STAATLICHES ZOLLKOMITEE DER REPUBLIK BELARUS Verwaltung: Organisation der Zollkontrolle EINFÜHRUNG VON RAHMENSTANDARDS DER WHO IN DIE PRAKTISCHE ARBEIT DER ZOLLBEHÖRDEN DER REPUBLIK BELARUS UMSETZUNG DER GRUNDSÄTZE DES FREIEN TRANSITS N. Bursch – Leiter, Organisation der Zollkontrolle
ZOLLVERWALTUNGSPRINZIPIEN Internationale Rechtsnormen: Übereinkunft von Kioto WHO-Rahmenstandards Verbesserung der Wirkungsmechanismen: Analyse und Risikosteuerung Vorläufige Benachrichtigung Partnerschaftliche Beziehungen zum Business
ANALYSE UND RISIKOSTEUERUNG Gemäß Artikel 276 des Zollgesetzbuches der Republik Belarus werden Zollkontrollen auf Basis des Risiko-steuerungssystems durchgeführt Organisationsstruktur der Analyse und der Risikosteuerung Витебск Ошмяны Могилев Гродно МИНСК Abteilungen für Analyse und Risikosteuerung in jeder Zollbehörde Гомель Брест Пинск Мозырь
ANALYSE UND RISIKOSTEUERUNG Anteil zollmäßig kontrollierter Kraftfahrzeuge von der Gesamtzahl der abzufertigenden Kfz, in %
Effektivität der Zollkontrollen, in % ANALYSE UND RISIKOSTEUERUNG Effektivität der Zollkontrollen, in %
Vorteile der vorläufigen Benachrichtigung: VORLÄUFIGE BENACHRICHTIGUNG Vorteile der vorläufigen Benachrichtigung: Beschleunigte Grenzüberquerung Reduzierung der Wartezeiten Beseitigung der Möglichkeit für den Dokumentenaustausch, Minimierung der kommerziellen Hinterziehung an der Grenze Verbesserung der Zollkontrollqualität Schaffung einer Atmosphäre der Kooperation, des gegenseitigen Vertrauens und der Transparenz
Arbeitsbereiche bei der Förderung vorläufiger Benachrichtigung: VORLÄUFIGE BENACHRICHTIGUNG Arbeitsbereiche bei der Förderung vorläufiger Benachrichtigung: Aufbau eines einheitlichen Informationsraums für den Informationsaustausch mit Zollbehörden im Ausland Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und dem Unternehmertum Die Initiative der weißrussischen Seite in Hinblick auf den Austausch der vorläufigen Informationen über Waren und Verkehrsmittel, die über die Grenze der Republik Belarus und die Grenzen der EU-Staaten befördert werden, wurde von den Leitungsorganen der Zollbehörden in folgenden Staaten unterstützt: Polen Litauen Russland Ukraine Lettland Finnland
NICHTINTRUSIVE ZOLLKONTROLLE Zollkontrollstellen mit Inspektions-Kontroll-Anlagen
Institut des Bevollmächtigten Wirtschaftsdienstleisters PARTNERSCHAFT MIT UNTERNEHMERN Institut des Bevollmächtigten Wirtschaftsdienstleisters Frage wird geprüft Institut Fairer Teilnehmer der Außenwirtschaftstätigkeit Es besteht schon Vereinfachte Zollabfertigung Lieferung der unter Zollkontrolle befindlichen Ware ohne Sicherung für Zollgebühren Aufbewahrung der Waren bis zu 2 Monaten in eigenen Lagern Einführung der Waren in den Wirtschaftsverkehr vor Einreichung der Zollerklärung und Entrichtung der Zollgebühren Selbständige Nutzung von Plombenverschlußgeräten zur Auftragung der Identifikationsmittel auf Waren und Verkehrsmittel Bevorzugte Warenbeförderung über die Zollgrenze
Benachrichtigung über die Ankunft Zolltransit-genehmigung ZOLLTRANSIT IN DER REPUBLIK BELARUS Die Liste von Dokumenten, die vom Frachtführer vorgelegt werden sollen, ist beschränkt Benachrichtigung über die Ankunft Es ist möglich, vorläufige Informationen in elektronischer Form einzureichen Durchschnittlicher Zeitaufwand für die Zollabfertigung der beladenen Verkehrsmittel beträgt 25 Minuten Zollkontrolle wird nur in Ausnahmefällen durchgeführt Zolltransit-genehmigung Als Zolltransitdokumente werden Transport- bzw. Geschäftspapiere akzeptiert
Für die Waren wurde ein Zolltransit-dokument vorgelegt ZOLLTRANSIT IN DER REPUBLIK BELARUS Eingeführte Waren wurden einer Grenzkontrolle sowiе anderen staatlichen Kontrollen unterzogen Für die Waren wurden Genehmigungen und / oder Lizenzen vorgelegt, soweit erforderlich Es ist nicht verboten, Waren über die Zollgrenze bei Ein- bzw. Ausfuhr zu befördern Voraussetzung für den Erhalt der Zoll-transitgenehmigung Sicherung zur Erfüllung der Steuerverpflichtung und zur Entrichtung der Einfuhrzollgebühren Für die Waren wurde ein Zolltransit-dokument vorgelegt
Als Zolltransitdokumente werden folgende Dokumente akzeptiert: ZOLLTRANSIT IN DER REPUBLIK BELARUS Als Zolltransitdokumente werden folgende Dokumente akzeptiert: International geltende Dokumente (Bescheinigung für intern. Transitverfahren, Carnet АТА) Nationales Zolldokument (Formular DТТ-1(DТТ-2)) Transportpapiere Zusammen mit dem Zolltransitdokument werden in der Regel folgende Papiere vorgelegt: Invoice Frachtbriefe (sofern sie selbst nicht als Zolltransitdokumente benutzt werden) Spezifikationen Genehmigungen (Lizenzen), sofern erforderlich Dokumente für die Begleitung des Verkehrsmittels
ZOLLTRANSIT IN DER REPUBLIK BELARUS ERLASS DES PRÄSIDENTEN DER REPUBLIK BELARUS Nr. 320 vom 16.07.2007 «ÜBER DIE UMSETZUNG DES PRINZIPS DES FREIEN TRANSITS IN DER REPUBLIK BELARUS» Gem. Zollgesetzbuch der Republik Belarus sind bei Zolltransit 9 Arten der Angaben erforderlich davon Warenbenennung Warenmenge Kolli Brutto-Warengewicht Angaben, die der Zollkontrolle bei Warenzolltransit gemäß Erlass unterliegen
Normativbasis: NICHTTARIFÄRE REGELUNG Beschluss des Zwischenstaatlichen Rates der Euroasiatischen Wirtschaftsgemeinschaft Nr. 19 vom 27.11.2009 «Über die einheitliche nichttarifäre Regelung der Zollunion zwischen der Republik Belarus, der Republik Kasachstan, der Russischen Föderation» Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 1739 vom 31.12.2009 «Über einige Fragen der Lizenzierung im Außenhandelsbereich» Beschluss des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 1397 vom 23.09.2008 «Über einige Fragen der Beförderung einzelner Arten von Waren über die Zollgrenze der Republik Belarus»
Export-Import-Geschäfte Lizenzen NICHTTARIFÄRE REGELUNG Export-Import-Geschäfte Lizenzen Andere Außenhandelsgeschäfte Genehmigungen Von den wirtschaftlichen Restriktionen bleiben ab 01.01.2010 folgende in Kraft: Ausschließliches Recht beim Düngemittelexport sowie beim Import von Spirituosen, Tabakrohstoffen und -erzeugnissen, Fisch und Meeresprodukten, deren Verarbeitungsprodukten Quoten beim Export von Eisen- bzw. Nichteisenmetallrückständen und Schrott Lizenzierung beim Export von Erdöl- und Erdölprodukten
DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT…