Landtagswahl und Volksabstimmungen

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Landtagswahl und Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

zur Unterrichtung der Wahlvorstände Herzlich Willkommen zur Unterrichtung der Wahlvorstände

Wesentliche Rechtsgrundlagen Landtagswahl: - Landeswahlgesetz (LWG) - Landeswahlordnung (LWO) Volksabstimmung: - Gesetz über Volksabstimmung (VAbstG) - Stimmordnung (StO)

Wahlkreis 2 –Kassel-Land II Ahnatal gehört zum Wahlkreis 2 –Kassel-Land II Dazu gehören folgende Kommunen: Baunatal Fuldabrück Helsa Kaufungen Lohfelden Niestetal Schauenburg Söhrewald Vellmar

Wahlvorstände Aufgaben: Leitung und Überwachung der Wahlhandlung Für jeden Wahlbezirk wurde ein Wahlvorstand gebildet Aufgaben: Leitung und Überwachung der Wahlhandlung Ermittlung des Wahlergebnisses

Wahlvorstand Besteht aus: Wahlvorsteher/in (gleichzeitig Vorsitzende/r) Stellvertreter/in 3 – 7 weitere Beisitzer/innen

Wahlvorsteher Bitte am Wahlmorgen telefonische Erreichbarkeit (Handy) an Gemeindewahlbüro (Tel. 628-0) mitteilen

Zusammensetzung der Wahlvorstände   Wahlbezirk 001 002 003 004 005 Briefwahlbezirk Wahlvorsteher /in Günter Börner Erhard Heuser Rüdiger Reedwisch Jan Lohrbach Gerd-Wilhelm Jochums stellv. Wahl-vorsteher/ in Michael Justen Hans-Jürgen Schäfer Dr. Hellmuth Müller Lothar Nawroth Benjamin Spengler Herbert Siebert Beisitzer/in Brigitte Aufenanger Dr. Otto Bruhns Oliver Körner Doris Heinzemann Werner Homburg Stefan Möller Hanni Boll Carolin Klapp Bärbel Nautz Günter Karlbowski; Oleg Ludwig Hans-Peter Heinel Lothar Semdner Andreas Schachenmayr, Bärbel Söder Irmgard Thiel Andreas Wichmann Herbert Winter Harald Regenbogen Lea Jüngermann Egon Stein Jürgen Thiel Helga Schlömer Karina Schmidt Herbert Schminke, Michaela Kramer-Griebel Torben Schnell Werner Janke Annegret Korb Gerlinde Wagner Christopher Wiegand Nico Schappert Cordula Schnell Am Birgit Janke Sarah Wiegand Walter Plätzer Christa Immelnkämper Erwin Schomberg Hans Strittmatter Tobias Dilcher Mark Oliver Heckmann Roland Wagner

Ahnataler Wahlbezirke 001 - OT Weimar, östlich der Bahnlinie 002 - OT Weimar, westlich der Bahnlinie 003 - Wohngebiet Kammerberg 004 - OT Heckershausen, nördlich der Hauptstraße/Obervellmarsche Straße, (einschl. Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) und östlich der Rasenallee 005 - OT Heckershausen, südlich der Hauptstraße / Obervellmarsche Straße (ohne Hauptstraße / Obervellmarsche Straße) Briefwahlbezirk: 1 Briefwahlbezirk für gesamt Ahnatal

Wahllokale Wahlbezirk 001 und 002 Bürgersaal Wahlbezirk 003 Kindergarten Kammerberg Wahlbezirk 004 und 005 Gemeindezentrum Briefwahl Rathaus

Zusammentreffen der Wahlvorstände Im Wahllokal: 07.30 Uhr Briefwahl: 15.30 Uhr Bestellung eines/r Schriftführers/in Wahlvorsteher/in weist die Mitglieder auf die Pflicht zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit hin

Wahlraum Bannmeile: mind. 10 m vom Gebäudeeingang (keine Wahlwerbung, keine Unterschriftenaktion, usw.) - § 30 KWG Öffentlichkeit der Wahl Wahlkabinen in ausreichender Zahl Eine Wahlurne pro Wahlbezirk Prüfen, ob Urnen leer sind (Schlüssel verwahren – Wahlvorsteher/in) Beschilderung des Wahlraums

Unterlagen Aushändigung durch Beauftragten der Gemeindeverwaltung Wählerverzeichnis Stimmzettel (LT-Wahl u. Volksabstimmung) Niederschriften Schnellmeldungen Sonst. Büromaterial

Anwesenheit des Wahlvorstandes Während des Wahlgeschäfts mind. 3 Mitglieder Bei der Ergebnisermittlung sollen alle Mitglieder anwesend sein – Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.

Wahlberechtigung Deutsche im Sinne von § 116 Abs. 1 GG Am Wahltag 18. Lj. vollendet Seit mind. 3 Monaten Wohnsitz in Hessen Nicht nach § 3 LWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ____________________________________ Stichtag für die Eintragung im Wähler-verzeichnis war der 16. September 2018.

Prüfung der Wahlberechtigung Wahlbenachrichtigung (nicht zwingend erforderlich) Ausweis, sonst. Dokument (z. B. Führerschein) persönlich bekannt In Zweifelsfällen kann die Wahlberechtigung von der Gemeindeverwaltung am Wahltag nochmals überprüft werden.

Stimmzettel - Wahlurne Die Stimmzettel für Landtagswahl und Volksabstimmung sind farblich unterschiedlich Die Stimmzettel sind gelocht, um Blinden eine Orientierungshilfe zu geben Es wird für beide Wahlen nur eine Wahlurne benutzt

Wahlhandlung - Ablauf Aushändigung der Stimmzettel (auffalten) Kennzeichnung des Stimmzettels (zusammenfalten) Ausweispflicht des Wählers (Wahlbenachrichtigung, Ausweis, o. ä.) Stimmzettel in die Urne werfen Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis

Wahlhandlung unbedingt beachten! Im Wählerverzeichnis gibt es nur eine Spalte für den Stimmabgabevermerk Genau beobachten, wer nicht beide Stimmzettel in die Urne wirft Vermerk dazu im Wählerverzeichnis anbringen Bei nicht Beachtung kann das Problem bestehen, dass die Stimmabgabevermerke nicht mit den Stimmzetteln übereinstimmt

Beurkundung des Wählerverzeichnisses Als Deckblatt im Wählerverzeichnis - Wähler mit Sperrvermerk (Briefwähler) - Wähler ohne Sperrvermerk - Wähler insgesamt Korrektur, wenn am Wahltage bis 15.00 Uhr noch Wahlscheine ausgestellt werden.

Verwendung von Wahlschablonen Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. erstellt für blinde und sehbehinderte Wähler. Wahlschablonen sind private Hilfsmittel die nicht von den Wahlvorständen ausgehändigt werden dürfen. Schablonen nach erfolgter Wahlhandlung wieder vom Wähler Mitnehmen lassen.

Wahlhandlung - Besonderheiten Wahlhilfe (des Lesens Unkundige, oder wegen körperlicher Beeinträchtigungen Gehinderte) Behindertengerechte Wahllokale Zurückweisen v. Wählern, wenn erkennbar ist, dass in der Wahlkabine fotografiert oder gefilmt wurde

Wähler mit Wahlschein Wähler/innen mit Wahlschein – nur aus dem Wahlkreis 2 – Kassel-Land II Negativliste beachten Wahlniederschrift als Wähler mit Wahlschein vermerken (Ziff. 3.3, Kennbuchstabe B1) Wahlschein einbehalten und Niederschrift beifügen

Ausstellung von Briefwahlunterlagen Am Wahltage unter bestimmten Voraussetzungen bis 15.00 Uhr möglich (z. B. bei plötzlicher Krankheit) Unterlagen im Gemeindewahlbüro abholen Keine Briefwahlunterlagen im Wahllokal annehmen

Schluss der Wahlhandlung Wahlhandlung pünktlich um 18.00 Uhr beenden Wähler/innen, die sich noch im Wahllokal befinden können ihre Stimme noch abgeben.

Ermittlung des Wahlergebnisses Öffnen der Urne und Stimmzettel entnehmen Wahlvorstand stellt fest: Zahl der Wahlberechtigten Zahl der Wählerinnen und Wähler Zahl der gültigen und ungültigen Erststimmen Zahl der gültigen und ungültigen Zweitstimmen Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Erststimmen Zahl der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen gültigen Zweitstimmen Genauigkeit hat Vorrang vor Schnelligkeit!

- Zahlen sollten übereinstimmen – Stimmenauszählung Landtagswahl: gilt im Wesentlichen auch für Briefwahlvorstand 1. Schritt: Zählung der Stimmzettel Zählung der Stimmabgabevermerke = Wähler (und ggf. Wahlscheinwähler) - Zahlen sollten übereinstimmen –

Wichtig! Nur eine Spalte „Stimmabgabe“ im Wählerverzeichnis. Unbedingt darauf achten, ob Wähler beide Stimmzettel in die Urne wirft Wenn nicht: Vermerk

2. Schritt Sortieren der Stimmzettel in Stimmzettelstapel: Stimmzettel mit gültiger Erst- und Zweitstimme für gleiche Partei (nach Parteien) Stimmzettelstapel mit gültiger Erst- und Zweitstimme für unterschiedliche Parteien oder mit nur einer Stimme – nicht abgegebene Stimme = ungültig Ungekennzeichnete Stimmzettel (zweifelsfrei ungültig) Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben, zur späteren Beschlussfassung durch den Wahlvorstand

Achtung! Nicht abgegebenen Stimmen sind Ungültige Stimmen 3. Schritt Stapel 1 (gleiche Stimmen) nach Parteien sortieren und Auszählen (Ergebnis in Niederschrift ZS I) Stapel 3 (zweifelsfrei ungültig) zählen und in (Ergebnis in Niederschrift ZS I – oben) Stapel 2 (unterschiedliche Stimmen) getrennt Auszählen (Ergebnis in Niederschrift ZS II) – Achtung! Nicht abgegebenen Stimmen sind Ungültige Stimmen

4. Schritt Entscheidung über gültige und ungültige Stimmen (ausgesonderte Stimmzettel –Stapel 4) in jedem Einzelfall Durch Beschluss. (Ergebnis in Niederschrift ZS III) Auf Stimmzettelrückseite Beschluss Vermerken und diese Stimmzettel der Niederschrift als Anlage beifügen.

Wahlergebniszusammenstellung Zusammenstellung und öffentliche Bekanntgabe Schnellmeldung ausfüllen und Ergebnis telefonisch an Gemeindewahlbüro Wahlniederschrift – Unterschriften!

Verpacken der Unterlagen Kunststoffkisten mit Beschriftung Bitte alle Unterlagen dort verpacken

Volksabstimmung Anzahl Stimmzetttel, die im Teil A – gekennzeichnet sind getrennt nach ja oder nein Anzahl der Stimmzettel mit Einzelabstimmungen Zweifelsfrei ungültige

Auszug Niederschrift Volksabstimmung 4 Auswertung der Stimmzettel 4.1 A 1 + A 2 Stimmberechtigte insgesamt (aus der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses übernehmen)   4.2 B Abstimmende insgesamt (aus Nr. 3.1 übernehmen) Zahl der Stimmzettel4.3 Ergebnis der Zählung zusätzlich aus Stapel 5 Addition 1 + 2 Gesamt 1 2 3 Stapel 1 Stimmzettel mit ausschließlich einheitlicher Abstimmung „Ja“ Stapel 2 Stimmzettel mit ausschließlich einheitlicher Abstimmung „Nein“ Stapel 3 Stimmzettel mit Einzelabstimmungen Stapel 4 Zweifelsfrei ungültige Stimmzettel Stapel 5 Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben (nach Beschlussfassung in Spalte 2 auf Stapel 1 bis 4 aufteilen)  Summe (muss mit B übereinstimmen!)

Niederschrift - Volksabstimmung Niederschrift ersten Teil ausfüllen Unterschriften! Die weitere Auszählung erfolgt am Montag durch Auszählungsvorstände

Briefwahl - allgemeines Treffen der Wahlvorstände um 15.30 Uhr Rathaus, Sitzungssaal

Briefwahlunterlagen bestehen aus: Roter Wahlbriefumschlag Wahlschein – weiß Stimmzettelumschlag – blau Stimmzettel – Landtagswahl Stimmzettel – Volksabstimmung Ggf. Merkblatt zur Briefwahl (unschädlich)

Briefwahl – Ergebnisermittlung Öffnen der roten Briefwahlumschläge Prüfung des Inhalts, insbesondere, ob die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschrieben ist Wenn Unterlagen ordnungsgemäß vorliegen, blauen Stimmzettel-umschlag in die Urne werfen

Briefwahl - Ergebnisermittlung Rote Wahlbriefumschläge mit Mängeln sind zurückzuweisen. Es handelt sich dabei nicht um ungültige Stimmen Sie werden vorab ausgesondert, fortlaufend nummeriert, mit dem Zurückweisungsgrund versehen und der Niederschrift beigefügt.

Briefwahl - Zurückweisungsgründe Mängel der roten Wahlbriefumschläge können u. a. sein: Wahlschein fehlt Wahlschein ist nicht unterschrieben Stimmzettelumschlag fehlt Stimmzettelumschlag ist nicht verschlossen

Ermittlung des Ergebnisses Bis 18.00 Uhr können noch Wahlbriefumschläge eingehen Erst danach kann die Stimmenauszählung erfolgen

Wahlniederschrift Wichtig! - Unterschrift von allen Wahlvorstandsmitgliedern Unterlagen übergeben an Bediensteten der Gemeindeverwaltung

Volksabstimmung - Auszählungsvorstände Alle, die sich bereiterklärt hatten mitzuarbeiten: Montag, 29. Okt. 9.00 Uhr Rathaus

Für alle Wahlvorstandsmitglieder Erfrischungsgeld Für alle Wahlvorstandsmitglieder 35,00 € Imbiss und Getränke Wann?

Sonstiges Ahnataler Wahlergebnis auf www.ahnatal.de Achtung Zeitumstellung!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir stehen für Fragen gern zur Verfügung. Weitere Infos: www.wahlen.hessen.de