BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

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BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Jugendhilfe in Deutschland und Europäischer Sozialfonds Förderung 2007-2013 BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Gliederung Haben wir was verpasst? Förderspektrum des ESF Was den Europäischen Sozialfonds ausmacht Bei ESF-kofinanzierten Maßnahmen… ESF im Vergleich zu EU-Aktionsprogrammen BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 1. Haben wir was verpasst? Warum wird erst in den letzten Monaten die Nutzung des ESF für die Jugendhilfe intensiver thematisiert? Veränderungen bei den EU-definierten ESF-Aufgaben Veränderungen in der ESF-Anwendung in Deutschland BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 2. Förderspektrum des ESF - Auszüge Art. 3 ESF-VO (I) Steigerung der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen u.a. durch Lebensbegleitendes Lernen, Lehrlingsausbildung, Fortbildung, IKT innovativere und produktivere Arbeitsorganisation (Art.3/1a) Verbesserter Zugang zum Arbeitsmarkt, dauerhafte Eingliederung, Vermeidung von Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit u.a. aktive und präventive Maßnahmen zur frühzeitigen Bedarfsermittlung mit individuellen Aktionsplänen und personalisierter Unterstützung, wie auf den Einzelfall zugeschnittene Fortbildung, Arbeitsplatzsuche und Mobilität, bessere Erwerbsbeteiligung und soziale Eingliederung der Migranten u.a. durch Beratung, Sprachschulung und Anerkennung von Kompetenzen und Fähigkeiten. (Art.3/1b) BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Auszüge Art. 3 ESF-VO (II) Verbesserung der sozialen Eingliederung von Benachteiligten im Hinblick auf ihre dauerhafte Eingliederung ins Erwerbsleben u.a. durch Konzepte zur beruflichen Eingliederung von benachteiligten Personen wie sozial Ausgegrenzten, Schulabbrechern, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen und Menschen, die abhängige Personen betreuen, durch Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit unter anderem im Bereich der Sozialwirtschaft Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung begleitende Maßnahmen und geeignete Hilfs-, Gemeinschafts- und Betreuungsdienste Bekämpfung der Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt, insbesondere auf lokaler Ebene (Art.3/1c) Förderspektrum des ESF BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Auszüge Art. 3 ESF-VO (III) Stärkung des Humankapitals, u.a. durch Reform der Bildungs- systeme sowie Netzwerke Hochschule/Unternehmen/F+T (Art.3/1d) Vernetzung relevanter Akteure, z.B. Sozialpartner und NRO, auf der transnationalen, nationalen, regionalen und lokalen und Ebene (Art.3/1e) Nur Konvergenzziel: Förderung verstärkter Teilnahme an allg. + berufl. Bildung, einschließlich Schulabbrecher (Art.3/2a) Kapazitätsstärkung für öffentliche Hand, Sozialpartner und NRO (Art.3/2b) Grenzübergreifende u. interregionale Aktionen – gemeinsame Aktionen, Erfahrungsaustausch, Konzeptentwicklung (Art.3/6) Förderspektrum des ESF BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 3. Was den Europäischen Sozialfonds ausmacht EU-Instrument der Strukturpolitik – fördert v.a. die Durchsetzung von Europäischer Beschäftigungsstrategie und neuem Lissabon-Prozess unterstützt innerstaatliche Maßnahmen im Hinblick auf Vollbeschäftigung Arbeitsplatzqualität und Arbeitsproduktivität Soziale Eingliederung Verringerung von nationalen, regionalen und lokalen Disparitäten bei der Beschäftigung kein reiner Finanztransfer, sondern mit Ziel- und Ressourcenplanung verbunden EU-Haushaltsmittel werden national verwaltet und dezentral umgesetzt BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Instrumente und Finanzausstattung für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt Europäischer Sozialfonds (ESF) unterstützt Maßnahmen zur Anpassung an Arbeitsmarkterfordernisse oder zur Verbesserung der Beschäftigungsaussichten Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt produktive und Infrastrukturinvestitionen sowie die Erschließung des endogenen Potentials Europäischer Kohäsionsfonds unterstützt transeuropäische Verkehrsnetze und Umweltvorhaben Gesamtmittelausstattung 2007-2013: 310 Mrd. Euro Instrument der EU-Strukturpolitik BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Was kann Deutschland erwarten? Insgesamt 23,3 Mrd. Euro Konvergenz (61,37%) Brandenburg (Nordost), Sachsen (ohne Leipzig), Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt (ohne Halle)  ca. 10,5 Mrd. € Brandenburg (Südwest), Niedersachsen (Lüneburg), Sachsen (Leipzig), Sachsen-Anhalt (Halle)  ca. 3,8 Mrd. € Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (35,62%) Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen (ohne Lüneburg), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein  ca. 8,3 Mrd. € Europäische Territoriale Zusammenarbeit (3%)  ca. 0,7 Mrd. € Instrument der EU-Strukturpolitik BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Beitrag des Europäischen Sozialfonds zu den Programmen von Bund und Ländern 2007-2013 (Mio. €) Instrument der EU-Strukturpolitik Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/4392, 28.2.2007, S. 2. http://dip.bundestag.de/btd/16/043/1604392.pdf BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Kofinanzierung „Die Fonds ergänzen mit ihren Interventionen die nationalen Aktionen, einschließlich der Aktionen auf regionaler und lokaler Ebene…“ (Art. 9 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1083/2006) grundsätzlich keine ESF-Vollfinanzierung für Projekte - der ESF stellt einen Teil der Projektfinanzierung, der Rest muss aus innerstaatlichen öffentlichen oder privaten Mitteln kommen Beteiligungs-/ Kofinanzierungssatz: Anteil der Gemeinschaftsmittel an der Projektfinanzierung; ist gestaltbar durch deutsche Behörden Obergrenzen für EU-Kofinanzierungssätze in deutschen OP: 75% für Konvergenzziel, 50% für Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Unterstützungsinstrument BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

„Die Beiträge aus den Strukturfonds dürfen nicht Zusätzlichkeit „Die Beiträge aus den Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle der öffentlichen Strukturausgaben oder diesen gleichwertigen Ausgaben eines Mitgliedstaats treten.“ (Art. 15 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1083/2006) Unterstützungsinstrument keine Refinanzierung staatlicher Ausgaben durch den ESF keine ESF-Unterstützung für Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand keine einheitliche Definition; Brücke: In Betracht kommt, was sonst nicht oder nicht in dem Umfang gefördert werden würde; bisher konkrete Auslegung im Einzelfall entscheidend BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

Mehrjährige Programmplanung Operationelles Programm Nationales/ regionales Förderprogramm Nationales/ regionales Förderprogramm Einzel-förderung 1 Nationales/ regionales Förderprogramm Einzel-förderung 2 Einzel-förderung 3 Ziel- und Ressourcenplanung Einzel-förderung 4 Operationelles Programm inhaltliche, finanzielle und administrative Bedingungen für ESF-Beteiligung in 2007-2013 je Bundesland eines, Bund ebenfalls, 2x Niedersachsen (18 OP) Entwurf durch staatliche Stellen; Abstimmung; Genehmigung durch EU-Kommission ist die Grundlage für Förderprogramme, -richtlinien usw. des Bundes bzw. der Länder BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Schwerpunkte der deutschen ESF-OPs Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Verbesserung des Humankapitals Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von benachteiligten Personen Transnationale Maßnahmen und Kooperation Technische Hilfe Ziel- und Ressourcenplanung BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 Ausgewählte Einsatzbereiche nach dem ESF-OP des Bundes beteiligt sind BMAS, BMFSFJ, BMWT, BMBF, BMVBS und BMI „Kompetenzagenturen“ - berufliche Integration von zur Zeit nicht erreichbaren Jugendlichen, Netzwerkstrukturen „Schulverweigerung - die 2. Chance“ - schulische Integration von schulmüden Kindern und Jugendlichen, Netzwerken "Beschäftigung, Bildung und Teilhabe vor Ort" mit den Schwerpunkten „Soziale Stadt“ und „Xenos - Leben und Arbeiten in Vielfalt“ - soziale und berufliche Integration, Entwicklung von Toleranz, Demokratiebewusstsein und Bürgergesellschaft hinsichtlich arbeitsmarktbezogener Aktivitäten „LOS – lokales Kapital für soziale Zwecke“ - Mikroprojekte auf kommunaler Ebene zur sozialen und beruflichen Integration in Verbindung mit Arbeitsmarkt und der Stärkung des Gemeinwesens Ziel- und Ressourcenplanung BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

ESF-Förderungen in Deutschland Detail-Förderentscheidungen durch innerstaatliche Stellen keine bundesweit einheitliche Umsetzungsstruktur Bund und jedes Land verwalten ihre ESF-Zuschüsse selbst ESF traditionell in Verantwortung der Arbeitsministerien Dezentrale Umsetzung Arbeitsministerium (Bund oder Land) Andere Ressorts: Jugend, Bildung, Kultur, Sport…??? Land - Einbeziehung regionale/ lokale Ebene??? Techn. Hilfe Techn. Hilfe Projektträger BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 4. Bei ESF-kofinanzierten Maßnahmen… erfolgt die Mittelvergabe an Projektträger nach innerstaatlichen Verfahren Auftragsvergabe Zuwendung ist die nationale Kofinanzierung entweder in der Projektfinanzierung enthalten oder vom Projektträger mitzubringen sind aus dem Erstattungsprinzip ggf. resultierende Vorfinanzierungsrisiken zu beachten dürfen die betreffenden Ausgaben keine Zuschüsse aus anderen EU-Instrumenten erhalten BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007

BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007 5. ESF im Vergleich zu EU-Aktionsprogrammen kofinanziert Vorhaben der Mitgliedstaaten breites, auf Beschäftigungswachstum gerichtetes Förderspektrum Schwerpunktbestimmung berücksichtigt weitgehend Problemlagen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Partnerschaft deutlich höhere Mittelausstattung Planungssicherheit aber auch Eingehen mehrjähriger Finanzierungsverpflichtungen für staatliche Stellen Förderanträge und -entscheidungen vor Ort innerstaatliche Verfahren für Förderabwicklung maßgeblich BBJ Zentrale Beratungsstelle für Träger der Jugendhilfe • April 2007