Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien

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 Präsentation transkript:

Datenschutz im Arbeitsalltag Arbeitsmaterialien

Grundsätze für Unternehmen Datenschutz im Arbeitsalltag Grundsätze für Unternehmen Grundsatz der Zweckbindung Personenbezogene Daten dürfen nur für einen festgelegten, eindeutigen und rechtmäßigen Zweck erhoben und nur für diesen Zweck weiterverarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Zweck muss dem Betroffenen vor der Einwilligung in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung bekannt sein.   Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Datensparsamkeit Es sollen nur personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, die unbedingt zur Erfüllung des Zwecks erforderlich sind. Dazu gehört auch, dass personenbezogene Daten grundsätzlich zu löschen sind, wenn der mit ihnen verbundene Zweck erreicht wurde und die Daten daher nicht mehr erforderlich sind. Dies gilt allerdings nur dann, wenn keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen (es bestehen z. B. Aufbewahrungsfristen bei Patientenakten oder Bewerbungsmappen). Grundsatz der Transparenz Betroffene haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, ob und wie personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung muss dem Betroffenen vor der Einwilligung bekannt sein. Betroffene können die Daten berichtigen, löschen oder sperren lassen. Betroffene können Einwilligungen in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung widerrufen.