Freiheit stirbt mit Sicherheit

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 Präsentation transkript:

Freiheit stirbt mit Sicherheit Infotour Herbst / Winter 2008 Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Versammlungsfreiheit Die Versammlungsfreiheit ist in Artikel 8 des Grundgesetzes als Grundrecht garantiert. (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden keine Genehmigungspflicht „Brokdorf-Beschluss“ 1985: Behörden müssen grundsätzlich „versammlungsfreundlich“ verfahren Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Versammlungsgesetz 2006: Föderalismus-reform: Ländersache 1848: Teil der Deklaration der „Grundrechte des Deutschen Volkes“ 1949: Aufnahme in Grundgesetz 1985: Grund-satzentschei-dung des BVG 1850 1900 1950 2000 Einschänkungen durch Einführung der „Sozialisten-gesetzte“ 1878 und der Weimarer Reichsverfassung 1919 Praxis bei Friedens-demos und Anti-Atom-Demos zu Ungunsten der Demon-strantInnen Verbot von Vermummung und „passiver Bewaffnung“ 2008: neues VersG in Bayern Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Demos gestern, heute und morgen ? Vermummte Demo 80er Jahre 80er 00er Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Warum ein neues Versammlungsgesetz Innenminsterium: Schutz des „wichtigen Bürgerrechts der Versammlungsfreiheit vor dem Missbrauch durch Extremisten“ „Erleichterung für Veranstalter und für die Behörden“ Rechtskräftige Verordnung gegen Neonazi-Veranstaltungen schaffen, Bsp.: 27. Januar und 9. November Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Praxis heute Auflagen Transparente: Abstand, Höhe, Verbot von seitlichen Transparenten Tempo der Demonstration Strafbefehle in Karlsruhe und Stuttgart gegen die Anmelder linker Demos wegen angeblichen Verstößen gegen Auflagen Demo-Gebühren in Pforzheim Regelmäßiges Abfilmen der Demonstrationen ohne Anlass Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Inhalte des neuen Versammlungsgesetz: Versammlungsleitung Genehmigung von AnmelderIn und OrdnerInnen „die zuständige Behörde“ kann VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen „als ungeeignet ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die Friedlichkeit der Versammlung gefährden.“ Rolle der VersammlungsleiterInnen Bislang: „für Ordnung [...] sorgen“ „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass aus der Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen werden. Geeignete Maßnahmen können insbesondere der Aufruf zu Gewaltfreiheit und die Distanzierung von gewaltbereiten Anhängern sein. Vermag die Person, die die Versammlung leitet, sich nicht durchzusetzen, ist sie verpflichtet, die Versammlung für beendet zu erklären.“ Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Inhalte des neuen VersG: Demonstrationseinschränkungen Militanzverbot Verbot von „gleichartigen Kleidungsstücken“, die „den Eindruck der Gewaltbereitschaft“ vermitteln „Auftreten, [...] das eine einschüchternde Wirkung auf die Bevölkerung entfalten kann“ Stellung von Versammlungen „Gleichrangige Rechte Dritter“ Frühere Anmeldung erforderlich 3 statt 2 Tage vor der Veranstaltung Überwachung legalisiert „Übersichtsaufnahmen“ verwertbar auch zur „Verfolgung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit“ und „Gefahrenabwehr“ Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Auswirkungen des neuen VersG Spontaner Protest kaum mehr möglich Frühere Anmeldung erforderlich OrdnerInnen benennen Neue Möglichkeiten für Willkür von Behörden und Polizei Ablehnung von VeranstalterInnen bzw. OrdnerInnen Weitergehende Ermächtigung zur Beendigung von Veranstaltungen Verweilen nach Auflösung kann teuer werden Überwachung und Einschüchterung (politischen) Engagements Namen von VeranstalterInnen bzw. OrdnerInnen Videoaufnahmen Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Auswirkungen des neuen VersG Streik Arbeitgeber bei einer Streikdemo als „beeinträchtigter Dritter“? Uniformierung? Infoveranstaltungen VeranstalterIn muss bei Werbung genannt werden Nazipresse muss Zugang gewährt werden Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Sicherung der Kapitalakkumulation Innere Aufrüstung Polizeigesetz Videoüberwachung Telefonüberwachung Datenabgleich (u.a. Kfz)‏ Sozialabbau Hartz4 Ökonomisierung des Bildungssektors Vorratsdatenspeicherung Wirtschaftspolitik Niedriglohnsektor Privatisierung erweiterte Datensammlung (Biometrie etc.)‏ Rezessionen Sozialisierung der Verluste Sicherung kapitalistischer Rahmenbedingungen Überwachung (priv. und staatl. Videoaufnahmen)‏ Einsatz der Bundeswehr im Inneren Abbau sozialer Sicherheit Aufbau innerer Sicherheit Sicherung der Kapitalakkumulation gegen soziale Kämpfe Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008

Perspektiven Linke Gruppen, BürgerechtlerInnen und Parteien haben Eilantrag gegen das neue bayrische VersG vor dem BVG eingereicht DGB und GdP fordern bundeseinheitliches VersG Aus linksradikaler Sicht Demonstrationen sind eines der derzeit wenigen Mittel, um Anliegen an die Öffentlichkeit zu bringen und weitere Kreise anzusprechen Eingehen höherer Risiken und eines größeren Aufwands bei eigenen Demos und Veranstaltungen Mobilisierung zu Blöcken auf Großdemos Selbstbestimmter Protest statt Akzeptanz der Staatsregeln Antifaschistisches Aktionsbündnis Baden-Württemberg (AABW)‏ November 2008