Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Birgit Bienzle)Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Prof. Dr. Manfred Edelhäuser)) Lebensmittel-überwachung in Baden-Württemberg Detlef Huhle Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 16.11.2012

Europäische Gesetzgebung Ebenen der Gesetzgebung Verordnung (EU) Nr. 178/2002 Verordnung (EU) Nr. 882/2004 Verordnungen (EU) Nr. 852-54/2004 (Hygienepaket) Europäische Gesetzgebung LFGB ergänzende Rechtsvorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft und produktspezifische Regelungen AVV Rahmenüberwachung Deutsche Gesetzgebung Organisation der Kontrollsysteme Umsetzung der Rechtsvorschriften und Durchführung der amtlichen Kontrollen Ländergesetzgebung

Verbraucherinnen / Verbraucher Fachlicher Austausch Bundesministerium (Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz) Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittel- sicherheit Bundesinstitut für Risiko- bewertung Risikomanagement Risikobewertung Abstimmung im Gesetzgebungsverfahren und Risikomanagement Fachlicher Austausch Kommunikation Kommunikation Minister- konferenzen Bundesforschungs- institute und BLE 16 Landesministerien LAV * Benennung Koordinierung Landesämter Untersuchungs- auftrag Beauftragte Laboratorien Betriebe Untersuchungs- ergebnisse Amtliche Kontrollen Unabhängige Überprüfung Kreise / Kreisfreie Städte Untersuchungsauftrag Untersuchungsergebnisse Amtliche Kontrollen * Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Anfragen Beschwerden Verbraucherinnen / Verbraucher

Das deutsche Lebensmittelkontrollsystem BVL Koordination auf Bundesebene Inspektionen, Probennahme, Vollstreckung 429 Behörden der Kreise 16 Ministerien 22 Bezirksregierungen 36 offizielle Laboratorien Netzwerk Überwachung Die Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern und Kreisen sind unterschiedlich: 429 Kreise und kreisfreie Städte: Probennahme, Überwachung und Vollzug vor Ort. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinämter der Kreise und kreisfreien Städte übernehmen die Kontrolle der Betriebe und die Probennahme vor Ort. Jedes Jahr werden fünf Proben pro Einwohner gezogen, das sind etwa 400.000 Proben im Jahr. Jede Probe wird in akkreditierten amtlichen lebensmittelchemischen oder Veterinäruntersuchungsämtern auf mindestens einen Parameter untersucht, manche Proben auch auf mehrere hundert Parameter. 29 Bezirksregierungen: Koordination und Fachaufsicht. Die Bezirksregierungen (in manchen Bundesländern auch Landesbehörden), haben die Fachaufsicht über die Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter beziehungsweise die Lebensmittelüberwachungsämter. Sie koordinieren die Überwachungs- und Untersuchungsprogramme auf Kreisebene. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Ausbildung, Fortbildung und Prüfung von Kontrolleurinnen und Kontrolleuren sowie die Zulassung von europaweit tätigen Betrieben und deren regelmäßige Überwachung. 16 Bundesländer: Koordination und Aufbereitung der Daten. Die zuständigen Verbraucherschutzministerien der Bundesländer sind für die Organisation der amtlichen Kontrollen in ihren Bundesländern zuständig. In den Landesuntersuchungsämtern laufen die Daten der Überwachungs- und Untersuchungsbehörden zusammen. Ein Teil der Daten wird aufbereitet für die Meldung an das BVL. Die Landesministerien verantworten außerdem die Gesetzgebung und die landesrechtlichen Durchführungsvorschriften. BVL: Koordination und Planung bundesweit. Das BVL koordiniert die Planung, Durchführung und Berichterstattung von bundesweit durchgeführten Untersuchungsprogrammen. Es unterstützt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sowie das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit bei der Berichterstattung an die EU-Kommission. Aufsicht, Organisation, Gesetzgebung Koordination der Lebensmittel- kontrolle auf Bezirksebene Probenanalyse, Expertenmeinungen 4

Organisation der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Birgit Bienzle)Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Prof. Dr. Manfred Edelhäuser)) Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Prof. Dr. Manfred Edelhäuser)) Bericht Oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) Weisung 4 höhere Lebensmittelüberwachungsbehörden Regierungspräsidien Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Tübingen 4 Untersuchungsämter (CVUA) Stuttgart – Karlsruhe – Freiburg – Sigmaringen §§ Gutachten Proben 44 untere Lebensmittelüberwachungsbehörden 35 Landkreise und 9 Stadtkreise Graphik: Birgit Bienzle, MLR , 28.02.2008 Seite 5

Was überprüft die Lebensmittelüberwachung ? Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Birgit Bienzle)Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Prof. Dr. Manfred Edelhäuser)) Was überprüft die Lebensmittelüberwachung ? Lebensmittel kosmetische Mittel Bedarfsgegenstände (Gegenstände, die mit Lebensmitteln oder dem Menschen in Berührung kommen) Wein Tabakerzeugnisse  Überwachung läuft strichprobenartig und risikoorientiert Folie 6, 25.03.2017

Auf was prüft die Lebensmittelüberwachung ? Ernährung / Nährstoffe Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Birgit Bienzle)Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg (Prof. Dr. Manfred Edelhäuser)) Auf was prüft die Lebensmittelüberwachung ? Einhaltung der Rechtsvorgaben „Schutz der Gesundheit“ „Schutz vor Irreführung“ Fremdkörper Bestrahlung Hygiene GVO Qualität Verderb chemische Rückstände und Kontaminanten Nachgemachte Lebensmittel Zusatzstoffe mikrobiologische Kontamination Kennzeichnung / Kenntlichmachung Ernährung / Nährstoffe Folie 7, 25.03.2017

Krisenmanagement - Entstehung der Bund-Länder-Vereinbarung Auslöser EHEC-Epidemie 2011, Beschluss der 7. VSMK, die Abstimmung bei länderübergreifenden Krisenfällen zu optimieren. Die "Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern in Krisenfällen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit" wurde von der 8. VSMK einstimmig gebilligt. Formal noch nicht in Kraft, jedoch sinngemäß bereits während des durch chinesische Tiefkühlerdbeeren ausgelösten Noroviren-Ausbruchs in Ostdeutschland im Sommer 2012 erfolgreich angewandt. Derzeit im Unterzeichnungsverfahren in den Ländern Folie 8, 25.03.2017

Krisenmanagement - Inhalte der Bund-Länder-Vereinbarung Folie 9, 25.03.2017

Krisenmanagement - Ziele / Inhalte Bund-Länder-Vereinbarung  Abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich Maßnahmen und vor allem der Kommunikation BMELV kann Krise „ausrufen“, wenn ein Vorfall nicht mit Routineverfahren zu beherrschen ist. Einberufung Krisenrat Lageeinschätzung / Lagebild grundlegende Vorgaben, Strategien Abstimmung wesentlicher Fragen Übertragung bestimmter operativer Aufgaben an die TaskForce. Ermittlung der Ursachen sowie Vorschläge zur Abstellung eines Problems Bündelung und Koordination des Fachwissens Folie 10, 25.03.2017

Lebensmittelüberwachung - Baden-Württemberg Zahlen 2011 232.374 registrierte Lebensmittelbetriebe davon 72.015 mit 107.676 Kontrollbesuchen kontrolliert (= 31%) davon 27,6 % mit Verstößen und Maßnahmen (vor allem Hygiene und Kennzeichnung, 31 % bei Gemeinschaftsverpflegung und Gaststätten) Ahndung: 391 Strafverfahren, 2.450 Owi-Verfahren, 1.838 Bußgeldbescheide, 4.362 Verwarnungen 1.595 sofortige Betriebsschließungen 51.282 untersuchte Proben davon 47.314 Lebensmittel, 1.482 Kosmetika, 2.186 Bedarfsgegenstände und 283 Tabakerzeugnisse, außerdem Radioaktivität, Trinkwasser. davon beanstandet: 17 % der Lebensmittel, 23% der Kosmetika, 30 % der Bedarfsgegenstände und 6 % der Tabakerzeugnisse Folie 11, 25.03.2017

Lebensmittelüberwachung - Baden-Württemberg Schulverpflegung Zahlen 2011 2.265 registrierte Schulverpflegungen (12.878 Küchen und Kantinen gesamt)* davon 836 kontrolliert (= 37 %) davon 60,8 % mit allen Verstößen, die teilweise auch nicht zu behördliche Maßnahmen geführt haben (im Vergleich 66,8 % bei Küchen und Kantinen insgesamt), vor allem Eigenkontrollsystem, Personal- und Betriebshygiene, Bauliches, Temperaturüberwachung, Kennzeichnung Probenuntersuchungen in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegungen überwiegend nur anlassbezogen sinnvoll! 25 Betriebe beprobt, davon 6 (=24%) beanstandet. im Vgl. Küchen und Kantinen gesamt: 552 Betriebe beprobt, davon 19 %. * Die Zahlen sind nicht mit denen der Vorgängerfolie vergleichbar, da zum einen nicht unbedingt von einer vollständigen Erfassung der Betriebe ausgegangen werden kann und zum anderen die „Verstoßquote“ deutlich höher ist, weil hier auch geringfügige Verstöße enthalten sind, die nicht zu amtlichen Maßnahmen geführt haben.

Vielen Dank für Ihr Interesse!