Das Modell der Solidarischen Alterssicherung

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Alterssicherung Herausforderungen und Entwicklungen.
eine starke Gemeinschaft
Optimale Altersversorgung...
Solidarisch und gerecht
Betriebliche Altersversorgung Braunschweiger Verkehrs-AG
Dafür tret‘ ich ein dafür tret‘ ich ein.
Alterssicherung in Deutschland
Staatsfinanzen und Steuern aktualisiert März 2010
Deutsche Rentenversicherung
Solidarische Alterssicherung
Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell
Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach.
Solidarische Alterssicherung
Das Modell der Solidarischen Alterssicherung
März. Die Idee zur Aktion Equal Pay Day (EPD) stammt aus den USA. Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssen, um auf die Gehaltssumme.
Vorstand Alternativen zur Rentenpolitik der großen Koalition Alternativen zur Rente mit 67.
IG Metall Vorstand Abteilung Sozialpolitik - Februar 2001 Rentenreform Anforderungen an eine solidarische, zukunftssichere Reform - Lebensstandardsicherung.
Der Wert des Alters im demographischen Wandel
Solidarisch und gerecht
im Zusammenhang mit dem Die Partei für jung und alt
„ALTERnativen – Eure Ideen für eure Rente“
Mehr als Beschäftigte haben ihr Votum abgegeben!
Soziale Sicherungssysteme
Solidarische Alterssicherung
Wofür stehen FREIE WÄHLER ?. Bürger ernst nehmen Erfahrungen aus über 60 Jahren kommunaler Basisarbeit mit Mitgliedern Mensch im Mittelpunkt unserer.
Mächtigster Konkurrent der Wirtschaft
Mentoren-Netzwerk für mehr Vielfalt in Unternehmen Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland – ISL e.V. Gefördert vom Bundesministerium.
Das deutsche Rentensystem
Solidarisch und gerecht
Das RV-Leistungs-verbesserungsgesetz
Anmerkungen zur Finanzierung von staatlichen Alterssicherungssystemen
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Alterssicherung Herausforderungen und Entwicklungen.
Vergleich der familienpolitischen Wahlprogramme Zur Bundestagswahl 2009.
Parität in der 2. Säule Zwischen Ideal & Real BVG-Apéro vom im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule.
Weichenstellung in der sozialen Sicherung: Wohin geht der Weg? Bernd Raffelhüschen Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und Universität Bergen, Norwegen.
Herzlich Willkommen Wohnprojekte – Finanzierungen jenseits von Banken Veranstaltung am 6. Oktober 2012 Reiner Scheiwe / Jana Desirée Mielke.
Liselotte-Gymnasium Mannheim
Internationaler Rentenversicherungsvergleich
Solidarisch und gerecht
Kolpingwerk Deutschland Kolpingplatz Köln Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Die Rentenversicherung
Erstellt: Dr. Tschuffer 1 System der Sozialversicherungen (BSVG u. ASVG) für die DienstgeberInnen und DienstnehmerInnen in der Land- und Forstwirtschaft.
Die betriebliche Altersvorsorge
Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1.
Entwicklung der Hilfeempfänger im SGB II. § 7 Leistungsberechtigte SGB II (1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die 1. –das 15. Lebensjahr.
Für einen Neuen Generationenvertrag Igm_ki/nms_dv_
Perspektiven für die Pflege NR Mag. Michael Hammer.
Garantiertes Grundeinkommen
Zur Zukunftsfestigkeit der Europäischen Sozialstaaten
Allianz - betriebliche Altersversorgung.
Pflegeversicherung.
Dr. Kerstin Windhövel Prognos AG Berlin, Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung Auswirkungen.
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
Augsburg Jugend Sozialversicherungssysteme in Deutschland Ortsjugendausschuss der IG Metall Verwaltungsstelle Augsburg.
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
Die betriebliche Direktversicherung Informationen für Arbeitgeber.
Gesetzliche Sozialversicherungen in Deutschland. Idee der Versicherungspflicht  Für einen Großteil der Bevölkerung sollen die großen Lebensrisiken abgemildert.
Lohnoptimierung durch „KlinikRente AVL“ Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze Information für die Geschäftsleitung.
Lohnoptimierung durch „KlinikRente AVL“ Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze Information für die Geschäftsleitung.
1 Gesundheit und Pflege: Das meinen die Parteien zu wesentlichen Forderungen der IG Metall.
Solidarisch und gerecht
der katholischen Verbände
der katholischen Verbände
 Präsentation transkript:

Das Modell der Solidarischen Alterssicherung Veranstaltung Ort Zeit

Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Herausforderung an die sozialen Sicherungssysteme Massenarbeitslosigkeit Rückgang sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigung Demographischer Wandel Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland September 2001 bis März 2004 aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004

Eine andere Reformpolitik ist notwendig Wir brauchen eine finanzielle und soziale Nachhaltigkeit in der gesetzlichen Alterssicherung Es gibt Alternativen zum Abbau sozialer Leistungen und zur Privatisierung Unser Leitbild ist soziale Gerechtigkeit: Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Ziele sozialer Gerechtigkeit Unsere Grundlage Ziele sozialer Gerechtigkeit  soziale Absicherung für alle Mitglieder der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen  sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme ärmer machen  soziale Teilhabe und Teilnahme aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Ziele Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindestsicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Das Modell Stufe 3 Betriebliche und Private Altersvorsorge Stufe 1 Sockelrente Stufe 2 Pflichtversicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Stufe 1: Sockelrente Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen Renteneintrittsalter: vollendetes 65. Lebensjahr Voraussetzung: Einkommensteuerpflicht (gewöhnlicher Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland, Aufbau der Sockelrente zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr mit 2% pro Jahr Sicherungsniveau: 410 EUR monatlich (plus Krankenversicherungs-beitrag), bedarfsunabhängig, unabhängig von der jeweiligen Erwerbsbiographie Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 5,5% auf alle positiven Einkünfte (Beitragsbemessungsgrenze), hinzu kommen 40% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung Selbstverwaltung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Stufe 2: Pflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten Renteneintrittsalter: vollendetes 65. Lebensjahr Leistungen beruhen auf Beitragszeiten: - Zeiten der Erwerbstätigkeit - Zeiten der häuslichen Pflege von Angehörigen - Zeiten der Erziehung und Betreuung von Kindern, Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten - Ersatz- und Anrechnungszeiten - Zeiten der Arbeitslosigkeit Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Stufe 2: Pflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Generelles Ehegatten-Rentensplitting Absicherung der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung bis zum Renteneintrittsalter Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen bei 40 Entgeltpunkten: 1.030 EUR monatlich brutto Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 11,5% vom Bruttolohn (Beitragsbemessungsgrenze), paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer, hinzu kommen 60% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung Nachgelagerte Besteuerung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Stufe 3: betriebliche und private Altersversorgung Zusätzliche Altersvorsorge Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen Durch Senkung der Lohnnebenkosten entsteht Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen beitragsbezogen sein Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Die 3 Stufen des Rentenmodells Volksversicherung für alle EinwohnerInnen 1. Stufe Sockelrente Sicherung des Existenzminimums Umlagefinanziert Beiträge aus allen positiven Einkünften Sozialer Ausgleich Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen 2. Stufe Pflichtversicherung Sicherung über das Existenzminimum hinaus Umlagefinanziert Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung) betrieb lich privat 3. Stufe Zus. Alters-vorsorge Lebensstan- dardsicherung Kapitaldeckung Beitragsfinan-ziert Risikodeckung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juni 2006

Solidarische Alterssicherung Übergangsphase Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell  Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell  gleitender Übergang über eine volle Erwerbsgeneration Vorteile: Kein Rentenjahrgang wird besser bzw. schlechter gestellt als ein anderer Keine zusätzlichen Ausgaben im Vergleich zum derzeitigen Rentensystem Umstellungen sind ohne große Probleme zu bewältigen Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Übergangsphase Grafik: Dr. Reinhold Thiede, Berlin Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Was wir gewinnen  Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen  Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit  Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit  Bessere Anerkennung der Familienarbeit  Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen  Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Solidarische Alterssicherung Alterssicherung zukunftsfähig gestalten Wir werden die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen, alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag leisten Mindestsicherung und sozialer Ausgleich können nur über ein kollektives System sozialer Sicherung gewährleistet werden Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet alle Parteien und politisch Verantwortlichen nach solidarischen und sozial gerechten Lösungen zu suchen Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006

Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) 77 22 – 218 Fax: (02 21) 77 22 – 116 E-Mail: lucia.schneiders-adams@kab.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln http://www.kab.de