Alternativen nach der 9. Klasse Wiederholen Nachprüfung Vorrücken auf Probe Übertritt an die Realschule Übertritt an die Wirtschaftsschule Übertritt an die Hauptschule (QA/EHA)
Nachprüfung Nicht ausreichende Noten in höchstens 3 Fächern, aber: In Kernfächern nicht schlechter als einmal Note 6 oder zweimal Note 5 (Bsp.: M5, E5, Ek5; nicht M5, E5, L5) Nicht Note 6 in Deutsch Nicht im Wiederholungsjahr Antrag durch die Erziehungsberechtigten bis spätestens 1 Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
Vorrücken auf Probe Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 Nicht im Wiederholungsjahr Einverständnis der Erziehungsberechtigten Lehrerkonferenz entscheidet Probezeit bis 15. Dezember
Übertritt an die Realschule In die 10. Klasse, ohne Vorrückungserlaubnis, wenn durch Fächer bedingt, die nicht an der RS unterrichtet werden (z.B.: L 6) ohne Vorrückungserlaubnis in RS-Fächern: Aufnahmeprüfung und Probezeit Ggf.: Wiederholung an der RS, Wechsel i.d.R. zum Schuljahresende
Übertritt an die zweistufige Wirtschaftsschule Ohne Vorrückungserlaubnis am Gym: In Deutsch und Englisch mind. Note 4 Keine Altersgrenze Keine Aufnahmeprüfung möglich
Übertritt an die Hauptschule In den M-Zug, ohne Vorrückungserlaubnis am Gym, wenn durch Fächer bedingt, die nicht im M-Zug unterrichtet werden wenn die Note 5 oder 6 in P,C,B sowie in G,S,E durch die Noten des jeweils anderen Faches ausgeglichen werden Externer Quali mit Ø 2,3 insgesamt und Ø 2,00 aus D,E,M (keine Note schlechter als 3) Bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern, in denen Note 2 im Quali verfehlt
Quali und Erfolgreicher Hauptschulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss als Externer: Meldung zum 1. März an der zuständigen Sprengelschule Quali bestanden bei Ø 3,0 Erfolgreicher Hauptschulabschluss (EHA): Alle Vorrückungsfächer Ø 4,0 Max. dreimal Note 5
Alternativen nach der 10. Klasse Vorrücken auf Probe Notenausgleich Besondere Prüfung zur Erlangung der Mittleren Reife Übertritt an die Fachoberschule Achtung: Keine Nachprüfung möglich
Vorrücken auf Probe Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 Nicht im Wiederholungsjahr Einverständnis der Erziehungsberechtigten Lehrerkonferenz entscheidet Probezeit bis 15. Dezember
Notenausgleich Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5 In keinem weiteren Vorrückungsfach die Note 5 oder 6 Ausgleich mit 1x Note 1 in einem oder 2x Note 2 in zwei Vorrückungsfächern oder 3x mind. Note 3 in Kernfächern Ausgleich von Kernfächern nur mit Kernfächern
Besondere Prüfung zur Erlangung der Mittleren Reife Max. 1x6 oder 2x5 in den Vorrückungsfächern Prüfung in D, M, Fremdsprache Ø 4,0 (max. 1x5) Zentrale Prüfung Antrag spätestens 1 Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
Übertritt an die Fachoberschule Mit Vorrückungserlaubnis am Gym: Keine Aufnahmeprüfung (außer im Zweig „Gestaltung“) Bei Bestehen der „Besonderen Prüfung“ mit Ø 3,5 oder besser ohne Feststellungsprüfung