INTEGRIERTES BERUFSPRAKTIKUM FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT INTEGRIERTES BERUFSPRAKTIKUM MASTER ERZIEHUNGS- UND BILDUNGSWISSENSCHAFT
Zentrum für außerschulische Praxis FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT ZaP Zentrum für außerschulische Praxis Alsterterrasse 1, Raum 044 Tel.: 42838 - 3756 Offene Sprechzeit | Mo. 13:00 – 17:00 | Mi. 09:00 – 13:00 Telephonsprechstunde unter Tel.: -6769 | Di. 09:00 – 17:00 Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker Beauftragter für das außerschulische Praktikum Lutz Peters Referent für das Praktikum Laura-Aliki Vesper Mitarbeiterin im ZaP
FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Qualifikationsziele Wissenschaftlich-reflexive Aufgaben und Fragestellungen entwickeln Kompetenzerwerb: wissenschaftliche Forschungs- bzw. Evaluationsmethoden für Bearbeitung einer pädagogischen Aufgabe bzw. Fragestellung nutzen und gestalten kooperative Durchführung in einer pädagogischer Institution Kommunikation der Ergebnisse, möglichst auch mit der Praktikumsstelle
FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Inhalt Im Vorfeld: Mit Hilfe erziehungswissenschaftlichen Wissens Forschungsfrage bzw. pädagogisches Projekt entwickeln. Im Praktikum: Forschungsfrage untersuchen (Beobachtungen etc.) bzw. Projekt umsetzen. Im Bericht: Reflexives Bearbeiten der Forschungsfrage bzw. Auswerten des pädagogischen Projektes. Planvolles Vorgehen Forschungs- und Evaluationsmethoden einsetzen Reflexive „Auswertung“ mit Hilfe erziehungs-wissenschaftlichen Wissens
Rahmenbedingungen Umfang: 330 h Berufspraktikum 11 LP FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Rahmenbedingungen Umfang: 330 h Berufspraktikum 11 LP + 90 h Praktikumsbericht (rd. 20 S.) 3 LP ges. 14 LP Integriertes Seminar Integration = methodische bzw. thematische Einbindung in eine Lehrveranstaltung im Pflicht- oder Profilbereich im Semester vor dem bzw. parallel zum Berufspraktikum die/der Seminarleiter*in nimmt i. d. R. den Praktikumsbericht ab Zeitpunkt: in der Regel zwischen dem 2. und 3. Semester
Praktikumseinrichtung /-organisation FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Praktikumseinrichtung /-organisation Art der Einrichtungen Institutionen außerschulischer Erziehung und/oder Bildung Forschungs- und Entwicklungsinstitute Praxisanleitung Anleitung durch qualifizierte pädagogische Fachkräfte mindestens 1 Stunde Reflexionszeit pro Woche Genehmigung der Praxisstelle Vor Beginn des Praktikums durch den Praktikumsbeauftragten Antrag auf dem gelben Formular: Genehmigung/Bescheinigung der Praxisstelle
Berufspraktikum + Erweiterung FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Berufspraktikum + Erweiterung Voraussetzungen: abgeschlossenes Pflichtpraktikum bereits genehmigte Praktikumsstelle Einreichung als Wahlbereichsschein plus Bescheinigung der Praktikumsstelle im ZaP Integriertes Berufspraktikum PM ErzWiss 14 LP Integrationsseminar 11 LP 330 h Praktikum Praktikumsbericht 3 LP Erweitertes Praktikum Freier Wahlbereich max. 5 LP bis zu 150 h Praktikum 30 h Praxis = 1 LP Dipl.-Päd. Stefanie Trude
Gestaltung der Praxiszeit 1.Sem. VFZ* 2.Sem. VFZ 3. Sem. 4. Sem 1. Variante: Pflichtpraktikum in Vorlesungsfreier Zeit Praktikums- platzsuche Integrations- seminar Berufspraktikum (= 330 h) Bericht (20 S.) Erweitertes Praktikum (30, 60, 90, 120, 150 h) 2. Variante: Pflichtpraktikum in zwei Blöcken ½ Praktikum (=165 h) (= 165 h) Erweitertes Praktikum (bis zu max. 150 h) flexibel als Blockpraktikum oder als fortlaufendes Projekt gestaltbar 3. Variante: Pflichtpraktikum als Projekt Berufspraktikum als fortlaufendes Projekt Projekt Projekt (330h)
Anerkennung vorab geleisteter Praxis … FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Anerkennung vorab geleisteter Praxis … Einzelfallprüfung auf Gleichwertigkeit mit dem studienbegleitenden Berufspraktikum; Gleichwertigkeit besteht, wenn Berufspraxis von mind. 1 Jahr als päd. Fachkraft nachgewiesen werden kann, z.B. eine Tätigkeit als Erzieher_in oder als pädagogische Fachkraft (B.A.) im pädagogischen Feld und eine inhaltliche Nähe zwischen Studium und anzuerkennendem Praktikum oder beruflicher Tätigkeit aus den schriftlichen Unterlagen erkennbar hervorgehen; Achtung: Die Darstellung eines Forschungsprojektes/Praxisprojektes (im Praktikumsbericht) ist auch bei anerkannter Praxis erforderlich
… Anerkennung vorab geleisteter Praxis FAKULTÄT FÜR ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT … Anerkennung vorab geleisteter Praxis Nötig ist ein formloser Antrag (Anschreiben, Nachweise in Kopie — nicht per Mail) an das ZaP; über eine Anerkennung entscheidet der Praktikumsbeauftragte; bei Anerkennung: Bericht über die anerkannte Tätigkeit verfassen, der die Anforderungen erfüllt plus Teilnahme an einem Integrationsseminar.