Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg

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 Präsentation transkript:

Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Markus Zech Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft

Gliederung LASA Brandenburg GmbH - Regionalbüros für Fachkräftesicherung Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten Kompetenzentwicklungsrichtlinie Kooperationsrichtlinie Verbundausbildung Bildungsscheck Weiterbildung Brandenburg

LASA im Internet

1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung bieten Ihnen: Information und Beratung Fördermittelberatung EU/BUND/Land Kontakte zu weiteren Akteuren Mitarbeit in Initiativen zur Fachkräftesicherung Unterstützung bei Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen Information und Beratung zum Thema Personalentwicklung Fördermittelberatung zur beruflichen Aus– und Weiterbildung Fördermittelberatung zu Qualifizierungsnetzwerken und Arbeitgeberzusammenschlüssen Kontakte zu weiteren Akteuren der Fachkräftesicherung in der Region oder den Branchen Unterstützung bei Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen Ansprechpartner in den Regionen für Unternehmen, Wirtschaftsförderer, Kammern und Bildungsträger Unterstützung bei der Antragstellung zu Fördermöglichkeiten von EU, Bund und Land. Überblick über die Aktivitäten im Bereich der Fachkräftesicherung Initiierung von Fachkräftebedarfsanalysen für die Regionen, führt diese mit Kooperationspartnern durch und wertet sie selbständig aus. Gegenüber den vorhandenen Daten der amtlichen Statistik werden so tatsächliche Prognosen im Bereich der Ersatz-, Erweiterungs- und Qualifizierungsbedarfe aufgezeigt, die für die befragten Unternehmen einen sofortigen Mehrwert im Bereich der Fachkräftesicherung mit sich bringen. schieben Prozesse an und ermöglichen eine gemeinsame Herangehensweise bspw. in Arbeitskreisen Schule-Wirtschaft in Zusammenarbeit mit allen aktiven Akteuren, die zu Beginn verständlicherweise nur ihr jeweils eigenes Aufgabenfeld im Blickwinkel haben.

1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrem Regionalbüro für Fachkräftesicherung vor Ort: Regionalbüro West-Brandenburg (Brandenburg a. d. Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark) Silke Bigalke 0331 6002-518 Silke.Bigalke@lasa-brandenburg.de Jörn Hänsel 0331 6002-323 Joern.Haensel@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Ost-Brandenburg (Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree) Udo Müller 0331 6002-485 Udo.Mueller@lasa-brandenburg.de Markus Zech 0331 6002-486 Markus.Zech@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Süd-Brandenburg (Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße) Katja  Bolz 0331 6002-465 Katja.Bolz@lasa-brandenburg.de Claudia Schielei 0331 6002-466 Claudia.Schielei@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Nordost-Brandenburg (Barnim, Oberhavel, Uckermark) Angelika Hauptmann 0331 6002-480 Angelika.Hauptmann@lasa-brandenburg.de Christian Knauer 0331 6002-481 Christian.Knauer@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Mitte-Brandenburg (Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald) Andreas Hoffmann 030 63499399-41 Andreas.Hoffmann@lasa-brandenburg.de Wolfgang Wurg 030 63499399-42 Wolfgang.Wurg@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Nordwest-Brandenburg (Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz) Regine Albert 0331 6002-460 Regine.Albert@lasa-brandenburg.de Anja Dohnke 0331 6002-461 Anja.Dohnke@lasa-brandenburg.de

2. Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten Kompetenzentwicklungsrichtlinie Verbundausbildung Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Management nach betrieblichem Bedarf Qualifizierungsmaßnahmen in spezifischen Themenfeldern Personalcheck (Erstellung eines Gutachtens) Förderung der Kosten des Verbundpartners für Auszubildende Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung Förderung Ausbildungscoach Kooperationsrichtlinie Bildungsscheck (Arbeitnehmer) Förderung d. Netzwerkmanagements von: Qualifizierungsnetzwerken (Aufbau oder Konsolidierung), mind. 10 Partner, davon mind. 6 KMU Arbeitgeberzusammenschlüssen (Aufbau), mind. 6 KMU Förderung bis zu 2 Jahre Förderung d. individuellen Weiterbildung An Arbeitnehmer gerichtet Max. 500 Euro pro Scheck; 2 x pro Jahr Eigenanteil 30% (in Ausnahmefällen 10%)

Kompetenzentwicklungsrichtlinie 2.1 Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblichen Qualifizierungsbedarfs Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenanteil 20 % für Mitarbeiter und das Management zwischen 300 und 3.000 Euro pro Jahr und Teilnehmer Antragstellung erfolgt durch das KMU mit Sitz im Land Brandenburg Organisationsträger können unterstützend für KMU tätig werden (ab 4 KMU) Nicht förderfähig Aufstiegsqualifizierungen (BAFöG) Produktschulungen Führerscheine

Kompetenzentwicklungsrichtlinie Vereinfachungen zum Antrag seit 2009 Die Eigenbeteiligung der Unternehmen liegt nur noch bei 20 % (vorher 30 %). Bis zu einer Fördersumme von 1.500 Euro ist ab sofort nur ein richtlinienkonformes Angebot vorzulegen (bisher drei Angebote) Aussetzung der festen Antragstermine mindestens 6 Wochen Frist zwischen Absenden des vollständigen Antrags und dem Beginn der Qualifizierung

Kompetenzentwicklungsrichtlinie Beispiele Fachkompetenz Bedienung CNC-Fräsmaschinen Schulung in SAP Business Englisch Öffentlichkeitsarbeit Personalkompetenz Zeitmanagement Kritische Selbstwahrnehmung Schulungen in Bereichen Belastbarkeit und Flexibilität Methodenkompetenz Erlernen von Führungsmethoden Weiterbildung im Bereich Organisationsplanung Sozialkompetenz: Erlernen von Führungsverantwortung Schulung der Kommunikationsfähigkeit

Kompetenzentwicklungsrichtlinie 2.2 Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern Förderung von Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenant.20% max. 10.000 Euro pro Unternehmen und Jahr Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Frauen Einführung und Verbreitung von Systemen zur Entwicklung und Stärkung der Gender-Kompetenz Steigerung der Kompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern Steigerung der Innovationsfähigkeit durch Wissenstransfer Einführung und Verbreitung von Systemen des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung Einführung und Ausbau flexibler Systeme der Arbeitszeitgestaltung und der Lernzeitorganisation Einführung und Verbreitung von Systemen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz Stärkung alterns- und altersgerechter Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung und Personalentwicklung

Kompetenzentwicklungsrichtlinie 2.3 Personalcheck für Fachkräftesicherung Pflichtmodule strategische Unternehmensziele, Analyse der betrieblichen Personalstrukturen, Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Beschäftigten und des Managements Wahlmodule (mindestens zwei Themen) Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gender-Mainstreaming, Interkulturelle Kompetenz, Innovationen, System zur Sicherung der Qualität der Betriebsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitskompetenz, alters- und alternsgerechte Personalentwicklung Förderung bis 1.000 Euro bei 5 bis 9 MA; 2.000 Euro bei 10 bis 49 MA; 4.000 Euro ab 50 MA Eigenanteil mind. 20 % Der Personalcheck für Fachkräftesicherung muss sich auf die folgenden Pflichtmodule und auf mindestens zwei der Wahlmodule erstrecken: a) Pflichtmodule Analyse der strategischen Unternehmensziele, Analyse der betrieblichen Personalstrukturen, Analyse des Qualifizierungsbedarfs der Beschäftigten und des Managements b) Wahlmodule Vereinbarkeit von Beruf und Familie , - Integration des Gender-Mainstreaming-Prinzips - Interkulturelle Kompetenz, - Innovationen im Betrieb, - Systeme zur Sicherung der Qualität der Betriebsorganisation, - Arbeitszeitgestaltung und Lernzeitorganisation, - Gesundheitskompetenz,- Alters- und alternsgerechte Personalentwicklung Konkrete Qualifizierungsmaßnahmen der Mitarb. und des Managements werden auf Basis einer Qualifizierungsbedarfsanalyse gefördert. Die Bewilligungsstelle stellt gern zur Orientierung einen Leitfaden zur Verfügung. Alternativ kann das qualifizierte Gutachten, das das Unternehmens im Rahmen des hier beschriebenen Personalchecks erhält, herangezogen werden. Zuwendungsempfänger sind KMU, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten.

Kompetenzentwicklungsrichtlinie http://www.lasa-brandenburg.de/ Qualifizierung-in-Unternehmen.652.0.html Antragstellung durch das KMU Online-Antrag im LASA-Portal 1. Benutzerkonto anlegen 2. Stammdaten eingeben ab 1.500 Euro Fördersumme drei Vergleichsangebote je Antrag Bildungsträger müssen überprüftes System zur Qualitätssicherung (Zertifikat) nachweisen Antragsformular ausfüllen (mit Anlagen) Maßnahmebeginn frühestens sechs Wochen nach Antragstellung Folie 12

theoretische Ausbildung Verbundausbildung Klassische Ausbildung im Verbund Förderung der Kosten des Verbundpartners für den Azubi pro Tag 15 Euro für kaufmännische bzw. 20 Euro für gewerbliche Berufe max. 4.200 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen Förderung der Verbundausbildung Azubis Verbund für praktische Ausbildung Kosten Ausbildungsvertrag abschließendes Unternehmen OSZ Verbund- partner theoretische Ausbildung Ril des MASGF zur Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzqualifikationen im Rahmen der Berufsausbildung im Land Brandenburg Durchführung von Teilen der betrieblichen Ausbildung bei einem Kooperationspartner Kooperationspartner: z.B. Betriebe, Bildungsträger, Ausbildungsstätten der Kammern, der Kreishandwerkerschaften Voraussetzung: Kooperationsvertrag mit dem Verbundpartner Verbundausbildung ist im Ausbildungsvertrag, welcher mit dem ausbildungsvertragabschließenden Unternehmens und dem Azubi unterzeichnet wird, zu verankern Zuschuss: Die Förderung der Verbundausbildung beträgt 15 Euro in kaufmännischen Berufen und 20 Euro in gewerblich-technischen Berufen jeweils pro Tag und Auszubildenden. max 4.200 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen (für die gesamte Ausbildungszeit )

Verbundausbildung Zusatzqualifikationen Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung pro Stunde und Auszubildenden 5 Euro, mind. 40 bis max. 100 Stunden Inhalt Zusätzlich notwendige Qualifikationsbereiche Kfz-Mechatroniker: Diagnose an Motormanagementsystemen Drucker: Konzeptionierung, Organisation interner und externer Herstellungsprozesse Kfz-Mechatroniker: LKW-Führerschein interkulturelle Kompetenzen Fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung Zusatzqualifikationen: alle Qualifikationen, die über die Ausbildungsordnung des einzelnen Berufes hinaus vermittelt werden

Verbundausbildung Ausbildungscoach externe Ausbildungscoaches zur Begleitung/Unterstützung der betrieblichen Ausbildung im Unternehmen bis zu 750 Euro pro Ausbildungsbetrieb nur KMU Einsatz pro Unternehmen mind. 40 Stunden erneute Beantragung zwei Jahre nach Ende der Maßnahme Wofür? Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Unternehmen Wer? z.B. Mentoren der Kammern Selbständige mit Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen Neu: ist die Förderung des Einsatzes von Ausbildungscoaches Förderung mit bis zu 750 EUR pro KMU für die Dauer eines Ausbildungsjahres Ausbildungscoach muss mindestens 40 Stunden pro Unternehmen eingesetzt werden beauftragte externe Personen, die betriebliche Ausbilder in KMU durch Beratung und Qualifizierung bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen Förderung wird nur einmalig pro KMU während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2010) gewährt.

Kooperationsrichtlinie Qualifizierungsnetzwerke Ziel: Synergien durch gemeinsame Bildungsplanung nutzen Themenschwerpunkte können sein: - Qualifizierungsbedarf ermitteln, - Bildungsmaßnahmen organisieren, - Übergangsmanagement, - Wissensmanagement, - Qualitätsmanagement ... mind. 2 Themen sind zu wählen Arbeitgeberzusammenschlüsse Ziel: AGZ organisiert den Personal-bedarf mehrerer Betriebe Ein Beispiel: mehrere Unternehmen brauchen manchmal einen speziellen Ingenieur, können aber keine volle Stelle damit auslasten – Lösung: der AGZ stellt einen Ingenieur ein, dessen Arbeitseinsätze und Bezahlung zeitlich mit allen Betrieben abgestimmt werden. keine Zeitarbeit, sondern dauerhafte SV-Beschäftigung Neu: ist die Förderung des Einsatzes von Ausbildungscoaches Förderung mit bis zu 750 EUR pro KMU für die Dauer eines Ausbildungsjahres Ausbildungscoach muss mindestens 40 Stunden pro Unternehmen eingesetzt werden beauftragte externe Personen, die betriebliche Ausbilder in KMU durch Beratung und Qualifizierung bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen Förderung wird nur einmalig pro KMU während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2010) gewährt.

Kooperationsrichtlinie Qualifizierungsnetzwerke: mindestens 10 Partner, davon mind. 6 KMU, Arbeitgeberzusammenschlüsse: mindestens 6 KMU gefördert wird ein externer Netzwerkmanager und externe Beratung bis zu 45.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr in begründeten Ausnahmen Erhöhung möglich, z.B. bei transnationalen Netzwerken Kinderbetreuungskosten zu 100 % Förderhöhe im ersten Jahr bis 90%, im zweiten Jahr bis 75% die Eigenanteile sind von den Netzwerkpartnern, insbesondere von den Unternehmen zu tragen Neu: ist die Förderung des Einsatzes von Ausbildungscoaches Förderung mit bis zu 750 EUR pro KMU für die Dauer eines Ausbildungsjahres Ausbildungscoach muss mindestens 40 Stunden pro Unternehmen eingesetzt werden beauftragte externe Personen, die betriebliche Ausbilder in KMU durch Beratung und Qualifizierung bei der Verbesserung der Ausbildungsqualität unterstützen Förderung wird nur einmalig pro KMU während der Laufzeit der Richtlinie (bis 31.12.2010) gewährt.

Bildungsscheck Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg maximal 500 Euro je Bildungsscheck pro Person können max. 2 Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung Eigenbeteiligung beträgt mind. 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten für alle anderen SV-Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mind. 30 % Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 15.10.2010 abgeschlossen sein, damit der Bildungsträger bis zum 05.12.2010 Zeit hat, die Schecks bei der LASA einzulösen

Weitere Informationen zum Bildungsscheck: 0331 6002 -333 Nicht förderfähig sind Bürgerinnen und Bürger, die im laufenden Kalenderjahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben im öffentlichen Dienst beschäftigt sind sich derzeit in einer Ausbildung oder einem Studium befinden weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten sich bereits für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen Weitere Informationen zum Bildungsscheck: 0331 6002 -333 bildungsscheck@lasa-brandenburg.de www.bildungsscheck.brandenburg.de

Bildungsscheck http://www.lasa-brandenburg.de/ Bildungsscheck.1184.0.html

Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Beratung von Arbeitgebern und werdenden Eltern zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz Informationsmaterial ▪ Telefon-Hotline ▪ persönliche Gespräche und Gesprächsmoderation ▪ aktuelle Newsletter ▪ Vorträge und Präsentationen Kontakt LASA Brandenburg GmbH Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Wetzlarer Straße 54 14482 Potsdam Tel. 0331 600 22 66 Fax 0331 600 24 00 lasa@lasa-brandenburg.de

Ihr zuständiges Regionalbüro in Frankfurt (Oder) Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung Ost-Brandenburg Im Technologiepark 1 15236 Frankfurt (Oder) Ansprechpartner: Udo Müller Tel.: 0331 6002-485 eMail: udo.mueller@lasa-brandenburg.de Markus Zech Tel.: 0331 6002-486 eMail: markus.zech@lasa-brandenburg.de Weitere Informationen im Internet unter: www.lasa-brandenburg.de