So funktioniert die Europäische Union

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So funktioniert die Europäische Union Michael Buckup 25. März 2017 1

Eine Erfolgsgeschichte seit 1957 Der Aufbau Europas Von der EKGS der 6 zu der EU der 27 Finnland Österreich Schweden Beitritt 1995 Estland Lettland Litauen Malta Polen Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Zypern Beitritt 2004 Beitritt 2007 Bulgarien Rumänien Portugal Spanien Beitritt 1986 Griechenland Beitritt 1981 Dänemark Großbritannien Irland Beitritt 1973 Belgien Frankreich Luxemburg Deutschland Italien Niederlande 1957 Römische Verträge Beitrittsland: Kroatien ( 2013) Kandidaten: Türkei, FYROM, Island, Serbien Potentielle Kandidaten : Montenegro, Kosovo, Albanien, Bosnien u. Herzegowina

1. Dezember 2009 Vertrag von Lissabon 1. Die Geschichte der EU 25. März 1957 Vertrag von Rom  Gründung der EWG: Gemeinsamer Markt & Freizügigkeit 18. April 1951 Vertrag von Paris  Gründung EGKS 30. Juli 1962 Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU 1965 Fusionsvertrag: EGKS, EWG, EURATOM = EG 1986 EEA  Binnenmarkt & Stärkung des EP 7. Februar 1992 Vertrag von Maastricht Vertrag über die Europäische Union, 3-Säulenstruktur, Euro 17. Juni 1997 Vertrag von Amsterdam  Veränderung u. Ergänzung zu Maastricht, Sicherung der Handlungsfähigkeit nach EU-Erweiterung 26. Februar 2001 Vertrag von Nizza Änderung des Maastrichter Vertrags, Institutionelle Weiterentwicklung, Einführung von qualifizierter Mehrheit Meilensteine Die Anfänge der EU gehen auf die Lehren des Zweiten Weltkriegs zurück: In Europa sollte es nie wieder Krieg und Zerstörung geben. So gründeten sechs Länder 1950 die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), um die Länder Europas wirtschaftlich und politisch zu vereinen und einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten. Gründungsmitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Mit dem Vertrag von Rom wird 1957 die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) gegründet, die den „Gemeinsamen Markt“ schafft (=Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen, Gemeinsamer Markt) 1962: Beginn der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Die Mitgliedstaaten kontrollieren gemeinsam die Nahrungsmittelproduktion. Landwirte erhalten einheitliche Preise für ihre Erzeugnisse. 1965 Fusionsvertrag: führe eine einheitliche Kommission und einen einheitlichen Rat für die drei Europäischen Gemeinschaften ein (EGKS, EWG und Euratom  Europäische Gemeinschaft: EG) Obwohl Binnenzölle bereits abgeschafft wurden, verläuft der Handel innerhalb der EG nicht reibungslos. Haupthemmnisse sind unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften. Die Einheitliche Europäische Akte von 1986 (EEA) soll diese Probleme im Rahmen eines umfassenden Sechsjahresprogramms lösen. Ferner werden die Befugnisse des Europäischen Parlaments ausgeweitet und die Zuständigkeit der EU im Bereich Umweltschutz gestärkt. 7. Februar 1992 Vertrag von Maastricht Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in „Europäische Gemeinschaft“. Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres eingeführt. Durch die Einbeziehung der Regierungszusammenarbeit in das bestehende Gemeinschaftssystem hat der Vertrag von Maastricht eine neue Struktur mit drei politischen und wirtschaftlichen „Säulen“ geschaffen  Es entstand die Europäische Union (EU). 17. Juni 1997 Vertrag von Amsterdam Veränderung u. Ergänzung zu Maastricht, Sicherung der Handlungsfähigkeit nach EU-Erweiterung 26. Februar 2001 Vertrag von Nizza Hauptzweck: institutionelle Reform, damit die Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten im Jahr 2004 und auf 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2007 effizient funktioniere Einführung von qualifizierter Mehrheit 1. Dezember 2009 Vertrag von Lissabon

Reformvertrag – Vertrag von Lissabon Reformvertrag seit 1. Dezember 2009 in Kraft Mehr Mitentscheidungsrechte für Parlament Verträge statt Verfassung Bisherige Verträge über EU werden angepasst Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik statt „Außenminister“ „Verordnung“, „Richtlinie“ und „Entscheidung“ statt „Gesetz“ Flagge, Hymne und Leitspruch werden nicht erwähnt Charta der Grundrechte bleibt für die Mitgliedsstaaten rechtsverbindlich ( außer UK + Polen ) Doppelte Mehrheit tritt erst 2014 in Kraft – qualifizierte Mehrheit bis 2017 möglich

Gemeinsame Rechte – die Charta der Grundrechte I – Würde des Menschen I – Würde des Menschen u. a. Recht auf Leben; Verbot der Todesstrafe; Recht auf Unversehrtheit; Verbot der Folter; Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit II – Freiheiten II – Freiheiten u. a. Schutz personenbezogener Daten; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Freiheit der Meinungsäußerung; Versammlungsfreiheit; Freiheit der Kunst und der Wissenschaft; Recht auf Bildung; Eigentumsrecht; Asylrecht III – Gleichheit III – Gleichheit u. a. Verbot von Diskriminierung wegen Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Ausrichtung o. ä., Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen; Gleichheit von Männern und Frauen IV – Solidarität IV – Solidarität u. a. Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung; gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen; Verbot der Kinderarbeit; soziale Sicherheit und soziale Unterstützung; Gesundheitsschutz; Umweltschutz; Verbraucherschutz Die Charta wurde ursprünglich vom ersten europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet und u. a. vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union gebilligt. Rechtskraft erlangte die zur Eröffnung der Regierungskonferenz von Nizza am 7. Dezember 2000 feierlich proklamierte Charta nach dem Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrages jedoch erst am 1. Dezember 2009 gemeinsam mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon. Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil des Vertrags; durch den Verweis in Artikel 6 des durch den Lissaboner Vertrag geänderten EU-Vertrages wird sie jedoch für alle Staaten, ausgenommen Großbritannien, Polen und Tschechien, für bindend erklärt. V – Bürgerrechte V – Bürgerrechte u. a. aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen; Recht auf Zugang zu Dokumenten; Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit VI – Justizielle Rechte u. a. Recht auf wirksamen Rechtsbehelf und unparteiisches Gericht; Unschuldsvermutung; Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen 5 5

Die Europäische Union 2012 500 Millionen Menschen 27 Staaten 23 Amtssprachen 147,2 Mrd. € Haushalt 4.324.782 km² Im Vergleich dazu hat der Bundeshaushalt 2011 Ausgaben von 305,8 Milliarden Euro = 3812€/Bürger - EU c. 284 € / Bürger Die EU erstreckt sich über 35 Breitengrade und 43 Längengrade und 3 Zeitzonen Norden 70° Utsjoki in Finnland Süden 34°50‘ Insel Gavdos Griechenland Westen -9°30‘ Cabo da Roca Portugal Osten 34°30‘ Rizokarpasso auf Zypern 6 6 6

70 Prozent aller Entscheidungen, die die Menschen in Niedersachsen betreffen werden in Brüssel getroffen 7 7 7

Die Organe der Europäischen Union Europäischer Rat (ER) Europäisches Parlament (EP) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäische Kommission (EK) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) Ausschuss der Regionen (AdR) Europäischer Gerichtshof (EuGH) Europäischer Rechnungshof (EuRH) Europäische Investitionsbank (EIB) --------------------------- Europäischer Investitionsfonds (EIF) Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) ---------------------------- Europäische Zentralbank (EZB) Dezentrale Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Europol) Organe Beratende Ausschüsse Einrichtungen mit Sonderstatus

Wer das kennt… Bundestag Bundesrat Wahlbevölkerung Bundeskabinett Bundesregierung Bundestag Bundesrat Das föderale System in der Bundesrepublik lässt sich mit dem System der EU vergleichen Bundestags wahlen Länderparlamente Wahlbevölkerung Landtagswahlen 9 9

Hat auch damit keine Probleme Europäischer Rat (ER) Europäische Kommission (EK) Rat der Europäischen Union (Rat) Europäisches Parlament (EP) Europawahl 4. – 7. Juni 2009 Wahlbevölkerung in 27 Staaten 27 Mitgliedsstaaten

Der Europäische Rat Staats- und Regierungschefs der 27 Mitgliedstaaten und Präsident der Europäischen Kommission legt als oberstes politisches Entscheidungsgremium die Leitlinien der EU fest tritt viermal im Jahr zusammen als „Gipfeltreffen“ im Mittelpunkt der Medien

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) vertritt die Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten tritt in neun unterschiedlichen Formationen zusammen (z. B. Agrarminister) Gesetzgeber zusammen mit dem Parlament ist das Gremium mit der größten Entscheidungsbefugnis die Länder haben je nach Größe unterschiedliches Stimmrecht Stimmen Staaten 3 Malta 4 Luxemburg, Zypern, Estland, Slowenien, Lettland 7 Litauen, Irland, Finnland, Dänemark, Slowakei 10 Österreich, Schweden, Bulgarien 12 Portugal, Ungarn, Belgien, Tschechische Republik, Griechenland 13 Niederlande 14 Rumänien 27 Polen, Spanien 29 Italien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland Doppelte Mehrheit : 55% MS – 65% Bevölkerung ab 2014 12 12

Stimmen im Ministerrat Staaten 3 Malta 4 Luxemburg, Zypern, Estland, Slowenien, Lettland 7 Litauen, Irland, Finnland, Dänemark, Slowakei 10 Österreich, Schweden, Bulgarien 12 Portugal, Ungarn, Belgien, Tschechische Republik, Griechenland 13 Niederlande 14 Rumänien 27 Polen, Spanien 29 Italien, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Deutschland Unterschiedliche Abstimmungsverfahren: Rat entscheidet einstimmig, in Verfahrensfragen mit einfacher Mehrheit Einfache Mehrheit 255 von 345 Stimmen Die Stimmenverteilung richtet sich grob nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten, wobei die kleinen Staaten proportional bevorzugt sind Nach Reformvertrag doppelte Mehrheit : 55 % der Stimmen , müssen 65% der Bevölkerung vertreten Neu Ratspräsident ( Belgier Hermann van Rompuy ) – amtiert 2 ½ Jahre 13

Das Parlament vertritt die Interessen der europäischen Bürgerinnen und Bürger Mitglieder werden alle 5 Jahre in allgemeiner, freier, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt (keine Wahlrechtsgleichheit) 754 Abgeordnete in acht Fraktionen (Anzahl der Sitze differiert je nach Größe der Mitgliedstaaten, wobei kleine Länder allerdings überproportional vertreten sind) übt in vielen Politikbereichen gemeinsam mit dem Rat die gesetzgebende Gewalt aus und ist die letzte Instanz in Haushaltsfragen 1952 EP kommt als „gemeinsame Versammlung“ das erste Mal zusammen 1962 Umbenennung in Europäisches Parlament 1975 Erste Wahl zum Europäischen Parlament 14 14

DE 99 FR 74 UK 73 IT RO 33 ES 54 NL 26 BE 22 EL PT SE 20 BG 18 AT 19 DK 13 SF IE 12 LU 6 EE LV 9 LT PL 51 CZ SK HU SL 8 MT CY Sitze 2009 - 2014 Derzeit 10 Abgeordnete aus Niedersachsen 5 CDU, 2 SPD, je 1 FDP., Grüne, Linke 15 15

Die Fraktionen des Europäischen Parlaments 16 16

Die Europäische Kommission wahrt und vertritt die Interessen der gesamten EU, indem sie - EU-Politik umsetzt und die Einhaltung des europäischen Rechts überwacht - Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (sog. Initiativrecht) - Beschlüsse von Rat und Parlament (Gesetzgeber) ausführt und den Haushalt verwaltet sie besteht aus 27 Kommissaren und einem Verwaltungsunterbau von ca. 25.000 Beamten Neu : 1 Kommissarin als Hohe Repräsentantin für Außenpolitik ( Catherine Ashton) 17 17

Aufgabengebiete der Generaldirektionen Politiken Außenbeziehungen Allgemeine Dienste Interne Dienste Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit Justiz, Freiheit und Sicherheit Humanitäre Hilfe Amt für amtliche Veröffentlichungen Dolmetschen Bildung und Kultur Landwirtschaft und ländliche Entwicklung OLAF Europ. Amt für Betrugsbekämpfung Haushalt Binnenmarkt und Dienstleistungen Regionalpolitik Entwicklung Eurostat Informatik Energie und Verkehr Steuern und Zollunion Erweiterung Generalsekretariat Interner Auditdienst Fischerei und maritime Angelegenheiten Umwelt EuropeAid – Amt für Zusammenarbeit Kommunikation Juristischer Dienst Forschung Unternehmen und Industrie Handel Personal und Verwaltung Gesundheit und Verbraucher-schutz Wettbewerb Politischer Beraterstab Gemeinsame Forschungsstelle Wirtschaft und Finanzen Übersetzung Informations- gesellschaft und Medien Gebäude, Anlagen und Logistik Exekutiv- Agenturen 18

Unterschiedliche Lebensstandards Die EU-Regionalpolitik soll helfen, die Unterschiede zu verringern, damit die Menschen dort leben und arbeiten können, wo sie geboren sind. Gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen ist deshalb eines der wichtigsten Ziele der EU – auch um das Abwandern aus strukturschwachen Regionen (rot) in attraktivere Regionen (grün) zu verhindern. 19 19

Deutsche EU-Strukturfördergebiete und -mittel 2000-2006: 28,33 Mrd. Euro 2007-2013: 23,39 Mrd Euro* *in Preisen 2004

EU für Verbraucher Lebensmittelsicherheit   Lebensmittelsicherheit Europäische Verbraucherinformationsstellen Online – Einkäufe – z.B. Preistransparenz bei Flugtickets Irreführende Werbung – Haustürgeschäfte Schutz vor unlauteren Kreditgeschäften / Anlagen Flugpassagierrichtlinien Urlaubsreise Garantien und Standards Sicherheit Kinderspielzeuge Nichtraucherschutz 22 22 22

EU für Verbraucher   Die GSM-Norm ist eine europäische Erfolgsgeschichte: Die eigentliche technische Norm wurde im Zuge von EU-Forschungs- und Einführungsprogrammen entwickelt und durch die europäische Regulierung der Kommunikationsbranche unterstützt. Der daraus folgende Wettbewerb förderte die Weiterentwicklung und führte zur Senkung der Gerätekosten und Gesprächsgebühren – eine positive Rückkopplung, bei der alle gewinnen. Gebühren für Gespräche über innereuropäische Grenzen gesenkt – Roaming / SMS 23 23 23

Europäische Projekte   Weltraumforschung Galileo Airbus 24 24

Symbole der EU Europatag Journée de l‘Europe Hymne L‘hymne Motto Devise Flagge Drapeau 25

Was die EU für die Menschen bedeutet Quelle Eurobarometer – Gefragt wurde „Was fällt Ihnen spontan zur EU ein?“ – Mehrfache Antworten möglich, deswegen Gesamtsumme über 100 Prozent 26 26

Ein neues Symbol der Einheit € 27

€ - Zone 28 Der Euro in der Welt Der Euro dient nicht nur als Währung der Euro-Zone, sondern besitzt auch eine starke internationale Präsenz. Mit Hilfe von Währungen werden Wohlstandsgüter gewahrt, geschützt und zwischen Ländern, Organisationen und Einzelpersonen ausgetauscht. Bei einer globalen Währung wie dem Euro geschieht dies auf globaler Ebene. Seit der Einführung im Jahr 1999 hat sich der Euro als wichtige internationale Währung fest etabliert, gleich hinter dem US-Dollar. Mitgliedstaaten der Euro-Zone Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht übernommen haben EU-Mitgliedstaaten mit einer Ausnahmeklausel 28

Von der Idee zur Gesetzgebung  Kommission wird aktiv Nichtraucher schutz Eine Generaldirektion nimmt Gesetzgebung in ihren jährlichen Arbeitsplan auf – vorgeschlagen von einer Abteilung, die deren Notwendigkeit begründet A draft for a piece of legislation — a regulation, a directive or a decision — is normally prepared by the leading service - only after internal consultation of all other services concerned in the Commission and external consultation of national authorities, interested parties and stakeholders. 29

Von der Idee zur Gesetzgebung Generaldirektion sieht die Notwendigkeit, tätig zu werden Forschung Interne Beratung Externe Beratung What is the public perception – What's the political benefit Opinion research – market research – strategic planning (obstacles by airlines – current situation – impact assessment) DG COMP DG MARKT DG EMPL DG JLS DG EFCIN 30

Von der Idee zur Gesetzgebung  Kommission präsentiert einen Vorschlag Nichtraucher schutz The (1) Commission presents a legislative proposal to (2) Parliament and the (3) Council simultaneously. Parliament adopts (4) amendments and submits them to the Council If the Council agrees with the outcome of Parliament’s first reading : (5) the legislative text is adopted 31

Von der Idee zur Gesetzgebung  Kommissionsvorschlag wird beraten Belgium [12] Denmark [7] Germany [29] Estonia [4] Finland [7] France[29] Greece [12] UK [29] Irland [7] Italy [29] Latvia [4] Lithuania [7] Luxemburg [4] Malta [3] Netherlands [13] Austria [10] Poland [27] Portugal [12] Sweden [10] Slovakia[7] Slovenia [4] Spain [27] Czech R. [12] Hungary Cyprus [4] Romania (14) Bulgaria (10) Nichtraucher schutz Council There are more than 50.000 involved in lobbying in Brussels Interessen und Wünsche der 27 Staaten müssen eingezogen werden Lobbyisten 32

Von der Idee zur Gesetzgebung  Kommissionsvorschlag wird beraten Nichtraucher schutz Parlament Ausschüsse und Plenum Lobbyisten 33

Von der Idee zur Gesetzgebung  Zweite Lesung Nichtraucher schutz Ausschüsse und Plenum (3) Parliament may approve the common position or take no decision, and the (4) legislative text is adopted in the form of the common position If the (1) Council does not accept Parliament’s first reading vote, it draws up a (2) common position. Or Parliament may table amendments to the common position (subject to certain restrictions). In this case : either the (5) Council approves Parliament’s amendments, and the (6) legislative text is adopted or the Council rejects them, and a Conciliation Committee (27 Members of Parliament and 27 Members of the Council) is convened to seek to reconcile the positions Parliament may reject the common position by an absolute majority of its members, in which case the legislative text is rejected Lobbyisten 34

Von der Idee zur Gesetzgebung  Dritte Lesung Nichtraucher schutz The (1) Conciliation Committee adopts a (2) ‘joint text’ based on the common position and the EP’s second reading amendments. If the Council and (3) Parliament approve the ‘joint text’ in its entirety, the (4) act is adopted. If the Conciliation Committee cannot agree on a ‘joint text’, or if Parliament or the Council does not approve it, the (5) act is deemed not to have been adopted. 35

Von der Idee zur Gesetzgebung  Umsetzung in nationales Recht Verordnung gilt unmittelbar Richtlinie wird umgesetzt Verordnung (EWG) Nr. 1677/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualitätsnormen für Gurken Außer Kraft gesetzt 1. Juli 2009 36

Von der Idee zur Gesetzgebung  Umsetzung in nationales Recht Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Air Passenger Rights  Nichtraucher schutz 37

Und wenn nicht umgesetzt wird? Vertragsverletzungsverfahren Vorverfahren gerichtliches Verfahren Vorabentscheidungsverfahren Nichtigkeitsklage (Anfechtung) Untätigkeitsklage

Leben in den EU-Staaten Grundrecht: Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich in jedem EU-Land aufzuhalten und in jedem Mitgliedsstaat einen Wohnsitz zu nehmen. Bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten benötigen Sie nur einen gültigen Pass oder Personalausweis. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten können Sie einen Wohnsitz nehmen, wenn Sie: Als Arbeitnehmer oder Selbstständige erwerbstätig sind. Bei einer privaten oder öffentlichen Einrichtung für ein Studium, eine Ausbildung o.ä. als Hauptzweck eingeschrieben sind. Über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um damit für Ihren Lebensunterhalt aufzukommen und eine umfassende, im Aufnahmeland gültige Krankenversicherung besitzen. Ihre persönlichen Dinge / Besitz können Sie ohne Einschränkung zoll- und steuerfrei einführen. Sie haben das Recht auf Teilnahme an den Kommunalwahlen.

Arbeiten in den EU-Staaten Jeder EU-Bürger hat das Recht in einem anderen Land der EU zu arbeiten, bzw. im Laufe seiner Erwerbstätigkeit in verschiedenen Ländern als Angestellter oder Selbstständiger tätig zu sein. EU-Vorschriften sorgen auch dafür, dass Sie nur einem Sozialversicherungssystem angeschlossen sind. Im Prinzip sind Sie in dem Land sozial versichert in dem Sie arbeiten. Die Ansprüche auf eine Altersversorgung bleiben gewahrt. Sie haben Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie Einheimische. Daher zahlen ihr auch die gleichen Beiträge. Wer arbeitslos ist, kann sich „ausreichend lange“ (d.h. in der Regel für sechs Monate zur Stellensuche in einem Mitgliedsland aufhalten). Sie können sich auf alle Stellenangebote in der EU bewerben (ausgenommen bestimmte Stellen im öffentlichen Dienst).

Vielen Dank! www.eiz-niedersachsen.de