Rechtliche Grundlagen

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Rechtliche Grundlagen

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Übersicht Normen/Rechtsordnung Rechtsfähigkeit, Rechtssubjekte Geschäftsfähigkeit Willenserklärungen Rechtsgeschäfte Besitz/Eigentum © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Normen/Rechtsordnung allgemein anerkannte als verbindlich geltende Regeln Sittliche Normen Rechtsnormen = Rechtsordnung Privatrecht Öffentliches Recht Bürgerliches Recht Handelsrecht ... Steuerrecht Strafrecht Verwaltungsrecht ... Arbeitsrecht ... © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Rechtsfähigkeit, Rechtssubjekte Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen: alle Menschen Juristische Personen: des Privatrechts Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen ... des öffentlichen Rechts Körperschaften, Anstalten, öffentliche Stiftungen © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit: Fähigkeit, rechtsgeschäftliche Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Geschäftsunfähigkeit Kinder unter 7 Jahre wegen Geisteserkrankung entmündigte beschränkte Geschäftsfähigkeit Kinder/Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren unbeschränkte Geschäftsfähigkeit natürliche Personen ab 18 Jahre juristische Personen © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Willenserklärungen Willenserklärung: Äußerung eines Willens mit dem eine bestimmte Rechtswirkung/Rechtsfolge erzielt werden soll. mündlich schriftlich durch schlüssiges Verhalten (konkludentes Verhalten) Formvorschriften für bestimmte Willenserklärungen Gesetzliche Schriftform (Kündigung, Verbraucherdarlehen) Öffentliche Beglaubigung (Ausschlagung einer Erbschaft, Antrag auf Eintragung in das Handelsregister) Notarielle Beurkundung (Grundstückskauf) © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

Rechtsgeschäfte Rechtsgeschäfte einseitige zweiseitige empfangs- bedürftige nicht empfangs- bedürftige einseitig verpflichtende zweiseitig verpflichtende Kündigung Mahnung Testament Schenkung Kaufvertrag Dienstvertrag ... © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Rechtsgeschäfte Nichtigkeit von Rechtsgeschäften Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen keine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei beschränkt Geschäftsfähigen bei Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten Verstoß gegen eine gesetzliches Verbot Sittenwidrigkeit Scheingeschäft Scherzgeschäft © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Rechtsgeschäfte Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Irrtum Übermittlungsfehler arglistige Täuschung widerrechtliche Drohung © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Besitz/Eigentum Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine Sache. Der Eigentümer kann über die Sache nach belieben verfügen, solange er die Rechte anderer nicht verletzt. © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld Ende Vielen Dank für eure/Ihre Aufmerksamkeit © Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld

© Thomas Wullengerd Rudolf-Rempel-Berufskolleg, Bielefeld