 3. der Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres 4. eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen 5. eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen, den Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 6. eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen 7. Investitionsprogramm 8. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen, 9. die Wirtschaftspläne der Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, 10. eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die vorauss.Entwicklung der Unternehmen 11. die Wirtschaftspläne der rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts, 12. die Wirtschaftspläne/Haushaltspläne der Zweckverbände, 13. eine Übersicht über die Teilhaushalte 14. eine Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten

3. Neuer Plan Ergebnis/Finanzhaushalt Ergebnishaushalt gesamt Finanzhaushalt gesamt Übersicht der Teilhaushalte Jeder Teilhaushalt besteht aus Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt und bildet eine Bewirtschaftungseinheit Jeder Teilhaushalt ist strukturiert in 1. Gesamtbudget des Teilergebnishaushaltes und Teilfinanzhaushaltes Vorjahr – Planjahr – 3 Folgejahre 2. Zugeordnete Produkte des Teilergebnishaushaltes und Teilfinanzhaushaltes Planjahr 3. Teilfinanzpläne für die Produkte Vorjahr – Planjahr – 3 Folgejahre

3. Neuer Plan 4. Produktbeschreibung Beschreibung Auftragsgrundlage Ziele Zielgruppen Leistung Kennzahlen Messzahlen Finanzen (Vorjahr/Planjahr) Einzahlungen Auszahlungen Liquiditätssaldo Erträge Aufwendungen Ergebnis

3. Neuer Plan

3. Neuer Plan Ergebnis/Finanzhaushalt Untergliedert entsprechend der Verwaltungsstruktur in 8 Teilhaushalte THH 1 - Bereich Oberbürgermeister 1.01. THH 2 - Innere Verwaltung 1.02. THH 3 - Stadtplanung, Wirtschaft u. Soziales 1.03. THH 4 - Sicherheit u. Ordnung 1.04. THH 5 – Kreisaufgaben 1.05. THH 6 - Wirtschaftliche Unternehmen 1.90. THH 7 - Allgemeine Finanzwirtschaft 1.95. THH 8 - Kultur, Stadtmarketing, Schule und Sport 1.80. Hauptproduktbereiche 1 Zentrale Verwaltung Produktbereiche 1.1 Innere Verwaltung Produktgruppe 1.1.1 Verwaltungssteuerung Produkt 1.1.1.01 Verwaltungssteuerung 1.1.1.02 Zentrale Steuerung 1.1.1.07 Personalrat …….

3. Neuer Plan Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur Produktbereiche 25 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Botanische Gärten 26 Theater, Musikpflege, Musikschulen 27 Volkshochschulen, Büchereien u. a. 28 Heimat- und sonstige Kulturpflege Produktgruppe 25 2.5.2 Nichtwissensch. Museen, Sammlungen Produkt 2.5.2.01. Städtische Museen Leistungen Regionalmuseum Kunstsammlung 2.5.2.02. Stadtarchiv Gesamthaushalt 1. Teilhaushalt 1.80 Städtischer Kulturbereich Hauptproduktbereich 2 Schule und Kultur Produktbereich 2.5 Wissenschaft, Museen, Zoologische Gärten, Produktgruppe 2.5.2 Nichtwissenschaftliche Museen, Sammlungen Produkt 2.5.2.01 Städtische Museen

3. Neuer Plan 1. Übersicht der Teilhaushalte des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes

3. Neuer Plan 1. Teilhaushalt Kultur Gesamtbudget des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes

3. Neuer Plan 2. Zugeordnete Produkte im Teilergebnishaushaltes

3. Neuer Plan 2. Zugeordnete Produkte im Teilfinanzhaushalt

3. Neuer Plan 3. Zugeordnete Produkte im Teilfinanzplan

3. Neuer Plan 4. Produktbeschreibung

3. Neuer Plan

4. Das Produkt

3. Neuer Plan

4. Das Produkt Nichtkameraler Haushalt besteht aus Drei-Komponenten Finanzhaushalt Einzahlungen - Auszahlungen = Liquiditätssaldo +/- zu den liquiden Mitteln auf der Aktiva Seite Ergebnishaushalt Erträge - Aufwendungen = Ergebnissaldo +/- zum Eigenkapital auf der Passiva Seite Bilanz Aktiva Passiva Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 1. Das Positive an der Budgetierung ist das Erfassen aller verursachten Aufwendungen, das stärkt das Kostenbewusstsein und verhindert das Wirtschaften zu Lasten fremder Töpfe. 2. Die Zuständigkeit für alle Positionen des Budgets bricht mit der Antragsmentalität und der organisierten Unverantwortlichkeit. 3. Die im Ergebnishaushalt eingesparten Mittel können auch für Ausgaben im Investitionshaushalt verwendet werden. Das ist ein starker Sparanreiz. Wo stehen wir Heute? Praxis 1. Die Vertretung erhält eine sehr zusammengefasste Übersicht der Ein- und Ausgaben. Ob das Kostenbewusstsein gestärkt wurde kann noch nicht festgestellt werden. 2. Kann noch nicht bewertet werden. 3. Kann nicht bewertet werden.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 4. Überlegungen zu den Produkten: Zwei verschiedene Ansätze: Entweder man fragt: Welche Produkte müssen und möchten wir produzieren. Oder es erfolgt eine Zielkostenrechnung. Da wird gefragt: Welche Produkte können wir uns leisten, was dürfen die Produkte kosten? 5. Budgetierung muss mit einem Kassensturz beginnen. Wo stehen wir Heute? Praxis 4. Welche Produkte müssen und möchten wir produzieren und was müssen und dürfen die Produkte kosten? 5. Wir haben immer noch keine Eröffnungsbilanz

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 6. Bei der Planung mit einem Eckwertebeschluss wird für jeden Budgetbereich ein maximaler Zuschuss ermittelt. Die Finanzmasse wird grob aufgeteilt. Der damit verbundene Schleier des Unwissens soll ein Vorteil zur Entscheidung sein, weil man dann noch nicht direkt damit konfrontiert ist, dass man auf die individuelle Lage zu Einzelproblemen eingehen muss. Wo stehen wir Heute? Praxis 6. Der damit verbundene Schleier des Unwissens ist ein Nachteil bei der Planung.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 7. Zur Konsolidierung von defizitären Haushalten erweist sich die Budgetierung als nicht geeignet. Oder es fehlt am politischen Willen. Jedenfalls vertrauen Verwaltung und Vertretungen nicht auf die alleinige Sparwirkung der Budgetierung, sondern ergreifen ergänzende Maßnahmen, die aber am Ende die Wirksamkeit der Budgetierung weiter beeinträchtigen. 8. Sowohl die vorläufige Haushaltsführung wie auch haushaltswirtschaftliche Sperrungen mit ihren schematischen Eingriffen stören die Budgetierung und führen sie ad absurdum. Wo stehen wir Heute? Praxis 7. Defizitäre HH erfordern Maßnahmen über Budgeteffekte hinaus. 8. Genau

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 9. Zu jeder Finanzvorgabe gehört auch eine Vorgabe für die zu erbringende Leistung. Der Haushalt als zentrales Planungs- Steuerungs- und Kontrollinstrument soll Informationen zur Verfügung stellen, die Politiker und Verwaltung für eine gute Politik brauchen. Es ist klar, dass dabei die Informationen über die Art und Menge der Produkte nur eine Basis bilden können. Entscheidend ist welche Wirkungen erwartet werden und welche Ziele erreicht werden sollen. Der Zusammenhang von Zielen und Produkten ist keinesfalls einfach. Wo stehen wir Heute? Praxis 9. Ein Kernproblem der Information über Produkte ist die Frage des Umfanges der Informationen und deren Wertung

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 10. Nach den Festlegungen der IM Konferenz ist über Ziele und mit Kennzahlen zu berichten. Die große Kunst besteht darin, wirklich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir müssen uns also fragen, sind die Informationen Entscheidungsrelevant. Wir müssen uns auch fragen ob die Kennzahlen als Indikatoren zur Messung von Qualität und Kundenzufriedenheit die richtigen sind. Wo stehen wir Heute? Praxis 10. Wir haben ein Wertungsproblem.

5. Wie klug kann man nach 5 Jahren sein? Wo stehen wir Heute? Theorie 11. In den Teilhaushalten wird nur der von den jeweiligen Budgetverantwortlichen beeinflussbare Ressourcenverbrauch ausgewiesen. Dazu gehören auch Leistungsverrechnungen für beeinflussbare interne Dienstleistungen. Das heißt man muss klären wie die Leistungsbeziehungen aussehen. Für das Finanzmanagement ergibt sich nun die Frage, wie soll mit der Leistungsverrechnung umgegangen werden. Wer soll mit welchen Kosten belastet werden um optimale Steuerungswirkungen zu erzielen. Wo stehen wir Heute? Praxis 11. Ein nicht gelöstes und unüberschaubares Problem der HH Planung.

Was denn noch? Der doppische Jahresabschluss besteht aus: 1. der Ergebnisrechnung (§ 44 GemHVO, Muster 11 zu § 44 GemHVO) 2. der Finanzrechnung (§ 45 GemHVO, Muster 12 zu § 45 GemHVO) 3. den Teilrechnungen (§ 46 GemHVO, Muster 13 zu § 45 GemHVO) 4. der Bilanz (§ 47 GemHVO, Muster 14 zu § 47 GemHVO) 5. dem Anhang (§ 48 GemHVO) als Anlage 1. Rechenschaftsbericht (§ 49 GemHVO) 2. Anlagenübersicht (§ 50 GemHVO, Muster 15 zu § 50 Abs. 1 GemHVO) 3. Forderungsübersicht (§ 51GemHVO, Muster 16 zu § 51 GemHVO) 4. Verbindlichkeitsübersicht (§ 52GemHVO, Muster 17 zu § 52 GemHVO) 5. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen (§ 53GemHVO, Muster 18 zu § 53 GemHVO)

Was denn noch? Probleme Das System HH zu erfassen Zahlen und Informationen miteinander in die richtigen Beziehungen zu bringen Nicht immer wieder zu fragen, was bedeutet was Nicht zu bedenken ob es so bleiben muss wie es einmal festgelegt wurde Nicht zu prüfen warum was verändert wurde gegenüber dem Vorjahr. Gedacht heißt nicht immer gesagt, gesagt heißt nicht immer richtig gehört, gehört heißt nicht immer richtig verstanden, verstanden heißt nicht immer einverstanden, einverstanden heißt nicht immer angewendet, angewendet heißt noch lange nicht beibehalten. Konrad Lorenz öst. Verhaltensforscher