DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch

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DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch Tarifvertrag zur Qualifizierung: Konzepte zur Umsetzung in der Praxis. Erfahrungen aus Baden-Württemberg DGB-Bildungswerk Düsseldorf, 24. Oktober 2006 Erhard Pusch

Wohnbevölkerung, Nationalitäten, Verteilung In BW 10.661.320 Menschen, darunter 1.297.738 Ausländer 12,2% d.h. hat nach NRW (1,9 Mio.) die meisten Ausländer Türkei 322.849, Italien 185.253, Serbien+Montenegro 120.167 und Griechenland 82.935 sind die am stärksten vertreten Nationen Innerhalb BW leben die meisten Ausländer in den Städten Stuttgart (24,5%), Mannheim (21,6%), Heilbronn (20,6%) und Ulm (17,7%), wobei selbst Ulm einen höheren Ausländeranteil als Berlin (West) (17,4%) aufweist. davon leben über 50% der Ausländer länger als 10 Jahre, ein Drittel sogar über 20 Jahre in BW

Erwerbstätige/ausländische Arbeitnehmer Zahlen: aus Statistisches Bundesamt und Statistisches Landesamt Ba-Wü. Baden-Württemberg im Jahr 2002 insg. 5.019.000 Erwerbstätige davon 450.277 ausl. AN (8,96 %) TR 108.766 (24,14 %) I 70.524 (15,65 %) YU (SM) 54.493 (12,09 %) GR 30.906 ( 6,86 %) Bundesrepublik im Jahr 2002 insg. 36.536.000 Erwerbstätige davon 1.959.953 ausl. AN (5,29 %) TR 534.521 (27,26 %) I 195.575 ( 9,97 %) YU (SM) 183.488 ( 9,35 %) GR 107.339 ( 5,47 %)

Statistische Bundesamt 11/2002 Schulabschluss allgemeinbildende Schulen in der BRD Schuljahr 2000/2001 Deutsche 8,6 % Ohne Hauptschulabschluss 24,2 % Hauptschulabschluss 41,7 % Realschulabschluss 25,5 % Hochschulreife incl. Fachhochschulreife Ausländer 20,3 % Ohne Hauptschulabschluss 40,1 % Hauptschulabschluss 29,0 % Realschulabschluss 10,6 % Hochschulreife incl. Fachhochschulreife Statistische Bundesamt 11/2002

Ausländerarbeitslosigkeit in BW Ausländer sind von Arbeitslosigkeit überproportional betroffen: Der Anteil der Ausländer an der Gesamtarbeits- losigkeit lag im April 2003 bei 23,1% (79.404) und damit erheblich über dem Anteil der Ausländer an den Erwerbspersonen von 13,3% 74,5% der arbeitslos gemeldeten Ausländer war 9/2003 ohne Berufsabschluss (Deutsche 34,1%) 40% (15% D) aller 14 bis 18 - jährigen Ausländer waren 2002 in der BRD ohne Ausbildung

Arbeitsplätze von An- und Ungelernten fallen weg BW hat in der M+E Industrie einen überdurchschnittlichen Anteil an An- und Ungelernten (Bund: 25 Prozent) Nach einer Projektion des IAB/Prognos von 1999 wird sich der Trend vom Wegfall niedrig qualifizierter Tätigkeiten und dem Aufbau höher qualifizierter Tätigkeiten bis 2010 ungebrochen fortsetzen

Michael Schumann, SOFI Mitteilungen Nr.31,Juli 2003 Änderung der Qualifikationsanforderungen Höhere qualifizierte vs. einfache Tätigkeiten Michael Schumann, SOFI Mitteilungen Nr.31,Juli 2003

Weiterbildung - empirische Praxis I CVTS II + BSW VIII 2000 2. Europäische Weiterbildungserhebung (CVTS II): bei der Anbieterquote belegt Deutschland einen Mittelplatz (Platz 9) bei der Chance daran teilzunehmen Platz 16 Repräsentativbefragung BSW VIII, 2000: je höher der Bildungsabschluss, um so umso höher die Chance daran teilzunehmen. Bei Personen ohne Berufsabschluss 9 % mit Lehre bzw. Berufsfachschule 27 % Meister- und andere Fachschulabsolventen 42 mit Hochschulabschluss 43 %

Quelle: FATK 2003

Quelle: FATK 2003

Quelle: FATK 2003

Weiterbildungsaktivitäten der Betriebe Repräsentativbefragung des Instituts für Wirtschaft (IW) 2003 (1087 Betriebe) Rückgang der Weiterbildungsaktivitäten der Betriebe 1998 von 99,7% auf 97,1% im Jahr 2001 Anteile der weiterbildungsaktiven Betriebe 2001*: Lernen in der Arbeitsituation 92,7 % Informationsveranstaltungen 91,8 % selbstgesteuertes Lernen m. Medien 86,9 % Externe Lehrveranstaltungen 84,3 % Interne Lehrveranstaltungen 75,6 % Umschulungsmaßnahme 12,7 % * ohne Coaching, Lerninseln, Qualitätszirkel, Jobrotation

Dauer und Kosten der Weiterbildung Repräsentativbefragung des Instituts für Wirtschaft (IW) 2003 2001 fanden im Durchschnitt 13,6 h Weiterbildung/Jahr pro Mitarbeiter (1998: 19,8 h ) statt, dies entspricht einen Rückgang von 6,2 h 2001 wurden im Durchschnitt 869 Euro pro Mitarbeiter/ Jahr ausgegeben, 1998 waren es noch 1128 Euro, dies entspricht einen Rückgang von 23 Prozent

TVQ - Tarifvertrag zur Qualifizierung der TVQ wurde am 19.06.2001 abgeschlossen trat ab 01.09.2001/01.01.2002 in Kraft umfasst die 3 Tarifgebiete im Land Baden– Württemberg gilt für alle Arbeitnehmer außer leitenden Angestellte, Auszubildende, Heimarbeiter/-innen

Start und Grundsätzliches Start der Agentur am 1. Juli 2002 Paritätisch besetzt und finanziert Nicht zuständig für Auslegungsfragen Ansprechpartner für beide Betriebsparteien Beratung vor Ort gemeinsam mit beiden Betriebsparteien

Das Wichtigste des TVQ auf einen Blick Betriebliche Weiterbildung (§ 2) Persönliche Weiterbildung (§ 5) Vereinbarung und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (§ 3) Konfliktlösung (§ 4) Gemeinsame Agentur (§ 6)

Aufgaben der AgenturQ informieren beraten entwickeln schlichten zertifizieren

Information und Beratung 140 Betriebe zu TVQ, Projekten und WB-Themen beraten 1900 Betriebsräte, Personalmanager, Weiterbildner u.a. auf Veranstaltungen zu TVQ, Aufgaben und Beratungsangebot der Agentur und Weiterbildungsthemen informiert   4 Fachtagungen zur Umsetzung des TVQ mit zusammen 600 Teilnehmern aus 300 Betrieben 2 Fachtagungen zum Projekt Weiterbildung im Prozess der Arbeit mit 240 Teilnehmern In 4 Firmen Inhouse-Schulungen für Führungskräfte zum Qualifizierungsgespräch durchgeführt Vier Firmen bei der Umsetzung des TVQ begleitet.

Projekte WAP (Weiterbildung im Prozess der Arbeit) Transfer Plus Ältere Arbeitnehmer (geplant)

Zertifizierungstelle (ZAQ) Akkreditierung nach DIN EN 45012 DIN EN 45012 und der AZWV Zertifizierung von Bildungsanbieter nach der ISO 9001:2000 Bildungsträger und Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III +AZWV

Die Umsetzung des Tarifvertrages zur Qualifizierung Formular für das Q-Gespräch Q-Gespräch Konflikt MA Vorschläge Dokumentation des Gesprächsergebnisses Mitarbeiter und Führungskraft führen gemeinsam das Q-Gespräch Feststellen des Q-Bedarfs + Q-maßnahmen Vorbereitung auf das Q-Gespräch Bearbeitung durch PA Arbeitgeber und BR beraten gemeinsam über die Umsetzung Q-Gespräch Vorschläge FK Einladung Räumlichkeit Zeitrahmen Äußere Einflüsse Bildungsplan umsetzen

Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQ I Umsetzung TVQ ist vielfach aufwendig, da neue Strukturen geschaffen werden müssen Betriebe fürchten zusätzlichen Personalaufwand und Bürokratie Betriebe haben Angst Arbeitnehmer nach Weiterbildungsmaßnahmen abwandern Arbeitnehmer ein höheres Gehalt erwarten Bildung auf Vorrat betreiben Weiterbildungskosten steigen Betriebe behaupten TVQ schon umgesetzt zu haben Alte Regelungen besser DIN EN ISO 9001 Jeder hat Anspruch auf ein Gespräch –Tür ist immer offen Arbeitnehmer sollen Zeiten für Weiterbildung einbringen Eigenverantwortung ???!!!

Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQ II Die Umsetzung hängt nicht vorrangig von der Betriebsgröße sondern von der Unternehmenskultur ab Erster Schritt in eine strukturierte Personalentwicklung Personalentwickler meist erst ab 400 Arbeitnehmer. Sind häufig der Personalabteilung zugeordnet Informationsmaterialien für Betriebe sind gut (IGM + SWM + AQ) Betriebe fehlen oft jedoch praktische Umsetzungsbeispiele (Referenzbetriebe) 14-Schritte-Programm: Von der Gesprächsvorbereitung bis zum Seminarbeurteilungsbogen Fachtagungen zur Umsetzung des TVQ kamen bei Personalern und Betriebsräten gut an

Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQ III Welchen Charakter hat das Qualifizierungsgespräch? Kann es mit anderen Gesprächen verbunden werden? Wie können sich Führungskräfte und Mitarbeiter auf das Gespräch vorbereiten? Wie kann mit Ängsten von Mitarbeitern und Führungskräften umgegangen werden? Was sind betrieblich notwendige Weiterbildungsmaßnahmen? Gibt es klare Abgrenzungen zwischen persönlichen und betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen ? Umgang mit unterschiedlichen Auffassungen über Weiterbildungsmaßnahmen – Konfliktregelung

Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQ IV Umgang mit wenig interessierten Arbeitnehmern an Qualifizierungsgespräch bzw. WB-maßnahmen? Ist das Qualifizierungsgespräch als Hol- oder Bringschuld zu sehen? Kann Person des Vertrauens/Dolmetscher mitgenommen werden? Wie wird Umsetzung konkret unter Einbezug des bereits Bestehenden angegangen? Welche Rolle spielen Weiterbildungsbudgets? Gibt es EDV-Tools zur Unterstützung des Gesamtablaufs? Wie kann die Wirkung von Weiterbildungsmaßnahmen ermittelt werden? Wie ist ROI? Wer veranlasst und organisiert die Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb?

Erfahrungen bei der Umsetzung des TVQ V Ankündigungsfristen bei persönlichen Weiterbildungsmaßnahmen zu lang Drei Jahre Freistellungsphase zu kurz Betriebe wollen es in der Hand haben, wer eine Wiedereinstellungszusage nach dem Studium erhält Betriebe klagen, dass die Bezugsgröße 50 Arbeitnehmer zu klein ist Betriebe wollen keine Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des TVQ abschließen BV als Ergebnis des Umsetzungsprozesses und nicht zu Beginn der Umsetzungsphase abschließen Pilotbereiche (Test) für Qualifizierungsgespräch festlegen

Was sind die Anforderungen an die Weiterbildung von An- und Ungelernten ? Die Weiterbildung von An- und Ungelernten muss ausgeweitet werden Es müssen beschäftigungswirksame und arbeitsmarktverwertbare Kompetenzen vermittelt, dokumentiert und zertifiziert werden Mittelfristige Qualifikationsanforderungen müssen ermittelt und mit der Unternehmens- und Personalentwicklung sowie der Weiterbildung verzahnt werden. Die subjektiven Kompetenzen der Beschäftigten müssen dabei berücksichtigt werden (s. Kompass-Instrumente) Weiterbildung im Prozess der Arbeit muss gezielter eingesetzt werden Lernförderliche Arbeitsplätze müssen eingerichtet werden Lerngruppen und Lernbegleiter sollen die Weiterbildungsmotivation erhöhen.

Weiterbildungsmaßnahmen und - modelle Weiterbildung in Zeiten von Kurzarbeit nutzen Grundkurs in Elektronikmontage (z.B. Diehl AKO, Balluf, Wahler etc.) einführen Grundkurs Metall (z.B. Bessey, Bosch.etc. mit vorgelagertem Rechnen- und Deutschkurs) einführen Anlagenführer (z.B. HQ-Qualifizierung Bosch), Teilezurichter Bodenseemodell, Mentoringprojekt Möglichkeiten den Berufsabschluss nachzuholen ESMO (Esslinger Modell) bzw. Proqua Berufsabschlüsse z.B. Industriemechaniker, Bosch, ZF etc. Sprachkurse Interkulturelle Trainingsmaßnahmen Weiterbildung im Prozess der Arbeit WAP + Transfer Plus

WAP Basis Weiterbildungsbedarfsanalyse Expertenworkshops legen Profil bzw. Aufgabenbündel fest Gruppe erarbeit Arbeits- und Lernprojekte und systematisiert sie in Anfänger, Fortgeschrittener, Experte Lerner oder Lerngruppen werden eingeteilt Lernern werden Lernberater und Fachberater zur Seite gestellt

Mentoringprojekt für geringqualifizierte Frauen Gesamtteilnehmer 122 92Deutsche inklusive 20 Spätaussiedlerinnen 30 EU/Nicht-EU Arbeitnehmerinnen IHK Zertifikats- und Berufsabschlüsse Teilezurichter Anpassungsqualifizerungen

Vier wichtige Unterschiede zwischen TVQ NRW und BW Arbeitgeber und Betriebsrat beraten über Innovationen und legen Weiterbildungsbedarf fest (NRW) Entwicklungsqualifizierung werden Zeitanteile der Arbeitnehmer eingebracht (NRW) Schlichtung: Tarifliche Schlichtungsstelle (NRW) Keine Unterstützungseinrichtung (AgenturQ/BW)

TVQ NRW Unterrichtung des Betriebsrats gemäß § 90 BetrVG über Planung von technischen Anlagen Änderung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen Änderung von Arbeitsplätzen Auf dieser Grundlage „ist der künftige betriebliche Qualifikationsbedarf vom Arbeitgeber festzustellen und mit dem Betriebsrat zu beraten“. Im Rahmen der Personalplanung gemäß § 92 BetrVG sind Maßnahmen der Qualifizierung darzustellen und der Betriebsrat ist mit Unterlagen rechtzeitig zu unterrichten Der Betriebsrat kann Vorschläge machen und Sachverständige heranziehen

Feststellung des betrieblichen Qualifizierungsbedarf NRW Besonders ist auf die Möglichkeit der Teilnahme an Qualifizierung zu achten für Ältere Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Beschäftigte mit Familienpflichten (soweit auch § 96 BetrVG) An- und ungelernte Beschäftigte Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund Interkulturelle Maßnahmen

Feststellung des individuellen Qualifizierungsbedarf Mindestens jährliche Qualifizierungsgespräche individuell oder als Gruppengespräche ggf. auch innerhalb anderer Personalgespräche (z.B. Leistungsbeurteilungsgespräch) Feststellung des Bedarfs Ggf. Festlegung der Qualifizierungsmaßnahmen mit Prioritäten Beschäftigte/r kann Vorschläge machen und BR-Mitglied hinzuziehen

Exkurs Rechte des Betriebsrats nach BetrVG § 97 (2) BetrVG – Neu in der BetrVG-Novelle von 2001 „Hat der Arbeitgeber Maßnahmen geplant oder durchgeführt, die dazu führen, dass sich die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer ändert und ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr ausreichen, so hat der Betriebsrat bei der Einführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle...“

Exkurs Rechte des Betriebsrats nach BetrVG § 98 – Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen Mitbestimmung bei der Durchführung von Qualifizierung – ggf. Einigungsstelle Recht auf Nichtbestellung oder Abberufung eines Weiterbildungsbeauftragten – ggf. gerichtlicher Antrag des BR Teilnehmervorschläge für Weiterbildungsmaßnahmen – ggf. Einigungsstelle

Regelungen zu Arbeitszeit und Kosten nach Typen: Arbeitszeit und Kosten nach Qualifizierungsarten Regelungen zu Arbeitszeit und Kosten nach Typen: Arbeitszeit Maßnahmekosten Anpassungsqualifizierung Erhaltensqualifizierung Umqualifizierung Zeit ist zuschlagsfrei zu vergüten Arbeitgeber trägt die Maßnahmekosten Entwicklungsqualifizierung Beschäftigte beteiligen sich i.d.R. mit 50% der notwendigen Zeit Persönliche Weiterbildung Beschäftigte bringen die Arbeitszeit ein Beschäftigte tragen die Maßnahmekosten selber