Die qualifizierte elektronische Signatur Annette Floren, Güstrow, den 25.06.2009 Informations- und Diskussionsveranstaltung „Elektronisches Abfallnachweisverfahren“ Die qualifizierte elektronische Signatur Annette Floren, DE-CODA GmbH, floren@de-coda.de
Elektronische Signatur Die elektronische Signatur wird anders erzeugt als eine handschriftliche Unterschrift Die elektronische Signatur sieht anders aus als eine handschriftliche Unterschrift Aber: Elektronische Signatur und handschriftliche Unterschrift sind rechtlich gleichwertig!
Themen Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur Elektronisch signieren in der Praxis Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
Elektronische Signatur DE-CODA GmbH entwickelt Konzepte für den Einsatz der elektronischen Signatur berät und schult Sie zum Einsatz der elektronischen Signatur setzt sich für einheitliche technische Standards und Qualitätskriterien ein koordiniert die Aktivitäten von 64 Industrie- und Handelskammern zur elektronischen Signatur
Technische Leistungsmerkmale Keine Angst vor der elektronischen Signatur! Sie funktioniert wie ein persönliches elektronisches Siegel und gewährleistet: Echtheit des Absenders: Absender der Nachricht ist eindeutig und rechtsverbindlich nachvollziehbar. Echtheit des Inhalts: Die Nachricht kommt so beim Empfänger an, wie der Absender sie unterschrieben hat.
Funktionsweise der elektronischen Signatur Herzstück des Signaturverfahrens ist eine Chipkarte Herausgeber ist eine Zertifizierungsdiensteanbieter / ein Trustcenter In dem Chip der Signaturkarte werden Zertifikate mit persönlichen Daten und mathematische Formeln („Schlüssel“) gespeichert Personenzertifikat (Name, Firmenname, Emailadresse) Individuelles Schlüsselpaar (2048 bit lange mathematische Ziffern)
Elektronische Signatur Das Trustcenter – Der Vertrauensanker für die elektronische Signatur erfüllt strengste Sicherheitsauflagen nach deutschen Signaturgesetz, u.a. Jeder Signaturkarteninhaber wird vorab persönlich identifiziert. Hardwarebasierte Signaturkomponenten garantieren: Nur wer im Besitz der Karte ist, kann elektronisch unterschreiben. Verzeichnisdienste und Sperrlisten geben Auskunft über den aktuellen Gültigkeitsstatus eines Signaturzertifikats.
Rechtslage 22.05.2001: Zweites deutsches Signaturgesetz 01.08.2001: Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr 27.08.2002: Änderung der verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften … plus zahlreiche Einzelvorschriften (z.B.: Vergaberichtlinie, Umsatzsteuergesetz, Verpackungsverordnung, Abfallnachweisverordnung) Fixierung auf das Medium Papier wird aufgegeben Einführung der Elektronischen Form: Option zur Schriftform - Elektronische Form Substitut der Unterschrift – Qualifizierte elektronische Signatur
Rechtslage a) einfache elektronische Signatur (z.B. eingescannte Unterschrift) völlig unreguliert b) fortgeschrittene elektronische Signatur (z.B. GNUPP) meist softwarebasiert, erlauben Identifizierung des Zertifikatsinhabers und verhindern nachträgliche Änderung an signierten Daten, aber keine Rechtswirkung c) qualifizierte elektronische Signatur (z.B. IHK-Signaturkarte) hardwarebasiertes Personenzertifikat (-> Chipkarte), stammen von signaturgesetz-konformen Trustcentern; gültige Online-Abfrage, rechtlich gleichwertiges Pendant zur eigenhändigen Unterschrift d) qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung (z.B. Telesec) wie c), aber alle eingesetzten Komponenten sowie Zertifizierungsdiensteanbieter wurden vorab offiziell überprüft
Rechtslage elektronisches Abfallnachweisverfahren Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung Abschnitt 4, § 19: Signatur, Übermittlung „Die zur Nachweisführung Verpflichteten sowie die zuständigen Behörden haben die zu übermittelnden elektronischen Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur … zu versehen.“ Betrifft insbesondere die den - Nachweiserklärungen und - Begleitscheinen entsprechenden elektronischen Dokumente (sowie Erklärungen, Erstattung von Anzeigen, Fertigung von Vermerken, Erteilung von Bestätigungen und Entscheidungen, Übergabe oder Übersendung von Ausfertigungen oder Ablichtungen, Stellung von Anträgen, Erteilung von Freistellungen)
Themen Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur Elektronisch signieren in der Praxis Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
Was benötigt der Signatur-User? Elektronisch Signieren in der Praxis Was benötigt der Signatur-User? 1. eine individuelle Signaturchipkarte 2. ein Kartenlesegerät, in das die Signaturchipkarte eingeführt wird 3. eine Signaturanwendung, um Verknüpfung zwischen elektronischen Daten und Signaturkarte herzustellen
Elektronisch Signieren in der Praxis Innerhalb der bestehenden Anwendungssoftware klickt der User auf den Befehl „Signieren“. Er wird dann aufgefordert, seine Karte in das Lesegerät einzustecken und diese durch Eingabe des persönlichen PIN-Codes zu aktivieren.
Elektronisch Signieren in der Praxis Erst durch Eingabe des geheimen PIN-Codes wird die Karte angesteuert und eine Signatur erzeugt. Durch die Sicherheitskriterien - „Besitz“ (der Signaturkarte) und - „Wissen“ (des PIN-Codes) ist die elektronische Unterschrift besonders geschützt.
Themen Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur Elektronisch signieren in der Praxis Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
IHK-Signaturprodukte / Preise IHK-Signaturkarte, zwei Jahre lang gültig 99,00 € Kartenlesegerät „Cyber Jack pinpad USB“ 49,00 € Wenn die IHK-Signaturkarte abgelaufen ist, muss eine neue Karte beantragt werden; das Kartenlesegerät kann man weiter benutzen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
IHK-Signaturkarte Wo kann man die IHK-Signaturprodukte ordern? IHK-Registrierungsstellen für elektronische Signatur: Unternehmensmitarbeiter können persönliche Signaturkarte Kartenlesegerät bei einer von 64 IHKs mit Signaturservice beantragen. Voraussetzungen Der Antragsteller benötigt dazu: gültiges Pass-/Ausweisdokument Firmenbescheinigung bzw. im Falle eines Geschäftsführers einen Handelsregister-Auszug Termin bei seiner IHK ca. 30 Minuten Zeit Vorteile der IHK-Signaturkarte Komfortable Antragstellung PUK-Funktion
D-TRUST GmbH Zertifizierungsstelle IHK-Registrierungsstelle IHK-Signaturstartpaket 2. Übermittlung der Daten an die Zertifizierungsstelle D-TRUST GmbH Zertifizierungsstelle IHK-Registrierungsstelle 3. Generierung der Signaturkarte und Versand 1. Persönliche Antragstellung
IHK-Signaturstartpaket … und so einfach starten Sie: Von der Beantragung der Signaturausstattung in der IHK bis zum Versand der Signaturprodukte sind ca. zwei bis drei Wochen zu kalkulieren. Bei der Installation der Signaturkomponenten steht die D-TRUST-Supporthotline mit Rat und Tat zur Seite. Der Signaturkunde wird von D-TRUST vorab informiert, wenn seine Karte abläuft, und kann seine Folgekarte auf vereinfachtem Wege beantragen.
Themen Technik und Rechtslage der elektronischen Signatur Elektronisch signieren in der Praxis Beantragung einer persönlichen IHK-Signaturausstattung Einsatz der elektronischen Signatur beim Abfallbegleitschein
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Übergangsfristen und Stichtage seit 2007: Praktizierung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens bei Erlaubnis der zuständigen Behörde möglich 3. Quart. 2009: Zentrale Abfallnachweis-Plattform der öffent- lichen Verwaltung geht sukzessive in Echtbetrieb bis 31.03.2010: freiwillige elektronische Nachweisführung mit Zustimmung der zuständigen Behörde ab 01.04.2010: Elektronische Nachweisführung obligatorisch ab 01.04.2010: Entsorger / Behörden müssen elektronisch signieren ab 01.02.2011: Erzeuger / Beförderer müssen elektronisch signieren
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Welche Dokumente müssen im elektronischen Abfallnachweisverfahren elektronisch signiert werden? Abfallbegleitscheine, Entsorgungsnachweise etc. (siehe Abfallnachweisverordnung Abschnitt 4 § 19) Einmalige Registrierung bei der ZKS Abfall Ist für alle teilnehmenden Firmen erforderlich Übergangsfristen für Erzeuger und Beförderer
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger benötigen für ihre Mitarbeiter jeweils eine qualifizierte elektronische Signatur: Signaturkarte wird immer für eine natürliche Person ausgestellt, nicht für eine juristische Person Persönliche Signaturkarte ist nicht übertragbar: Jeder Mitarbeiter, der elektronisch signiert, benötigt eine individuelle Signaturkarte. Es ist dringend davon abzuraten, dass sich mehrere Mitarbeiter eine Signaturkarte teilen -> entspricht der Blanko-Unterschrift eines Kollegen. Firmenzugehörigkeit kann mit aufgenommen werden Verwendungszweck kann eingeschränkt werden („Der Einsatzbereich dieses Zertifikates ist auf die Signierung von Nachrichten im Rahmen des elektronischen Nachweisverfahrens beschränkt.“)
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Bei der Ausstattung der Mitarbeiter mit Signaturkarten sollte (schriftlich) geregelt werden wo die Signaturkarte eingesetzt werden darf und wo sie nicht eingesetzt werden darf welche Zeichnungsberechtigung der Mitarbeiter im Unternehmen hat was passiert, wenn der Mitarbeiter seine Signaturkarte verliert was passiert, wenn der Mitarbeiter aus der Firma ausscheidet
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV Abfallerzeuger, -beförderer und –entsorger müssen nacheinander signieren: Mitarbeiter müssen jeweils zu gegebener Zeit die Nachweiserklärung bzw. den Begleitschein elektronisch signieren; Nachrichten und Signaturen werden übereinandergeschichtet („Layer-Technik“). Nur die Reihenfolge, nicht der Zeitpunkt der Signierung ist vorgegeben. - Abfallbeförderer benötigt nicht unbedingt eine mobile Signaturausstattung: - kann auch beim Erzeuger oder Entsorger signieren - kann auch von seinem Büro aus signieren (lassen)
Einsatz der elektronischen Signatur beim eANV IHK-Signaturkarte kann eingesetzt werden bei Länder eANV: www.zks-abfall.de (zentrale, kostengünstige Lösung der öffentlichen Verwaltung) Abfallmanagementsysteme kommerzieller Anbieter: Modawi: www.modawi.de Zedal: www.zedal.de Nsuite: www.nsuite.de eANV Portal: www.fum.de
Einsatzgebiete der elektronischen Signatur - E-Government Emissionshandel www.dehst.de IHK-Signaturanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ (http://signatur.ihk.de) E-Vergabe www.evergabe-online.de, www.ava-online.de, www.evergabe-nrw.de Elektronisch signierte Rechnung mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 14 Abs. 4 UStG Online-Mahnverfahren www.optimahn.de Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (z.B. für elektronisches Handelsregister) www.egvp.de Verpackungsverordnung: www.ihk-ve-register.de Online-Abfrage des Rentenkontos www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Elektronische Steuererklärung ELSTER www.elster.de Gesamtüberblick: www.signaturauskunft.de
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