6. Hedge Accounting.

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 Präsentation transkript:

National Office - Global Financial Services Bankbilanzierung Teil III: Bilanzierung von Financial Instruments nach IFES/IAS Teil II (Hedge Accounting) Paul Scharpf National Office - Global Financial Services

6. Hedge Accounting

National Office - Global Financial Services Übersicht Grundlagen Sicherungsinstrumente Gesicherte Grundgeschäfte Formen des Hedge Accounting Voraussetzungen für die Anwendung von Hedge Accounting Bilanzierung von Fair Value Hedges Bilanzierung von Cashflow Hedges National Office - Global Financial Services

Einführung und Grundlagen 3 National Office - Global Financial Services

National Office - Global Financial Services Grundlagen Hedging bedeutet: Zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft werden Änderungen des Fair Value bzw. der zurechenbaren Cashflows verrechnet Kompensation von Marktwert- bzw. Cashflow-Änderungen bzw. Fixierung von vorhersehbaren Cashflows durch gegenläufige Sicherungsgeschäfte (negative Korrelation) Synchronisation der Ergebniswirkungen (GuV) von Grund- und Sicherungsgeschäft und damit geringere Ergebnisvolatilität Sicherungsderivate HGB: off balance (evtl. Drohverlustrückstellung) IAS 39: on balance (Full Fair Value) National Office - Global Financial Services

National Office - Global Financial Services Welche Sicherungsinstrumente sind im Einzelfall einzusetzen (Beispiele) ? Festverzinsliche Forderung Payer Swap (pay fix, receive variable) Festverzinsliche Verbindlichkeit Receiver Swap (receive fix, pay variable) Variabel verzinsliche Forderung Receiver Swap (pay variable, receive fix) Variabel verzinsliche Verbindlichkeit Payer Swap (pay variable, receive fix) Forderung in Fremdwährung USD Long Put (EUR Long Call) USD Devisenterminverkauf Währungsswap, Zins-/Währungsswap National Office - Global Financial Services

Grundlagen – Hedge Accounting Voraussetzung für Hedge Accounting: Bewertung des gesicherten Grundgeschäfts (bei Einzelbetrachtung) Sicherungsinstruments (bei Einzelbetrachtung) Fortgeführte Anschaffungs-kosten (L&R, HtM) Erfolgsneutral zum Fair Value (AfS) Erfolgswirksam zum (Derivat, FX-Posten) GuV-Neutral GuV-wirksam Hedge Accounting National Office - Global Financial Services

Sicherungsinstrumente 7 National Office - Global Financial Services

Sicherungsinstrumente IAS 39.72-77 und IAS 39.AG94-AG97 Derivative Finanzinstrumente Nicht-derivative Finanzinstrumente Futures/ Forwards Nur in Bezug auf eine Absicherung von FX-Risiken Optionen Swaps Geschriebene Optionen * Erworbene Option * nur möglich, falls Sicherungsbeziehung mit erworbener Option oder mit eingebetteter erworbener Option (IAS 39.AG94) oder wenn es sich netto um eine erworbene Options handelt (z.B. bezahlter Collar) National Office - Global Financial Services

Sicherungsinstrumente IAS 39.72-77 und IAS 39.AG94-AG97 Als Sicherungsinstrumente kommen derivative Finanzinstrumente in Frage, deren Fair Value zuverlässig ermittelt werden kann Das Unternehmen muss den Fair Value des Derivats selbst feststellen Das Sicherungsinstrument muss sich auf ein bestimmtes identifizier- und benennbares Risiko beziehen dieses Risiko muss sich letztlich auf die GuV auswirken und darf sich nicht nur auf allgemeine Geschäftsrisiken beziehen (IAS 39.AG110) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Sicherungsinstrumente IAS 39.72-77 und IAS 39.AG94-AG97 Regelfall: Das Sicherungsinstrument wird in seiner Gesamtheit der Komponenten der Sicherungsbeziehung zugeordnet (IAS 39.74) Dynamische Hedge-Strategie (z.B. Delta Hedging) erfordert i.d.R. die Designation der gesamten Option als Sicherungsinstrument (IAS 39.74) Ausnahmen (IAS 39.74): Trennung von Optionen und Termingeschäften in ihre Wertbestandteile Die Wertänderung des inneren Werts einer Option kann als Sicherungsinstrument designiert werden Trennung von Zinskomponente und Kassabasis bei Termingeschäften und Designation der Wertänderung der Kassabasis als Sicherungsinstrument IAS 39.IG-F.1.12: Trennung eines Zins-/Währungsswaps in IRS & Curr.-Swap National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Sicherungsinstrumente IAS 39.72-77 und IAS 39.AG94-AG97 Teil des Volumens eines Sicherungsinstruments Kann als das Sicherungsinstrument designiert werden (IAS 39.75) Beispiel: 50% des Nennwerts des Sicherungsinstruments Der Rest ist Handelsderivat (= Full FV erfolgswirksam) Aber: Designation eines Sicherungsinstruments lediglich für einen Teil seiner Laufzeit ist nicht möglich (Part Time Hedges) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Sicherungsinstrumente IAS 39.72-77 und IAS 39.AG94-AG97 Es ist unzulässig, eine Sicherungsbeziehung nur für eine bestimmte Zeitspanne der Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts herzustellen (IAS 39.75) Es ist jedoch zulässig, das Grundgeschäft für einen Teil seiner (Rest) Laufzeit zu sichern, sofern Effektivität nachgewiesen werden kann und auch die übrigen Hedge-Kriterien erfüllt sind (IAS 39.GI.F.2.17) Beispiel: Ein Zinsswap mit 5 Jahren Laufzeit kann nicht für eine Sicherung über 3 Jahre verwendet werden. Ein Grundgeschäft mit 5 Jahren Laufzeit kann jedoch mit einem Zinsswap von 3 Jahren Laufzeit gesichert werden, wenn die Sicherung nur 3 Jahre laufen soll. National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Sicherungsinstrumente IAS 39.72-77 und IAS 39.AG94-AG97 Sicherungsinstrumente können sein... direkt am Markt für diesen Zweck kontrahierte Derivate bisher dem Handel zugeordnete Derivate „Umwidmung“ von Handel nach Hedging ist möglich. In diesem Fall erfolgswirksame Bewertung zum Fair Value im Zeitpunkt des Übergangs stammen aus einer inzwischen unwirksam gewordenen vorigen Sicherungsbeziehung Nicht als Sicherungsinstrumente geeignet sind eigene Eigenkapitalinstrumente des Bilanzierenden (IAS 39.AG97) grundsätzlich interne Geschäfte, vgl. nachfolgend (IAS 39.73) National Office - Global Financial Services

Sicherungsinstrumente Interne Geschäfte (1) Interne Geschäfte (IAS 39.73) Interne Geschäfte sind Transaktionen zwischen rechtlich unselbstständigen Einheiten eines Unternehmens (Betrachtungsebene für Einzelabschluss) bzw. auch zwischen rechtlich selbstständigen Unternehmen eines Konzerns (Betrachtungsebene für Konzernabschluss) Intra-Group: zwischen rechtlich selbstständigen Einheiten Intra-Company: zwischen rechtlich unselbstständigen Einheiten National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Sicherungsinstrumente Interne Geschäfte (2) sind für die Rechnungslegung nach IAS 39 zu eliminieren können auch beim Einsatz im Risikomanagement keine Sicherungs-instrumente sein (IAS 39.73) Folge: Grundsätzlich sind nur Geschäfte mit externen Kontrahenten als Sicherungsinstrumente anerkannt Für den Einzelabschluss sind Transaktionen zwischen rechtlich selbstständigen Konzernunternehmen (Intra-Group) keine internen Geschäfte Berücksichtigung bei der Segmentberichterstattung (IAS 39.73), wenn eine „externe Partei involviert“ ist National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Sicherungsinstrumente Interne Geschäfte (3) Ggf. 1:1-Durchleitung unter weiteren strengen Bedingungen denkbar Konzern Tochter Mutter Dritter Wird nicht anerkannt (für Konzernabschluss) Wird anerkannt Dürfte nach allgemeiner Ansicht zulässig sein (IAS 39.GI.F.2.15) 1:1 (evtl. 3:1) Keine Nettobetrachtung National Office - Global Financial Services Kapitel 1

National Office - Global Financial Services Grundgeschäfte 17 National Office - Global Financial Services

Gesicherte Grundgeschäfte IAS 39.78-84 und IAS 39.AG98-101 Die Grundgeschäfte können jeweils einzeln oder in Gruppen risikoähnlicher (gleichartiger) Geschäfte abgesichert werden (IAS 39.78) Grundsätzlich ist eine 1:1-Zuordnung erforderlich Eine Gruppen- (Portfolio-) Bildung ist nur in engen Grenzen möglich Enger gefasst als nach HGB: Bestandteil eines solchen Portfolios können nur Vermögenswerte und Verpflichtungen mit jeweils ähnlichen Risikostrukturen mit proportionaler Reaktion bezüglich des gesicherten Risikos sein (IAS 39.83) Absicherung von DAX- oder Index-Portfolios grundsätzlich nicht möglich (IAS 39.GI.F.2.20) Bei Kreditportfolios müssen die Forderungen annähernd eine gleiche Laufzeit und Risikoklasse aufweisen (IAS 39.AG101) Korrelationsanalyse des Kreditbestandes, um festzustellen, welche Forderungen innerhalb welchen Restlaufzeitenbandes annähernd proportional reagiert haben Problem: Verkürzung der Restlaufzeit  Umgliederung Besondere Regelungen zum Macro Hedging Beachte: National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Gesicherte Grundgeschäfte IAS 39.78-84 und IAS 39.AG98-101 Nicht-finanzielle Vermögenswerte (z.B. Vorräte) und nicht-finanzielle Verbindlichkeiten können nur bezüglich ihrer gesamten Risiken als gesichertes Grundgeschäft designiert werden Somit: Es dürfen nicht einzelne Risiken isoliert und gesichert werden Ausnahme: Designation ausschließlich bezüglich des Fremdwährungsrisikos (IAS 39.82) Erhöhung der Effektivität durch Berechnung einer Hedge Ratio, wenn bspw. das Underlying von Grund- und Sicherungsgeschäft unterschiedlich ist (IAS 39.AG100) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Gesicherte Grundgeschäfte IAS 39.78-84 und IAS 39.AG98-101 Im Fall von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbind-lichkeiten kann auch ein Risiko abgesichert werden, das nur bezüg-lich eines Teils der Cashflows oder der Fair Values besteht (IAS 39.81) Voraussetzung: Die Effektivität kann gemessen werden Beispiel: Risikoloser Zinssatz (bzw. risikolose Zinsstrukturkurve) oder die Benchmark Zinskomponente (z.B. 6-M-EURIBOR) des gesamten Zinsrisikos eines verzinslichen Finanzinstruments National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Gesicherte Grundgeschäfte Beispiele für geeignete Grundgeschäfte Währungsforderungen/-verbindlichkeiten, aber ... Hedge Accounting ist eigentlich nicht erforderlich, da ohnehin GuV-wirksame Erfassung der Umrechnungsergebnisse (IAS 21) Finanzinstrumente der Kategorie Available-for-Sale (beachte IAS 39.AG83) Finanzinstrumente der Kategorie Loans and Receivables (Zins- und FX-Risiko) Finanzinstrumente der Kategorie Held-to-Maturity (FX-Risiko und Adressenausfallrisiko) Verpflichtung (Firm Commitment) zum Erwerb einer Beteiligung (FX-Risiko) Übrige Verbindlichkeiten (nicht der Kategorie ‘At Fair Value through Profit or Loss‘ zugeordnet) (Zins- und FX-Risiko) Finanzielle Vermögenswerte können mittels Kreditderivaten auch gegen Adressenausfall-risiken gesichert werden Künftige geplante Transaktionen (Cashflows) Nicht-finanzielle Vermögenswerte (z.B. Vorräte) entweder nur gegen FX-Risiko oder gegen sämtliche Risiken National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Gesicherte Grundgeschäfte Beispiele I Ja Nein Hypothekenbank B emittiert einen Pfandbrief mit fester Verzinsung, der durch Abschluss eines Zinsswap gegen zinsinduzierte Wertveränderungen gesichert werden soll. X Bank C hat eine festverzinsliche Anleihe mit einer Restlaufzeit von 4 Jahren erworben und der Kategorie HtM zugeordnet. Durch einen Zinsswap soll die Anleihe gegen zinsinduzierte Wertänderungen abgesichert werden. X (HtM-Papiere sind für Zinsrisiken als Grundgeschäft unzulässig) National Office - Global Financial Services

Gesicherte Grundgeschäfte Beispiele II Ja Nein Bank D bildet ein Portfolio von Krediten mit annähernd gleicher Bonität, Laufzeit und Währung. Durch Abschluss eines Zinsswap soll das Portfolio gegen zinsinduzierte Wertänderungen gesichert werden. X Bank M hat Aktien der Y-AG im Bestand, die der Kategorie HfT zugeordnet sind. Der Kurswert der Aktien wird durch einen Put gesichert. Hedge Accounting überflüssig, da Wertänderungen ohnehin in der GuV gebucht werden National Office - Global Financial Services

Gesicherte Grundgeschäfte Beispiele III Ja Nein Bank A hat ein Portfolio aus den DAX-Werten nachgebildet, das durch einen Put auf den DAX-Future gesichert werden soll. X (unterschiedliche Reaktion) Bank F besitzt einen Bestand an Aktien der X-AG und verkauft Calls auf diese, die aus dem Geld sind. Die Calls sind als Hedge für das Kursrisiko der gehaltenen Aktien designiert (Covered Call Strategie). X (Geschriebene Option) National Office - Global Financial Services

Formen des Hedge Accounting 25 National Office - Global Financial Services

Hedge Accounting Methoden nach IAS 39 Fair Value Hedge Cashflow Hedge Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation Bilanzposten (festverzinslich) Schwebende Geschäfte (Firm Commitments) Bilanzposten (variabel verzinslich) Geplante Transaktionen (Forecast Transactions) Absicherung des FX-Risiko bei Firm Commitments wahlweise als Fair Value Hedge oder Cashflow Hedge National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Hedge Accounting in IAS 39 Hedge Accounting-Methoden II Fair Value Hedge Absicherung gegen Marktpreisänderungen... ... bilanzieller Vermögenswerte oder bilanzieller Verbindlichkeiten oder genau definierter Teile davon ... aus unbedingten, nicht bilanzierten festen Verpflichtungen (Firm Commitments) ... in Bezug auf ein mit dem Vermögenswert, der Verbindlichkeit oder festen Verpflichtung verbundenes Risiko bezüglich des Fair Value Cashflow Hedge Absicherung gegen Veränderungen in den zukünftigen Cashflows Absicherung variabler Cashflows Künftige variable Zahlungen sollen in Festzahlungen transformiert werden ... aus bilanzierten Vermögenswerten oder Verpflichtungen ... aus festen Verpflichtungen (Firm Commit-ments), die gegen FX-Risiko abgesichert werden (Wahlrecht) ... und aus wahrscheinlichen künftigen Transaktionen (Forecast Transactions, z.B. künftige Umsätze) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Voraussetzungen für Hedge Accounting 28 National Office - Global Financial Services

Voraussetzungen Überblick (IAS 39.88) Dokumentation (insbesondere Designation der Sicherungsbeziehung, Risikomanagementziele und -strategien) Zu Beginn und während des Bestehens der Sicherungsbeziehung wird erwartet, dass die Absicherung „highly effective“ ist (prospektive Sicht – auch im Zeitablauf) Während des Bestehens des Hedges muss laufend nachgewiesen werden, dass die Sicherungsbeziehung nach wie vor „highly effective“ ist (retrospektive Sicht) Effektivität (Wirksamkeit) des Hedges muss verlässlich bestimmt werden können Regelmäßige Messung der Wirksamkeit (quartalsweise, mindestens zum Bilanzstichtag) 1 2 3 4 5 Geplante Transaktion (z.B. künftiger Zins- bzw. FX-Cashflow) muss nachhaltig hoch wahrscheinlich sein 6 National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Voraussetzungen Dokumentation (IAS 39.88(a)) Dokumentation der Sicherungsbeziehung zwischen Grundgeschäft (Hedged Item) und Sicherungsinstrument (Hedging Instrument) bei Abschluss des Geschäfts Die Dokumentation muss enthalten: Beschreibung des abzusichernden Risikos (z.B. FX-Risiko) Beschreibung des Grundgeschäfts (CF-Hedge: Nachweis künftiger Cashflows) Beschreibung des Sicherungsinstruments Zusammengehörigkeit von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument Risikomanagementziele und -strategie Beschreibung der Art und Weise, wie die Effektivität der Absicherung beurteilt wird National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Voraussetzungen Dokumentation (IAS 39.88(a)) Die Sicherungsstrategie darf der allgemeinen Risikopolitik des Unternehmens nicht entgegenstehen Bei der Sicherung künftiger Transaktionen (Forecast Transactions) muss das abzusichernde Grundgeschäft ... mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zustande kommen ("highly probable") und ... das Unternehmen einem Risiko schwankender Zahlungs-ströme aussetzen, das letztlich den Gewinn oder Verlust beeinflussen kann (IAS 39.88(c)) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Effektivitätstest (IAS 39.88(e)) Hedge Effektivität einer Sicherungsbeziehung: Grad, mit dem Veränderungen des Fair Value oder der Cashflows eines Grundgeschäfts, die auf das abzusichernde Risiko zurückzuführen sind, durch das Sicherungsinstrument kompensiert werden (IAS 39.10) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Arten des Effektivitätstests Prospektiver Effektivitätstest ... ... bei Beginn der Sicherung sowie ... mindestens zu jedem Stichtag Retrospektiver Effektivitätstest (80 %-125 %, vgl. IAS 39.AG 105): mindestens zu jedem Stichtag National Office - Global Financial Services

Besonderheiten des Effektivitätstests beim Cashflow Hedge Quantifizierung des effektiven und des ineffektiven Teils der Wertänderung des Sicherungsinstruments (IAS 39.95) Nur beim Cashflow Hedge Grund: Beim Cashflow Hedge ist der effektive Teil erfolgsneutral und der ineffektive Teil erfolgswirksam zu erfassen An jedem Stichtag durchzuführen National Office - Global Financial Services

Effektivität (IAS 39.88(b)) Die Absicherungsmaßnahme muss einen zum Grundgeschäft gegenläufigen Effekt haben Effektivität der Absicherung muss zuverlässig feststellbar sein und während des Sicherungs-zeitraums überwacht werden (IAS 39.88(d) und (e)) Die Wirksamkeit der Absicherung wird durch Vergleich der eingetretenen Wertänderungen bzw. Cashflow-Änderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft überprüft Grundvoraussetzung für Effektivitätstest ist die exakte Zuordnung von Grund- und Sicherungs-geschäft Der retrospektive Effektivitätstest ist bestanden, wenn die Ergebnisse in einer Bandbreite von 80% bis 125% liegen (IAS 39.AG105) Beispiel: Verlust aus Sicherungsgeschäft = 120, Gewinn aus Grundgeschäft = 100. Absicherungseffekt = 120% (120 / 100) bzw. 83% (100 / 120). Ergebnis: Hedge ist effektiv National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Methoden zur Messung der Effektivität IAS 39 macht hinsichtlich der Methode zur Effektivitätsbeurteilung ausdrücklich keine Vorgaben (IAS 39.AG107) Mathematisch-statistische Verfahren bzw. Dollar-Offset Methode Gewählte Methode hängt von der Risikomanagementstrategie des Unternehmens ab (IAS 39.AG107) Wird das Volumen des Sicherungsgeschäfts regelmäßig angepasst, muss die Sicherungsbeziehung nur bis zur nächsten Anpassung als wirksam prognostiziert werden (IAS 39.AG107) National Office - Global Financial Services

Messung der Effektivität von Hedges Grundsätzlich ist das Sicherungsinstrument in seiner Gesamtheit für die Sicherungsbeziehung zu designieren (IAS 39.74) Nach dem Wortlaut von IAS 39 sind die einzig zulässigen Ausnahmen (Wahlrecht, d.h. kein Zwang): die Designation des inneren Werts von Optionen, d.h. Separierung des Zeitwerts die Designation der Kassabasis im Fall von Termingeschäften, d.h. Separierung der Zinskomponente (IAS 39.74) Achtung: Der Zeitwert bzw. die Zinskomponente beim Termingeschäft kann bei der Effektivitätsmessung außer Betracht bleiben (Wahlrecht), wenn dies so dokumentiert ist (IAS 39.AG107) National Office - Global Financial Services

Bilanzierung von Fair Value Hedges 38 National Office - Global Financial Services

Fair Value Hedge Überblick Bewertungsgewinne sind erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung zu buchen gesichertes Grundgeschäft (Hedged Item) Bilanzansatz: beizulegender Zeitwert (Fair Value) Anpassung des Buchwerts um die Erfolgsbeiträge, die sich auf das gesicherte Risiko zurückführen lassen Sicherungsinstrument (Hedging Instrument) National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Fair Value Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei Geschäftsabschluss Sowohl das Sicherungsgeschäft als auch das Grundgeschäft werden zu Anschaffungskosten (= Fair Value zu diesem Zeitpunkt) bewertet Bilanzierung am Bilanzstichtag Sicherungsgeschäft (IAS 39.89(a)) Bewertung zum Full Fair Value Swap: Änderung des Clean Price = Hedge Ergebnis (GuV) Swap: Aufgelaufene Zinsen (anteilige Zinsen, Stückzinsen) = Zinsergebnis (GuV) Bilanz: Ausweis der abgegrenzten Zinsen gemeinsam mit dem Clean Price im Konto „Sicherungsderivate“ Grundgeschäft (IAS 39.89(b)) Fortgeführte Anschaffungskosten werden Basis Adjustments angepasst (= Hedge Ergebnis (GuV)) Zinsabgrenzung = Zinsergebnis Bilanzierung bei normaler Abwicklung der Geschäfte Vorgehensweise wie am Bilanzstichtag National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Fair Value Hedge Beendigung des Hedge Accounting Das Hedge Accounting ist gem. IAS 39.91 prospektiv zu beenden, falls ... das Sicherungsinstrument ausläuft oder verkauft, beendet oder ausgeübt wird Eine rollierende Sicherung, d.h. das Ersetzen von Sicherungsinstrumenten durch geeignete andere Sicherungsinstrumente, ist unschädlich, falls dies in Übereinstimmung mit der dokumentierten Sicherungsstrategie des Unternehmens steht die in IAS 39.88 genannten Voraussetzungen für das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind das Unternehmen die Designation als Sicherungsbeziehung aufhebt Folge: Amortisation der Basis Adjustments gem. IAS 39.92 National Office - Global Financial Services Kapitel 1

Fair Value Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei Aufhebung des Hedge (1) Close Out (Terminierung) des Sicherungsinstruments (IAS 39.91(a)) Sicherungsinstrument Bewertung unmittelbar vor Close Out und Buchung der Wertveränderung wie bislang Ausgleichszahlung wird erfolgsneutral gegen den bilanzierten Fair Value des Sicherungsgeschäfts (einschl. aufgelaufene Zinsen) gebucht Grundgeschäft Unmittelbar vor dem Close out ist nochmal ein Basis Adjustment zu buchen Nach dem Close Out werden für das Grundgeschäft keine weiteren Basis Adjustments mehr vorgenommen Das bis zum Close Out aufgelaufene Basis Adjustment wird auf die Restlaufzeit des Grundgeschäfts amortisiert ( Zinsergebnis) (IAS 39.92) National Office - Global Financial Services

Fair Value Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei Aufhebung des Hedge (2) Abgang des Grundgeschäfts Grundgeschäft Unmittelbar vor Abgang nochmals Buchung eines Basis Adjustments Die Rückzahlung aus dem Grundgeschäft wird gegen den Buchwert des Grundgeschäfts gebucht Sicherungsinstrument Unmittelbar vor Auflösung der Hedge-Beziehung nochmal Buchung nach FV-Hedge Accounting-Regeln  Bewertung zum Fair Value und Buchung der Wertveränderung wie bisher Sodann Neuklassifizierung  Handelsbestand  erneut als Sicherungsderivat Künftige Fair Value-Änderungen und Zinsabgrenzungen  Handelsergebnis  wie bei Sicherungsbeziehung National Office - Global Financial Services

Fair Value Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei Aufhebung des Hedge (3) Voraussetzungen für das Hedge Accounting sind nicht mehr erfüllt (IAS 39.91(b)) Grundgeschäft Keine weiteren Basis Adjustments „Rückfall“ in die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten Der als Basis Adjustment aufgelaufene Betrag wird auf die Restlaufzeit des Grundgeschäfts amortisiert (IAS 39.92) Sicherungsinstrument Bewertung zum relevanten Zeitpunkt und Buchung der Wertveränderung wie bisher Wird sodann als Handelsgeschäft klassifiziert und weiterhin zum Fair Value bewertet Künftige Fair Value-Änderungen werden fortan im Handelsergebnis erfasst Kann erneut als Sicherungsderivat zu einem anderen Grundgesch. designiert werden National Office - Global Financial Services

7. Kapitel: Bilanzierung von Cashflow Hedges 45 National Office - Global Financial Services

National Office - Global Financial Services Überblick Wann kommt ein Cashflow Hedge in Betracht? Absicherung geplanter Geldanlagen bzw. Kreditaufnahmen (FX-Risiko, Zinsrisiko) Absicherung von Währungsrisiken bei einer vertraglichen Kauf- oder Verkaufsverpflichtung in Fremdwährung, die noch ein schwebendes Geschäft ist Absicherung künftiger (geplanter) Umsätze in Fremdwährung Absicherung variabel verzinslicher Aktiva bzw. Passiva Absicherung börsennotierter zu beschaffender Werte gegen Preisschwankungen National Office - Global Financial Services

Effektivität und Erfassung der FV-Änderungen beim Cashflow Hedge Bilanzierung von Cashflow Hedges (IAS 39.95f.): Der Teil des Gewinns/Verlusts des Sicherungsinstruments, der einen effektiven Hedge darstellt, wird erfolgsneutral in die Cashflow Hedge-Rücklage gebucht Der ineffektive Teil des Gewinns/Verlusts des Sicherungsinstruments ist in die GuV zu buchen Bestimmung mittels Effektivitätstest Wurde der Zeitwert der Option bzw. die Zinskomponente des Termin-geschäfts nicht als Sicherungsgeschäft designiert, ist die Änderung des Fair Value des Zeitwerts bzw. der Zinskomponente des Sicherungsinstruments entsprechend IAS 39.55 zu bilanzieren, d.h. erfolgswirksam National Office - Global Financial Services

Effektivität und Erfassung der FV-Änderungen beim Cashflow Hedge Praktische Vorgehensweise bei der Bilanzierung? 1. Feststellung, ob es sich um eine effektive Sicherungsbeziehung handelt 2. Ist auf dieser Grundlage die Effektivität (100 %) gegeben:  Buchung der gesamten Änderungen des Fair Value des Sicherungsinstruments (Swap, Option, Termingeschäft), soweit er auf das gesicherte Risiko entfällt, in die Cashflow Hedge Rücklage Soweit nicht eine vollständige Effektivität im vorstehenden Sinne ermittelt wurde, Ermittlung des in die Cashflow Hedge-Rücklage zu buchenden Betrags (effektiver Teil) bzw. in die GuV zu buchenden Betrags (ineffektiver Teil) nach dem Schema von IAS 39.96(a)  Niederstwerttest der Cashflow Hedge-Rücklage National Office - Global Financial Services

Cashflow Hedge Bilanzierung Wertänderungen des Sicherungsinstruments Soweit der Hedge nicht effektiv ist, werden Änderungen des Fair Value des Sicherungsinstruments erfolgswirksam in der GuV erfasst (IAS 39.96) Es ist ein „Niederstwerttest“ nach IAS 39.96(a) durchzuführen. Die CFH-Rücklage ist erfolgswirksam auf den – absolut gesehen – niedrigeren Wert anzupassen, der sich aus der kumulierten Wertänderung (Barwert) des Sicherungsinstruments seit Beginn der Sicherungsbeziehung und der kumulierten Änderung des Fair Value (des Barwerts) der erwarteten zukünftigen Cashflows aus dem gesicherten Grundgeschäft seit Beginn der Sicherungsbeziehung ergibt Entfällt bei effektiven Hedges National Office - Global Financial Services

Ermittlung der Ineffektivität nach IAS 39.96 (Dollar Offset) Change in Fair Value Methode Delta Full FV des Sicherungsgeschäfts Kumulierte Änderung des FV (Barwert) der künftigen Cashflows des Grundgeschäfts Hypothetische Derivate Methode Delta FV eines hypothetischen Dervats auf Grundlage der Konditionen des Grundgeschäfts Change in Variable Cashflow Methode Delta Full FV der variablen Cashflows des Sicherungsgeschäfts Kumulierte Änderung des FV der künftigen Cashflows des Grundgeschäfts Bei ein und derselben Hedge-Beziehung kann es je nach Methode zu untrschied-lichen Ergebnissen kommen National Office - Global Financial Services

Cashflow Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei Beginn der Sicherungsbeziehung Sicherungsinstrument (Derivat) Erstansatz erfolgt erfolgsneutral zu Anschaffungskosten (Neuerwerb des Derivats) bzw. zum Fair Value (bei Designation eines bereits im Bestand befindlichen Derivats; Achtung: vor der Designation ist ggf. eine erfolgswirksame Neubewertung vorzunehmen) Bilanzposten: Hedging Derivate Grundgeschäft Hedged Items sind die Cashflows Bilanzierung nach den allgemeinen Vorschriften National Office - Global Financial Services

Cashflow Hedge Bilanzierung Bilanzierung am Bilanzstichtag Sicherungsinstrument (Derivat) Bilanzierung zum Fair Value Swap: Abzugrenzende Zinsen  Zinsergebnis Veränderung des Clean Prices  gesonderte Eigenkapitalposition (Cashflow Hedge Rücklage) Ausweis der abgegrenzten Zinsen gemeinsam mit Clean Price Grundgeschäft Grundgeschäft ist Cashflow  keine bilanzielle Abbildung Liegen den Cashflows bilanzierte Assets bzw. Liabilities zugrunde, werden diese weiterhin nach den allgemeinen Vorschriften bilanziert Alternative: Swap mit Dirty Price ansetzen, Saldo der Zinsabgrenzung von EK in GuV umbuchen National Office - Global Financial Services

Cashflow Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei normaler Abwicklung Vgl. Bilanzierung am Bilanzstichtag Bilanzierung bei Aufhebung der Hedge-Beziehung (1) Close Out des Sicherungsgeschäfts Unmittelbar vor Close Out Bewertung des Sicherungsgeschäfts wie zuvor Ausgleichszahlung ist ergebnisunwirksam  Buchung gegen „Hedging Derivate“ Cashflow Hedge-Rücklage: Behandlung gem. IAS 39.97 und IAS 39.98 National Office - Global Financial Services

Cashflow Hedge Bilanzierung Bilanzierung bei Aufhebung der Hedge-Beziehung (2) Wegfall antizipierter Cashflows ("Close Out des Grundgeschäfts") Situation: künftige Grundgeschäfte sind nicht mehr wahrscheinlich (Bsp. geplante FX-Inflows aus Umsatzerlösen fallen weg) Sicherungsinstrument kann nicht mehr Hedge-Zwecken dienen Umwidmung in den Handelsbestand Die im Eigenkapital aufgelaufenen Fair Value-Änderungen sind sofort ergebniswirksam umzubuchen National Office - Global Financial Services