LANDESSTELLE KÄRNTEN Beratung und Förderung im Rahmen

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 Präsentation transkript:

LANDESSTELLE KÄRNTEN Beratung und Förderung im Rahmen des Behinderteneinstellungsgesetzes

LANDESSTELLE KÄRNTEN Förderungen berufliche Integration von Menschen mit Behinderung Dienstgeberförderungen Individualförderungen

Dienstgeberförderungen LANDESSTELLE KÄRNTEN Dienstgeberförderungen Integrationsbeihilfe Entgeltbeihilfe Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Individualförderungen LANDESSTELLE KÄRNTEN Individualförderungen Gründung der selbständigen Erwerbstätigkeit technische Hilfsmittel Zuschüsse zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen

LANDESSTELLE KÄRNTEN Beratung Ulrike Kerschbaumer Stellvertretende Abteilungsleiterin Berufliche Integration, Projektförderungen Abteilung K2 9020 Klagenfurt a.W., Kumpfgasse 23-25 Tel. (+43) 05 99 88 – 5201 Fax. (+43) 05 99 88 – 85201 e-mail: ulrike.kerschbaumer@basb.gv.at

Förderungen für Investive Maßnahmen LANDESSTELLE KÄRNTEN Förderungen für Investive Maßnahmen uneingeschränkte Zugänglichkeit von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bauliche Barrieren beseitigen Umbaumaßnahmen

Förderungen für Investive Maßnahmen LANDESSTELLE KÄRNTEN Förderungen für Investive Maßnahmen Unternehmen: Gastgewerbe, Handel, Transport, Dienstleistung Gesundheitseinrichtungen: Arztordinationen, Apotheken, Therapieeinrichtungen Gemeinnützige Einrichtungen Einrichtungen anerkannter Religionsgemeinschaften

LANDESSTELLE KÄRNTEN Beratung Edda Kutternik Investive Maßnahmen Behinderteneinstellungsgesetz, Bundesbehindertengesetz Abteilung K3 9020 Klagenfurt a.W., Kumpfgasse 23-25 Tel. (+43) 05 99 88 – 5310 Fax. (+43) 05 99 88 – 85310 e-mail: edda.kutternik@basb.gv.at