Das Modell der Solidarischen Alterssicherung Veranstaltung Ort Zeit
Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Herausforderung an die sozialen Sicherungssysteme Massenarbeitslosigkeit Rückgang sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigung Demographischer Wandel Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland September 2001 bis März 2004 aus: Verdi, Wirtschaftspolitik aktuell, Nr. 14, Dezember 2004
Eine andere Reformpolitik ist notwendig Wir brauchen eine finanzielle und soziale Nachhaltigkeit in der gesetzlichen Alterssicherung Es gibt Alternativen zum Abbau sozialer Leistungen und zur Privatisierung Unser Leitbild ist soziale Gerechtigkeit: Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Ziele sozialer Gerechtigkeit Unsere Grundlage Ziele sozialer Gerechtigkeit soziale Absicherung für alle Mitglieder der Gesellschaft: Das soziale Netz muss alle tragen sozialer Ausgleich in der Gesellschaft: Reformpolitik darf nicht polarisieren, Reiche reicher und Arme ärmer machen soziale Teilhabe und Teilnahme aller: Es darf nicht die da drinnen und die da draußen geben Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Ziele Gewährleistung sozialer Sicherheit im Alter Verbreiterung der Einnahmebasis durch Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung Gewährleistung einer bedarfsunabhängigen Mindestsicherung im Alter jenseits und unabhängig von der Erwerbsbiographie Beibehaltung des Grundprinzips der gesetzlichen Alterssicherung als solidarische, beitrags-, leistungsbezogene und umlagefinanzierte Sozialversicherung Schaffung eines Spielraums für den Auf- und Ausbau der betrieblichen und privaten Altersvorsorge als Regelfall und Ergänzung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Das Modell Stufe 3 Betriebliche und Private Altersvorsorge Stufe 1 Sockelrente Stufe 2 Pflichtversicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Stufe 1: Sockelrente Pflichtversicherung für alle EinwohnerInnen Renteneintrittsalter: vollendetes 65. Lebensjahr Voraussetzung: Einkommensteuerpflicht (gewöhnlicher Aufenthalt) in der Bundesrepublik Deutschland, Aufbau der Sockelrente zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr mit 2% pro Jahr Sicherungsniveau: 410 EUR monatlich (plus Krankenversicherungs-beitrag), bedarfsunabhängig, unabhängig von der jeweiligen Erwerbsbiographie Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 5,5% auf alle positiven Einkünfte (Beitragsbemessungsgrenze), hinzu kommen 40% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung Selbstverwaltung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Stufe 2: Pflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten Renteneintrittsalter: vollendetes 65. Lebensjahr Leistungen beruhen auf Beitragszeiten: - Zeiten der Erwerbstätigkeit - Zeiten der häuslichen Pflege von Angehörigen - Zeiten der Erziehung und Betreuung von Kindern, Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten - Ersatz- und Anrechnungszeiten - Zeiten der Arbeitslosigkeit Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Stufe 2: Pflichtversicherung Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Generelles Ehegatten-Rentensplitting Absicherung der Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit und der Hinterbliebenenversorgung bis zum Renteneintrittsalter Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen bei 40 Entgeltpunkten: 1.030 EUR monatlich brutto Finanzierung durch Beiträge in Höhe von 11,5% vom Bruttolohn (Beitragsbemessungsgrenze), paritätisch Arbeitgeber/Arbeitnehmer, hinzu kommen 60% aller Zuschüsse, Beiträge und Erstattungen aus öffentlichen Mitteln an die gesetzliche Rentenversicherung Nachgelagerte Besteuerung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Stufe 3: betriebliche und private Altersversorgung Zusätzliche Altersvorsorge Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden Lebensstandardsicherung durch alle drei Stufen zusammen Durch Senkung der Lohnnebenkosten entsteht Spielraum für Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen beitragsbezogen sein Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Die 3 Stufen des Rentenmodells Volksversicherung für alle EinwohnerInnen 1. Stufe Sockelrente Sicherung des Existenzminimums Umlagefinanziert Beiträge aus allen positiven Einkünften Sozialer Ausgleich Pflichtversicherung für ArbeitnehmerInnen 2. Stufe Pflichtversicherung Sicherung über das Existenzminimum hinaus Umlagefinanziert Beiträge vom Bruttolohn paritätisch AG/AN Äquivalenzprinzip (Gleichwertigkeit von Beitrag und Leistung) betrieb lich privat 3. Stufe Zus. Alters-vorsorge Lebensstan- dardsicherung Kapitaldeckung Beitragsfinan-ziert Risikodeckung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juni 2006
Solidarische Alterssicherung Übergangsphase Übergang vom geltenden Recht zum Rentenmodell Stichtagsmodell Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell gleitender Übergang über eine volle Erwerbsgeneration Vorteile: Kein Rentenjahrgang wird besser bzw. schlechter gestellt als ein anderer Keine zusätzlichen Ausgaben im Vergleich zum derzeitigen Rentensystem Umstellungen sind ohne große Probleme zu bewältigen Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Übergangsphase Grafik: Dr. Reinhold Thiede, Berlin Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Was wir gewinnen Eigenständige Alterssicherung für alle EinwohnerInnen Anreiz zur Aufnahme von Erwerbsarbeit Bessere Voraussetzung zur Teilung von Erwerbsarbeit Bessere Anerkennung der Familienarbeit Beitrag zur eigenständigen Alterssicherung von Frauen Stärkung des Solidarprinzips in der Gesellschaft durch eine wirkliche Reform der Alterssicherung Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Solidarische Alterssicherung Alterssicherung zukunftsfähig gestalten Wir werden die Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen, alle Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Beitrag leisten Mindestsicherung und sozialer Ausgleich können nur über ein kollektives System sozialer Sicherung gewährleistet werden Das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes verpflichtet alle Parteien und politisch Verantwortlichen nach solidarischen und sozial gerechten Lösungen zu suchen Grundsatzreferat der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung KAB Deutschlands Lucia Schneiders-Adams, Juli 2006
Erstellt durch Lucia Schneiders-Adams Referentin des Grundsatzreferates Tel.: (02 21) 77 22 – 218 Fax: (02 21) 77 22 – 116 E-Mail: lucia.schneiders-adams@kab.de Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands Bernhard-Letterhaus-Str. 26 50670 Köln http://www.kab.de