Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV

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Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV Überblick Grußworte und Informationen zum Gemeinschaftsprojekt Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV Überblick zum Regelwerk Haushaltsausgleich im NKHR-MV Einführung des NKHR-MV Stand des Rechtssetzungsverfahrens Fragen und Diskussion Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

1. Grußworte Thomas Deiters Stellvertretender Geschäftsführer Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. Matthias Lietz Mitglied des Landtages Stellvertretender Vorsitzender des Lankreistages Mecklenburg-Vorpommern e.V. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Heinz Deisenroth Mittelrheinische Treuhand Projektteam NKHR-MV Dörthe Kuchel Annette Sewing Christin Dittmann Daniel Riemer Externe Beratung Heinz Deisenroth Mittelrheinische Treuhand Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern Seit 14. November 2003 Projektarbeitsgruppe im IM 1. März 2005 - Kabinettsbeschluss zur Vorbereitung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts 11. April 2006 - Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts NKHR-MV auf der Grundlage kommunaler Doppik Umstellungszeitraum 2008 – 2012 Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gemeinschaftsprojekt NKHR-MV - Projektziele konstruktive Begleitung des Reformprozesses möglichst einheitliche Vorgehensweise im Land notwendige fachliche Unterstützung insbesondere der vielen kleineren Kommunen Reduzierung des Aufwandes der einzelnen Kommune durch die Erarbeitung von Leitfäden mit Praxishilfen und Empfehlungen Erarbeitung einer Empfehlung für das Regelwerk Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Vertreter des Innenministeriums Projektbeteiligte Vertreter des Innenministeriums Vertreter der kommunalen Landesverbände Frühstarter NKHR-MV Landkreise Ostvorpommern und Mecklenburg-Strelitz die öffentlichen Fortbildungsträger für Verwaltungen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Projektstruktur Externe Beratung Teilprojekt 1 Frühstarter Lenkungsausschuss NKHR-MV Projektgruppe Projektleiterin Projektteam Vertreter IM und aus dem kommunalen Bereich Externe Beratung Qualitätssicherung Projektmarketing Teilprojekt 1 Frühstarter Arbeitskreise Workshops Teilprojekt 2 NKHR-MV Arbeitsgruppen Teilprojekt 3 Fortbildung Arbeitsgruppen Teilprojekt 1 Die Aufgabe des Teilprojektes 1 besteht zum einen in der Begleitung der Frühstarter. Dazu soll ein flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen gebildet werden, in dem alle Frühstarter NKHR-MV eingebunden sind. Zum anderen werden in Workshops, an denen sich die Frühstarter nach Interesse freiwillig beteiligen können, Leitfäden mit Praxishilfen und Formblätter erarbeitet. Teilprojekt 2 Im Teilprojekt 2 wird das Regelwerk für das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Dazu werden zu den verschiedenen Themen Arbeitsgruppen eingerichtet. Teilprojekt 3 Im Teilprojekt 3 gibt es die AG Fortbildung, in der die öffentlichen Fortbildungsträger in Mecklenburg-Vorpommern für Verwaltungen unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände das Fortbildungskonzept NKHR-MV weiterentwickeln werden. Außerdem sind Dozentenworkshops geplant, um sicherzustellen, dass sich die Dozentinnen und Dozenten aktuell über die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und Workshops informieren können. Rückkoppelung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gesetzgebungsverfahren Zeitplan Teilprojekt 1 Workshops  Leitfäden mit Praxishilfen Arbeitskreise Teilprojekt 2 Arbeitsgruppen  Entwurf Regelwerk Gesetzgebungsverfahren Landesregierung Landtag Teilprojekt 3 Sept. Dez./Jan. Sommer Okt. Dez. 2006 2006/2007 2007 2007 2007 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Projektkommunikation Per Email nkhr-mv@im.mv-regierung.de Internet (www.im.mv-regierung.de - Stichwort: Doppik) offener Bereich mit Ergebnissen und „Häufig gestellten Fragen“ interner Bereich mit allen Dokumenten zu den Arbeitsgruppen und Workshops Flächendeckendes Netzwerk von Arbeitskreisen mit Frühstartern Newsletter NKHR-MV (Den Newsletter NKHR-MV erhalten alle Interessierten per Mail zugesandt.) Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

jetzt gilt es, den Zug ins Ziel zu bringen! Der Zug rollt, jetzt gilt es, den Zug ins Ziel zu bringen! Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

2. Grundlagen und Konzeption des NKHR-MV Diplom-Kaufmann Heinz Deisenroth Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Mittelrheinische Treuhand GmbH Schwerin Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Ziele der Reform des Gemeindehaushaltsrechts Vermögensdarstellung in einer Bilanz Darstellung des Ressourcenaufkommens und –verbrauchs intergenerative Gerechtigkeit Steuerung über Zielvereinbarungen Darstellung der Leistungen einer Verwaltung als Produkte = Outputorientierung Unterstützung einer Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Controlling (Ziele des NSM = Neues Steuerungsmodell) Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im „Konzern Kommune“ Begonnen hat die Reformwelle Anfang der 90er Jahre mit dem Neuen Steuerungsmodell (NSM). Zunächst wurde versucht, die Reformziele durch verschiedene Instrumente neben dem traditionellen, kameralen Haushaltssystem zu erreichen. Die Wirkung der Instrumente war aber begrenzt. Deshalb hat sich die Reformwelle fortgesetzt und mündet jetzt in der Reform des Gemeindehaushaltsrechts. Nunmehr soll das kommunale Haushaltsrecht in der Weise reformiert werden, dass es unmittelbar zur Umsetzung der Reformgedanken dient. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der Weg geht über die Doppik, weil ... nur mit der Doppik ein einheitliches Rechnungswesen im „Konzern Kommune“ möglich ist. es sich bei der Doppik um ein erprobtes, ressourcenverbrauchs- orientiertes Rechnungssystem handelt. betriebswirtschaftliche Software genutzt werden kann. die Doppik KLR und Steuerung in der Kommune erleichtert. die Doppik aufgrund der weiten Verbreitung eine hohe Zukunftssicherheit bietet. Hier werden die Vorzügen der Doppik gegenüber der erweiterten Kameralistik dargestellt. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Vorgaben der IMK zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts Empfehlungen für GemHVO-Doppik oder GemHVO-erweiterte Kameralistik Produktrahmen mit Erläuterungen Kontenrahmen vgl. IMK-Beschluss vom 21. November 2003 Die Empfehlungen lassen Raum für länderspezifische Besonderheiten. Hieraus ergeben sich die Konzeptunterschiede in den verschiedenen Bundesländern. Den Beschluss der IMK mit den entsprechenden Anlagen finden Sie u.a. im Internet auf den Seiten des NKF-Netzwerkes des Landes NRW unter: www.nkf-netzwerk.de bei Publikationen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Mögliche Konzeptunterschiede der Länder Haushaltsausgleich Verrechnung von Fehlbeträgen mit der Kapitalrücklage Bewertung in der Eröffnungsbilanz Differenzierter Vermögensausweis hinsichtlich Verwertbarkeit Ergebnisspaltung (ordentliches und außerordentliches Ergebnis) Gliederung des Eigenkapitals / Rücklagen Bildung von Rückstellungen Begleitung der Umsetzung (Umsetzungskonzept) Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Eckpunkte des NKHR-MV weitgehende Anlehnung des NKHR-MV an die handelsrechtlichen und soweit erforderlich an die steuerrechtlichen Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Abweichungen von den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften, soweit die Besonderheiten der Kommunen dies zwingend erfordern Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen Doppisches Rechnungswesen Haushaltsplanung Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Erfassung Dokumentation Planung / Kontrolle Kontrolle/ Steuerung Buchführung Inventur Jahresabschluss Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Bilanz Anhang Anlagen Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Kostenträgerrechnung Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilhaushalte Stellenplan Anlagen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Die drei Komponenten der kommunalen Doppik Anlehnung an kaufmännische Buchführung und Handelsrecht Bilanz Finanzrechnung Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Einzahlungen ./. Auszahlungen Eigenkapital (Saldo der Bilanz) Erträge ./. Aufwendungen Vermögen Liquide Mittel Fremdkapital Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Ermächtigungen für Verwaltungshandeln Liquiditätsplanung Vermögensmehrung oder -minderung Geschlossenes ressourcenverbrauchs-orientiertes Rechnungssystem Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gliederung der Bilanz (§ 47 GemHVO-Doppik M-V Entwurf) Eigenkapital 1.1 Kapitalrücklage 1.2 Zweckgeb. Ergebnisrücklagen 1.3 Ergebnisvortrag 1.4 Jahresergebnis Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung Anlagevermögen Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere 2.4 Liquide Mittel Ausgleichsposten latente Steuern Aktive Rechnungsabgrenzung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Passivseite Aktivseite Mittelverwendung Mittelherkunft Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gliederung der Ergebnisrechnung (§ 2 GemHVO-Doppik M-V Entwurf) Laufendes Ergebnis aus der Verwaltungstätigkeit + Finanzergebnis = Ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen +/- Veränderung der Kapitalrücklage +/- Veränderung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich +/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen = Jahresergebnis Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gliederung der Finanzrechnung (§ 3 GemHVO-Doppik M-V Entwurf) Ermittlung des Finanzmittelüberschusses / Finanzmittelfehlbetrages Laufende Ein- und Auszahlungen aus der Verwaltungstätigkeit +/- Zins- und sonstige Finanzein- und –auszahlungen = Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen +/- außerordentliche Ein- und Auszahlungen = Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen +/- Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag Fortsetzung folgt Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gliederung der Finanzrechnung (Fortsetzung) Verwendung des Finanzmittelüberschusses bzw. Abdeckung des Finanzmittelfehlbetrages Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen +/- Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit +/- Veränderung der liquiden Mittel = Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern Besondere Darstellung der Finanzierungstätigkeit für amtsangehörigen Gemeinden. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Vier Begriffspaare Zahlungs- mittelbestand Einzahlungen Auszahlungen Finanzrechnung Doppik Geldvermögen Einnahmen Ausgaben Kameralistik Reinvermögen Erträge Aufwendungen Ergebnisrechnung Doppik Leistungen Kosten Kostenrechnung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) Die Teilhaushalte ersetzen bisherige Gliederung des Haushaltes in Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte. Der Haushalt ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern. Die Gliederung kann funktional oder institutionell erfolgen. Ein oder mehrere Produkte bilden einen Teilhaushalt. Jeder Teilhaushalt bildet eine Bewirtschaftungseinheit. Die zentralen Finanzdienstleistungen sind grundsätzlich als eigener Teilhaushalt zu zeigen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) Bei Abweichungen vom landeseinheitlichen Produktrahmenplan sind Zusatzangaben erforderlich, die einen interkommunalen Vergleich ermöglichen sollen. Übersicht über die den Teilhaushalten zugeordneten Produkte Gliederung der Produkte nach dem landeseinheitlichen Produktrahmenplan unabhängig von der Bildung der Teilhaushalte keine gesonderte mittelfristige Finanzplanung, da der Planungszeitraum den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung umfasst kein gesondertes Investitionsprogramm aufgrund der Einzeldarstellung der Investitionen in den Teilhaushalten Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) Jeder Teilhaushalt besteht aus einem Teilergebnishaushalt Teilfinanzhaushalt Der Teilergebnishaushalt ist grundsätzlich gegliedert wie der Ergebnishaushalt. Im Teilfinanzhaushalt sind die ordentlichen Ein- und Auszahlungen zusammengefasst dargestellt. Sowohl im Teilergebnis- als auch der Teilfinanzhaushalt sind die internen Leistungsbeziehungen auszuweisen. Die Zuordnung des Ressourcenverbrauchs zu den Produkten und Leistungen erfolgt auf Ebene der Teilhaushalte. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 GemHVO–Doppik M-V - Entwurf v. 24.01.07) Die Gemeindevertretung beschließt darüber, welche Produkte in einem Teilhaushalt auszuweisen sind. In jedem Teilhaushalt sind zu beschreiben: die wesentlichen Produkte deren Auftragsgrundlage Ziele Leistungen und Leistungsmengen Kennzahlen zu Zielvorgaben Ziele und Kennzahlen sollen Grundlage der Gestaltung, Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts werden. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Landeseinheitlicher Produktrahmenplan und Kontenrahmenplan Christin Dittmann Landkreis Ludwigslust Daniel Riemer Diplom-Verwaltungswirt (FH) Landeshauptstadt Schwerin beide im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gliederung und Gruppierung Kameralistik Gliederungsplan + Zuordnungsvorschriften Gruppierungsplan + Zuordnungsvorschriften Kommunale Doppik Landeseinheitlicher Produktrahmenplan Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Landeseinheitlicher Produktrahmen Verbindliche Vorgabe von Hauptproduktbereich Produktbereich Produktgruppe Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Landeseinheitlicher Produktrahmenplan Enthält zusätzlich Produkte Leistungen Anforderungen Statistik Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Pflicht der Gemeinden/Gemeindeverbände Aufstellung des gemeindlichen Produktplanes zur Abbildung der Produkte und Leistungen Zuordnung zu Produktgruppen, Produktbereichen, Hauptproduktbereichen Beschreibung der Produkte zwecks eindeutiger Abgrenzung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Bestandteile Produktbeschreibung - Hauptproduktbereich, Produktbereich, -gruppe - Produktverantwortung - Kurzbeschreibung des Produktes - Auftragsgrundlage - Zielgruppe - Zugehörige Leistungen - Ziele - Kennzahlen - Finanzielle Ressourcen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Tipps für Produktdefinitionen 1. Beachtung der Steuerungsrelevanz - weniger ist mehr 2. Dezentrale Definition der Produkte und Leistungen 3. kurze, prägnante Produktbeschreibung 4. Ähnlichkeit Produktrahmenplan/Kontenrahmenplan – Gliederungstiefe Kontenrahmenplan verwenden Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der landeseinheitliche Kontenrahmen ... Der Kontenplan ... ist Grundlage für die geordnete Erfassung der einzelnen Geschäftsvorfälle und kann als Nachfolger des Gruppierungsplans gesehen werden. Der landeseinheitliche Kontenrahmen ... stellt die Kontenklassen und –gruppen von Vermögens-, Ergebnis-, Finanz-, Kosten- und Leistungsrechnung dar und soll zu einer übersichtlichen Darstellung der zu verwendenden Konten beitragen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Aufbau des Kontenrahmens/ Kontenrahmenplans 1 Kontenklasse 11 Kontengruppe verbindlich für alle Kommunen 111 Kontenart (entspricht dem Konten- rahmen im NKHR-MV) 1111 Konto 11111 Unterkonto frei in der Unterteilung, sofern keine besonderen statistischen Anforderungen berührt werden Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Kontenklassen im Überblick 0 - 3 Bilanz (Vermögensrechnung) 4 und 5 Ergebnisrechnung 6 und 7 Finanzrechnung 8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Kontenklasse ... Ergebnisrechnung Finanzrechnung 0 Immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagevermögen 1 Finanzanlagevermögen, Umlaufvermögen und aktive RAP 2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen 3 Kredite, Verbindlichkeiten und passive RAP 4 Erträge 5 Aufwendungen 6 Einzahlungen 7 Auszahlungen 8 und 9 Kosten- und Leistungsrechnung Ergebnisrechnung Finanzrechnung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Besonderheiten im Kontenrahmen/ Kontenrahmenplan zum NKHR-MV Angabe der Bilanzposition in den Kontenklassen 0 bis 3 Angabe der Position der Ergebnisrechnung in den Kontenklassen 4 und 5 Angabe der Position der Finanzrechnung in den Kontenklassen 6 und 7 Durch diese Angaben ist eine einfache Zuordnung zu den entsprechenden Rechnungen durch die eingesetzte Finanzsoftware automatisiert möglich. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Statistik Bei der Erstellung des Kontenrahmenplans sind die z. Zt. bekannten Erfordernisse der Landes- und Bundesstatistik berücksichtigt worden. So können die an die statistischen Ämter zu liefernden Daten bei entsprechender Hinterlegung in der jeweiligen Haushaltssoftware ohne weitere manuelle Arbeiten generiert werden. Die Konten der Bundes- und Landesstatistik sind in den Kontenrahmenplan integriert. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

3. Überblick zum Regelwerk Annette Sewing Diplomfinanzwirtin (FH) Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht Dörthe Kuchel Stadt Goldberg zur Zeit im Projektteam des Gemeinschaftsprojektes NKHR-MV Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Ergebnisse zum 24. Januar 2007 Entwurf Einführungsgesetz (Übergangsvorschriften) Entwurf zu Änderungen der Kommunalverfassung M-V Entwurf GemHVO – Doppik M-V Entwurf Landeseinheitlicher Kontenrahmenplan mit Statistik Entwurf Landeseinheitlicher Produktrahmenplan mit Statistik Entwurf Muster für Haushaltssatzung, Haushaltsplanung, Jahresabschluss und Gesamtabschluss Anpassung Kommunalprüfungsgesetz Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Das Regelwerk des NKHR-MV Einführungsgesetz NKHR-MV Änderung KV M-V (Neufassung Teil 1 Abschnitt 4 – Haushaltswirtschaft) Anpassung anderer Gesetze (z.B. KPG) Übergangsvorschriften GemHVO – Doppik (Muster zum Haushalt, Jahresabschluss, Gesamtabschluss) GemKVO? Anpassung EigVO und andere VO Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Das Regelwerk des NKHR-MV (Fortsetzung) Verwaltungsvorschriften Landeseinheitlicher Kontenrahmen- und Produktrahmenplan, Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung des kommunalen Vermögens mit Abschreibungstabelle, usw. Praxishilfen z.B. Muster für Dienstanweisungen, Empfehlungen zur Ausgestaltung des produktorientierten Haushalts und der KLR, Musterprüfungsbericht usw. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Das Regelwerk des NKHR-MV Ein neues Rechnungssystem, aber kein neues System des kommunalen Haushaltsrechts. Die Rechte der Gemeindeorgane bleiben unangetastet. Mit Hilfe des neuen Rechnungssystems werden die Vorgänge in der Verwaltung abgebildet / dargestellt. Das neue Rechnungssystem bringt andere Rechengrößen und andere Auswertungen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

vor Beginn des Hj Haushalts-satzung Örtliche Prüfung Jahres-abschluss Gesamt-abschluss - Rechengrößen zum Haushaltsplan - Höchstbetrag der Liquiditätskredite - Steuersätze - Stellen lt. Stellenplan - Eigenkapitalentwicklung Feststellung bzw. Kenntnis- nahme der geprüften Abschlüsse bis 31.12. d. Folgejahres Stichtag 31.12.Hj Stichtag 31.12.Hj Haushalts-planung Frist zur Aufstellung 6 Monate Frist zur Aufstellung 9 Monate Beschluss Gemeindevertretung und Vorlage Rechtsaufsicht Nachtragshaushaltssatzung Haushalts-wirtschaft Allgemeine Haushaltsgrundsätze Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung + Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der neue Haushaltsplan Vergleich kameraler / doppischer Haushalt Kameralistik hierarchische Gliederung: - Verwaltungshaushalt / Vermögenshaushalt - Einzelplan - Abschnitt - Unterabschnitt Kommunale Doppik Änderung der Struktur hinsichtlich der Begrifflichkeiten hinsichtlich der Stellung und Bedeutung der Ansätze Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Vergleich kameraler / doppischer Haushalt Haushaltsansätze Kameralistik vierstufige Struktur kommunale Doppik mindestens zweistufige Struktur - Abkehr von Inputsteuerung der einzelnen Haushaltsstelle - Leistungen = Zentrum der Steuerung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Vergleich kameraler / doppischer Haushalt Ergebnis- und Finanzhaushalt anstatt Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Änderung des Aufbaus des Haushaltsplanes (Detaillierungsgrad und Darstellungsform) produktorientierte Gliederung (funktional oder institutionell) ersetzt die aufgabenbezogene Gliederung nach Einzelplänen, Abschnitten und Unterabschnitten Gruppierung der Einnahmen / Ausgaben nach Arten wird ersetzt durch einen Kontenplan Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Allgemeines zum neuen Haushaltsplan § 46 KV M-V i.V.m. § 1 GemHVO–Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07) Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Kernstück des Budgetrechts der Vertretung ist Bestandteil der Haushaltssatzung enthält für alle Ermächtigungen sachliche Festlegungen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Erträge / Aufwendungen Veränderung der Rücklagen Finanzhaushalt Haushaltsplan Ergebnishaushalt Erträge / Aufwendungen Veränderung der Rücklagen Finanzhaushalt Einzahlungen / Auszahlungen ordentliche u. außerordentliche Investitionstätigkeit Finanzierungstätigkeit TP für Teilergebnishaushalte interne Leistungsverrechnungen Keine Veränderung der Rücklagen TP für Teilfinanzhaushalte interne Leistungsverrechnung Finanzierungstätigkeit fakultativ Finanzdaten, Ziele, Kennzahlen, Leistungsmengen, Beschreibung je Produkt / Produktgruppe Anlagen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Bestandteile des Haushaltsplanes Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Teilhaushalte Anlagen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Ergebnishaushalt § 2 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) führende Komponente des neuen Haushaltswesens Planungskomponente zur Ergebnisrechnung = Ermächtigung für Verwaltungshandeln Erträge bilden das Ressourcenaufkommen der Periode ab Aufwendungen bilden Ressourcenverbrauch der Periode ab Zeitpunkt des tatsächlichen Entstehens des Ressourcen- aufkommens und Ressourcenverbrauches entscheidend Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Ergebnishaushalt § 2 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Laufende Erträge aus Verwaltungstätigkeit Laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit Zinserträge und ähnliche Erträge Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Veränderung der Kapitalrücklage Veränderung der Rücklage für den kommunalen Finanzausgleich Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Ergebnishaushalt Zuordnung der Ertrags- und Aufwandsarten zu den einzelnen Positionen auf Grundlage des Kontenrahmenplanes Grundlage für fundierte Beurteilung der Haushaltswirtschaft und für eine interkommunale Vergleichbarkeit Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Finanzhaushalt § 3 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Darstellung der Zahlungsvorgänge fehlende Informationen aus Ergebnishaushalt: - geplante Investitionen - tatsächliche Finanzlage - die Finanzierungsquellen insgesamt die Zahlungsströme und die daraus resultierende Veränderung des Zahlungsmittelbestandes Steuerungsinstrument für das Finanzmanagement fehlt ergänzende Komponente notwendig = Finanzhaushalt Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Finanzhaushalt § 3 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07) Summen der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (aus Zinsen u.ä.) Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Finanzhaushalt Zielsetzungen Informationen über die Art, Zusammensetzung und Veränderungen sämtlicher Zahlungsmittelströme der Gemeinde Entwicklung des Bestandes an Zahlungsmitteln erkennbar Höhe der Finanzierungskraft der Gemeinde erkennbar Auskunft über mittelfristige finanzwirtschaftliche Entwicklung durch festgelegten Planungszeitraum Finanzstatistik  Grundlage = Daten des Finanzhaushaltes Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Teilhaushalte § 4 GemHVO-Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07) Haushalt der Gemeinde ist angemessen in Teilhaushalte zu gliedern Bestandteile = Teilergebnishaushalt und Teilfinanzhaushalt gegliedert wie Ergebnis- und Finanzhaushalt zusätzlich enthalten: Aufwendungen und Erträge / Aus- und Einzahlungen aus internen Leistungsbeziehungen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Teilhaushalte § 4 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07) mindestens 2 Teilhaushalte Beschreibung der wesentlichen Produkte, Ziele sowie Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung sind anzugeben Gliederung aufgrund des Produktrahmenplanes (funktional oder institutionell) Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Anlagen des Haushaltsplanes § 1 Abs. 2 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.02.07) Vorbericht (§ 5 GemHVO – Doppik M-V) Bilanz des letzten Haushaltsjahres für das ein Jahresabschluss vorliegt (Vorvorjahr) Gesamtabschluss des letzten Haushaltsjahres für das ein Gesamtabschluss vorliegt (Vorvorjahr) (ohne Gesamtanhang und ohne Anlagen) Übersicht Verpflichtungsermächtigungen Übersicht über Stand der Verbindlichkeiten Übersicht über Zuwendungen an Fraktionen Investitionsprogramm Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Anlagen des Haushaltsplanes Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und sonstiger Sondervermögen mit Sonderrechnungen weitere Wirtschaftspläne Übersicht Teilhaushalte gem. § 4 Abs. 5 GemHVO – Doppik M-V Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten gem. § 4 Abs. 6 GemHVO – Doppik M-V Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Haushaltssatzung §§ 45 und 47 KV M-V (Entwurf v. 24.02.07) für jedes Haushaltsjahr Summe der Aufwendungen und Erträge Summe der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Summe der Ein- und Auszahlungen für Investitionen Summe der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Haushaltssatzung Hebesätze Steuern Gesamtzahl Stellen im Stellenplan Höhe Verpflichtungsermächtigungen Hebesätze Steuern Gesamtzahl Stellen im Stellenplan Eigenkapitalentwicklung Vorschriften zum Erlass der Haushaltssatzung entsprechen der bisherigen Regelung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Nachtragshaushaltsplan und -satzung § 48 KV M-V i.V.m. § 7 GemHVO-Doppik M-V (Entwürfe v. 24.01.07) Bestimmungen wie für HH-Satzung gelten entsprechend HH-Satzung kann nur bis zum Ablauf des HH-Jahres durch Nachtragshaushaltssatzung geändert werden § 48 Abs. 2 KV M-V Tatbestandsvoraussetzungen für Nachtragssatzung  entsprechen bisheriger Regelung § 48 Abs. 3 KV M-V Ausnahmetatbestände Nr. 1 Konkretisierung der geringfügigen oder unabweisbaren Aufwendungen und Auszahlungen Nr. 2 und 3 Erweiterung der Ausnahmetatbestände Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Nachtragshaushaltsplan und -satzung Änderung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen sowie Änderung der Ziele und Kennzahlen sind im Nachtragshaushaltsplan darzustellen (Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt, Teilhaushalte) gesonderte Darstellung der bereits geleisteten über- und außer- planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bei neuen Verpflichtungsermächtigungen Auswirkungen auf Planungsdaten im Ergebnis- und Finanzhaushalt angeben Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der Jahresabschluss § 60 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07) … hat ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Bestandteile des Jahresabschlusses Ergebnisrechnung Finanzrechnung Teilrechnungen Der Plan-Ist-Vergleich bezieht sich auch auf die Leistungsmengen und die Kennzahlen. Bilanz Grundlage für die Erstellung der Bilanz ist die Inventur. Anhang Anlagen Rechenschaftsbericht, Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeitenübersicht, Übertragene Haushaltsermächtigungen Bei einem doppischen Jahresabschluss entfällt der Beteiligungsbericht. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Jahresabschluss – Fristen für die Aufstellung, Prüfung und Feststellung zeitliche Abfolge bis 6 Monate Haushaltsjahr Aufstellungszeitraum Prüfung, Feststellung des Jahresabschlusses 2008 2009 Stichtag Jahresabschluss 31.12. des Haushaltsjahres Feststellung / Entlastung bis 31.12. des Folgejahres Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der Gesamtabschluss (§ 61 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07) ... ist die Zusammenfassung (Konsolidierung) des Einzelabschlusses der Gemeinde (Kernhaushalt) und der Einzelabschlüsse aller ausgegliederten Vermögensmassen (Tochterorganisationen). … ersetzt nicht die Einzelabschlüsse, sie sind die Datenbasis für den Gesamtabschluss. … erfordert die Vergleichbarkeit der Einzelabschlüsse. Voraussetzung für die Erstellung eines Gesamtabschlusses ist die Aufstellung der Einzelabschlüsse nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln. … stellt die wirtschaftliche Lage ohne Doppelzählung dar. Im konsolidierten Abschluss werden die „konzerninternen“ Geschäfte eliminiert. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der Gesamtabschluss … hat die Aufgabe, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des „Konzerns Kommune“ zu vermitteln. ... hat eine reine Informationsfunktion. Durch die Zusammenfassung entsteht keine eigene Rechtspersönlichkeit, es bedarf deshalb keiner Feststellung durch die Gemeindevertretung, sondern es genügt die Vorlage zur Kenntnisnahme an das Gremium. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Tochterorganisationen Öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten Privatrechtliche Beteiligungen Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen mit Sonderrechnung Zweckverbände Anstalten des öffentlichen Rechts (ausgenommen Sparkassen) Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (KG, OHG, GbR) beherrschender oder maßgeblicher Einfluss, kaufmännische Rechnungslegung oder kommunale Doppik Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Bestandteile des Gesamtabschlusses Gesamtergebnisrechnung Gesamtfinanzrechnung Gesamtbilanz Gesamtanhang Anlagen Geamtrechenschaftsbericht Gesamtanlagenübersicht Gesamtforderungsübersicht Gesamtverbindlichkeitenübersicht Eigenkapitalspiegel Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Grundsatz des einheitlichen Gesamtabschlussstichtages Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochterorganisationen Grundsatz Ausnahmen Stichtag des Einzel-JA der TO liegt mehr als 6 Monate vor dem Stichtag des GA weniger als 6 Monate Stichtag des Einzel-JA der TO entspricht dem Stichtag des GA Zwischenabschluss kein Zwischenabschluss aber Vorgänge von besonderer Bedeutung sind im GA zu berücksichtigen und anzugeben § 61 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Der erste Gesamtabschluss spätestens 2010 2007 2008 2009 laufende Buchhaltung laufende Buchhaltung laufende Buchhaltung Inventur Inventur Inventur Inventur JA JA JA Eröffnungs- bilanz 01.01.08 Schluss- bilanz 31.12.2008 Schluss- bilanz 31.12.2009 Schluss- bilanz 31.12.2009 Eröffnungs- Bilanz 01.01.2009 Eröffnungs- Bilanz 01.01.2010 Gesamt- abschluss 31.12.2010 § 13 des Artikel 7 EinfG NKHR-MV – Entwurf v. 24.01.07 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Gesamtabschluss - Aufstellungsfristen zeitliche Abfolge spätestes Haushaltsjahr erster GA bis 11 Monate Aufstellungszeitraum Prüfung und Kenntnisnahme 2010 2011 Stichtag Gesamtabschluss 31.12. des Haushaltsjahres Kenntnisnahme Gemeindevertretung bis 31.12. des Folgejahres Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Kommunalprüfungsgesetz – Abschnitt 1 (Entwurf v. 24.01.07) Örtliche Prüfung Kommunalprüfungsgesetz – Abschnitt 1 (Entwurf v. 24.01.07) § 1 Zuständigkeit § 2 Stellung des Rechnungsprüfungsamtes § 3 Aufgaben der örtlichen Prüfung § 3a Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses § 3b Anwendungsbereich Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Zuständigkeit - § 1 KPG Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband Rechnungsprüfungsausschuss eigener oder Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes bei Bedarf Sachverständige Dritte Rechnungsprüfungsamt Pflicht bei Landkreisen und Gemeinden > 20 000 Einwohnern oder freiwillig bei anderen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich der Anlagen Prüfung des Gesamtabschlusses einschließlich der Anlagen Prüfung der Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Prüfung, ob Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt Prüfung Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Aufgaben der örtlichen Prüfung - § 3 KPG (Fortsetzung) laufende Überwachung der Zahlungsabwicklung regelmäßige und unvermutete Prüfung der Kassen und Sonderkassen Prüfung, ob HKR-Software geprüft und freigegeben Prüfung mindestens 1/10 der Auftragsvergaben Prüfung der Verwendung der Zuwendungen an Fraktionen Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Prüfung Jahresabschlusses und Gesamtabschlusses - § 3a KPG Prüfungsbericht mit Bestätigungsvermerk über Gegenstand, Art und Umfang sowie die Ergebnisse der Prüfung Stellungnahme des Bürgermeisters Abschließender Prüfungsvermerk jeweils vom RPA und Rechnungsprüfungsausschuss Vorlage (Bericht und Vermerke) an Gemeindevertretung mit Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses zur Entlastung des Bürgermeisters Unverzügliche Unterrichtung der Gemeindevertretung bei Unregelmäßigkeiten Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

4. Haushaltsausgleich im NKHR-MV Diplom-Kaufmann Heinz Deisenroth Wirtschaftsprüfer / Steuerberater Mittelrheinische Treuhand GmbH Schwerin Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 43 KV M-V (Entwurf v. 24.01.07) Sicherstellung der stetigen Aufgabenerfüllung durch entsprechende Planung und Führung der Haushaltswirtschaft Gewährleistung der Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung Verbot der Überschuldung Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Haushaltsausgleich in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren ein Haushaltssausgleich erreicht wird. Kamerale Fehlbeträge bleiben unberücksichtigt. Ein negatives Jahresergebnis führt immer zu einem unausgeglichenen Haushalt, auch bei ausreichenden positiven Ergebnisvorträgen aus Haushaltsvorjahren. Keine Verrechnung von Fehlbeträgen oder Überschüssen mit der Kapitalrücklage nach einem bestimmten Zeitablauf. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Beispiel: positiver Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500 Fehlbetrag Haushaltsjahr = 600 unausgeglichener Haushalt Fehlbetrag Haushaltsjahr = 100 Überschuss Haushaltsjahr = 600 ausgeglichener Haushalt Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Beispiel: negativer Ergebnisvortrag aus Haushaltsvorjahren = 500 Fehlbetrag Haushaltsjahr = 600 unausgeglichener Haushalt Überschuss Haushaltsjahr = 100 Überschuss Haushaltsjahr = 500 ausgeglichener Haushalt Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Exkurs: Jahresergebnis Definition des Jahresergebnisses (§ 2 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf): ordentliches Ergebnis + außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen +/- Veränderung der Kapitalrücklage +/- Veränderung der Rücklagen für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich +/- Veränderung der sonstigen zweckgebundenen Ergebnisrücklagen = Jahresergebnis (Grundlage der Beurteilung des Haushaltsausgleichs) Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Exkurs: Rücklagenbildung Rücklagenbildung (§ 18 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf) Verpflichtung zur Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen Aufwendungen / Erträge aus der Übertragung von Vermögensgegenständen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften (Schulgesetz, Landesstraßengesetz) Möglichkeit der Bildung / Auflösung von Kapitalrücklagen bestimmte Aufendungen / Erträge, die in einer Verwaltungsvorschrift näher bestimmt werden (Genehmigung durch Rechtsaufsichtsbehörde) Möglichkeit der Bildung / Auflösung von zweckgebundenen Ergebnisrücklagen Rücklagenbildung = begrenzte Einflussnahme auf den Haushaltsausgleich Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 16 GemHVO – Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen und Überschüssen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht zur Deckung der planmäßigen Tilgungsauszahlungen für Investitionskredite. Zweckgebundene kamerale Überschüsse können berücksichtigt werden. Ein negativer Saldo kann bei ausreichenden positiven Vorträgen aus Haushaltsvorjahren ausgeglichen werden. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Beispiel: positiver Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500 negativer Saldo Haushaltsjahr = 600 unausgeglichener Haushalt negativer Saldo Haushaltsjahr = 100 ausgeglichener Haushalt positiver Saldo Haushaltsjahr = 600 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

§ 16 GemHVO–Doppik M-V (Entwurf v. 24.01.07) Beispiel: negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500 negativer Saldo Haushaltsjahr = 600 unausgeglichener Haushalt negativer Vortrag aus Haushaltsvorjahren = 500 positiver Saldo Haushaltsjahr = 100 positiver Saldo Haushaltsjahr = 500 ausgeglichener Haushalt Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Folgen eines unausgeglichenen Haushalts Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts (§ 43 Abs. 7 und 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07) Beschreibung der Ursachen für den unausgeglichenen Haushalt Darstellung der Maßnahmen durch die der Haushaltsausgleich und eine geordnete Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden Angabe des Konsolidierungszeitraums Beschluss durch die Gemeindevertretung Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Folgen eines unausgeglichenen Haushalts Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (§ 43 Abs. 8 KV M-V – Entwurf v. 24.01.07) mindestens jährliche Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen und genehmigten Haushaltssicherungskonzept erneute Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung erneute Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde Pflicht entfällt beim Erreichen der Konsolidierung des Haushalts Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Folgen eines unausgeglichenen Haushalts Übertragung von Ansätzen für ordentliche Aufwendungen und Auszahlungen (§ 15 Abs. 1 GemHVO-Doppik M-V – Entwurf v. 24.01.07) ganz oder teilweise Übertragung innerhalb eines Teilhaushalts soweit nicht durch Haushaltsvermerk eingeschränkt Übertragungsmöglichkeit (noch in der Diskussion) nur bei ausgeglichenem Haushalt auch angemessene Teilbeträge bei unausgeglichenem Haushalt bei unausgeglichenem Haushalt höchstens 20% der nicht ausgeschöpften Ansätze Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

5. Einführung des NKHR-MV Annette Sewing Diplomfinanzwirtin (FH) Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Einführungsgesetz NKHR-MV (Entwurf vom 24.01.07) Übergangsvorschriften ab 2012 alle Kommunen kommunale Doppik vorzeitige Umstellung ab 2008 – Beschluss Gemeindevertretung innerhalb eines Amtes nur einheitliche Umstellung Genehmigungsvorbehalt für vorzeitige Umstellung bei kreisfreien Städten, Landkreisen und Gemeinden, die nach § 78 Funktional- und Kreisstrukturreformgesetz wechseln Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Übergangsvorschriften (Fortsetzung) Eröffnungsbilanz mit Anhang zu Beginn des ersten Haushaltsjahres Feststellung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindevertretung bis zum 30. November des ersten Haushaltsjahres Korrekturmöglichkeit für fehlerhafte Eröffnungsbilanz bis 2016 Gesamtabschluss erstmalig für das dritte Haushaltsjahr mit Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Weitergelten von Vorschriften Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Eröffnungsbilanz mit Anhang zum Beginn des ersten Haushaltsjahres mit kommunaler Doppik Anwendung der Vorschriften für die Schlussbilanz Besonderheiten: - Wertansätze in der Eröffnungsbilanz (fortgeführte AHK oder Ersatzwert, siehe Leitfaden) - Inhalt des Anhangs (insbesondere Begründung der Wertansätze) - Anlagen (siehe Formblättern) Prüfung wie bei der Schlussbilanz Feststellung durch Gemeindevertretung bis 30.11. des ersten Hj Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Leitfaden mit Fallbeispielen zur Überleitung ist in Arbeit Die letzte kamerale Jahresrechnung hat stichtagsgenau zu erfolgen. Im letzten kameralen Jahr gibt es keine Haushaltsausgabereste. Im letzten kameralen Jahr gibt es Haushaltseinnahmereste im VermHH nur soweit sie für den Haushaltsausgleich erforderlich sind. Nach der Umstellung auf die kommunale Doppik kann auf die Darstellung von Vorjahreszahlen verzichtet werden, soweit sich diese auf Jahre mit kameraler Rechnungslegung beziehen. Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Jetzt geht‘s los - Projektorganisation Ziele und Erwartungen klären Nutzen und Bedeutung der Reform für die eigene Verwaltung herausarbeiten Ressourcen- und Kapazitätsplanung Freistellung von Mitarbeiter/innen und/oder Prioritätensetzung zwischen Projektarbeit und Tagesgeschäft?! Kosten- und Finanzplanung Fortbildungskonzept Zeitplan - Umsetzungsprozess nicht zu sehr in die Länge ziehen Grundsatzbeschluss zur Umstellung auf die kommunale Doppik Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Beispiel für eine Umstellung auf den 01.01.2009 Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

6. Stand des Rechtssetzungsverfahrens Dieter Niesen Referatsleiters Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Referat II 320 - Kommunales Haushaltsrecht Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren Ziel: 1 Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren Ziel: 1. Lesung vor der Sommerpause Dezember 2006 erste Entwürfe zum Regelwerk des NKHR-MV 24. Januar 2007 Beschluss im Lenkungsausschuss NKHR-MV Februar 2007 Abstimmung Referentenentwurf im Innenministerium März/April 2007 Ressortanhörung (4 Wochen) 8. Mai 2007 1. Kabinettsbefassung Mai/Juni 2007 Verbandsanhörung (4 Wochen) 26. Juni 2007 2. Kabinettsbefassung 11./12. Juli 2007 Landtagssitzung Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

7. Fragen und Diskussion Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! NKHR-MV Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationsveranstaltungen zum NKHR-MV am 27. und 28. Februar 2007 in Güstrow