Leben und Arbeiten in Deutschland- Chancen und Herausforderungen offener Arbeitsmärkte Zukunft Europa: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit praxisnah auswerten | 07.02.2020 | Prof. Dr. Timo Baas |
HEADLINE: Wanderungsgeschehen 07.02.2020 HEADLINE: Wanderungsgeschehen
07.02.2020 Rechtsgrundlagen Die Personenfreizügigkeit ist neben dem freien Verkehr von Waren, dem freien Verkehr von Dienstleistungen und dem freien Kapitalverkehr eine der vier Grundfreiheiten der Europäischen Union. Die Grundfreiheiten gelten unmittelbar und sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) rechtlich geregelt. Die Personenfreizügigkeit (Art. 21 AEUV) umfasst neben der Arbeitnehmernehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV) auch die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV).
07.02.2020 Wer ist berechtigt? Freizügigkeitsberechtigt sind Arbeitnehmer, Erbringer und Empfänger von Dienstleistungen, niedergelassene selbständige Erwerbstätige, die (unter Umständen einem Drittstaat angehörenden) Familienangehörigen dieser Personen sowie Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben (§ 2 Abs. 2 FreizügG/EU). Nichterwerbstätige Unionsbürger, wie Rentner oder Studierende, sind dann freizügigkeitsberechtigt, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen und den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen selbst bestreiten können (§ 4 FreizügG/EU). Familienangehörige von Unionsbürgern sind der Ehepartner, der Lebenspartner und die Kinder bis zum 21. Lebensjahr sowie Verwandte in direkter aufsteigender und absteigender Linie, sofern ihnen Unterhalt gewährt wird (§ 3 Abs. 2 FreizügG/EU).
Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit 07.02.2020 Inanspruchnahme der Arbeitnehmerfreizügigkeit Im Jahr 2018 wurden im Ausländerzentralregisters (AZR) 635.537 EU-Bürgerinnen und Bürger neu erfasst. Dies entspricht in etwa dem Niveau der beiden Vorjahre. Die Abwanderung ist seit 2011 kontinuierlich angestiegen und lag 2018 bei 395.392 Personen Aus Polen gingen jedoch 2018 die Zuwanderungszahlen zurück, während sie bei Rumänien und Bulgarien anstiegen. Wichtig ist die Zuwanderung aus der sogenannten EU-8 und der EU-2
EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland 07.02.2020 EU-Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
Entwicklung der Nettozuwanderung EU-8 (Quelle: AZR) 07.02.2020 Entwicklung der Nettozuwanderung EU-8 (Quelle: AZR) Kapitelthema |
Entwicklung der Nettozuwanderung EU-2 07.02.2020 Entwicklung der Nettozuwanderung EU-2
07.02.2020 Altersgruppen 90,0 % der EU-Zugewanderten des Jahres 2018 im erwerbsfähigen Alter von 16 bis 64 Jahren. Der größte Anteil entfällt dabei auf die Altersgruppe der 25- bis unter 35-Jährigen (28,4 %).
07.02.2020 Kapitelthema |
Die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitnehmerfreizügigkeit 07.02.2020 Die wirtschaftlichen Folgen der Arbeitnehmerfreizügigkeit EU-Bürgerinnen und Bürger tragen aufgrund ihrer hohen Erwerbsquote positiv zur Wirtschaftsentwicklung in Deutschland bei Sie stabilisieren die Sozialen Sicherungssysteme und reduzieren die Auswirkungen des demografischen Wandels. Notwendig zur Nutzung der Produktionspotential durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit sind allerding Investitionen von Seiten der Unternehmen. Ungleichbehandlung kann den positiven Beitrag reduzieren
Arbeitsmarktintegration 07.02.2020 Arbeitsmarktintegration Die Zahl der Beschäftigten EU-Staatsangehörigkeit lag im Juli 2019 um knapp 122.000 Personen (+5,0 %) über dem Vorjahresmonat. Bei Personen aus Bulgarien und Rumänien ist die Zahl der Beschäftigten um rund 60.000 Personen (+10,8 %) gestiegen. Bei der Bevölkerung aus den EU-8 stieg die Beschäftigung im selben Zeitraum um 30.000 Personen (+4,0 %). Die Beschäftigungsquote für EU-Ausländer lag insgesamt bei 58,9 Prozent, die der bulgarischen und rumänischen Bevölkerung bei 66,5 Prozent (+2,6 %-Punkte gegenüber dem Vorjahresmonat) Die der Personen aus den EU-8 (57,3 %; +3,3 %- Punkte).
Arbeitsmarktintegration im Vergleich 07.02.2020 Arbeitsmarktintegration im Vergleich
Überblick EU-Erweiterung 07.02.2020 Überblick EU-Erweiterung
07.02.2020 Probleme Mit der zunehmenden Wanderung von Unionsbürgerinnen und -bürger nach Deutschland werden auch Probleme beim Zugang zu Beschäftigung, auf dem Arbeitsmarkt, bei der Wohnungssuche und der Integration in die Gesellschaft deutlich.
Einkommen EU-Staatsbürger / Insgesamt 07.02.2020 Einkommen EU-Staatsbürger / Insgesamt Median EU-Staatsangehörige Median Insgesamt Differenz Land-, Forst-, Tierwirtschaft, Gartenbau 1,992 2,371 -16% Rohstoffgewinnung, Produktion, Fertigung 2,458 3,411 -28% Bau,Architektur,Vermessung,Gebäudetechn. 2,509 3,043 -18% Naturwissenschaft, Geografie, Informatik 4,663 4,674 0% Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 2,065 2,527 Kaufm.Dienstl.,Handel,Vertrieb,Tourismus 2,209 2,898 -24% Unternehmensorga,Buchhalt,Recht,Verwalt. 4,102 3,984 3% Gesundheit, Soziales, Lehre u. Erziehung 3,035 3,266 -7% Geisteswissenschaften, Kultur,Gestaltung 3,564 3,796 -6% Quelle: BA-Statistik, 2019; eigene Berechnungen.
07.02.2020 Ungleichbehandlung Die Gewährleistung der Gleichbehandlung der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union schließt die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedsstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen ein. AEUV Art. 45 In den letzten Jahren hat die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in atypischen Beschäftigungsverhältnissen stark zugenommen (Christian Reimann 2013; Eichhorst und Tobsch 2013). Diese Beschäftigungsformen stehen in der Kritik, da sie durch erhebliche Abweichungen vom Normalarbeitsverhältnis schlechtere Arbeitsbedingungen aufweisen und dadurch auch einen geringeren Lohn durchsetzen können (Hoffmann und Walwei 1998, Dörre 2005, Stephan und Ludwig-Mayerhofer 2014).
Befristungs- / Teilzeitquote 07.02.2020 Befristungs- / Teilzeitquote Quelle: Eurostat, 2018; eigene Berechnungen.
07.02.2020 Bewertung Die Integration von EU-Bürgerinnen und -Bürger in den Arbeitsmarkt gilt auch aufgrund des Anstiegs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und eines Rückgangs mancher Formen atypischer Beschäftigung als weitgehend gelungen. Neben den Qualifikationen der EU-Bürgerinnen und -Bürger muss jedoch auch das Anforderungsniveau der Tätigkeiten mitberücksichtigt werden, da die Gefahr einer unterqualifikatorischen Beschäftigung und damit von „brain waste“ oder von Lohndiskriminierung, einer bei gleichen Qualifikationen niedrigere Entlohnung von EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmern, besteht. Letzteres ist jedoch aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme schwer zu ermitteln
Überblick EU-Staatsbürger / Qualifikationen 07.02.2020 Überblick EU-Staatsbürger / Qualifikationen Insgesamt
07.02.2020 Arbeitsausbeutung Arbeitsausbeutung wird in den Medien seit geraumer Zeit für die Baubranche (z.B. bei einer Reihe von Bauprojekten wie der „Mall of Berlin“ oder der Elbphilharmonie) sowie im Transportwesen, Im Hotel und Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft und der Fleischverarbeitung diskutiert. Häufig ist Ausbeutung mit bestimmten Beschäftigungsformen wie Entsendung, Saisonarbeit, Soloselbständigkeit und geringfügiger Beschäftigung verknüpft. So nutzen z.B. kriminelle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit zur internationalen Entsendung von Arbeitskräften, um durch eine kreierte Zwangslage der Betroffenen sowie deren Unkenntnis der konkreten Rechtslage in Deutschland einen erheblichen Anteil des Lohns einzubehalten und Arbeitsschutzrechte zu untergraben (Bundeskriminalamt 2016).
Soloselbstständigkeit 07.02.2020 Soloselbstständigkeit Quelle: Eurostat, 2018; Eigene Berechnungen.
07.02.2020 Obdachlosigkeit Die Zahl der EU-Bürgerinnen und -Bürger unter den Obdachlosen wird mit bis zu 50 Prozent als sehr hoch angenommen. Hintergrund könnte der während der Arbeitssuche geltende Ausschluss von EU-Bürgerinnen und -Bürgern von Grundsicherungsleistungen sei.
07.02.2020 Armutsgefährdung EU-Bürgerinnen und -Bürger sind überdurchschnittlich der Gefahr der Armut ausgesetzt, da die Durchschnittslöhne in Branchen, in denen überdurchschnittlich viele EU-Bürgerinnen und -Bürger beschäftigt sind, sehr niedrig sind. Zudem werden Fachkräfte aus den nach 2004 beigetretenen EU-Ländern vermehrt in Sektoren wie der Arbeitnehmerüberlassung eingesetzt und beziehen selbst bei gleicher Qualifikation wie Einheimische entsprechend niedrige Löhne (Burkert 2015a, 2015b). Gründe hierfür können mangelnde Sprachkenntnisse, Probleme bei der Arbeitsvermittlung aber auch kriminelle Handlungen wie Arbeitsausbeutung sein.
07.02.2020 Armutsgefährdung Quelle: Eurostat, 2018; eigene Berechnungen.
Arbeitnehmerfreizügigkeit und Wohlfahrtsstaat 07.02.2020 Arbeitnehmerfreizügigkeit und Wohlfahrtsstaat Mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger tragen tendenziell positiv zur Finanzierung des Wohlfahrtsstaates bei. Dies liegt insbesondere daran, dass hohe sozialstaatliche Kosten in jungen Lebensjahren, beispielsweise in Bildung, nicht anfallen. Für einen positiven Beitrag spricht weiterhin, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger mit höherer Wahrscheinlichkeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und weniger stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Die gestiegene Zahl der Aufstocker mindert wiederum den Beitrag. Letztlich bleibt auch abzuwarten, inwieweit EU-Bürgerinnen und -Bürger ihre Ansprüche an das deutsche Rentensystem geltend machen. Ungeachtet der Nettowirkung zum Wohlfahrtsstaat tragen EU-Bürgerinnen und Bürger erheblich zur Stabilisierung des deutschen Sozialsystems bei.
Aber…. geringe Aufenthaltsdauern 07.02.2020 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Jahren Quelle: Statistisches Bundesamt (2018), eigene Darstellung. Aber…. geringe Aufenthaltsdauern
07.02.2020 Weniger Integration? Im Jahr 2016 waren etwa 18 Prozent der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen aus dem EU-Ausland. Im Vergleich zu 2016 ist an den vorläufigen Zahlen für 2017 festzustellen, dass der Anteil der Teilnehmenden aus Polen stark rückläufig, aus Italien, Bulgarien, Rumänien nahezu konstant und aus Kroatien leicht ansteigend ist. Insgesamt ging der Anteil der EU-Bürgerinnen und -Bürger an allen Teilnehmenden bei rückläufigen Teilnehmendenzahlen um 1,6 Prozentpunkte auf 16,2 Prozent zurück. Dies korrespondiert mit einem starken Rückgang der nichtverpflichtenden Teilnehmenden von 63,2 Prozent im Jahr 2013 auf lediglich 29,9 Prozent im Jahr 2017 (vorläufige Zahlen).
07.02.2020 Trends In den nächsten Jahren sind zwei gegenläufige Trends zu erwarten. Zum einen nimmt die Zahl der mobilen EU-Bürgerinnen und -Bürger tendenziell ab, da die dortige Bevölkerung wie auch die Deutsche altert und die ersten Zuwanderer in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Zum anderen kommt es aufgrund des Brexits, also des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, zu einer Umlenkung bisheriger Wanderungsbewegungen.
Was wir (noch) nicht wissen… 07.02.2020 Was wir (noch) nicht wissen… EU-Bürgerinnen und -Bürger sind überproportional in atypischen Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt, die Gründe hierfür wurden jedoch noch nicht systematisch untersucht. Arbeitsausbeutung wird oft im Zusammenhang mit bestimmten Beschäftigungsformen genannt. Hierfür gibt es eine Reihe qualitativer aber wenig quantitative Untersuchungen. Das Ausmaß von Ausbeutung liegt im Dunkeln. Warum EU-Migrantinnen und -Migranten bei gleicher Qualifikation schlechter bezahlt werden als Einheimische ist eine offene Frage. Für etwa 35 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürger sind die Qualifikationen unbekannt.
Was wir (noch) nicht wissen… 07.02.2020 Was wir (noch) nicht wissen… Das Geschlechterverhältnis hat sich mit der Arbeitsmarktöffnung umgedreht, es sind aber kaum Studien bekannt, in denen die Arbeitsmarktintegrationschancen von EU-Bürgerinnen und Bürgern nach Geschlecht untersucht werden. Aufgrund der Häufigkeit atypischer Beschäftigungsverhältnisse besteht für EU-Bürgerinnen und -Bürger ein erhöhtes Arbeitslosigkeitsrisiko und entsprechend auch der Bedarf für zielgruppenspezifische Maßnahmen der Arbeitsagentur. Hierbei ist es auch von entscheidender Bedeutung, ob EU-Bürgerinnen und -Bürger in einer Wirtschaftskrise eher in ihr Herkunftsland zurückgehen oder in Deutschland verbleiben.