Eidgenössische Abstimmung vom

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Eidgenössische Abstimmung vom 25. November 2018

Wohlstand in CH dank Direkter Demokratie Selbstbestimmung Freiheit Föderalismus Neutralität Sicherheit

Wer bestimmt künftig in der CH? Stimmbürger und Stimmbürgerin oder Bürokraten/Experten/ int. Org. / (sog. internationales Recht)

Bürger entscheiden Oberster Gesetzgeber = Volk Volksrechte mit Initiativen und Referenden einzigartig weltweit Schweizer Rechtsordnung: unser Leben unsere Heimat unsere Zukunft

Nicht-Umsetzung Volkswille: Volksinitiative gegen Masseneinwanderung Ausschaffungsinitiative (Volksinitiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer) / Durchsetzungsinitiative Unverjährbarkeitsinitiative (Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern) Pädophileninitiative (Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen)

Was will die Initiative? Bewährte Ordnung wieder herstellen! CH Verfassung steht über internationalen Verträgen! Ausnahme: zwingendes Völkerrecht wie Folterverbot oder Sklavereiverbot etc.

Was ist internationales Recht? alle internationalen Verträge und Abkommen der CH mit anderen Ländern bzw. Organisationen wie EU, UNO, UNESCO, OECD etc. Achtung: sog. Völkerrecht oder eben internat. Recht meistens nicht demokratisch entstandenes Recht; viel mehr Bürokraten- Recht bzw. = das pure Gegenteil von Volksrechten!

Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ Die Bundesverfassung (BV) wird wie folgt geändert (kursiv bestehender Text BV) Art. 5 Abs. 1 und 4 1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Art. 56a Völkerrechtliche Verpflichtungen 1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen. 2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge. 3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts. Art. 190 Massgebendes Recht Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend. Mit Übergangsbestimmungen!

Staatsstreich am Bundesgericht: Eine Kammer des Bundesgerichts entschied 2012, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), d.h. internationales Recht sei stärker zu gewichten, d.h. stehe höher als die neuere Verfassungsbestimmung über die Ausschaffung krimineller Ausländer (d.h. die von Volk und Ständen angenommene Ausschaffungsinitiative). Mit diesem Entscheid von 2012 machte das Bundesgericht eine politische Abwägung, welche die direkte Demokratie in ihren Grundfesten erschüttert und darum dringend zu korrigieren ist. Ein Gremium von drei (!) Richtern versagt der demokratisch legitimierten Verfassungsbestimmung die rechtliche Durchsetzung.

Selbstbestimmung und Freiheit gefährdet Internationale Gremien und Behörden dehnen Geltungsbereich der internationalen Verträge laufend aus. Politiker und Gerichte setzen Volksentscheide nicht mehr um, mit Verweis auf internationales Recht Beispiele: Deutscher Schläger wird nicht ausgeschafft. Das Zürcher Obergericht entscheidet 2017, dass die Bilateralen Verträge mit der EU der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative vorgehen. Eigenständige Steuerung der Zuwanderung wird mit Verweis auf Freizügigkeitsabkommen mit EU nicht umgesetzt

Bedenkliche Entscheide Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Widerrechtliche Vereine legalisieren? Nach Schweizer Recht ist ein Verein mit widerrechtlichem Zweck aufzulösen. Hausbesetzungen sind widerrechtlich. Ein Verein, der Hausbesetzungen bezweckt, muss darum aufgelöst werden. Der EGMR hat einen BGE korrigiert und gesagt, die Auflösung eines solchen Vereins sei menschenrechtswidrig. Kriminelle Ausländer nicht ausschaffen? Am 16. April 2013 entschied der EGMR, die Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe und die Sozialhilfeabhängigkeit seien keine ausreichenden Gründe, um einen ausländischen Drogenhändler auszuweisen. Der Anspruch auf „Schutz des Familienlebens“ (Art. 8 EMRK) sei höher zu gewichten. Recht auf Geschlechtsumwandlung Mit Entscheid vom 8. Januar 2009 statuierte der EGMR im Fall eines 67jährigen Mannes, dass Art. 8 EMRK auch das Recht umfasse, sich vom Staat eine Geschlechtsumwandlung bezahlen zu lassen. Das Recht auf Geschlechtsumwandlung wurde in einem Entscheid vom 10. März 2015 gestärkt. Dublin-Abkommen soll nur teilweise gelten Eine afghanische Familie sollte nach Italien zurückgeschickt werden, weil sie dort ihr erstes Asylgesuch gestellt hat. Der EGMR befand am 14. November 2014, die Familie dürfe nicht zurückgeschickt werden bis Italien der Schweiz gegenüber Garantien abgeben kann, dass die Familie in Italien gut untergebracht ist. Problem: EGMR nimmt für sich in Anspruch, den Inhalt der EMRK „dynamisch“ weiterzuentwickeln. Das heisst: Maximal 17 Richter haben das Sagen, während die nationalen Gesetzgeber entmachtet sind.

Alle Lebensbereiche betroffen! Unser Alltag wird immer mehr von internationalem Recht beeinflusst, ohne dass wir etwas dazu zu sagen hätten: Gentech, Tiertransporte und Pflanzenschutzmittel Lebensmittelverordnungen (mehrere Hundert Seiten) Waffengesetz und Schützentradition Abgasvorschriften beim Auto Leistung von Staubsaugern und Glühbirnen Alkohol- und Tabakprävention Beipackzettel von Medikamenten Lohnschutz wird attackiert (FlaM)

Bundesrat und Verwaltung missbrauchen internationales Recht Direkte Demokratie = mehr gesunder Menschenverstand in der Politik, weniger Regulierung Internationales Recht wird von Bundesrat und Verwaltung oft missbraucht: Als Gegenargument gegen Volksinitiativen Um nicht mehrheitsfähige Vorlagen durch die Hintertür einzuführen Bsp: Fair-Food-Initiative, Verschärfung Waffenrecht

Es geht um Grundsatzfrage? Wollt ihr weiterhin mitbestimmen, was in unserem Land gilt oder Wollt ihr, dass wir keine schwerkriminellen Ausländer mehr ausschaffen dürfen? Wollt ihr, dass uns die EU unsere Steuersätze (MwSt./kantonale Steuerhoheit) diktiert? Wollt ihr, dass das internationales Recht über unsere Armeewaffen bestimmt? Wollt ihr, dass uns das Ausland unser Bargeld verbietet? Wollt ihr, dass wir die Unionsbürgerschaft einführen? (totale Niederlassungsfreiheit aller EU-Bürger, auch ohne Arbeitsstelle – Zugriff auf alle Sozialleistungen)

Wir CH wissen am besten, was für uns gut ist! Es geht nicht um links oder rechts. Es geht um den Grundsatz, wer in unserem Land bestimmt. Erhalt der direkten Demokratie heisst, dass wir CH auch künftig bestimmen.

Internationales Recht ist: grösster Regulierungstreiber verstärkt Zentralismus verantwortlich für noch mehr Bürokratie Wer dies stoppen will, sagt JA zur Selbstbestimmungsinitiative

Zentralismus schwächt Gemeinden und Kantone Internationales Recht, das über CH Recht steht, bedeutet Einschränkung der Gemeinde- und Kantonsautonomie Entmachtung Gemeinden und Kantone Zentralisierung auf Bundesebene wird noch stärker

Bundesrat im Jahr 2010: Der Bundesrat hat in seinem Bericht von 2010 in Erfüllung der Postulate 07.3764 und 08.3765 selber gesagt: «In keinem Staat wird zudem dem Völkerrecht uneingeschränkt der Vorrang vor dem Landesrecht eingeräumt ...» Weshalb sollte die Schweiz, das freiheitlichste Land der Welt, ausgerechnet das erste Land sein?

Berechtigte Kritik an der aktuellen Entwicklung: «Bundesrat und Medien kritisieren heftig die Selbstbestimmungsinitiative der SVP. Zu Unrecht. Das Anliegen fordert eigentlich Selbstverständliches. In keiner Weise würde die Geltung der Menschenrechte in der Schweiz durch eine Annahme beeinträchtigt.» Marcel Niggli, Strafrechtsprofessor (Weltwoche, 22.1.2018) «Was für Vorteile brächte die Annahme? Eine Stärkung unserer direkten Demokratie. Wenn sich das Bundesgericht über die Verfassung hinwegsetzt, wenn das Parlament Volksentscheide – siehe Masseneinwanderung – nicht umsetzt, wenn der Bundesrat daran denkt, inskünftig EU-Recht unbesehen zu übernehmen, dann muss man deutlich sagen: Halt! Noch sind wir eine Demokratie.» Paul Widmer, ehem. Botschafter (NZZ am Sonntag, 19.8.2018) «Wenn die Schweiz durch ein Rahmenabkommen die Arbeitsbedingungen und Löhne der EU übernimmt, wäre dies gefährlich für den Schutz unserer Arbeitnehmer. Das Schweizer Recht schützt besser als das ­ europäische. Ich bin entschieden dagegen, dass europäisches Recht sämtliche Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU regeln soll.» Micheline Calmy-Rey, alt Bundesrätin / SP (Blick, 12.8.2018) „Statt sich, wie es dem Konzept der EMRK entsprach, auf den Schutz zentraler menschenrechtlicher Garantien zu konzentrieren, stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) heute unter Rückgriff auf die EMRK europäische Regeln auf, die nach klassischem Verständnis in die Kompetenz der nationalen Gesetzgeber fallen.“ Martin Schubarth, alt Bundesrichter / SP (NZZ, 2.11.2017)

Wussten Sie? EU widersetzt sich einem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Im Vertrag von Lissabon (2007) ist der Beitritt der EU zur EMRK vorgesehen. Damit würde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüfen, ob die Rechtsakte der EU mit der EMRK in Einklang stehen. Der europäische Gerichtshof (EuGH) begründet in seinem Gutachten vom 18. Dezember 2014, dass ein Beitritt der EU in die EMRK die Autonomie des Unionsrechts verletzen würde. EU hält also an ihrer Selbstbestimmung fest… und die CH?

Ablenkung der Gegner: Menschenrechte seien gefährdet. Amnesty spricht gar von Einführung Faustrecht! Pure Ablenkung. CH garantiert Menschenrechte schon lange in der Verfassung (BV Art. 7 bis 34). Erst noch demokratisch legitimiert.

Ablenkung der Gegner: 600 internationale Verträge seien gefährdet. Richtig ist, dass nur die Personen- freizügigkeit angepasst werden müsste! Pure Ablenkung. Economiesuisse und Parlamentarier in Ratsdebatte konnten die Abkommen nicht benennen. Solche Abkommen wären verfassungswidrig und hätten darum gar nicht erst abgeschlossen werden dürfen.

Ein JA zur Selbstbestimmungsinitiative sichert das Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft; schützt die direkte Demokratie und damit das Erfolgsmodell Schweiz; schafft Rechtssicherheit; erhält die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz.

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Eidgenössische Abstimmung vom 25. November 2018