Betriebliches Gesundheitsmanagement aus der Sicht des Landes

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 Präsentation transkript:

Betriebliches Gesundheitsmanagement aus der Sicht des Landes

Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO Beispielhafte Entwicklung einer betrieblichen Altersstruktur 40 Prognostizierte Altersverteilung 2015 Altersverteilung 2005 35 Einflussfaktoren: Geschäftsentwicklung Produktivitätsentwicklung betriebsbedingte Kündigungen Rentenabschläge Auslaufen Altersteilzeit 2009 Fluktuation Rekrutierung 30 25 20 15 10 5 Unfallverhütung ist mehr als die Verhütung von Unfällen. Gesundheitsschutz ist mehr als die Verhütung von Berufskrankheiten. Wenn man dieser Sichtweise folgt, steht der Mensch bei der Gestaltung der Arbeit im Zen­trum der Betrachtung. Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit wird auch in Vorschriften verlangt, so ist sie u.a. im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass z.B. der Büroarbeitsplatz der Mitarbeiterin (Größe, Gewicht, Besonderheit) angepasst werden muss, weil es Vorschriften und Normen gibt, sondern weil die Mitarbeiterin optimale Arbeitsbedingungen braucht, um gesund zu bleiben. Nach einer Umfrage können Betriebe durch folgende positive Effekte betrieblicher Gesundheitsförderung profitieren: Höhere Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter Erhöhte Identifikation Ihrer Mitarbeiter mit dem Unternehmen Möglichkeit für positive Öffentlichkeitsarbeit Imagegewinn – intern und extern Employer Branding (= attraktiver Arbeitgeber) Verringerte Mitarbeiterfluktuation Verringerung der Fehlzeiten von Mitarbeitern Kompetenzentwicklung der Führungskräfte Aus Sicht der Beschäftigten kann ein betriebliches Gesundheitsmanagement folgende Pluspunkte bringen: Verbesserter Gesundheitszustand und individuelles Wohlbefinden Wertschätzung durch die Arbeitgeber Bessere Lebensqualität am Arbeitsplatz Stärkung der Gesundheitskompetenzen Verbesserte Kommunikation im Unternehmen Mehr Spaß und Freude bei der Arbeit Ein betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) kann die hier aufgeführten Handlungsfelder beinhalten. 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 52 54 56 58 60 62 64 65 Alter Beispiel Altersverteilung 2005 Prognostizierte betriebliche Altersverteilung 2015 Hartmut Buck Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO

Direkte Gesundheitskosten 278 Mrd. Euro Indirekte Gesundheitskosten 129 Mrd. Euro Wertschöpfungsausfall 225 Mrd. Euro Felix Burda Stiftung 2011

Struktur des Arbeitsschutzes  Dualismus im deutschen Arbeitsschutz Arbeitsschutz-System Staatliches Recht Rechtssetzung Bund und Länder Überwachung durch den Staat Autonomes Recht der BG Rechtssetzung Beschluss von UVV Überwachung durch TAD EU-Regelung Gemäß Artikel 117 EG-Vertrag haben die Mitgliedstaaten für eine stete Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzutreten, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts eine Angleichung zu erreichen. Die auf Artikel 118a des EG-Vertrages gestützten Richtlinien verfolgen dieses Ziel durch die Festlegung von Mindestvorschriften. Die Rahmenrichtlinie 89/391 geht dabei von einem weiten Arbeitsschutzverständnis aus und verpflichtet u. a. die Arbeitgeber, für eine geeignete Organisation und die Bereitstellung der er­forderlichen Mittel zu sorgen sowie Maßnahmen mit dem Ziel einer Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten zu treffen. § 15 Abs. 1 Nr.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften über Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche die Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen. In Deutschland wird der überbetriebliche Arbeitsschutz doppelgleisig betrieben - vom Staat einerseits und von den Unfallversicherungsträgern andererseits. Es wird deshalb vom dualen Arbeitsschutzsystem oder vom dualen Aufsichtssystem gesprochen. Sowohl vom Staat als auch von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung werden Vorschriften erlassen sowie Überwachung und Beratung zur Umsetzung der Vorschriften organisiert. Durch § 21 des Arbeitsschutzgesetzes werden beide Seiten zum Zusammenwirken verpflichtet. Vereinfacht dargestellt besteht die beiderseitige Aufgabe darin, die Einhaltung der in den Arbeitsschutzvorschriften niedergelegten Gebote und Verbote in den Betrieben zu überwachen und die Durchführung des Arbeitsschutzes ständig zu vervollkommnen, hierbei auch zu beraten und insofern präventiv orientiert tätig zu sein. Die Gewerbeaufsicht hat im Umwelt-, Arbeits- und Verbraucherschutz unterschiedliche Befugnisse und Kompetenzen. Im Arbeitsschutz ist sie nahezu allumfassend zuständig. Sie erteilt Erlaubnisse und Genehmigungen, überwacht die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, erlässt verpflichtende Bescheide, verhängt Sanktionen. In allen Verwaltungsverfahren nimmt sie Stellung zu arbeitsschutzrelevanten Themen. Die einzelnen Aufgabenfelder sind: Schutz bestimmter Personengruppen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Sprengstoffe Gefahrstoffe Überwachungsbedürftige Anlagen Sicherheit im Straßenverkehr Strahlenschutz Zusammenarbeit Erfahrungsaustausch

Unternehmen Gesundheit Arbeits- und Gesundheits-schutz Betriebliches Gesundheits-management Betriebliches Eingliederungsmanagement Gesundheit

Jahresbericht Gewerbeaufsicht 2009 Größenklasse Betriebe Beschäftigte 500 und mehr 751 928,761 20 bis 499 28.028 1.950.319 0 bis 19 254.835 942.790 insgesamt 283.614 3.821.870 Jahresbericht Gewerbeaufsicht 2009

Betriebliches Gesundheitsmanagement Systematischer Ansatz, um in Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen und Non-Profit-Organisationen ein höheres Maß an Gesundheit zu erreichen. Schwerpunkt: Verhältnis- und Verhaltensprävention

Belohnungssystem als Überlebenshilfe

Somatische Schutzfaktoren Nicht Rauchen, mäßig Alkohol Kein wesentliches Übergewicht Regelmäßige Bewegung Ausgewogene Ernährung

Kraft- und Ausdauertraining Ernährungsberatung

Psychische Fehlbelastung

Psychische Fehlbelastung bahnt psychische Erkrankungen Burn Out Depression Doping Sucht Erkrankungen durch Fehlernährung

Stressmanagement Bedrohung Abwehrstrategien Chancen prüfen ja nein Flucht Angriff Tot stellen Kompromiss Konsens Stressmanagement nach Dr. Wilmers

Die Vermittlung von Erfolgserlebnissen ist eine Führungsaufgabe

Der Konsum von Suchtmitteln einer Eigenbehandlung Angst Glück Der Konsum von Suchtmitteln ist häufig der Versuch einer Eigenbehandlung

Betriebliches Gesundheitsmanagement muss ansetzen bei beruflich und sozial Integrierten niedrigschwellige Angebote (ambulant, teilstationär)

Vernetzung der Unternehmen mit dem bestehenden Beratungs- und Hilfesystem Suchthilfenetzwerke ! Hausärzte Betriebsärzte

BGM: Return on Investment General Motors 1:6,0 Equitable Life 1:5,5 McDonnel Douglas 1:4,0 Pillsbury 1:3,6 Metropolitan Life 1:3,2 Motorola 1:3,0 Prudential Life 1:2,9 Gillette 1:2,5 New York Telephone 1:1,9 Kennecot Copper 1:1,6 Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass für den Unternehmer das durchschnittliche Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen 1:3 und 1:6 beträgt. Das bedeutet, dass jeder Euro, der investiert wird, sich drei- bis sechsfach wieder auszahlt. Wenn die Mitarbeiter somit nicht mehr nur als Kostenposition, sondern als Kapital im positiven, wirtschaftlichen Sinne verstanden werden, erfahren sie in der unternehmerischen Perspektive keine Ab- sondern eine Aufwertung. Langzeitstudien des „Great-Place-to-Work-Institute“ zeigen, dass Investitionen in die Ressource Mensch sich langfristig lohnen. In einem Vergleich der 100 besten Arbeitgeber der USA mit dem allgemeinen Aktienindex „Standard and Poors 500“, der die wichtigsten börsengehandelten Unternehmen in den USA berücksichtigt, zeigte sich folgendes. Die 100 besten Arbeitgeber konnten innerhalb von 10 Jahren im Durchschnitt einen doppelt so hohen Aktienkurszugewinn verzeichnen, wie die Unternehmen im S&P-500-Index insgesamt. Die Unternehmen sollten sich also bewusst sein - und dementsprechend auch handeln -, dass der Mensch nicht nur ein Produktionsmittel ist, sondern auch das zentrale Kapital des Unternehmens. Dies führt letztlich zu dem Schluss, dass die Vernachlässigung der Ressource Mensch nicht nur unmoralisch, sondern auch unwirtschaftlich war. Unwirtschaftlich ist es sicher, weil eine unterbrochene Produktion bzw. ein Produktionsprozess durch einen kranken bzw. frustrierten Mitarbeiter nicht wirklich leistungsfähig gestaltet werden kann. Untragbar ist dies, weil das Ziel alles Wirtschaftens ja schließlich das Wohlergehen aller Menschen ist. e).   Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit werden in vielen Ländern Schätzungen der Gesamtkosten durch arbeitsbedingte Krankheiten und Arbeitsunfälle durchgeführt. In vielen Mitgliedstaaten der EU sind unterschiedliche Versuche zur Schätzung dieser Kosten unternommen worden. Die meisten Mitgliedstaaten berichten jedoch bei diesen Schätzungen über in der Regel zu niedrig geschätzte Kosten. In einigen Ländern ist dies darauf zurückzuführen, dass weder Arbeitgeber noch Beschäftigte Unfälle oder Erkrankungen den Behörden melden. Aus anderen Mitgliedstaaten ist zu hören, dass die veröffentlichten Zahlen nicht alle Wirtschaftszweige abdecken. In den meisten Ländern bewegen sich die Kosten arbeitsbedingter Erkrankungen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts zwischen 2,6 und 3,8 %. Dies entspricht einem Betrag zwischen 185 und 270 Milliarden EURO für Europa. Diese Kosten stehen für beeindruckende Präventions- und Einsparpotenziale. Die damit verbundenen Chancen sollten wir, die Akteure auf dem Feld Gesundheit und Sicherheit, aber auch die Politik und die Unternehmen nicht vergeben: Der potenzielle Nutzen liegt sowohl in den Unternehmen selbst, im sozialen Sicherungssystem wie auch in der Volkswirtschaft insgesamt. Beispiel: “Erfolgreiches BASF-Rückenprojekt”, hoher Krankenstand wegen Rückenproblemen Maßnahmen: Gruppendiskussionen, Verbesserungsvorschläge, Gesundheitszirkel, ärztlich geleitete Rückenschule Ergebnis: Innerhalb von 2 Jahren von 7,6% Krankenstand auf 4,7%, wobei die Rückenbeschwerden um zwei Drittel abgenommen haben. Gesundheitsförderung als Wettbewerbsfaktor K. Kuhn, BAUA

psychische Fehlbelastung Projektgruppe „Arbeit, psychische Fehlbelastung und Sucht“

Arbeit , psychische Fehlbelast. und Sucht LASI Strategiegruppe Arbeit und Gesundheit im SM Arbeit , psychische Fehlbelast. und Sucht LASI Arbeitgeber und Arbeitnehmer Kostenträger BG, UK, GKV, RV … Arbeit und … (BK) Arbeit und Handikap Gesundheitsstrategie ASMK / NAK Projekte Arbeitsschutz SM GDA ………………. UM Gewerbeaufsicht

Fortbildung von Führungskräften Erfolgserlebnisse Stressmanagement