UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008

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UNTERNEHMENSSTEUER- REFORMGESETZ 2008 Kapitaleinkünfte und Abgeltungssteuer 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Grundkonzept der Neuregelung Besteuerung privater Kapitaleinkünfte mit niedrigem einheitlichem Steuersatz und Ab-geltungswirkung ohne Werbungskostenabzug soll der Vereinfachung dienen Verbreiterung der Besteuerungsgrundlage insbesondere durch Erfassung von Wertzuwächsen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Grundkonzept der Neuregelung Unterschiede hinsichtlich der Berück-sichtigung von Aufwendungen Refinanzierte private Kapitalanlage/GmbH-Beteiligung im PV: kein WK-Abzug Refinanziertes Gesellschafterdarlehen/be-triebliche Kapitalanlage: normaler WK-/BA-Abzug Refinanzierte GmbH-Beteiligung im BV: Teileinkünfteverfahren = 60% BA-Abzug 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Aktien, GmbH-Beteiligungen), Genussrechten und ähnlichen Beteiligungs- und Anwartschafts-rechten, z. B. Wandelschuldverschrei-bungen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Neue Besteuerungstatbestände bei den Kapitaleinkünften Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen Besteuerung der Abtretung von Forderung oder von Wertpapieren Wertzuwächse aus partiarischen Darlehen und stillen Beteiligungen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Bemessungsgrundlage für Veräußerungsfälle Berechnung des Veräußerungsgewinns: Einnahmen ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Verlustverrechnung Es ist eine Verlustverrechnungs-rangfolge zu beachten Verlustverrechnungsschema: nach Art der Verluste zu unterscheiden nach Verlustentstehungszeitraum zu unterscheiden 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Verlustverrechnung Verlustverrechnungsschema Summe positive Einkünfte aus Kapitalvermögen ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Neuverluste ./. Verluste private Veräußerungsgeschäfte: Altverluste ./. Verluste aus Kapitalvermögen des selben VZ ./. Verluste aus Kapitalvermögen des vorangegangenen VZ 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Verlustverrechnung Verlustverrechnungsbeschränkung: Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechenbar Verluste aus Kapitalvermögen nicht verrechenbar mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Verlustverrechnung Weitere Besonderheiten der Verlustverrechnung Ab 2009 kein Verlustrücktrag mehr 2. Keine Verlustverrechnungs-beschränkung auf Sockelbeträge (T€ 1.000 bzw. T€ 2.000) 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater Verlustverrechnung Bescheinigung der Kreditinstitute über Höhe der noch nicht im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs verrechneten Verluste 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Neuer Sparer-Pauschbetrag € 801,00 bzw. € 1.602,00 keine Werbungskostenabzug ab 2009 Ausnahme bei Berücksichtigung von Kosten bei Veräußerungsgeschäften bei Ermittlung von Anschaffungskosten 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Abgeltungssteuersatz: grunds. 25% der Bemessungsgrundlage Subsidiaritätsregel ist zu beachten Korrekturposten der Bemessungsgrundlage anrechenbare ausländische Quellensteuer Kirchensteuer 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Ausnahmen von der Abgeltungswirkung des gesonderten Steuertarifs (§ 32d Abs. 2 EStG) Vorschrift zur Missbrauchsvermeidung betrifft Einkünfte im Zusammenhang mit Darlehensvereinbarungen sowie mit einer stillen Beteiligung 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Gläubiger und Schuldner sind einander nahe stehende Personen Kapitalerträge werden von Kapitalgesell-schaft an Anteilseigner gezahlt, der zu mindestens 10% beteiligt ist; dies gilt auch, wenn Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG back-to-back-Finanzierungen: soweit ein Dritter die Kapitalerträge schuldet, der seinerseits Kapital an einen Betrieb des Gläubigers überlassen hat, wenn vereinbarte Zinssätze von den marktüblichen abweichen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Leistungen aus Lebensversicherungen, bei denen nur die Hälfte der steuerbaren Kapitalerträge steuerpflichtig ist 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Ausnahmen gem. § 32d Abs. 2 EStG Optionale Besteuerung zum individuellen Steuertarif, wenn zu mindestens 25% an einer Kapital-gesellschaft beteiligt oder zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und für diese berufstätig 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Folgen der Ausnahme von der Abgeltungssteuer zwingende Veranlagung zum individuellen Steuertarif Werbungskostenabzug ist zulässig allgemeine Verlustverrechnungsregeln gelten 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer Veräußerungsgewinne bei Beteiligungen gem. § 17 EStG: Teileinkünfteverfahren Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn Anteile vor dem 01.01.2009 erworben wurden; es gilt alte Spekulations-besteuerung 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Sonstige Ausnahmen von der Abgeltungssteuer neue Veräußerungsgewinnbesteuerung für Zertifikate nur, wenn Veräußerungsgewinn nach dem 30.06.2009 erzielt wurde für Zertifikate, die nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz im Rahmen der Einkommensteuer-veranlagung. Betrifft Fälle ohne Kapitalertragsteuerabzug: Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen bei Beteiligung kleiner als 1% ausländische Zinseinkünfte Zinsen aus Privatdarlehen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum Abgeltungssteuersatz, soweit Kapitaleinkünfte dem Kapitalertrag-steuerabzug unterlegen haben: Ziel ist die steuermindernde Berücksichtigung bestimmter Tatbestände: nicht vollständig ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Weitere steuermindernde Tatbestände noch nicht berücksichtigter Verlust ein Verlustvortrag noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern noch nicht berücksichtigte Kirchensteuerzahlung bei Veräußerungsfällen noch nicht berücksichtigte Anschaffungskosten 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz Ziel: Übermaßbesteuerung vermeiden bei geringem individuellen Steuersatz Verfahren ist antragsgebunden wenn individuelle Besteuerung, dann für sämtliche Kapitalerträge Günstigerprüfung durch das Finanzamt 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Option zur individuellen Besteuerung zum individuellen Steuersatz i. d. R. kein Werbungskostenabzug, lediglich Sparer-Pauschbetrag aber Werbungskostenabzug bei Gewinneinkünften oder Ausschlusstat-beständen gem. § 32d Abs. 2 EStG 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Gesonderter Steuertarif Abzug der Abgeltungssteuer ist vermeidbar, wenn Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt Freistellungsaufträge erteilt sind 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Verlustverrechnung optimieren Altverluste aus Veräußerungsgeschäften (solche bei Erwerb vor 01.01.2009) bis 2013 verrechenbar mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften und mit Wertzuwächsen aus Kapitalanlagen ab 2009. Hierzu z. B. Wertpapiere mit Wertzuwachspotential kaufen, z. B. Zero-Bonds 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Anschaffung von Wertpapieren vor dem 01.01.2009 Es gelten die alten Regeln der „Spekulationsgewinnbesteuerung“, d. h. steuerfreier Veräußerungsgewinn nach 12 Monaten Für Zertifikate bestehen Sonderfristen Anschaffung 14.03.2007 Veräußerung 30.06.2009 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Fondsinvestitionen Fondsinvestments, die für Besteuerungs-zwecke unter das InvStG fallen und eine Thesaurierung aller Erträge incl. Veräußerungsgewinne vorsehen: Nur die Rückgabe (Verkauf) der Fonds-anteile ist steuerpflichtig, bei Anteilskauf vor 01.01.2009 und mehr als 1 Jahr Haltedauer sind Gewinne steuerfrei 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Optimierung der Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags Anlageprodukte wählen mit laufendem jährlichen Zufluss der Kapitalerträge Verschiebung von Zinseinkünften nach 2009 und später Steuersatzvorteil für Steuerpflichtige mit hoher Grenzsteuerbelastung 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Wirtschaftliche Wirkung der Abgeltungssteuer Gewährung von Fremdkapital ist vorteilhaft gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung Gesamt-Belastung des ausgeschütteten Gewinns: 48,34% von vereinnahmten Zinsen: 26,38% 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Problem Werbungskostenabzugsverbot Finanzierungsstrukturen anpassen, d. h. nur solche steuerlich relevanten Aktivitäten fremdfinanzieren, die zu voll steuer-pflichtigen Einkünften führen, z. B. 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Ausnahmetatbestände gem. § 32d Abs. 2 EStG (Darlehen nahestehende Personen) Zuordnung von Kapitalerträgen zu Gewinneinkünften durch Zwischenschaltung einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Zuordnung von Kapitalerträgen zur Einkunftsart Vermietung und Verpachtung: vermieteten Grundbesitz fremdfinanzieren, um Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen zu können verfügbares Barvermögen anlegen und laufende Kapitalerträge günstig mit dem Abgeltungssteuersatz versteuern 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Steuerlicher Effekt bei Dividenden Teileinkünfteverfahren, im Übrigen volle steuerpflichtige Einnahmen/Gewinne volle Berücksichtigung von Schuldzinsen möglich bzw. 60% beim Teileinkünfte-verfahren Verlustverrechnung nach allgemeinen Regeln wird erreicht 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Dividendenpolitik 2007 bis 2009 die Nichtabzugsfähigkeit der Finanzierungskosten erhöht die Gesamtsteuerbelastung für Anteile im Privatvermögen, im Beispiel auf 48,34% die geringe Gesamtsteuerquote 2008 resultiert auch aus der Tarifabsenkung der KöSt 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater

Handlungsempfehlungen Dividendenpolitik 2007 bis 2009 Ausschüttung von Gewinnen aus 2007 und 2008 (Vorabausschüttung) ist in 2008 günstiger als in 2009 Je geringer der Steuersatz des Dividendenempfängers, desto vorteilhafter in die Ausschüttung in 2008 27.11.2007 Dipl.-Kfm. P. Klaus Linden Vereidigter Buchprüfer, Steuerberater