Abschluss der SEK I Elternversammlung der 10. Klassen am 10.09.2019 Zentrale Informationsveranstaltung Bitte tragen Sie sich in die Teilnehmerlisten ein!
Erreichbare Abschlüsse - I Berufsbildungsreife → Ende der Klasse 9 → mit Versetzung in die Klasse 10 Erweiterte Berufsbildungsreife → Ende der Klasse 10 → Bedingungen siehe MSA (Jahrgangs- und Prüfungsteil) bei Nichtberücksichtigung eines Faches im Jahrgangsteil
Erreichbare Abschlüsse - II Mittlerer Schulabschluss MSA bestanden Mittlerer Schul- abschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymna- sialen Oberstufe MSA bestanden + Versetzungsbedingungen erfüllt
– Mittlerer Schulabschluss – MSA Jahrgangsnoten der Klasse 10 Prüfungsnoten
Prüfungsausschuss Vorsitzender Herr Herberg weitere Mitglieder Frau Bäth (Oberstufenkoordinatorin) Frau Walther (Klassenleiterin 10b)
Prüfungen Mathematik schr. 135 min Englisch schr. 150 min Deutsch mündlich Prüfung in bes. Form
Vorbereitung auf die Prüfung Schriftliche Arbeiten - eine Klassenarbeit in Klasse 10 wird über längere Zeit geschrieben - im Unterricht / zu Hause: Bearbeitung von Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre - Schlaufuchs Mündliche Prüfung - im Unterricht: Simulation der Prüfungssituation Prüfung in besonderer Form (PibF) - Begleitung der Vorbereitung durch betreuenden Fachlehrer - im Unterricht: Anwendung der Präsentations- techniken - Projekttag am 2.10.2019
Zeitplan der Prüfungen - I Bis 23.10.2019 Beantragung der PibF bis 20.09.2019 Beantragung der Einzelprüfung 10. - 13. März 2020 Durchführung der PibF (1 Tag je Klasse) 15. - 20. Mai 2020 Mündliche Prüfung in Englisch (1 Tag je Klasse)
Zeitplan der Prüfungen - II 21. April 2020 Schriftliche Prüfung in Deutsch 29. April 2019 Schriftliche Prüfung in Mathematik 05. Mai 2019 Schriftliche Prüfung in Englisch
PibF Erarbeitungsphase + Präsentation + Prüfungsgespräch in der Regel Gruppenprüfungen von 2 bis 4 Schülern alle Fächer außer De, Ma, En möglich Beschäftigung mit Thematik über mind. 6 Wochen vorgeschriebene Präsentationsformen (z.B.: Plakat) Individualleistungen müssen erkennbar sein keine Gruppennote, sondern Einzelbewertungen
PibF - Erarbeitungsphase selbstorganisiertes Arbeiten in der Gruppe Anleitung, Hilfestellung durch betreuenden Fachlehrer Erstellung eines Zeitplans Durchführung von Konsultationen Hinweise zur PibF finden Sie auch auf unserer Homepage → unter „Downloads - Pädagogischer Koordinator“ in der „Handreichung zur PibF“
PibF - Präsentationsprüfung 10 Minuten pro Schüler Präsentation (Gruppenprüfung) in der Regel nachfolgendes Auftreten anschließendes Gespräch über Präsentation (ca. 5 min je Schüler) Gespräch: hauptsächlich über Präsentation (Warum – Wie) Schüler muss über Gesamtthematik informiert sein Kommunikationsfähigkeit
PibF - Bewertung Präsentation und Gespräch (stärkere Berücksichtigung der Präsentation) Bildung einer Gesamtnote für jeden Schüler Grundanforderungen: Einhalten der Zeitvorgaben vorbereitete flüssige Präsentation ausreichende Kommunikationsfähigkeit Protokoll zur Bewertung der PibF: in der „Handreichung zur PibF“
Beobachtungsbereich - Kriterien Kandidat/in Präsentation Prüfungsgespräch Medienkompetenz ++ + +- -+ - -- Sicherheit im Umgang mit Medien /Medientechnik/ Medientechnologien Funktionalität des Medieneinsatzes Angemessenheit der verwendeten Gestaltungselemente auch in Bezug zur Gesamtpräsentation Prüfen, Bewerten von Quellen und Informationen Reflexion von Auswahl- und Gestaltungsentscheidungen A B C D Strukturierung der Darstellung entfällt Anschaulichkeit der Darstellung Klarheit der Phaseneinteilung Vernetzung der Inhalte Gewichtung der Teilaspekte Originalität und Eigenständigkeit Fokussierung des Schwerpunkts Funktionalität der Zeiteinteilung Fachkompetenz Fachwissen Ausprägung fachlicher Kompetenzen sachgerechte Verwendung geeigneter Materialien und fachspezifischer Methoden Systematik der Auswahl fachlicher Inhalte Nachvollziehbarkeit der Schwerpunktsetzung Reflexionsfähigkeit, Urteilsfähigkeit kommunikative Kompetenz sprachliche Angemessenheit (allgemeiner Sprachgebrauch, Fachsprache) Auftreten, Einsatz von Gestaltungsmitteln wie Betonung, Pausen, Körpersprache Adressatenorientierung Eingehen auf Fragestellungen freies Sprechen, Flexibilität Argumentationsstärke angemessene Kommunikation in einer Gruppe2)
Mündliche Englischprüfung (Überprüfung der Sprechfertigkeit) Partnerprüfung über 5 - 10 Minuten je Schüler jeweils zwei Schüler aus einer Klasse keine Vorbereitungszeit unterrichtender Fachlehrer und zweiter Englischlehrer Gespräch zwischen den Prüflingen Bewertung der Sprechfertigkeit und der Kommunikationsleistung
Ermittlung der Englischnote Mündliche Prüfung Schriftliche Prüfung 40% 60% Gesamtnote
Schriftliche Prüfungen Zentrale Termine Zentrale Aufgabenstellung Zentrale Bewertungsvorgaben Korrektor ist immer der unterrichtende Fachlehrer
Gesamtergebnis MSA Prüfungs-leistungen Jahrgangs-noten
Prüfungsleistungen Deutsch Mathe Englisch PibF - mindestens viermal die Note „4“ - 1x Note „5“ mit 1x Note „3“ ausgleichen! (Nachprüfung ist in einem schriftlichen Prüfungsfach möglich)
Jahrgangsleistungen maximal 2x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: in allen Fächern die Note „4“ maximal 2x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: maximal 3x die Note „5“ mit Ausgleich (2x die Note „3“) oder: maximal 1x „5“ und 1x „6“ mit Ausgleich (2x die Note „2“) - Kernfächer (Ma, De, En) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden! - in Kernfächern max. 1x schlechter als Note „4“! (Nachprüfung ist in einem Fach möglich)
Versetzungs-bedingungen Übergang in Klasse 11 MSA bestanden Versetzungs-bedingungen erfüllt
Versetzungsbedingungen in allen Fächern die Note „4“ maximal 1x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: maximal 2x die Note „5“ mit Ausgleich (2x die Note „3“) oder: maximal 1x „6“ mit Ausgleich (2x die Note „2“) - Kernfächer (Ma, De, En, 2.FS) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden. - in Kernfächern max. 1x schlechter als Note „4“ (Nachprüfung ist in einem Fach möglich)
Täuschungen Probleme bekommt, wer: täuscht oder versucht zu täuschen andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitbringt sonstige Ordnungsverstöße begeht Folgen: Prüfung wird mit der Note „6“ bewertet Prüfung wird unbewertet belassen von weiteren Prüfungen ausgeschlossen
Einsichtnahme innerhalb eines Jahres nur der Schüler, wenn noch nicht volljährig auch die Erziehungsberechtigten nach schriftlichem Antrag / unter Aufsicht
Nachholen von Prüfungen unentschuldigtes Fehlen → Note „6“ entschuldigtes Fehlen (Krankheit) → Anruf in der Schule → sofort zum Arzt → Attest mit Bestätigung der Prüfungs- untauglichkeit muss noch am selben Tag in der Schule sein! Nachholen der Prüfung zu einem späteren Termin
Wiederholen der 10. Klasse ist nur 1x möglich kein MSA (Jahrgangsteil oder Prüfungsteil oder beides nicht bestanden) → erneuter Besuch der 10. Klasse einschließlich der Prüfungen keine Versetzung in Klasse 11, aber MSA erreicht → erneuter Besuch der 10. Klasse ohne Prüfungen
Ausweisung von Fremdsprachenkompetenzen auf MSA- und Abiturzeugnissen Für Englisch und Französisch wird eine Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens gemäß unten stehender Tabelle ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass im Abschlussjahr ausreichende Leistungen (Note 4 bzw. 5 Notenpunkte) erreicht wurden. Ist dies nicht der Fall, wird die Niveaustufe der Jahrgangsstufe bescheinigt, in der letztmalig ausreichende Leistungen erbracht wurden. Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 2.Sem. 4.Sem. En A1/A2 A2 B1 B2 B2/C1 Fr B1/B2
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen???