* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand:

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* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Ziele der Ausbildung zum * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Ziele der Ausbildung zum Evakuierungshelfer Bewusstsein für Gefahren im Betrieb entwickeln Zur Verhütung von Bränden beitragen Der Evakuierungshelfer soll Gefahren frühzeitig erkennen, richtig beurteilen und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen vorschlagen und einleiten können. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Allgemein zum Brandschutz * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Allgemein zum Brandschutz „Bei uns hat‘s noch nie gebrannt!“ „Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.“ (OLG Münster) ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Was ist Brandschutz? Unter dem Begriff „Brandschutz“ versteht man alle Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden und zur Minimierung von Brandschäden. Unter dem Begriff "vorbeugender Brandschutz" versteht man die Gesamtheit aller Maßnahmen vor einem Brandausbruch, die geeignet sind Brände möglichst zu vermeiden oder diese an ihrer Ausbreitung zu hindern. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Rechtliche Grundlagen * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Rechtliche Grundlagen Der Brandschutz wird in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen geregelt: Zum Beispiel: Landesbauordnung (Beispiel BaWü) Sonderbauvorschriften Normen/ Richtlinie Feuerwehrgesetz (eingeschränkt) ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Beispiel: §10 Arbeitsschutzgesetz * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Beispiel: §10 Arbeitsschutzgesetz Auszug Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Der Evakuierungshelfer ist in der * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Der Evakuierungshelfer ist in der betrieblichen Brandschutzorganisation unter dem Brandschutzbeauftragten/Fachkraft für Arbeitssicherheit angesiedelt. Der Evakuierungshelfer arbeitet in der Regel nach der Weisung vom Brandschutzbeauftragten, dem Sicherheitsbeauftragten oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Aufgaben Evakuierungshelfer * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Aufgaben Evakuierungshelfer ???? Leider gibt es in Deutschland kein Regelwerk, dass die Ausbildung oder die Aufgaben von einem Evakuierungshelfer regelt. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Aufgaben Evakuierungshelfer * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Aufgaben Evakuierungshelfer Die Aufgaben von einem Evakuierungshelfer orientieren sich in der Regel an den Gefahren und Brandschutzanforderungen im Betrieb. Mögliche Aufgaben können sein: - Mitwirkung in der Ausbildung von Mitarbeitern, wie z.B. jährliche Brandschutzunterweisung ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Weitere mögliche Aufgaben: * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Weitere mögliche Aufgaben: - die Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen - Evakuierung im Brand- und Notfall (z.B. besondere Personengruppen) - Einweisungsaufgaben Feuerwehr im Notfall - Überprüfung Vollständigkeit am Sammelplatz Je nach Betrieb und Gefahren kann es noch weitere Aufgaben für den Evakuierungshelfer geben. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Ausrüstung Evakuierungshelfer * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Ausrüstung Evakuierungshelfer Der Evakuierungshelfer sollte je nach Aufgaben- gebiet über eine Ausrüstung verfügen. Diese kann von einer Weste (z.B. Warnweste) zur Kennzeichnung, bis hin zu Taschenlampe oder einem Notizblock (Anwesenheitslisten) reichen. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Was sind eigentlich Flucht- und Rettungswege? * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Was sind eigentlich Flucht- und Rettungswege? Flucht- und Rettungswege sollen die Flucht aus eigener Kraft oder die Rettung durch Dritte aus einem gefährdeten in einen gesicherten Bereich oder ins Freie ermöglichen. Weil sie maßgeblich für den Schutz von Personen vor den Auswirkungen durch Brände, Freisetzung gefährlicher Stoffe und anderen Gefahren sind, ist ihre Beschaffenheit in verschiedenen Vorschriften des Baurechts und des Arbeitsstättenrechts geregelt. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Anforderungen an Flucht- und Rettungswege * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Anforderungen an Flucht- und Rettungswege Die Fluchtweglänge muss möglichst kurz sein: für Räume, ausgenommen Räume nach b) bis f) bis zu 35 m für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen Feuerlöscheinrichtungen bis zu 35 m für brandgefährdete Räume ohne selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen bis zu 25 m für giftstoffgefährdete Räume bis zu 20 m für explosionsgefährdete Räume bis zu 20 m für explosivstoffgefährdete Räume bis zu 10 m ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Anforderungen an Flucht- und Rettungswege * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Anforderungen an Flucht- und Rettungswege ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Flucht- und Rettungswege * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Flucht- und Rettungswege Grundsätze sie müssen selbstständig begangen werden können möglichst kurz sein müssen ständig frei gehalten werden ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen dauerhaft gekennzeichnet sein ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Flucht- und Rettungsplan * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Flucht- und Rettungsplan ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 3 * * * ## ##

Grundsätze bei der Evakuierung * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Grundsätze bei der Evakuierung keine Eigengefährdung! Unterstützung/Anleitung von Ortsfremden Unterstützung von Behinderten zum Sammelplatz leiten geräumte Bereiche kennzeichnen (z.B. Kreide) Feuerwehr einweisen Vollständigkeit am Sammelplatz überprüfen (Erstmaßnahmen zur Brandbekämpfung) ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Je nach Aufgabengebiet vom Evakuierungshelfer, kann diesem * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Je nach Aufgabengebiet vom Evakuierungshelfer, kann diesem auch die Unterstützung bei der Brandschutzbegehung sein ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Brandschutzbegehung Die Erfahrungen zeigen, dass nach * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Brandschutzbegehung Die Erfahrungen zeigen, dass nach Nutzungsbeginn im täglichen Betrieb die Regelungen zum Brandschutz immer nachlässiger gehandhabt werden - bis hin zur völligen Ignoranz. Einige Beispiele : ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Brandschutzbegehung Fluchtwege werden blockiert, z. B. durch Möbel und Papiervorräte. Brandabschnittstüren bzw. Rauchschutztüren werden durch Keile offen gehalten. Zulässige Brandlasten werden durch anwachsende Kabelmengen oder geänderte Nutzungen überschritten. Rauchmelder in der Nähe von "Raucherecken" werden bewusst außer Funktion gesetzt. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Brandschutzbegehung Brandabschottungen werden bei Arbeiten geöffnet und/oder beschädigt. Brandschutzbegehungen sollten mind. ein- bis zweimal im Jahr erfolgen. Da die Handlungsweise der Mitarbeiter in der Regel nicht vom böswilligen Vorsatz, sondern von der betrieblichen Notwendigkeit oder Bequemlichkeit bestimmt wird, kann es nicht Sinn einer Brandschutzbegehung sein, Täter zu finden und zu bestrafen. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Im Brandfall: Feuerlöscher * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Im Brandfall: Feuerlöscher Feuerlöscher sind so genannte "tragbare Feuerlöschgeräte" zum Bekämpfen von Entstehungsbränden. 90% aller Brände könnten sich, bei rechtzeitiger Erkennung durch Kleinlöschgeräte, bekämpfen lassen. ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Übersicht Löschgeräte * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Übersicht Löschgeräte Tragbare Feuerlöscher Schaum, Wasser, Pulver, CO², Fettbrand, Metallbrandpulver Fahrbare Feuerlöscher Schaum, Pulver, CO² sonstige Löschgeräte Löschdecke ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Brandklassen ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

Anwendung Wie wir aus den Brandklassen Wissen, gibt * * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Anwendung Wie wir aus den Brandklassen Wissen, gibt es unterschiedliche brennbare Stoffe, für diese brennbaren Stoffe gibt es auch unterschiedliche Löschmittel. Nachfolgend die Übersicht: ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##

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* * * 16.07.1996 16.07.1996 16.07.1996 Fragen ? ________________________________________________________________ Ausbildung zum Evakuierungshelfer - Stand: September 2017 * * * ## ##