Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus - das Struktur-, Qualifikations- und Informationsprogramm - Stand März 2019 Berühren Sie mit der Maus das Lautsprechersymbol. Durch einen Klick auf das linke Dreieck können Sie die Sprachwiedergabe auf den einzelnen Folien erneut starten.
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.1 - Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren Prozessen Inhalt: Teilnahme am eea (oder an vergleichbaren Prozessen) Antragsberechtigt: Kommunen Förderung: - 10.000 Euro (pauschal) - Nachträglicher Bonus von 1.500 Euro für Re-Zertifizierung oder eea Gold Voraussetzungen: - Politischer Beschluss (Gemeinderat/Kreistag) - Vertrag mit akkreditiertem Berater (unabhängig von Produkt-/Firmeninteressen) – (nach Vorliegen des Förderbescheides) - Vertrag mit der Bundesgeschäftsstelle - nach Vorliegen des Förderbescheides - Durchführung des Zertifizierungsverfahrens innerhalb der folgenden drei Jahre
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.2 - Bilanzierung von Energieeinsatz und CO2-Emissionen (Tool: BICO2BW) Inhalt: Erstellung einer fortschreibbaren kommunalen Energie- und CO2-Bilanz mit Hilfe des im Auftrag des UM entwickelten EDV-Instruments BICO2BW Antragsberechtigt: Städte und Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern, die noch kein eigenes Klimaschutzkonzept haben und keine entsprechende Förderung beantragt oder bewilligt bekommen haben Förderung: 50 % des Tagessatzes des externen Beraters, maximal 400 Euro pro Arbeitstag, für mindestens 2 und maximal 6 Arbeitstage Diverse Anbieter: U. a. regionale Energieagenturen
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.3 - Einführung eines systematischen Energiemanagements Inhalt: Einführung eines systematischen Energiemanagements, das den Qualitätsanforderungen der Verwaltungsvorschrift Klimaschutz-Plus entspricht Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten mit Ausnahme der natürlichen Personen Förderung: bis zu 50 % für externe Beratung bzw. Sachkosten, und zwar modular - max. 400 Euro pro Tag für 5 bis maximal 12 Tage für externe Beratung und Begleitung (für bis zu 3 Jahre), - max. 5.000 Euro für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen, - max. 5.000 Euro für Beschaffung von EM-Software, - max. 3.000 Euro für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO 50 001
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.4 - Aufbau eines Qualitätsnetzwerks Bauen (mindestens kreisweit agierend) Inhalt: Aufbau eines mindestens kreisweit agierenden Qualitätsnetzwerks Bauen mit diversen Aktivitäten Antragsberechtigt: - Stadt- oder Landkreise in denen noch kein Qualitätsnetzwerk Bauen besteht sowie im Einvernehmen mit ihren Kreisen - Kommunen - regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen) Förderung: 135.000 Euro, verteilt über drei Jahre
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.5 - Überbetriebliche Energieeffizienztische (mit mindestens fünf Unternehmen) Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO2-Minderungsziels - Datenerfassung, Initial- beratungen, Umsetzung von Maßnahmen und regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre Antragsberechtigt: KMU; kommunale Unternehmen, die die KMU-Kriterien nur wegen des kommunalen Anteils nicht erfüllen; Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskranken- hausgesetz BW, Reha-Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach §§ 111, 111c SGB V oder § 21 SGB IX, stationären Einrichtungen nach § 3 WTPG und Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen (gilt für alle genannten Träger) Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal 4.000 Euro pro teilnehmendem Betrieb
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.6 - BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten sowie Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Wohnungseigentümergemeinschaften und natürliche Personen als Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens 8 Wohneinheiten Förderung: - 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters - max. 400 Euro pro Arbeitstag - für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) - ggf. für 4 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme)
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.7 - Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen Inhalt: - Erfassung und Visualisierung sämtlicher Energieflüsse - Benchmarking - Identifikation von Schwachstellen - Ausarbeitung und Vergleich von Verbesserungsvorschlägen Antragsberechtigt: - Träger von Krankenhäusern nach § 4 Landeskrankenhausgesetz - Rehabilitationseinrichtungen nach §§ 111, 111 c SGB V oder § 21 SGB IX - Stationäre Einrichtungen nach § 3 WTPG Förderung: 50 % für externe Beratung, max. 400 Euro pro Arbeitstag - für 25 bzw. 10 (wenn bereits Energieaudit) Arbeitstage bis 400 Betten/Plätze, - für 30 bzw. 15 Arbeitstage bis 1.000 Betten/Plätze, - für 40 bzw. 20 Arbeitstage über 1.000 Betten/Plätze
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.8 - Informationsvermittlung für Mandatsträger/Multiplikatoren (einschlägige Themen) Inhalt: - Workshops, Vorträge, Informationsgespräche, Führungen und Besprechungen - für Kommunen, professionelle Multiplikatoren und Funktionsträger Antragsberechtigt: - Stadt- oder Landkreise sowie im Einvernehmen mit ihren Kreisen - Kommunen - regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen) Förderung: Festbetragsfinanzierung in Höhe von - 600 € je Workshop - 250 € je Führung oder Vortrag - 150 € je Informationsgespräch oder Besprechung Budget: 21.000 Euro je Kreis
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.9 - Teilnahme am Landeswettbewerb Leitstern Energieeffizienz Inhalt: Der Leitstern Energieeffizienz ist ein landesweiter Wettbewerb für Stadt- und Landkreise, die im Bereich Energieeffizienz besser werden und sich mit anderen messen lassen wollen. Antragsberechtigt: Stadt- und Landkreise Förderung: - 4.500 Euro für Landkreise (erstmalige Teilnahme) - 3.000 Euro für Stadtkreise (erstmalige Teilnahme) - 3.000 Euro für Landkreise (wiederholte Teilnahme) - 2.000 Euro für Stadtkreise (wiederholte Teilnahme)
Beratungsprogramm - Ziffer 2.2.2.10 - Projekte an Schulen und Kindertageseinrichtungen Inhalt: Durchführung von Unterrichtseinheiten (jeweils zwei Doppelstunden) zu Energie und Klimaschutz, von Projekttagen oder von mindestens halbtägigen Workshops Antragsberechtigt: - Stadt- oder Landkreise sowie im Einvernehmen mit ihren Kreisen - Kommunen - regionale Energieagenturen (oder vergleichbare Einrichtungen) Förderung: 100 % der Kosten, maximal 500 Euro für jede Klasse/Gruppe für Unterrichtseinheiten, 1.500 Euro je Projekttag oder Workshop Budget: 30.000 Euro je Kreis
Beratungsprogramm - Ziffer2.2.2.11 - Erstberatung zur Abwärmenutzung Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige Abschätzung des Abwärmepotentials sowie Vorschläge zur firmeninternen Verwendung der Abwärme oder über Firmengrenzen hinweg. Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichts. Antragsberechtigt: Kommunen und Zweckverbände; KMU; mehrheitlich kommunale Unternehmen, sofern sie die KMU-Kriterien nur wegen des kommunalen Anteils nicht erfüllen; selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach § 101 Gemeindeordnung Förderung: - 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters - max. 400 Euro pro Arbeitstag für bis zu 10 Arbeitstage (binnen 9 Monaten nach Zuwendungsbescheid)
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus - Informationen für Antragsteller - Antragsfristen (durchgängig): Teil 1: CO2-Minderungsprogramm: 30.11.2019 Teil 2: Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm: 30.11.2019 Teil 3: Nachhaltige, energieeffiziente Sanierung [von Schulen]: 30.11.2019 Den aktuellen Status, die Förderbedingungen, alle Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie unter: www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de Kontakt: L-Bank: klimaschutz-plus@l-bank.de; Tel. (07 21) 150 - 16 00 KEA: info@kea-bw.de, Tel. (07 21) 984 71 - 0