Dekanat Informationen zum Aufbau und zur Bedeutung der Anfängerübungen sowie zu den weiteren Funktionen der Übungsklausuren.

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 Präsentation transkript:

Dekanat Informationen zum Aufbau und zur Bedeutung der Anfängerübungen sowie zu den weiteren Funktionen der Übungsklausuren

Die Übungen für Anfänger Die Orientierungsprüfung Die Zwischenprüfung Gliederung: Die Übungen für Anfänger Die Orientierungsprüfung Die Zwischenprüfung

Die Übungen für Anfänger

Übungen für Anfänger: Funktion: Neben bestandener Zwischen-prüfungsteilleistung im jeweiligen Fach (s.u.) Voraussetzung für die Teilnahme an der jeweiligen Fortgeschrittenenübungen Hintergrund: Die Zulassung zur Staatsprüfung setzt u.a. voraus, dass erfolgreich an den drei Übungen für Fortgeschrittene teilgenommen worden ist

Voraussetzungen für die Teilnahme an den Anfängerübungen: Besuch der jeweiligen Fallbesprechung im ersten Semester ist Teilnahmevoraussetzung Online-Anmeldung zu den Übungen erforderlich (Ausschlussfristen beachten!)

Um einen Übungsschein zu bekommen, müssen eine Hausarbeit und eine Klausur innerhalb eines Semesters bestanden werden (jeweils mind. „ausreichend“)

(der Übung des Folge-semesters) Schema einer Übung: WS 17/18 Vorlesungsfreie Zeit Sommersemester 2018 WS 18/19 Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur (der Übung des Folge-semesters)

Varianten, um zu bestehen: 1. Hausarbeit und 1. Klausur: 2. Hausarbeit und 2. Klausur: 1. oder 2. Klausur und 2. Hausarbeit: WS 17/18 Sommersemester 2018 WS 18/19 Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur oder

Die Orientierungsprüfung

Orientierungsprüfung: Grundlagenschein 1. Übung für Anfänger: eine Klausur, z.B. 2. Übung für Anfänger (d.h. in einem anderen Fach!): eine Klausur Sommersemester 2018 Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur Hausarbeit 1. Klausur 2. Klausur  Zweite Funktion der Übungsklausuren

Alle Orientierungsprüfungsleistungen müssen spätestens zum Ende des zweiten Semesters versucht und bis zum Ende des dritten Semesters vollständig bestanden sein Orientierungsprüfungsleistungen können bei Nichtbestehen nur im folgenden Semester und nur einmal wiederholt werden

Es ist im Hinblick auf die Orientierungs-prüfung unerheblich, ob die erste oder die zweite Klausur in der jeweiligen Übung bestanden wird Übungsklausuren werden nur auf die Orientierungsprüfung angerechnet, wenn Sie sich zur jeweiligen Übung angemeldet haben Das Bestehen der Hausarbeit ist für die Orientierungsprüfung unerheblich

Wird die Orientierungsprüfung nicht spätestens im dritten Semester und im Rahmen der gegebenen Versuche bestanden, geht der Prüfungsanspruch verloren und es erfolgt die Exmatrikulation

Die Zwischenprüfung

Die drei Zwischenprüfungsleistungen werden im Rahmen der Übungen für Anfänger erbracht Es muss in jeder der drei Anfängerübung einmal jeweils die 2. Klausur bestanden werden Übungsklausuren werden nur auf die Zwischenprüfung angerechnet, wenn Sie sich zur jeweiligen Übung angemeldet haben

 Schema zur Zwischenprüfung: Übung im Zivilrecht für Anfänger Übung im Strafrecht für Anfänger Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Sommersemester 2018 (Hausarbeit) (1. Klausur) 2. Klausur (Hausarbeit) (1. Klausur) 2. Klausur (Hausarbeit) (1. Klausur) 2. Klausur  Dritte Funktion der jeweils zweiten Klausur in den Anfängerübungen

Alle Zwischenprüfungsleistungen müssen bis zum Ende des 4 Alle Zwischenprüfungsleistungen müssen bis zum Ende des 4. Fachsemesters zumindest einmal versucht worden sein Alle Zwischenprüfungsleistungen müssen bis zum Ende des 6. Fachsemesters bestanden sein Eine nicht bestandene Zwischenprüfungs-leistung kann nur einmal wiederholt werden, spätestens im 6. Fachsemester muss sie bestanden sein

Wird die Zwischenprüfung nicht spätestens im sechsten Semester und im Rahmen der gegebenen Versuche bestanden, geht der Prüfungsanspruch verloren und es erfolgt die Exmatrikulation Unerheblich für die Zwischenprüfung ist, ob im gleichen Semester im Rahmen der entsprechenden Anfängerübung eine Hausarbeit bestanden wurde, es kommt alleine auf die jeweils zweite Klausur an

Danke. Fragen? Homepage der Fakultät:  http://www.jura.uni-tuebingen.de/ Studienfachberatung: Montags bis Freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Raum 140 (Neue Aula, 1. OG). Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig!