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Titel: Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz Demoversion © Krassmann Produktion, 2019
 Präsentation transkript:

Folienübersicht: Übersicht Hinweis zur PowerPoint-Vollversion: Willkommen Folie 8 Folie 16 Standsicherheitsverlust durch mangelnde Abstützung Not-Aus-Schalter und Notsteuerung – Funktionen bekannt?! Folie 1 Ohne grundlegende Voraussetzungen kein sicheres Bedienen. Folie 9 Kippgefahr durch nicht waagerecht ausgerichtetes Fahrwerk Folie 17 Mangelhafte Geräte sind gefährlich. Folie 2 Was darf ich, was darf ich nicht? Folie 10 Folie 18 Einbruch des Bodens Abstellen der Maschine Folie 3 Die Maschine nutzt sich ab – es können Mängel entstehen. Folie 11 Folie 19 Baugruben und Gräben Zusammenfassung Folie 4 Folie 12 Unsichere Arbeitsweisen Lichtbögen und tödliche Stromschläge Hinweis zur PowerPoint-Vollversion: Folie 5 Folie 13 Von den Folien zu den Dozententexten gelangen Sie wie folgt:  Ansicht  Notizenseiten. Steter Tropfen höhlt nicht nur den Stein. Herausschleudern und Absturz von Personen Folie 6 Folie 14 Umsturzgefahr beim Fahren mit angehobener Arbeitsbühne Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum Folie 15 Folie 7 Einfluss von Wind und Wetter Wo(rauf) fahren Sie eigentlich?! Folienübersicht

Herzlich willkommen zur jährlichen Unterweisung Hubarbeitsbühnen Startfolie zur Start- folie Herzlich willkommen zur jährlichen Unterweisung Hubarbeitsbühnen »Gefahren (er)kennen und vermeiden« Begrüßung der Teilnehmer – Herzlich willkommen! Hubarbeitsbühnen sind komplexe Maschinen. Sie ermöglichen das sichere Arbeiten in der Höhe. Die beste Technik ist jedoch nur so gut, wie Sie es als Bediener der Hubarbeitsbühne langfristig ermöglichen. Neben einer qualifizierten Ausbildung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ (DGUV Grundsatz 308-008) müssen Sie regelmäßig unterwiesen werden. Dies ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (vgl. § 4 DGUV Vorschrift 1). Die Unterweisung ist mindestens jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. Bei Bedarf (z. B. bei sicherheitswidrigem Verhalten oder Fragen Ihrerseits) muss der Arbeitgeber bzw. sein Vertreter die Unterweisung wiederholen. Warum sind diese regelmäßigen Unterweisungen unabhängig vom Anlass eigentlich so wichtig?  Weil die meisten Arbeitsunfälle auf persönliches Fehlverhalten / Fehlbedienungen zurückzuführen sind – und sich das durch (aktuelles) Wissen vermeiden lässt! Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist das Motto. Lassen Sie uns also die Unterweisung starten, die Ihnen die Gefahren beim Einsatz fahrbarer Hubarbeitsbühnen und ihre Vermeidung aufzeigen soll. Tipp für den Dozenten, falls Bedienerinnen anwesend sind: In dieser jährlichen Unterweisung wurde im Sinne einer besseren Lesbarkeit die männliche Schreibweise (z. B. Bediener) verwendet. Selbstverständlich ist damit auch jederzeit die Bedienerin gemeint.

? ! Was darf ich, was darf ich nicht? Folie 2 zu Folie 2 Was darf ich, was darf ich nicht? Vorgaben aus Betriebsanleitung und Betriebsanweisung kennen und beachten. Der Unternehmer kann Betriebsanweisungen erlassen. Diese sind zu beachten. Wann haben Sie zuletzt in die Betriebsanleitung Ihrer Maschine geschaut? Was darf ich? Was darf ich nicht? – Vorgaben kennen und beachten. Vorgaben aus Betriebsanleitung und Betriebsanweisung kennen und beachten. Jede Hubarbeitsbühne ist anders. Es gibt nicht nur verschiedene Hersteller und Bauformen, sondern auch unterschiedliche Sicherheitskonzepte, die der Hersteller bei der Planung und den Bau seiner Maschine zu Grunde gelegt hat. Alle Hubarbeitsbühnen müssen den technischen Vorgaben des europäischen Maschinenrechts entsprechen. Sie erkennen die Einhaltung der Bauvorschriften Ihrer Maschine an dem CE-Zeichen und der Konformitätserklärung des Herstellers. Die Hersteller haben beim Bau der Maschine die DIN EN 280 „Fahrbare Hubarbeitsbühnen“ zu beachten oder, sofern sie davon abweichen, die gleiche Sicherheit auf andere Art und Weise zu realisieren. Bereits bei der Planung der Maschine sind Gefahrstellen zu vermeiden. Dies lässt sich aber nicht immer vollständig realisieren. Konstruktionsbedingt lassen sich nicht alle Quetschstellen (z. B. zwischen der Hubeinrichtung und der Ablagestelle auf dem Fahrwerk) vermeiden. In der Betriebsanleitung wird deshalb insbesondere auf solche Gefahrstellen hingewiesen. Daher müssen Sie die Betriebsanleitung kennen und die darin vorgeschriebenen Schutz- und Verhaltensmaßnahmen strikt beachten. Neben der Maschine können sich aber auch aufgrund der Arbeitsumgebung Gefährdungen beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen ergeben. Diese Gefährdungen hat Ihr Arbeitgeber zu beurteilen und mithilfe betrieblicher Schutzmaßnahmen zu beseitigen. Ist eine vollständige Beseitigung der Unfallgefahr nicht möglich, so muss diese zumindest verringert werden. Daher müssen Sie zusätzlich zur Betriebsanleitung auch die Betriebsanweisung ihres Arbeitgebers berücksichtigen. Übrigens: Die Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen kann unsere heutige Unterweisung sinnvoll ergänzen. Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei allen Maßnahmen der Unfallverhütung. Nur wer seine (aktuelle) Maschine kennt und diese auch bestimmungsgemäß verwendet, arbeitet sicher und bleibt gesund. ? Jede Hubarbeitsbühne verfügt über eine Betriebsanleitung des Herstellers, die an der Maschine mitgeführt werden muss. Nur wer seine (aktuelle) Maschine kennt und diese auch bestimmungsgemäß verwendet, arbeitet sicher und bleibt gesund. !

! Die Maschine nutzt sich ab – es können Mängel entstehen. Folie 3 zu Folie 3 Die Maschine nutzt sich ab – es können Mängel entstehen. Diese Mängel gefährden die Sicherheit. Deshalb den Zustand der Maschine täglich kontrollieren. Die Maschine nutzt sich ab – es können Mängel entstehen. Diese Mängel gefährden die Sicherheit. Deshalb den Zustand der Maschine täglich kontrollieren. Beim Einsatz Ihrer Hubarbeitsbühne können Schäden auftreten. Diese müssen nicht zwingend gleich zur Aufgabe der Tätigkeiten führen. Kleine und zunächst kaum merkliche Beschädigungen können jedoch zunehmend zu einem echten Sicherheitsproblem werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Kontrollieren Sie die Maschine vor Arbeitsbeginn auf augenscheinliche Mängel. Sofern vorhanden, melden Sie diese Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten. Maschinen mit sicherheitsrelevanten Schäden dürfen nicht (mehr) verwendet werden. Zur täglichen Kontrolle der Maschine gehört auch die Überprüfung der Flüssigkeitsstände (Tank, Öl, Bremsflüssigkeit) und der Batterieladung. Weitere Kontroll- und Wartungsarbeiten, die Sie als Bediener der Hubarbeitsbühne regelmäßig durchführen müssen, sind der jeweiligen Betriebsanleitung zu entnehmen. Nur mit einem intakten Gerät ist ein sicheres Arbeiten möglich! Tipp: Zur Arbeitserleichterung sind die „4 x 4 Merkregeln zur tägliche Einsatzprüfung von Hubarbeitsbühnen“ als Aufkleber erhältlich. Ebenso wie ein „Betriebs-Kontrollbuch“, in das die Nutzungszeiten, die Kontrollen und auch Reparaturen und Prüfungen eingetragen werden können. So haben Sie immer den Überblick über „Ihre“ Maschine. Beides ist im Resch-Verlag erschienen. Zur täglichen Kontrolle gehört auch die Überprüfung der Flüssigkeitsstände (z. B. Tank, Öl, Bremsflüssigkeit). Zur Arbeitserleichterung sind Hilfsmittel erhältlich. Tägliche Sicht- und Funktionsprüfung der Hubarbeitsbühne. Bei Schäden dürfen Sie die Maschine nicht (mehr) verwenden. Melden Sie Mängel unverzüglich Ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten. !

Plattformhöhe = Arbeitshöhe abzüglich 2 Meter. Folie 5 zu Folie 5 Steter Tropfen höhlt nicht nur den Stein. Die Nennlast (Tragfähigkeit) der Maschine niemals überschreiten. Vorsicht auch bei der Übernahme von Lasten – der Lastmomentbegrenzer ist nicht wirksam, und die Maschine kann bei zu großen Lasten kippen! Steter Tropfen höhlt nicht nur den Stein. Die Nennlast (Tragfähigkeit) Ihrer Maschine niemals überschreiten. Jede Maschine hat ihre Grenzen. Das trifft auch auf Ihre Hubarbeitsbühne zu. Nicht jede Last kann gehoben, nicht jede seitliche Reichweite realisiert werden. Das Reichweitendiagramm der Maschine zeigt Ihnen an, was geht und was nicht. Planen Sie Ihre Arbeiten im Vorfeld genau. Sind die technischen Eigenschaften der Maschine ausreichend, um die anstehenden Arbeiten problemlos durchführen zu können? Wählen Sie auch den Standort der Maschine sorgsam aus. Beachten Sie, dass die so oft für Hubarbeitsbühnen angegebene Arbeitshöhe nicht der Plattformhöhe entspricht. Vielmehr gilt: Plattformhöhe = Arbeitshöhe abzüglich 2 Meter. Überschreiten Sie niemals die Nennlast der Maschine. Häufige Überlast kann zum plötzlichen Abreißen der Arbeitsbühne oder des Korbarmes führen. Vorsicht ist auch bei der Übernahme von Lasten geboten. Lässt sich eine solche Arbeitsweise nicht vermeiden, kontrollieren Sie vorher anhand des Reichweitendiagramms die Standsicherheit der Hubarbeitsbühne. Ermitteln Sie hierzu die Lasten so genau wie möglich. Am besten ist es, Sie planen für derartige Arbeiten eine großzügige Sicherheitsreserve gleich mit ein. Nennlast und Reichweitendiagramm zu kennen, sind wesentliche Sicherheitsaspekte, damit die Maschine intakt bleibt, tragfähig ist und nicht umkippt. Nennlastangaben an einer Maschine. Beispiel eines Reichweitendiagramms. Nennlast und Reichweitendiagramm zu kennen, sind wesentliche Sicherheitsaspekte, damit die Maschine intakt bleibt, tragfähig ist und nicht umkippt. !