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Prüfungsrecht und Studienorganisation

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Präsentation zum Thema: "Prüfungsrecht und Studienorganisation"—  Präsentation transkript:

1 Prüfungsrecht und Studienorganisation
Hochschule Offenburg Prüfungsrecht und Studienorganisation 26. Juni 2018

2 Leitung der Stud. Abteilung / Stellv.
Leiterin der Studentischen Abteilung Katja Wiss Gebäude A / Raum A 113 Telefon: Leiterin Prüfungsamt / Stellv. Leiterin der Studentischen Abteilung Melanie Bökle Offenburg Gebäude A / Raum A114, mittwochs Gengenbach, Raum 2.05 Telefon: 26. Juni 2018 Melanie Bökle

3 Semesterbeitrag Wie hoch sind die Gebühren? 134,00 Euro bzw. 156,00 Euro Semesterbeitrag Wer muss bezahlen? Grundsätzlich alle Studierenden in Bachelor-Studiengängen sowie konsekutiven Master-Studiengängen, auch im Praxissemester und währender der Thesis-Zeit! Wie lauten die Rückmeldefristen? Immer von Ende Januar bis 1. März und von Ende Juni bis Mitte September. Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig rückmelde? Es erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen aufgrund fehlender Rückmeldung => Rückmeldefristen beachten! 26. Juni 2018 Melanie Bökle

4 Anerkennung von Prüfungsleistungen
Anerkennung von Prüfungsleistungen: Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland in einem vergleichbaren Studiengang erbracht wurden, werden anerkannt. Studienleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik erbracht wurden werden angerechnet soweit Gleichwertigkeit gegeben ist. Die Anrechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Immatrikulation an der Hochschule Offenburg schriftlich beim zuständigen Prüfungsausschuss-vorsitzenden beantragt werden. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage: 26. Juni 2018 Melanie Bökle

5 Worauf müssen Sie achten bei der Anmeldung zu Prüfungsleistungen?
FAQ Prüfungsamt Worauf müssen Sie achten bei der Anmeldung zu Prüfungsleistungen? 26. Juni 2018 Melanie Bökle

6 FAQ Prüfungsamt 1. Semester = automatische Anmeldung Automatische Prüfungsanmeldung im ersten Semester durch das Prüfungsamt; eine Abmeldung ist nicht möglich (bei Nichtantreten der Prüfungsleistung, z.B. wegen Krankheit, überträgt sich die automatische Anmeldung auf die Folgesemester). 2. Semester = selbständige Anmeldung Ab dem zweiten Semester ist eine Teilnahme an Prüfungsleistungen nur möglich, wenn man sich spätestens eine Woche vor Beginn der Prüfungsperiode angemeldet hat. Bei fehlender Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich! Eine Abmeldung ist bis zum Ablauf des vorletzten Tages vor dem Prüfungstermin möglich. Nachträgliche Anmeldungen gibt es nicht! 26. Juni 2018 Melanie Bökle

7 Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung nicht antrete?
FAQ Prüfungsamt Was passiert, wenn ich eine angemeldete Prüfung nicht antrete? 26. Juni 2018 Melanie Bökle

8 FAQ Prüfungsamt = 5,0 / Nichtbestanden
Angemeldete Prüfungen müssen angetreten werden. Andernfalls wird die Prüfungsleistung als nicht bestanden (5,0*) gewertet. § 12 Abs. 1 StuPO Kann eine angemeldete Prüfung aus triftigem Grund (z.B. Krankheit) nicht angetreten werden, muss dies unverzüglich dem Prüfungsamt mitgeteilt und entsprechende Belege vorgelegt werden = Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. 26. Juni 2018 Melanie Bökle

9 Wann kann ich mich von Prüfungsleistungen freistellen lassen?
FAQ Prüfungsamt Wann kann ich mich von Prüfungsleistungen freistellen lassen? 26. Juni 2018 Melanie Bökle

10 FAQ Prüfungsamt Wenn die Vorlesung nicht angeboten wird!
Wenn eine Prüfungsleistung erstmalig nicht bestanden wurde und die entsprechende Lehrveranstaltung im Folgesemester nicht angeboten wird, z.B in Halbzug-Studiengängen. Die Freistellung muss schriftlich beantragt werden – analog der Prüfungsanmeldefristen. Die Freistellung nach einer krankgemeldeten Prüfung ist nicht möglich! Achtung! Keine Freistellung nach nichtbestandenem Zweitversuch, Drittversuch muss immer im Folgesemester stattfinden! Fristen beachten! 26. Juni 2018 Melanie Bökle

11 FAQ Prüfungsamt Was passiert, wenn ich nach dem 4. Fachsemester nicht die erforderlichen Credits erbringe? 26. Juni 2018 Melanie Bökle

12 FAQ Prüfungsamt Es droht Verlust des Prüfungsanspruchs!
Nach dem vierten Semester müssen alle 60 Credits aus den ersten beiden Semestern erbracht werden. Falls nicht, gibt es einen Ausschluss wegen Fristüberschreitung (Verlust des Prüfungsanspruchs), welcher dann ebenfalls Grundlage für die Exmatrikulation von Amts wegen sein kann. Widerspruch aus triftigem Grund möglich! 26. Juni 2018 Melanie Bökle

13 Wie oft darf ich eine Prüfungsleistung wiederholen?
FAQ Prüfungsamt Wie oft darf ich eine Prüfungsleistung wiederholen? 26. Juni 2018 Melanie Bökle

14 FAQ Prüfungsamt 2 Mal darf eine Prüfungsleistung wiederholt werden.
Danach ist ein Studienfachberatungsgespräch Pflicht, um den Drittversuch in Anspruch nehmen zu können. Beratungsgespräch findet mit einem jeweiligen Fachdozenten/Professor statt. Um den Gesprächstermin muss sich der Studierende rechtzeitig selbst kümmern, am Ende des Gesprächs stellt der Dozent eine Bescheinigung über das Gespräch aus. Mit dieser Bescheinigung kann der Studierende beim zuständigen Prüfungsamt die Anmeldung zum Drittversuch beantragen. Ohne die Bescheinigung über das Beratungsgespräch ist eine Teilnahme am Drittversuch nicht möglich! Die Wiederholungsprüfung muss im Folgesemester abgeleistet werden. Findet das Beratungsgespräch nicht rechtzeitig statt, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen. § 14 StuPO 26. Juni 2018 Melanie Bökle

15 Gibt es einen Viertversuch?
FAQ Prüfungsamt Gibt es einen Viertversuch? 26. Juni 2018 Melanie Bökle

16 FAQ Prüfungsamt Nein! 26. Juni 2018 Melanie Bökle

17 Informationen Wo kann ich nachlesen bzw. mich informieren?
StuPO-Hefte der Hochschule Offenburg Homepage der Hochschule Offenburg unter Studium/Studien- und Prüfungsordnungen oder unter FAQ Prüfungsamt Studierendensekretariate Vorsitzender des jeweiligen Prüfungsausschusses Leiterin Prüfungsamt, Melanie Bökle 26. Juni 2018 Melanie Bökle

18 Prof. Dr. Walter A. Großhans Evelyn Großhans Lernstrategien, Zeitmanagement und optimale Prüfungsvorbereitung

19 Evelyn Großhans Prokrastination Einzelcoaching Career Center

20 Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans
Prokrastination Aufschieberitis Alle neigen dazu (auch wenn es niemand freiwillig zugibt) Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans

21 Prokrastination Aufschieberitis Alle neigen dazu
(auch wenn es niemand freiwillig zugibt) I‘m not procrastinating – I‘m waiting for devine inspiration. S 10, 11, 12, 13, 14, …, Rente? Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans

22 Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans
Prokrastination Prokrastinations-Ambulanz Raum B 251 Hilfe bei Prüfungsangst, Zeitmanagement, Selbstmanagement, Prokrastination Unterstützung und Rat bei allen Problemen und Schwierigkeiten Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans

23 Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans
Sorgen- (Terminvereinbarung) Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans

24 Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans
Career Center Leiter: Dr. Ulrich Tjaden Entwicklung des persönli- chen und beruflichen Profils Seminare, Workshops, Vorträge Tipps zum Berufseinstieg Kontakte zu Arbeitgebern Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans

25 Basics – von Anfang an Prüfungen optimal vorbereiten Lernen lernen
… Zeitmanagement Moti-vation Einzelcoaching Selbst- und Zeitmanagement, Prokrastination, Prüfungsangst, … Dipl.-Supervisorin Evelyn Großhans


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